Wie alles begann
Aktueller Sachstand Februar 2008 - kurze Zusammenfassung:
"So´ne Scheiße höre ich mir nicht an" gilt fort
Die Akten zum Fall - Auszüge - siehe auch die Textlinks
Diese Seite ist in weiterer nochmals aktueller Überarbeitung und erscheint in Kürze in renovierter Form.
28.02.2008
Inzwischen sind alle Fristen für Einwendungen verstrichen, wie bereits an anderer Stelle vermeldet sind sämtliche Einwendungsoptionen ungenutzt verfallen. Damit besteht an der Rechtskraft der dieses Projekt begründenden Forderungen keinerlei Zweifel mehr. Unzweifelhaft ist jedoch auch der politische Wille, gegen diese eigenen Verzichte weiterhin nicht zu handeln und insbesondere die Menschen, die zu retten sind, auszusitzen und diese ihrem Schicksal und dem Tode zu überlassen. Das interessiert die Verantwortlichen in Deutschland offensichtlich nicht.
Damit hat die politische Umsetzungsphase des Projekts begonnen. Die juristischen Fragen sind geklärt. Es geht nun nur noch um die Vollstreckung der Beträge und die weiteren formellen Akte im Zuge der Gründungsvorverfahren, die in das Gründungsverfahren mit dem formellen Gründungsakt einmünden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass mich als Stifter und uns die persönlichen Meinungen einzelner politischer Querulanten nicht interessieren müssen, ausser in der Situation, diese als Hindernisse aus dem Weg wegräumen zu müssen. Ich entscheide, wir entscheidan darüber, wie wir das Vermögen verwenden und wofür. Da hat die Bundesrepublik Deutschland, da haben die Parteien, das hat der Deutsche Bundestag keine Entscheiderkompetenz, uns irgend etwas vorschreiben zu dürfen. Die Schranke sind die allgemeinen Gesetze, an die wir uns wie jedermann zu halten haben, nicht mehr und nicht weniger. Die Amtsmeinung, dass wie "Scheisse" sind ist für uns nicht relevant und von keiner irgendwie gearteten Bedeutung. Solche Amtsentgleisungen zeigen lediglich auf, welch intellektueller Qualität diejenigen und deren Denkwelten sind, welchen politischen Heimaten solche Gedankengüter angehören. Es stellen sich Fragen nach den persönlichen "Kinderstuben", wenn jemand den eigenen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat und die humanitäre Hilfe für "Scheiße" erklärt, die er sich nicht anhören wolle. Das zeigt lediglich die herrschende politische Willkür und Inkompetenz auf. Ich könnte zurückbeleidigen, aber das wäre unter meinem und unserem Niveau. Wir vertreten UNO-Niveau und zocken nicht in der deutschen politischen Kanalisation und der ideologischen Kloake.
Als weitere Formalien gebe ich hier die weiteren Anschreiben vom 26.02.2006 an das Europäische Parlament, das Bundespatent- und Markenamt DPMA, den Bundesrechnungshof , die ARGE Braunschweig sowie den Bundesgerichtshof, den Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht öffentlich bekannt. Ein besonderer Urheber- und Patentrechtshinweis ist mit dem Schreiben an das DPMA verbunden, der zu beachten ist. Ich habe auch kein Problem damit, die Information an das Finanzamt vom 26.02.2008 öffentlich zu machen. Wir sind keine Stiftung nach Liechtensteiner Modell.
Dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung ist öffentlich die Mißachtung der eigenen Gesetze, der EU-Rechtsnormen und des Völkerrechts vorzuhalten, die Duldung und Billigung der Schmähung und Verächtlichmachung von Urhebern und staatstragenden Verfassungsorganen wie der Schmähung und Verächtlichmachung der eigenen rechtsstaatlichen Demokratie aus der Willkürung von Amtshaftungssachen zum Selbstzeugnis zur Spaltung der Gesellschaft in Deutschland, sowie wegen der Schmähung und Verächtlichmachung der humanitären Hilfe samt Verweigerung der möglichen Hilfeleistungen. Das unter dem Aspekt, dem Bürger das rechtliche Gehör zu entziehen und anstelle der Betroffenen von hohen Ross der "Volksvertretung" zu verfügen, was der einzelne Bürger, das Staatsvolk nach der jeweiligen persönlichen Meinung Einzelner in Amt und Würden wollen soll. Es findet hier also offensichtlich ein politischer Machtkampf zwischen den Regenten und dem eigenen Staatsvolk und Wahl-sowie Steuerbürger statt auf Kosten auch der Leben derer, die daraus dem Schicksal und vermeidbaren Tode Preis gegeben werden. Es stellt sich daraus die Frage nach der Qualität, der Ethik und Moral der deutschen Innen- und Außenpolitik.
Da wir als Stiftung in Gründung auf der Basis der unanfechtbaren Rechtskraft der Finanzbasis und des Projektes selber nun eine neue Sach- und Rechtslage haben als nicht regierungsabhängige Organisation zum gemeinwohl nach Völkerrecht in Gründung ist die deutsche poltische Meinung nur eine unter 192 der Signatarstaaten der UNO. Die deitsche Meinung steht zudem unter dem Vorbehalt der bewertung als flüchtiger Schuldner nach dem allgemeinen und besonderen Schuldrecht, dem deswegen mit der vollen Strenge und Härte der Gesetze zu begegnen ist. das zum eigenen erklärten Willen des Schuldners auf rechtsmittelverzicht der Anfechtung der Forderungen und des Stiftungsprojekts, zugöleich aber under der "Ersatzvornahme" der Nötigung zur Unterlassung mit unerlaubten Mitteln, der erfolgten Bedrohung, mich als Stifter durch ein Rollkommando zusammenschlagen zu lassen, wenn ich dieses Ziel weiter verfolge (Fall Panten/Stadt braunschweig 2001). Das ist von herausragend bedeutsamer poltischer bedeutung, dass dieses weiterhin außer Strafverfolgung gestellt worden ist und damit fortdauert unter der Duldung und Bildung durch den Deutschen Bundestag zu BT-Drucksachen zur Nichterledigung. Damit kann unterstellt werden, dass diese "neue deutsche Politik" die ausdrückliche Zustimmung der Bundesregierung gewonnen haben könnte. Das unter dem Beifall der NPD, also der rechtsrdikal eingestuften Szene nach den deutschen Definitionen, welche die Politik der Stadt Braunschweig als "durch einen "Alten Kameraden" musterhaft umgesetzt im Sinne der NPD-Ziele" gelobt und herausgestellt hat. Eine Distanzierung des so Vereinahmten ist nicht bekannt geworden. Das ist sehr bedauerlich und erschreckend. Das Ausländer ausgewählte Feindzielgruppen der rechtsradikalen Szene sind und die Hilfe für diese als "politisch nicht korrekt" daraus ausgewiesen ist unter tätlichen Angriffen auch auf Personen, die angegriffenen Ausländern in Deutschland zu Hilfe eilten, ist allgemein bekannt. Dass solchen Leuten die humanitäre Hilfe "für Ausländer scheißegal" sein sollte kann hinreichend begründet angenommen werden. Es ist sehr peinlich für Deutschland, dass es der rechten Szene gelungen ist, Deutschland hier nun international solcherart in Verruf zu bringen. Das angesichts der Tatsache, dass zwar als soziale Folge in Deutschland eine generelle Akzeptanzbereitschaft bis 30 % angenommen wird in der Bevölkerung, wie auch die "nationalbefreiten Zonen" zur Hilflosigkeit der bürgerlichen Parteien belegen. Dem steht die Reduzierung bis um 2/3 in den aktuellen Wahlergebnissen entgegen.
Ich selbst kann dagegen nicht wirklich etwas bewirken in Deutschland, da mir die Hände gebunden sind in Deutschland, da wir als deutsche Bürger an der Mitgestaltung des Gemeinwesens nicht teilhaben und davon ausgeschlossen sind, da "wir regiert werden". Damit ist die politische wie sachbezogene Verantwortungshierarchie abschließend final geklärt. Das Fazit ist einfach:
Das ist die Lage Stand Januar 2008.
