Beispiele für Aufgaben im Bereich Search and Rescue auf hoher See

 

Der Fall "Pallas" vor Sylt      Der Fall des Flüssiggastankers "Gaz Poem" vor Hong Kong        Der Fall der Fähre "Estonia"      

Der Fall des Kreuzfahrtschiffs "Maxim Gorki" in der Barentsee       Der Fall des Frachters "Kefi" bei Kreta

Der Fall der Pilgerfähre "Al Salam Bocaccio 98" im Roten Meer      Der Fall des Frachters "Selendang Ayu" vor Unalaska-Aleuten    

Der Fall der "Nordkapp" in der Antarktis

 

Wir haben wieder echte Fälle analysiert und gegenüber gestellt, wie sie hätten verlaufen können, wären wir im Einsatz gewesen. Anschaulicher kann man nicht demonstrieren, was war und was in der nahen Zukunft Standard sein wird.

Wie auf der Eingangsseite schon gesagt, wir wiederholen es, weltweit gibt es kein Rettungssystem auf hoher See jenseits der magischen Grenze von 300 km vor der Küste. So weit fliegen die Hubschrauber von Land, so weit fahren die Seenotkreuzer, wenn man sie hat. Da draußen ist man allein, bis vielleicht irgend jemand zufällig vorbeikommt oder zur Hilfe delegiert wird, auch wenn er die Hilfe vielleicht gar nicht leisten kann, weil er dazu nicht geeignet ist. Das Überleben auf den Ozeanen und selbst in der Nähe der Küsten ist eine Zeit- und Zufallsfrage. Damit schreiben wir Geschichte und setzen neue Normen und Richtlinien für das Rettungswesen auf See.

Damit setzen wir eine neue schon aus Art. 98 ff. des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, bekannt auch als "Vertrag von Montego Bay", sich herleitende zwingende Völkerrechtspflicht zur Herbeiführung der Stiftungsgründung und der Realisation und Umsetzung dieses Stiftungsprogramms als übernationale und UNO(Weltbank)-Pflichtaufgabe. Das gilt speziell für Deutschland als "Verursacherstaat", denn hier  gilt diese Pflicht unmittelbar, da dieser Vertrag deutsches Gesetz ist, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt unter Aktenzeichen BGBl. 1994 II S. 1798.

Ein solches System muss sehr schnell reagieren können, auf Anruf wie die Feuerwehr. Die ersten 24 bis 48 Stunden entscheiden über Leben und Tod. Sie entscheiden auch darüber, ob ein Havarist über Wasser bleibt oder nicht. Geschwindigkeit heißt Überleben. Daher machen wie das System so schnell wie es technisch möglich ist. Zum Schiff kommt der Hubschrauber. Den mehmen wir mit auf die hohe See. Das macht das System noch wesentlich schneller und effektiver. Wo auch das nicht reicht nehmen wir das alte gute fast vergessene Flugboot, es wird bei uns eine Renaissance erleben.

Unfälle geschen zumeist unter ungünstigen Bedingungen, bei Sturm und schwerer See. Dabei Menschen erfolgreich abzubergen ist ein Spiel auf Leben und Tod für beide Seiten, benötigt "schweres Gerät" und auf Seiten der Retter ultimative Professionalität. Auch zum Abschleppen braucht man Kraft und Masse. Und man muß vielfältig ausgerüstet sein, will man weitab von Land schwer beschädigte und gefährliche Havaristen über Wasser halten. Auch schwerster Seeschlag darf solchen Schiffen keine gravierenden Schäden zufügen, und solche Schiffe müssen sehr standfest in schwerem Seegang sein, sehr gut manövrieren und dabei immer noch sehr schnell unterwegs sein, schneller als jedes andere Schiff, das über lange Strecken. Solche Schiffe müssen gross und extrem stabil sein, dabei dennoch ausreichend leicht und schnell. Das ist eine schiffbbautechnische "Fast-Unmöglichkeit". Es geht aber dennoch, wenn man das will und die neuen Technologien und Materialen ganz konsequent einsetzt und in Teilen vergißt, wie man bisher Schiffe gebaut hat. Man muß Klotzen, nicht Kleckern. Das ist sehr teuer, und das können sich normale Bürgervereine und die öffentlichen Hände nicht leisten. Da setzen wir ebenfalls einen neuen Standard, eine neue Qualität, eine neue Dimension. Da das machbar geworden ist muß es auch gemacht werden nach Gesetz.

Rev. Nr. 02.1 - 27.04.2007