Als obsiegende Partei mit hier Endentscheiderkompetenz samt den bereits getroffenen Entscheidungen und Möglichkeiten zum Planungsstand hat das Projekt damit schon im Vorfeld die UNO-Reife erreicht als Sache des Weltsicherheitsrates unter dem Oberkommando des International Desater Relief Teams zum Völkerrechtsstatus als NGO und ggf. Mandatsdelegat zur Gefahrenabwehr nach Völkerrecht als Pflichtsache des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und weiterer Völkerrechtsverträge zur humitären Hilfe, Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge. Darüber freuen wir uns natürlich sehr. Dagegen ist die politische Meinung einiger Querulanten unter deutscher Flagge gegenstands- und bedeutungslos als "Meinungen, die offensichtlich den politischen Zug verpasst haben", so meine ich. Sie können die Gründung noch etwas verschleppen, aber weder verhindern noch unterbinden, denn dazu sind sie weder rechtlich, noch politisch befugt.
Wir starten also nun in eine neue Stufe der Fortentwicklung dieses Projekts, das sich in zwei weiteren wesentlichen Elementen niederschlagen wird auch auf der Site:
Dieses wird sich auch in der angekündigten nun anstehenden teilweisen Neugestaltung dieser Site sowie in der Ausweitung der fachspezifischen und technischen Informationen in den kommenden Wochen niederschlagen, die bisher aus rechtlichen Gründen noch zurückzuhalten waren.
Seien Sie neugierig und gespannt. Wir sind es auch.
Wir haben gewonnen. Dieser Sieg ist nun gegen den Restwiderstand Einzelner und deren Menschenbilder durchzusetzen. Wir gehen davon aus, dass sich die weltweite Mehrheit der Menschen dafür entscheiden wird, sich retten lassen zu wollen, wo immer das möglich ist, und nicht ihr Leben auf dem Altar deutscher Ideologen und deren Zielen freiwillig aufzuopfern. Wir gehen ebenfalls davon aus, dass sich die Finanz- und Wirtschaftswelt von deutschen Lokalpolotikern nicht diktieren lassen wird, mit wem sie und wieviel Geld sie verdienen wollen und auf welche gewinne sie verzichten möchten, um solchen Politikern Amt, Mandat und Pesnsion zu erhalten. Wir denken, dass das wirklich niemanden interessieren sollte, und die Entscheidung, wer an uns verdient und verdienen darf liegt nicht bei der deutschen Politik, sondern bei mir als Eigentümer und später dem Vorstand der Stiftung, denn wir vergeben die Aufträge und bezahlen die Rechnungen, und solange wir uns an die geltenden Gesetze und Völkerrechtsverträge halten sollte damit niemand ein Problem haben können. Das wir das tun werden ergibt sich schon aus der Natur der Sache: Wir planen, uns aus dem eigenen Vermögen zu finanzieren. Sebst gesetzesuntreu zu sein und Sie zu "verarschen", verehrte Besucher, mit und ohne Verlaub, so unklug bin ich nicht, sind wir wirklich nicht, daran auch nur zu denken. Wir sind keine Selbstmörder. Schon gar nicht auf diesem Niveau, denn damit spielt man nicht als erste Grundregel der praktischen Vernunft und des Anstandes. Das sage ich Ihnen als Gründervater, Stifter und designierter Chairman/CEO. Dafür stehe ich ein. Ich bin kein deutscher Politiker, der nach der Wahl sagt: "was schert mich mein Geschwätz von gestern". Und sollte auch das noch nicht völlig überzeugen kann ich noch etwas dazu anfügen: Als Kind wollte ich eigentlich Kapitän werden. Das hat sich nicht realisieren lassen. Das Thema Seefahrt hat mich in meinem privaten wie Berufsleben weiterhin begleitet. Nun habe ich die Möglichkeit einer ganzen Flotte höchstmodernder Schiffe geschaffen, bei denen ich als Eigentümer und Stifter den Gashebel auf den Tisch legen und sagen kann: "Vollgas". Das zu meiner persönlichen Motivation. Wer würde das leichtfertig und freiwillig wegwerfen wollen. Dann dürften Sie wirklich mit Grund zu mir sagen "der spinnt". Ich denke, das kann jeder verstehen und nachvollziehen.
28.11.2007:
Zwischenzeitlich sind weitere letzte Fristen des Staatsschuldners nach Art. 34 GG verstrichen, ohne dass Rechtsmittel oder Gegenvorstellungen eingelegt wurden. Damit sind alle Ansprüche, Weiterungen und die Projektplanungen unanfechtbar rechtskräftig als mein erklärter Wille des designierten Stifters. Zu den Details verweise ich auf die nachstehenden Meldungen und auf die hier angefügten weiteren Schreiben und Anträge vom 28.11.2007 an die ARGE Braunschweig, den Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie den Deutschen Bundestag.
Damit sprechen wir ab sofort nicht mehr über Projekte, Planungen und Ideen, sondern konkret über unterlassene und verweigerte Hilfeleistung nach deutschem wie Völkerrecht.
Ich weiss, das es noch Vielen schwer fällt, sich angesichts der Lage einzumischen, Stellung zu beziehen und "Flagge" zu zeigen insbesondere auf offizieller Ebene. Ich weiss auch, dass es Leute gibt, denen das Wohlergehen und das Überleben der Menschen gleichgültig ist und diese ihren Focus auf das Verdienen von Geld richten. Das sei ihnen unbenommen, auch wenn man darüber nachdenken mag, ob das auf Dauer klug ist, sich dem Erhalt der eigenen Lebens- und Existenzgrundlagen, einer funktionierenden Lebenswelt und Gesellschaft zu verweigern. Ich will das nicht bewerten. Wir werden auch solche Leute aus dem Wasser ziehen, sollten deren Luxusyachten einmal in Seenot geraten. Wir machen da keine Unterschiede. Ich will auch nicht bewerten, dass sich einige dafür bezahlen lassen, Hilfe zuzulassen, insbesondere solche, die ohnehin arm sind und weitgehend ausgegrenzt von den internationalen Märkten. Es gibt vieles, über das man schamhaft schweigt. Ich will damit nur sagen, wir wissen das auch.
Es gibt viele Dinge in der Welt, die renovierungsbedürftig sind. Aber wir werden die Welt nicht retten. Ich erwähne das, weil wir gefragt wurden, ob wir einen solchen Ansatz verfolgen. Die Geschichte lehrt, dass eigentlich alle Ansätze und Utopien einer absolut idealen "heilen" Welt ins Chaos und in politische wie ideologische Diktaturen eingemündet sind seit tausenden von Jahren und das Ideal einer heilen Welt immer an den Menschen und ihren Unvollkommenheiten selbst gescheitert ist, teils mit Millionen von Toten. Nein Danke also, wir retten Leute, sichern Verkehrswege und Transporte nach unserem Programm,, aber wir retten ganz sicher nicht die Welt; so vermessen und unrealistisch sind wir nicht. Wir sind Praktiker, keine ideologischen Träumer. Ich halte auch nichts vom Image einer "Mutter Theresa" als Armen-Almosen und Spendenadresse, denn unsere Nothilfe soll und wird mit dem Gedanken des Almosens als Pflaster auf schwärende gesellschaftliche Wunden zur Beliebigkeit, weill es ein paar Verrückte gibt, die nichts besseres zu tun haben, nichts mehr zu tun haben. Das Projekt ist als professionalles Dienstleistungsprojekt angelegt im Sinne und Verständnis der gebotenen und der rationalen Vernunft folgenden Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr. Die Schadenssaison 2007 hat diesen Bedarf mehr als zwingend gemacht und dargestellt. Es geht nicht nur um die individuellen Schäden, sondern auch um den Schutz der Volkswirtschaften, mithin des dort bedrohten Kapitals in Form von zerstörten Investitionen und deren Versicherungswerte. Das in übernationaler Form. Die laufende Globalisierung aller Bereiche des Lebens und der Wirtschaft gebietet zwingend global wirkende Schutzvorkehrungen, das übersteigt nationale Ressourcen weit. Hier setzen wir als Produkt einer besonderen Lage an, die das ermöglicht hat und eine Option eröfnnet, auf privatwirtschaftlicher Basis im Unternehmensformat, zum mandatsfähigen Gemeinwohl als Stiftung zudem, eine marktreife Dienstleistung anzubieten, die mehr als dringend benötigt wird.
Zudem hat eine Debatte begonnen, wie in der Zukunft die Sicherheit auf See gegen Piraterie und Terrorismus neu zu organisieren ist, der Einsatz der Streitkräfte wird auf Dauer zu ressourcenverzehrend und zu teuer für die Nationalökonomien. Das ist verständlich und nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar sind Debattenbeiträge, hier in die neuen Abwehrstrategien auch Notfalldienste einzubeziehen, zumal die Piraterie sich auf die hohe See erweitert und mit bis panzerbrechenden Kriegswaffen angreift. Dass diese Bedrohung auch etwas mit Schutzgeldern und laufenden Entführungen gegen Lösegeld als neuentdeckter "Wirtschaftszweig" zuntun hat weiss jeder, der sich auskennt. Hier ist ein neuer "Wirtschaftszweig" im Aufbau offenbar.
Aus diesem aktuellen Grund verzögert sich das angekündigte Update und die Renovierung auch dieser Seite noch etwas, da diese Neuheiten eingearbeitet werden zur konkreten Verwendung bis zu den dazu erforderlichen Maßnahmen der UNO. In diesem Sinne: seien Sie gespannt, was wir da noch in Vorbereitung haben.
Eine Abschlussfrage soll hier auch noch beantwortet werden. Es soll Meinungen geben, die Umsetzung des Projektes dauere zu lange, man werde ungeduldig, die Glaubwürdigkeit könne in Gefahr geraten.
Dem ist zu entgegen: Man frage nicht mich, sondern die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Termin, den Widerstand gegen die Hilfeleistungs aufzugeben und sich den eigenen Gesetzen und Gerichtsurteilen zu unterwerfen. Darauf habe ich als Stifter keinen direkten Einfluss, denn ich muss ja sogar damit rechnen, zusammengeschlagen zu werden, wenn ich dieses Ziel weiter verfolge zur Freude der NPD. Sollte man mich deswegen totschlagen werden andere das Ziel weiter verfolgen. Wer anderes glaubt, der träumt. Da ist viel Geld zu verdienen mit dem Projekt. Außerdem haben wir bald Wahlen, und es sieht für niemanden gut aus, unter dem Beifall der NPD der Weltstaatengemeinschaft die Solidarität und Hilfe zu verweigern insbesondere dann, wenn es wie angeboten selbst nichts kostet. Man nennt das auch "politischen Selbstmord". Ich kann mit zwar sehr viel vorstellen, nicht jedoch, dass ich es mit engagierten politischen Selbstmördern auf der Schuldnerseite zu tun habe, die das nun erst aus dem Internet erfahren, was ihnen die Unterbehörden durch Weglegung und daraus Terminsverfristungen eingebrockt haben zur politischen wie schadensrechtlichen Haftung der Anstellungskörperschaften und beamtengesetzlichen wie politischen Dienstherrn. Es mag ja Einzelne und deren Seilschaften geben, die sich verstrickt haben und nun ihr Heil in weiterer Verschleppung suchen im Gebet darum, der Blitz des Zorns der Bundeskanzlerin möge sie verschonen. Das ist aber nun wirklich nicht mein/unser Problem.
15.10.2007
Inzwischen scheinen auch weitere leitende Mitarbeiter der Stadt Braunschweig sich den Thema zu verweigern. Zum Thema Spenden für die notleidenden Kinder ging keine Antwort ein. Man könnte helfen aber man will es offensichtlich nicht. Das gleiche muss für das Stiftungsprojekt gelten, es ist in dieser Stadt ebenso offensichtlich politisch nicht gewollt. Man möchte steht zu vermuten billigend den Tod von Menschen in Kauf nehmen? In der Zwischenzeit wurde aus einer Pressemeldung des niedersächsischen Landesverbandes der NPD bekannt, dass braunschweig aufgrund seiner Kommunalpolitik als "Musterstadt" ausgerufen wurde für die Politik, welche die Bürger in Deutschland zu erwarten hätten, als Minimalform, wenn die NPD an der Macht wäre. (Tenor). Ob Die Stadt dagegen vorgegangen ist wissen wir nicht, bisher wurde nichts bekannt. Wer jedoch den OB an die eigene parteipolitische Vergangenheit erinnert muss damit rechnen, wegen Beleidigung strafverfolgt zu werden. Das ist eine aus unserer Sicht bedeutsame und erhellende Entwicklung, die Vereinnahmung der Stadtpolitik Braunschweigs als "Muster für die Politik der NPD". Das läßt aufhorchen und stellt eine unerwartete Überraschung dar. In der Nachbarstadt Wolfsburg wurde eine Diskothek im Stadtbadezentrum von rechten Radikalen umstellt und angegriffen, sie sollte offenbar gestürmt werden. Wie die Wolfsburger Presse berichtete sei Panik aufgetreten, die Gäste hätten sich erfolgreich gegen diesen Angriff verbarrikadiert. Im Internet wurden Texte gefunden, nach denen eine radikale Gruppe anläßlich der Woche gegen Rechts in Wolfsburg die "Gutmenschen" tätlich gewaltsam angreifen wollte. Die Zeitung berichtet, die rechte Szene habe mit Flugnblättern vor den Redaktionshaus in der Stadt mit Flugblättern demonstriert und die Zeitung der unwahren Berichterstattung bezichtigt. Auch in der weiteren ländlichen Umgebung insbesondere im Harzbereich beobachtet die Bundespolizei inzwischen besonders die dort stark vertretene Szene, nachdem Schauspieler eines Theaters in Halberstadt von Rechtsradikalen krankenhausreif geschlagen wurden. Die Gerichtsverfahren gegen die Täter haben begonnen.
Es ist nachvollziehbar, dass Leute an der Rettung von Ausländern insbesondere kein Interesse haben nach deren Vorgehensweisen, sondern diese als Angriffsziele betrachten. In der Pressemeldung des Landesverbandes der NPD wurde der Ob der Stadt zudem als "Alter Kamerad" vorgestellt, bei dem man respektiere, dass er aus der NPD ausgetreten sei, er sich von der Partei formell distanziert habe. Er sei in die CDU eingetreten, dort wohlwollend und in leitende Funktionen eingegliedert worden und sogleich aufgestiegen. Folgte man dem Wortlaut des Textes weiter könnte man fast meinen, er sei dort bereits erwartet worden. Ich will darüber nicht spekulieren oder irgend eine Meinung äußern, denn es ist schon unverfroren, Mitglieder einer anderen Partei als "Alte Kameraden" zu begrüßen und deren Politik als "mustergültig" im Sinne der NPD zu okkupieren. Richtig ist meines Wissens als Ohrenzeuge anläßlich einer Wahlveranstaltung, dass sich der OB von der Mitgliedschaft in der NPD als leitender Jugendfunktionär als "Jugendsünde" selber distanziert hat. Seine ehemalige Mitgliedschaft in der NPD wurde in der Amtrsvita der Stadt vor einiger Zeit gelöscht. Es ist der Amtsvita der Stadt des OB daher nicht mehr entnehmbar und für Außenstehende nicht mehr erkennbar, dass einmal eine solche Mitgliedschaft bestanden hat, von ihm selbst bezeugt. Auch das will ich in keiner Weise kommentieren, zumal der Umgang mit den eigenen Kindern mit rechtsdogmatischen Grundsatzproblemen begründet wurde und nicht mit politischen Vorbehalten. Warum allerdings dieses Stiftungsprojekt weiterhin nach den bisherigen Stellungnahme- und Berichtigungsverzichten weiterhin als "Scheiße, die man sich nicht anhören wolle" im Raume stehen gelassen wird und die Beamten den Telefonhörer auf die Gabel werfen, wenn diese Frage berührt wird ist offen. Die politische und sonstige Bewertung kann dahingestellt bleiben, da es der Frage der NPD nicht bedarf, zu bewerten, was davon zu halten ist, wenn die Politik die Kinder der Armen aus überlagerten Lebensmitteln an der Verzehrgrenze - die nach dem Lebensmittelgesetzen aus den Regalen der Supermärkte als zum Verzehr nicht mehr geeignet zu entfernen sind - ernähren läßt durch Spenden der Bürger und die Tafelbewegung in Deutschland, und warum 12.000 € dafür zu teuer sind als Rechtsdogmatikproblem der Zuständigkeiten, und warum man dieses humanitäre Projekt, Menschen in Notlagen zu helfen und aus Todesbedrohung zu retten für "Scheisse" erklärt, die man sich nicht anhören wolle. Die Betonung liegt also im politischen Willen offenbar. Es ist nicht unsere Sache, darüber zu spekulieren, welche Denkwelten dahinter stehen, da die Bundesdeckelung von Amtshaftungssachen bezeugt ist als erkannbarers "Leitmotiv einer Leitkultur", die einer weiteren Zufügung nicht mehr bedarf.
Nun ist es allerdings so, dass die Bunderegierung und die Fraktionen des Deutschen Bundestages darüber noch nicht unterrichtet werden konnten einerseits wegen der Verfügung der Bundestagsverwaltung/des Petitionsausschusses, diese nicht zu unterrichten, sowie nicht zuletzt, weil uns die Entwicklungen aktuell davon liefen und auch das Sicherheitskonzept eine neue Bedeutung hohen Ranges erreicht hat aus den Überlegungen, die Piraten- und Terrorismusabwehr auf See aus dem militärischen Bereich in den Bereich der Seepolizeiaufgaben und der Nothelferdienste zu verlagern, weil diese ja eigentlich für die Abwehr solcher Angriffe und die Nothilfe zu erfolgten Angriffen zuständig seien, als weltweite Überlegung. Diese sind nachvollziehbar, da es ein billiger Sieg der Angreifer wäre, die Streitkräfte der bedrohten Staaten solcherart zu hohen und höchsten volkswirtschaftlichen Kosten und Lasten längerfristig zu binden und daraus für die eigentlichen Kernaufgaben handlungsunfähig zu stellen zum Verschleiß der Einrichtungen zudem. Damit besteht jedoch das Problem, dass die Seepolzeikräfte dazu technisch nicht ausgerüstet und mit Kriegswaffen angegriffen werden, sodass sich die angemessene Abwehr aufgrund der Verbote des Kriegswaffenkontrollgesetzes nicht wirklich nicht wirklich und effizient organisieren läßt und private Kräfte als Söldner unter den Verbot dieses Gesetzes als Kriminelle unter Strafbedrohung stehen. Damit wird die Verteidigung gegen die Gefahren auf See erneut aufgeweicht und unterminiert insbesondere zu Lasten der seenotdienste und Hilfsorganisationen. Ich habe mich bereits dagegen deutlich verwahrt, solcherart in Anspruch genommen zu werden. Andererseits wäre eine effektive Abwehr unter dem Oberkommando der UNO durchaus neu organisierbar. Wir haben dazu in den Texten dieser Sire bereits Hinweise gegeben. Einzelne Staaten wie die USA haben inzwischen spezielle Einsatzteams aus Militär und Küstenwache gebildet zur Rückeroberung ggf. weggenommener Schiffe. Wer sich auskennt weiß, dass die Rückeroberung eines einmal von professionellen todesbereiten "Fachleuten" gekaperten Schiffs in Fahrt, die einen solchen Angriff erwarten und die dabei Kriegswaffen einsetzen können ein "Himmelfahrtskommando" ist, dessen Erfolg durchaus in Frage steht. Alle Schiffe mit hochgefährlichen und exploíosgefährlichen Ladungen können weggenommen und als Waffe eingesetzt werden, das zeigen die Flugzeugangriffe auf das World Trade Center in New York am 11.09.2001 und die Folgen samt den Bombenanschläe in Spanien, England samt den vereitelten Anschlägen in Deutschland. Man erwartet, dass eine Sperrung wichtiger Weltschiffahrtsrouten für einige Zeit durch Schaden erhebliche Auswirkungen auf die Weltwirtschaft haben wird.
In diesem Zusammenhang bekommt auch der Schutz der laufenden Atommüll- und Plutoniumtransporte über See insbesondere zwischen Japan und Europa eine neue Bedeutung in der Gefahreneinstufung. Wenn ein solcher Transport angegriffen und zerstört würde hätte das die Folge, dass durch die Freisetzung von bis über 600 Kg. Plutonium einer Schiffsladung ein ganzer Kontinemt und Ozean verseucht und unbewohnbar gemacht werden könnte unter Vernichtung auch der Nahrungsmittelketten in den Meeren. Ein solcher Transport wäre ein "ideales Ziel" für radikal denkende Menschen mit finalem Vernichtungswillen ohne jede Rücksicht, die also den Tod suchen. Mit einer Eskalation der Bedrohungslage muss jederzeit gerechnet werden auch als Klimafolge und den daraus resultierenden Wanderungsbewegungen und Destabilisierungen von Staaten insbesondere im Bereich der aufstrebenden Staaten und der "Dritten Welt", wie sie zu erwarten sind nach den wissenschaftlichen Prognosen, die schneller in Kraft zu treten scheinen als bisher angenommen. Die Umweltorganisation "Green Peace" hat in einer in den Weltmedien eher weniger beachteten Aktion ein solches Schiff trotz Kriegswaffen zu Sondererlaubnissen und einer Sicherheitswache der britischen Atompolizei an Bord schon vor Jahren bein Einschleusen in den Panama-Kanal geentert und kurzzeitig demonstrativ übernommen zum Nachweis, wie leicht ein solcher Transport angegriffen und weggenommen werden kann insbesondere unbeobachtet in internationalen Gewässern oder auch in nationalen Gewässern, in denen die Seepolizei- und Marinekrämpfte unterepräsentiert sind und andere Marinen aus hoheitsrechtlichen Gründen nur ausnahmsweise oder generell nicht eingreifen dürfen. Die UNO hat im Bereich des "Human Mine Destruktion" Programms neue Normen gesetzt der Erfolgspflicht von 98,8 % Erfolgsrate gegenüber dem Militärstandard (MIL) von 80 %. Die Transportsicherung eines solchen hochgefährlichen Ladegutes muss auf eine Abwehrerfolgsrate von bis möglichst 100 % ausgelegt werden. Das bedeutet, dass eine neue Schiffsklasse mit neuen und andersartigen Fähigkeiten wie Marinestreitkräfte zu schaffen ist, die ihrerseits in der Lage ist, auch moderne Kriegswaffen erfolgreich abzuwehren zum Verbandsschutz eines solchen Transports und anderer seepolizeilicher Sicherungsaufgaben nach Völkerrecht. Hier ist eine neue Sicherheitsstruktur zwingend unerläßlich als Pflichtsache der Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr nach UN- und Völkerrecht, zugleich Bundesgesetze in Deutschland. Auch das wird derzeit als "Scheiße, die man sich nicht anhören wolle" verlacht, geschmäht und herabgewürdigt.
Wir haben einen solchen Entwurf für diese neue Schiffsklasse durchdacht und durchgestaltet, er ist neuer Teil des Sicherheitssystems. Da dieses neue Problem von höchster Dringlichkeit im Projektrahmen als Juristikum nach Völkerrecht ist hatte die Beschäftigung mit dem Meinungen von Lokalpoltikern und Lokalbeamten, welche nur verpflichten sind, sich im Schattenbereich des eigenen Kirchturms zu bewegen, absoluten Nachrang. Dennoch habe ich aus gegebenem Anlass die Spende ausgelobt, weil ich es für ein Land gerade wie Deutschland in höchstem Maß erbärmlich und menschlich widerlich finde, dass die Kinder der neuen "Präkariats" nun auch noch die Essensreste anderer zusammenklauben und aus den verwertbaren Resten aus den Mülltonnen unserer Wohlstandsgesellschaft zu ernähren sind , weil das in den Regelsätzen der Sozialleistungen nicht ausreichend gewürdigt wurde nach Zeugnis der Stadt und ernsthaft auch das Recht auf behaustes Wohnen in die Diskussion kommt , eine Widerwärtigkeit in einer christlichen Gesellschaft, die ihr absolut unwürdig ist und die Demokratien in der Welt moralisch und ethisch angreifbar macht. Dazu ist die Meinung der NPD hörbar, das sei in ihrem Sinne eine "musterhafte" Politik. Folgt man dem Vorgehen der gewalttätigen Extremistengruppen sind das "Zecken" also Ungeziefer, das man totschlagen könnte/solle zu vorhanden Tötungs- und Körperverletzungedelikten, die gerichtsnotorisch geworden sind und "no go Aereas" in Deutschland, die für Ausländer und Teile der eigenen Bevölkerung zu gefährlich geworden sind. Es stellt sich die politische Frage im Wissen aller darum, das soziale Spannungen einen Stast destabilisieren und zerrütten, ob das politisch gewollt ist und denZielen politisch radikaler Gruppen entspricht, solcherart die Bevölkerung gegen die politischen Parteien und die rechtsstaatliche Demokratie aufzuwiegeln und aufzuhetzen und damit den Staat von innen heraus zu erodieren und zu zerstören. Es stellt sich also die Frage, wer einen politischen Nutzen aus einem solchen Vorgehen gewinnen oder einen solchen für sich reklamierten könnte. Ich habe darauf verzichtet, einen Direktlink auf diese Pressemeldung des Landesverbandes Niedersachsen der NPD zu schalten schon um nicht in den Verdacht zu geraten, mich mit der NPD solidarisch erklärt zu haben durch einen Link. Jeder kann diese Adresse leicht finden, wenn er das will. Die Meldung liegt mir im vollen Wortlaut vor. Ich werde hier nicht Propaganda für diese Partei und deren Meinung machen und deren Pressemeldungen im Volltext wieder geben. Der Vorgang ist aber auch mit Blick auf die Sicherheitslage verbucht und wird weiter beobachtet. Es stellt sich mir daraus die Standortfrage Deutschland auch als Steuerstandort. Es ist irreal anzunehmen, dass ich noch bereit bin, mich zur einvernehmlichen Tätigkeit als Gewerbesteuerzahler z.B. mit einem Oberbürgermeister an einen Tisch zu setzen, der duldet und billigt, dass mich seine Untergebenen öffentlich vor Dritten als "Scheiße" darstellen. So etwas muss sich niemand bieten lassen. Mit so etwas muss sich niemand an einen Tisch setzen, mit so etwas will man nicht auf "Augenhöhe" sprechen, denn das wäre unwürdig. Wer humanitäre Hilfe für "Scheiße" hält muss sich sehr unbequeme Fragen stellen und gefallen lassen. Er wäre nicht mehr verhandlungs- und gesellschaftsfähig, nicht bei mir und seitens meiner Stiftung. Was andere tun ist deren Sache.
Dazu füge ich den aktuellen Stand der Vollstreckung der Forderungen mit den Schreiben vom 14.10.2007 an die ARGE Braunschweig, die Stadt Braunschweig, das Oberlandesgericht Braunschweig und den Deutschen Bundestag an.
Der Fall ist inzwischen bein Europäischen Parlament rechtshängig mit Aktenzeichen. Darüber wird zu gg. Zeit berichtet.
Ich wurde gebeten, die Vorgeschichte zur Beschlussfassung der Verwaltungsgerichte ebenfalls zu veröffentlichen, die Grundlage der Feststellung des Falles nach § 71 Abs. 2 GVG ist. Der Vorgang ist sehr komplex und beinhaltet sehr viel Papier. Kurz zusammengafasst wurde nicht nur beantragt, einen Teilbetrag zu zahlen, es begann mit einem Klageantrag zur Hergabe rechtsmittelfähiger Bescheide wegen nicht erledigter Anträge, verschiedene Sachen betreffend. Dieses scheiterte zunächst am Verwaltungsgericht, die Bescheidungen liegen bis heute nicht vor und sind heute auch in der Sache überholt. Daraus ergab sioch als weitere Folge der Teilantrag der Teilzahlung an Dritte aus den Forderungen. Dieses Kummulationspaket zusammen samt Beschwerdeverfahren über das Verwaltungsgericht war die Rechtsgrundlage für die feststellung des Gerichts, dass eine Amtshaftungssache vorliegt. Es kommt hinzu, dass diese Anträge bereits Rechtskraft der Forderungen aus Rechtsmittelverzicht zum Gegenstand hatten, ebenfalls nicht angefochten von der Stadt Braunschweig. Die Feststellung der Rechtskraft der Forderungen aus Rechtsmittelverzicht des Schuldners ist also ebenfalls Gegenstand der richterlichen Überprüfung gewesen mit dem Endurteil, dass eine Amtshaftungssache vorliegt. Unter Bezug auf die Rügen an das Verwaltungsgericht im Vorfeld hat das Gericht sich sozusagen selbst der Amtspflichtverletzung überführt und verurteilt. Man würde das nicht glauben, wenn man das nicht gelesen hat. Die damit verbundene Aktenfülle sprengt hier ansich den Rahmen, zumal auch Dritte und deren Kankengeschichte zu Krankanhausmämgelrügen betroffen sind zu Datenschutzvorschriften, es geht dabei auch um einen Todesfall in der Familie und dessen Begleitumstände. Ich habe bisher darauf verzichtet, das zu publizieren, da zur Erläuterung der Titel genügen sollte, wenn ein solches Projekt veröffentlicht wird. Es stellt sich ja immer die Frage, was man im Internat aus einem solchen Raum öffentlich machen darf, kann, sollte oder wo man auch eigene Schutzgrenzen der eigenen Persönlichkeit überschreiten müßte, was ja, da damit Mißbrauch getrieben werden kann, auch kritisch zu beleuchten wäre. Es ging den Bittstellern darum, diese Vorgeschichte zum nachvollzug ebenfalls transparent zu machen, soweit das möglich ist, und ich arbeite daran, eine Zusammenfassung zusammenzustellen, die allen Belangen gerecht wird. Das nicht zuletzt auch aufgrund der internen Debatte, ob es sinnvoll und zweckmäßig ist, ein solches Stiftungsprojekt mit diesem Vorlauf zu belasten, da es mit solchem Vorlauf schwerer zu vermitteln ist, die Menschen suchen verständlicherweise eine klare Darstellung mit einfachen streitfreien Inhalten, die wiederum zu den eigenen Rahmen und Interessen kompatibel sind. Es wurde debattiert, ob diese Inhalte überhaupt ins Netz gestellt werden sollten. Wir haben uns entschieden, das dennoch zu tun in der Erstannahme, das mit dem Endergebnis der beschluslage tun zu können. Das zum Nachvollzug für Dritte als deren "Dienstwissen" zur schnellen Übersicht, der Rest wird dann ohnehin an anderer Stelle verhandelt. Wie das aber so ist im Leben, sowohl das Projekt selbst gewann an Volumen und Eigendymalik die der weitere Verlauf der Basisereignisse "hinter den Kulissen", was neue Transparenzen erforderlich machte. Dabei war abzuwägen, was noch an Darstellung erforderlich war, da noch einige Fristen verstrichen und sich daraus weitere neue Sach- und Rechtslagen ergaben mit dem Erfolg der Zementierung meiner Forderungen als begründet, wie auch der Zementierung des Widerstandes einzelner Personen wider besseres Wissen, und es begannen die formellen Verfahren der gütlichem Einigung vor weiteren Rechtsmitteln, dazu bestanden öffentliche Ersatzmitteilungspflichten, weil die Verwaltungsverfügungen ergingen, dass insbesondere die Endentscheider - die Fraktionen des Bundestages und die Bundesregierung - nicht unterrichtet werden sollten, so daß diese über diesen öffentlichen Weg in Ersatzzustellung zu unterrichten sind. Damit nahm die Berichterstattung zu den Verfahren samt Dolumentenzustellunsveröffentlichung einen neuen Raum ein, gewann sie eine neue Dimension für das Projekt. Zugleich wurde damit ein Netzwerk von Seilschaften sichtbar in Mißbrauch der Amtsmacht zu anderen Zwecken als Strukturproblem generell in Deutschland, ebenfalls eine Sache von öffentlichem Belang. Es wurde anfangs überlegt, diese Informationen auf eine eigene Site auszulagern. Damit wäre aber die Informationskette und Verknüpfung mit dem Projekt zerrissen worden, das ja selbst Bestandteil dieser Hintergrundverfahren ist und viele Schritte sich erst aus diesen Zusammenhängen entschlüsseln und erläutern lassen. Damit wurde dieser Teil ein sich selbst fortschreibendes im Moment "tagesaktuell wild wucherndes Geflecht", dass nun etwas sperrig geworden und damit neu zu ordnen und zu straffen ist. Das wird in der kommenden Zeit erfolgen. Ich bitte um Verständnis, da das etwas Zeit erfordert.
19.09.2007
Wie der anliegenden Post vom 19.09.2007 an die Stadt Braunschweig, den Deutschen Bundestag, die ARGE Braunschweig und mein Finanzamt zu entnehmen ist herrscht Schweigen auf den Amtsseiten. Damit sind die Einwendungsrechtsmittelfristen zum o.g. Scheiße-Vorbehalt verstrichen. Noch immer gehe ich nicht soweit, das als formelle Meinung der Bundesbehörden und der Bundesregierung anzusehen. Aber der begründete Anfangsverdacht verdichtet und erhärtet sich insbesondere mit Blick auf die politischen Tendenzen des Koalitionsmitgliedes CSU, rechts von der Mitte um die Wähler der rechtsseitigen Fronten besonders bemühen zu wollen und das mit dem Gedanken des Kruzifixes in allen Schulen und Amtsstuben zu verbinden als defakto Infragestellung des säkularen Staates zur Erhebung des Katholizismus als neue "Staatsreligion" (siehe "Wir sind Papst" in Bayern) (?)
Zu sehen sind hier auch die Worte des Kardinals Meisner jüngst zur "Entartetheit" der Kunst, wenn sie keinen Gottesbezug habe. Es stellt sich uns Bürgern also die Frage, ob der Fall Braunschweig ein individueller Einzelfall oder eine bundrespolitische Grundsatzerscheinung ist. Die Verstrickung von Glauben, politischer Randlage sowie Kirche und Staat stellt die kommende politische Herausforderung dar. Dazu gehört auch die Frage des zukünftigen Menschenbildes in der Gesellschaft. Unter dem Stichwort "Globalisierung" und "Konkurrenzen" entdecke ich einen fundamentalen Widerspruch: Die Schwellenstaaten sind aufgebrochen, unseren Lebensstandard und unsere soziale Absicherung zu erreichen. Wir bauen ihn gerade sehr nachhaltig ab mit der Begründung, die Konkurrenz der Schwellenstaaten zwinge uns dazu. Das Arbeitsrecht wird vielfach unterlaufen und es gilt zunehmend der Grundsatz, dass man sich aus einerm Job nicht mehr ausreichend finanzieren und seine Lebensgrundlagen decken können muss. Die bezahlte Arbeit fällt also zunehmend als Lebens- und Existenzgrundlage fort. Mit dem Begriff "Flexibilität" wird auch die Auswanderung in Nachbarstaaten angepriesen, um Jobs anzunehmen, die den Lebensunterhalt insbesondere für Familien und Familien mit Kindern nicht mehr sicherstellen und gewährleisten. In den USA, in Deutschland und der EU verschlechtern sich hier die Lebensbedingungen der Mehrheit der Menschen weiterhin grundlegend. Ob zur Schaffung eines neuen "Lumpenproletariats", das zunehmend nun auch den Angestellten, die "Säule des bürgerlichen Mittelstandes" erreicht und betrifft ist noch offen. Nach der Bundeststatistik sind 2,5 Mio Kinder in Deutschland unter der Armutsgrenze angelangt, weitere 2,5 Mio Kinder stehen an der Schwelle. Aktuelles Thema die Beköstigung der Kinder in den Schulen, da gerade die Hartz IV-Sätze nach deren Grundlagen und steigenden Lebensmittelpreisen zur ausreichenden Ernährung der Kinder nicht mehr ausreichen und ebenfalls die Schul- und Bildungskosten kaum noch und für weiterführende Schulen nicht mehr erbringbar sind. Der Bildungsstand in Deutschland ist als schlechter werdend von der OECD eingestuft worden im Gegensatz zu allen Nachbarstaaten in der EU.
Da stellt sich natürlich gerade in Deutschland die Frage, ob man eine solche Stiftung politisch überhaupt will und ob man nicht andere Sorgen hat, die wichtiger wären als "am Arsch der Welt" irgendwelche Menschenleben zu retten. Zu verknüpfen mit der Generalfrage nach dem Wert des Menschen in unserer "Leitkultur" ansich. Derzeit gilt der Mensch, das wird offen eingestanden, vornehmlich als Kostenfaktor, der gepflegt wird, wenn man ihn braucht, und der bedenkenlos weggeworfen wird, wird er zu teuer oder lästig. In Deutschland wurde vom "neuen Präkariat" und dem "sozialverträglichen Frühableben" gesprochen. Stehen wir in Deutschland wieder auf einer Rampe der sozialen Selektion? Es ist daher nachvollziehbar, dass diese Denkwelt ein Integrationshindernis ist für solche Kulturen, die ein solches Menschenbild nicht pflegen und als schändlich verachten. Die Demokratie als Leitwert selbst wird daraus in Frage und Zweifel gestellt und gibr begründeten Anlass, die Konkurrenz der Kulturen wesentlich zu verschärfen. Das auch mit Blick auf die Leitwährung Dollar zum Goldaustausch das Staatsfinanzreserven, wenn wie geschehen die Nationalokonomien in den Leitstaaten aus dieser Bevölkerungspolitik ins Wanken geraten wie jüngst bei der Hypothekenjkrise in den USA. Auch wir haben das sowohl bei der Finanz- wie Projektplanung zu brücksichtigen wie die daraus resultierenden Konflikte, bei denen wir zwischen den Fronten Hilfe leisten werden und das Leben unserer Mitarbeiter zu riskieren haben. Wir müssen uns fragen, ob es uns das Leben unserer Mitarbeiter Wert sein kann und darf, hier als "Etsatzvornahme" das auszubügeln, was als Hinterlassenschaft einer solchen Politik übrig bleibt als "Aufräumer der Schlachtfelder". Wir müssen uns fragen, ob wir uns das zumuten müssen und wollen. In England wurde jüngst ein akustisch- elektronisches Verscheuchungsgerät für Kinder mit großem Erfolg auf den Markt gebracht. Es wird dort angewendet, wo Kinder und Jugendliche lästig sind und stören, vor allem vor Supermärkten, in Parks und anderen Treffpunkten einer Jugend, die teils schon in der Schule die Lebensperspektive Hartz VI vor Augen hat als "Geschenk ihrer Eltern". Auch Hunde vertreibt man so. Dagegen wird argumentiert, wer Arbeit will und sich anstrengt erhält auch ein auskömmliches Einkommen. Wohl wahr, wenn die Konditionen stimmen. Aber diese sind Störfaktor im börslichen Geschehen, und die am Gewinn beteiligten Vorstände sind natürlich dem Börsenwert verpflichtet und würden den eigenen Nutzen schmälern, wenn sie nicht sparsam und erfolgreich wirtschaften, also die Gewinne optimieren. Hier entwickelt sich eine noch unkalkulierbare Konfliktsituation mit weitreichenden Konsequenzen. Sie ist verbunden mit der Werteentscheidung, wie wir künftig mit uns selbst und den Anderen umgehen wollen. Auch mit der Entscheidung, wer weiter überleben darf und wer nicht. Das wiederum ist eine Schlüsselfrage für den Sinn und Zweck dieses Projekts und seine politische Akzeptanz.
Die volkswirtschaftlichen Folgen einer solchen sozialen und gesellschaftlichen Degression in den Leitvolkswirtschaften der Welt, die die Leitwährung und damit das globale Finanz- und Wirtschaftssystem stabilisieren, müssen Auswirkungen auf das finanztechnische und Gesamtweltwirtschaftsgefüge haben. Das müssen auch wir bei unserer Fianzplanung berücksichtigen weit vorausschauend. Gerade sind wieder Billionen Dollars bei der Immobilienkrise verbrannt worden, und wie soeben bekannt wurde hat nun auch die Deutsche Bank ein Problem damit. Das kommt davon, wenn man zu hoch spekuliert in Märkte, die nicht solide geführt werden. Die Aktionäre werden sicher nicht beglückt sein. Das Vertrauen in die Politik, die solches stützt wird daraus weiter und nachhaltig beschädigt. Sind wir in eine Spekulationsfalle gelaufen? Hat uns die Macht- und Geldgeilheit Einzelner, zu sehen auch als Droge, als Sucht, wie als "Erfolgszwang" hier in weltweite Gefahr gebracht? Bietet das nicht die bestmögliche ideologische Munition für die "Rechtgläubigen" und Moralträger in der Welt, die Welt davor zu retten, und das mit Gewalt? Meine Frage - Wo läßt man denken, und von wem?
Die Katastrophensaison 2007, sie ist noch nicht zu Ende, hat weltweit mit dem von uns prognostizierten hohen Überflutungsanteilen Hundertausende obdachlos gemacht, Millionen auf die Flucht getrieben und Tausende getötet. Auch wir wären mit dem vollen Programm überfordert damit gewesen, überall zugleich zu sein, gerade aktuell in Afrika. Wieder zeigt sich, wie schnell reagiert werden muß logistisch, organisatorisch und vor Ort. Wir werden daher die Konsequenzen ziehen und uns bemühen, das Projekt auch im Volumen weiter auszubauen, insbesondere die amphibische und Transportabteilung. Deutlicher denn je ist die Bedeutung des Lufttransports, die Rolle der Hubschrauber, der amphibische Landtransport auch durch unwegsam gewordenes Gelände sowie die Leitung von See her zum Ersteinsatz, wenn an Land die Strukturen zusammengebrochen sind. Die Ereignisse bestätigen unsere Planungen und es glaube niemand, das würde uns wirklich freuen. Dazu besteht kein Anlass. Und das ist erst der Beginn der Ereignisse, welche die Klimaforschung prognostiziert hat.
12.09.2007
Wie aus den Erinnerungen vom 11.09.2007 an die Stadt Braunschweig, den Bundestag und die ARGE Braunschweig ersichtlich ist, ist niemand von der Wertung der "Scheiße" zurückgetreten. Der Vorhalt, alle hier vorgestellten Optionen und deren Rechtsgrundlagen seien "Scheiße"; die Menschenwürde und der oberste Grundsatz unserer Werteordnung, der Schutz des Lebens habe Vorrang, seien "Scheiße" besteht fort. Das Menschenbild in diesem Staat erscheint daraus zum Nachweis aus den Pflegenotständen in den Pflege- und Altenheimen und vielen anderen Vorfällen zum Gesellschaftsbind, der Mensch als Mensch in Deutschland sei "Scheiße", ein Unwert ansich, eine Kostenstelle, ein wegzusparendes Übel - es sei denn er sei ausreichend reich - weiterhin als das geltende Menschenbild und Maxime unserer Werteordnung unter dem Anspruch, diese Politik, diese Politiker als "unfehlsam" und "Heilige Kuh" ansehen zu sollen. Sollen wir das so glauben und als neue Werteordnung ansehen? Wo lassen diese "Vordenker" denken und von wem?
Das sind die Fragen, die sich allen Bürgern in diesem Staate stellen, und nicht nur mir. Ein Staat, der solcherart die Menschen behandelt und als pauschal als Objekte der Verwaltung und als "zu verwaltende Sachen" handhabt, als überflüssige Kostenstellen, die billig zu entsorgen sind zur Haushaltsschonung kann natürlich keinen politischen Instinkt dafür entwickeln, was das Leben wert ist. Wir leben offenbar in einer Welt, in dem das einzige Ziel zu sein scheint, reich zu werden und sich durch die damit verbundenen Vorteile und Werte der damit verbundenen Label und Marken zu profilieren als "sozialer Ausweis".
Da halten wir doch gerne mit. Wer kennt noch eine so reiche Stiftung wie wir sie sein werden mit einem solchen Leistungskatalog? Wer ist dagegen ein deutscher Politiker mit seiner dagegen armseligen Alimentation? Kann er nicht froh sein, wenn er nach seiner Abwahl bei uns "den Hof fegen" oder uns "beraten" darf? Sein Jahresgehahlt jagen wir bei einem schnellen Einsatz in weniger als einem Tag durch die Turbinen. Wir können uns das dann leisten, weil wir reich genug sind, falls das der entscheidende Wertmaßstab der modernen Gesellschaft und der Entscheider sein sollte. Soll ich als designierter Stifter meine Intention dahingehend abändern zum besseren Verständnis und Nachvollzug, in dem ich sage, ich will schlicht reich werden und reicher als diese Täter? Ich bin offen für alles, wenn es dem Projekt nützt. Damit hätte ich nun wirklich kein Problem, wenn das aus Gründen der "politischen Korrektheit" gewünscht würde. Ich bin kein idelogischer "Jesuslatschenjünger" und "Armenprediger" und komme auch im Nadelstreifen, und ich lasse mich auch im Maybach oder Düsenberg vorfahren, vor den roten Teppich. Das ist für mich kein Widerspruch zum Stiftungsprojekt. Auch da bieten wir das Beste auf, das vorhanden ist. Es wäre ein Zeichen von Stil und Qualität, die wir sehr hoch schätzen. Wie gesagt, damit habe ich absolut kein Problem, falls das ein Grund zu Vorbehalten sein sollte. Wenn das dem Projekt nützt ließe ich mich auch in der Sänfte tragen und die Träger würden mehr verdienen als ein durchschnittlicher Abgeordneter, falls das als "wertvoll", "förderwürdig" und als "gesellschaftlich erforderlich" angesehen würde. Ich muss hier in der Stadt schließlich mit einer Schloßfassade vor einer Kaufhalle konkurrieren, die derzeit als Wert noch offenbar wichtiger ist als dieses Projekt, Menschen zu helfen. Die Fassade soll als "Kulturgut der besonderen Art" die Kommunalwirtschaft ankurbeln, was sie offenbar auch tut, und was ist dagegen ein Menschenleben wert? Noch dazu eines, das da nicht einkaufen geht? Dazu ist sie ein petrsönliches Denkmal eines Volumens, das gegenüber den anderen Politikerdenkmalen in der Stadt wahrhaft "königlich" ist. Und als Künstler mit Praxis in Theatersachen und Erfahrung im Messetheater würde mir das wirklich nichts ausmachen, hier die Erwartungen auch überzuerfüllen. Wenn ich damit den Menschen weltweit helfen kann residiere ich auch wie ein Schlossherr und stelle auf meine Kosten sogar ein eigenes Schloss hin, ein richtiges als Zentrale, nicht nur eine Fassade, wenn sich andere dann besser und "unter sich" fühlen und sich ein Volk dafür begeistern kann. Da die Erfüllung solcher Konventionen erfahrungsgemäß ein Problem sein kann, als "gesellschaftsfähig" angesehen und ernst genommen zu werden, kann ich hier eine öffentliche Beruhigung aussprechen. Man sage mir, was man sich wünscht, und wenn was übrig ist machen wir das auch. Notfalls bezahle ich das privat aus meiner Drittelentnahme als Stifter oder suche Sponsoren dafür. An solchen Kleinigkeiten soll ein solches Projekt nicht scheitern. Dennoch geht es nicht um persönliche Extravaganzen, sondern um den Stiftungszweck. Was immer dem nützt kann instrumentalisiert werden, wenn das vertretbar erscheint und die Gesetze die Menschenwürde und den Stiftungszweck nicht verletzt. Jeder hat das Recht, nach Besserem zu streben, auch bei uns. Wir arbeiten ebenfalls nach dem Grundsatz, das Bessere ist der Feind des Guten, und das Beste ist gerade gut genug. Das ist vor allem eine Frage der kreativen Intelligenz und erst dann eine Frage des Preises.
Ich sehe hier zudem Beispiele, die als Bordellwirte und Mitglieder des Hoch- und Geldadels heute "Szeneadel" sind, und warum sollte ich dahinter zurückstehen sollen, zumal ich nicht der versoffene Alk von der Parkbank bin, der hier wild herumspinnt und die ihm zugewiesenen Grenzen und gesellschaftlichen "Kastengrenzen" überschreitet zur "gesellschaftlichen Unduldsamkeit", wie es einige vielleicht sehen möchten. Wenn Bordellwirte gesellschaftlich akzeptierbar sind, wenn sie reich genug geworden sind, sollten Menschen, die andere Menschen retten wollen, dahinter wohl nicht zurückstehen sollen. Das wäre gesellschaftlich dann wirklich absolut unkorrekt. Vielleicht kann man einen kleinen Punkt anmerken: Reich sein allein genügt nicht. Nicht bei uns im Projekt. Wir verlangen Leistung. Wer etwas geleistet hat darf dann darauf stolz sein und das auch zeigen. Wir kommen nicht durch den Dienstboteneingang und leben nicht als Bettler aus der Mülltonne anderer. Bei uns spendet man nicht und kauft sich frei, man arbeitet selber mit und ist sich dazu nicht zu schade. Wer das darf, wer bei uns einen LKW nach Darfur z.B. steuern darf oder sich anderweitig nützlich macht und bereit ist, das zu tun auch als "reicher Mensch", das ist ein Wert ansich. Der darf auch mit auf den roten Teppich und seinen Bentley mitbringen. Das ist meine Philosophie.
Anmerkung in eigener Sache:
Eine Überarbeitung dieser Darstellungen ist in Arbeit zur Darstellungsvereinfachung. Die aktuellen Ereignisse haben uns etwas an Volumen überrollt, das es darzustellen gilt. Daher wird diese Seite in Kürze neu geordnet und übersichtlicher gemacht.
Wir haben intern heiß debattiert, ob es sinnvoll ist, diese Dinge so öffentlich zu machen. Es ist aber sinnvoll, damit jeder gerade die politischen Reaktionen auf eine eindeutig entschiedene Rechtslage nachvollziehen und jedermann die Schlüsselakten selbst einsehen kann auch in Amtszustellung im vereinfachten digitalen Zustellungsverfahren und um uns teure Verwaltungskosten damit zugleich zu ersparen ebenso wie Zeitverluste aus sonst langen Postlaufzeiten.
Ein solches Projekt ist spektakulär und erklärt sich nur aus den Hintergründen, die im Grund nach der "Entwirrung" der Vorereignisse schlicht und simpel sind, den Grund im deutschen Menschenbild vor allem findend als Bundespolitikum. Aber das gilt nicht nur für Deutschland allein. Es geht um die Generalfrage, wie gehen wir weltweit miteinander um und wie wollen wir das in der Zukunft tun und unser Überleben als Zivilissation gestalten. Oder anders gesagt, wie wollen wir in der Zukunft weiterhin reich und erfolgreich bleiben angesichts dessen, was unerbittlich auf uns zu kommt. Das ist nicht nur ein deutsches Problem, und es ist eine allgemeine Schlüsselfrage der Weiterentwicklung unserer Zivilisation und der gesellschaftlichen Werteordnung. Darum mache ich das öffentlich.
Das geht jeden an, denn jedem kann das gleiche passieren, in Deutschland und anderswo. Auch wenn er reich ist, aber politisch mißliebig geworden, weil er weiterführende Gedanken hegt z.B. als die "Führende Elite". Und die möchte in Teilen in Deutschland zurück nach rechts, siehe das Ansinnen der CSU. Als Stifter kann ich mich damit begnügen, ausschließlich reich zu sein und damit den überlieferten Konvantionen genügen zu wollen. Ich kann mit meinem Reichtum als Eigentümer machen was ich will. Ich kann es verhuren, versaufen, verfressen, verkiffen und mich mit allen Gütern der gesellschaftlichen Konventionen schmücken, wenn das lieber gesehen wird. Und Ich kann es als nach Meinung solcher Werteordnung auch für andere Leute aus dem Fenster werfen, die als "wertlos" klassifiziert sind zur Unbeachtlichkeit. Ich kann beides nebeneinander tun. Nennen wir es mein Privatvergnügen. Wie gesagt, es geht hier um die moralisch-ethische Grundsatzentscheidung, ob die Bundesrepublik Deutschland als "Erstinstanz" weiterhin glaubwürdig bleiben will oder nicht. Noch ist nach vorliegenden Protokollen u.g. der Bundestag und die Bundesregierung von den Fachausschüssen und Unterbehörden nicht formell unterrichtet worden zur Option, diese vorliegenden Entscheidungen der Unterbehorden anders bewerten zu müssen als diese nach Gesetz und rechtskräftigem Urteil, und jeder verschleppte Tag kostet die Bundesregierung sehr viel Geld, das der Stiftung zugute kommen soll. Es liegt nicht an mir, mich mit der Entscheidung sehr beeilen zu müssen. Ich mache es dennoch im Zuge der Gläubigerpflichten, obwohl die Bedrohung, mich deswegen durch ein Rollkommando zusammenschlagen zu lassen und die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten als "Scheiße" zu erklären unter Strafverfolgung der davon abweichenden Meinung mich natürlich auch einschüchtert und nachdenklich macht, ob es moralisch vertretbar ist, ein Rettungswerk zu errichten, von dem gerade diese Menschen besonders profitieren könnten. Das kann jedoch derzeit hintangestellt werden. Hier hat die Bundesrepublik Deutschland die eigenen Gesetze zu befolgen zur gesetzlichen Eilfristpflicht, also binnen 3 Tagen nach Gesetz. Es ist nicht die Aufgabe der Bürger, die eigenen Politiker zur Arbeit anzuleiten und zu tragen in einer repräsentativen "Zuschauerdemokratie". Vielmehr wird daraus für den Wähler sichtbar, wer weiter im Amt und Mandat verbleiben darf und wer nicht. Nicht wir verspielen hier die eigenen Köpfe und Karrieren auf dem öffentlichen Wählermarkt. Und wer dieses Projekt angreift greift die eigenen innersten Kernbereiche der eigenen Werte- und Staatsordnung öffentlich an sowie das allgemeine Völkerrecht. Er müßte sich die Frage gefallen lassen, aus welchen Gründen er hier den Menschen die Hilfe und das Recht auf Leben verweigern und vertuschen möchte, dass dazu neue erweiterte Möglichkeiten bestehen. Es ist das Recht aller Wähler, das dann zu erfahren um zu entscheiden, ob solche Menschen mit solchen Denkwelten weiterhin öffentliche Aufgaben erfüllen sollen und dürfen.
04.09.2007:
Aktuell aus gegebenem Anlass wird im Europäischen Parlament die Nachbesserung des vor 6 Jahren beschlossenen Katastrophenschutzprogramms debattiert. Dabei wird erwogen, den Etat auf 1 Milliarde EURO aufzustocken und 10 permanent einsetzbare Löschflugzeuge zu beschaffen. Dieses Konzept wie das der ETV-Schlepper ist keine Konkurrenz zum Stiftungsprogramm und kann ihm nicht das Wasser reichen. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Unterbehörden, hat deren Meinung nicht widersprochen, dieses Stiftungsprojekt sei "Scheiße". Die das entschieden haben sind Sachbearbeiter im Sozialbereich, die nach Gesetz hier nicht kompetent sind und auch keine Fachgutachten eingeholt haben. Warum das dennoch unwidersprochen bleibt erklärt am einfachsten der Rechtsrahmen zur Remonstration. Vereinfacht gesagt darf kein Dienstherr und Beamter etwas anordnen, was die Gesetze und die Menschenwürde verletzt. Der "Unfehlbarkeitsanspruch" der Behörde - Fehlsamkeiten lösen Schadensersatzansprüche aus heute, früher galt das unfehlbare Gottesgnadentum als Fürstenrecht - bedingt, niemals einen Fehler zugeben zu dürfen. Remonstriert ein Beamter dagegen, geht er also zum Vorgesetzten und sagt, das geht so nicht, das ist falsch, muss er diese Weisung dennoch befolgen oder er hat mit schweren beruflichen Nachteilen zu rechnen. So wird Unrecht institutionalisiert als staatliches Handeln. Unterlassen steht dem Handeln gleich. Wenn also irgendwo einer "Scheiße" gesagt hat, dann muss das aus Prinzip so stehen bleiben, auch wenn jeder weiß, dass das falsch und nicht erlaubt war. Was tut man dann, man legt den Fall weg, damit niemandes Position daraus gefährdet wird. Die Opfer sind dann mehrfache Opfer, ihnen wird damit zugleich das rechtliche Gehör weggenommen, und das wiederum löst den Anschlussschaden aus. Es gehört sich also nicht nur nicht, so vor dem Bürger wegzulaufen, ihn zu schädigen und sich der Verantwortung zu entziehen als sittenwidriges Handeln, so die Gesetze, es ist auch strafrechtlich nicht erlaubt und begründet dann den finalen Schadensersatzanspruch selbst dann, wenn man vorher noch hätte streiten können, was hier auch nicht mehr der Fall ist. Es ist daher absolut töricht und unklug, amtsseitig so zu handeln und die Toten z.B. in Griechenland solcherart zu verhöhnen und verächtlich zu machen "So´ne Scheiße höre ich mir nicht an". Schlimmer kann man die Menschenwürde nicht mit Füßen treten und der Verachtung der Menschen und des Menschlichen nicht Ausdruck verleihen als sie zu "Scheiße" herabzuwürdigen.
Das ist eine offene sehr schwerwiegende und höchst despektierliche Provokation, die jede Menschlichkeit und jede Scham vermissen lässt, und die klarstellt, dass der Mensch als Mensch in Deutschland politisch wie im Amtsgebrauch nicht mehr wahrgenommen und gewürdigt wird. Diese Sichtweise bekräftigt den Trend, die Menschen nur noch nach ihrem materiellen Nutzwert zu würdigen nach dem Grundsatz: nur der "billige oder billig gemachte Mensch ist ein guter Mensch", und Menschen, die da herausfallen sind als "Kollateralschäden der politischen Entwicklung zum sozialverträglichen Frühableben" abzugeben, fügt man die einzelnen Äußerungen auch aus der Wirtschaft zu einem Gesamtbild zusammen. Es zeichnet sich ja ab, dass insbesondere in Deutschland ein neues als "neoliberal" verrufenes Welt- und Menschenbild Konjuktur hat, dass den Menschen zum "mechanistischen maschinengleichen Objekt" reduziert. Diese Idee kann als Relikt der industriellen Frühzeit gelten, als nach der Erfindung der Elektrizität durch viele teils sehr obskure Experimente der Wissenschaft und Alchemie die elektrischen Muskel- und Nervenfunktionen entdeckt wurden und die Idee entstand, der Mensch sei eine Maschine, die man mit einem Stromstoß zum Leben erwecken und als Arbeitsroboter einsetzen könne. Siehe dazu den Roman "Dr. Frankenstein". Das in solcher Sichtweise und Doktrin der Gedanke, Menschen zu retten und zu helfen obsolet und "geisteskrank" erscheint, es "politisch nicht korrekt" erscheint, als "linker Dogmatismus", für so etwas auch noch Geld auszugeben, erscheint durchaus logisch und nachvollziehbar. In Deutschland verarmen die Kinder und die Familien mit Kindern, Kinder sind eine Armutsfalle. In Hartz IV-Familien wird gehungert, um den Kindern die Schulbücher noch kaufen zu können, die ausreichende Kinderernährung ist nicht gesichert. Die Skandale in den Alten- und Pflegeheimen wurden ebenfalls bekannt. Wer hochqualifiziert ist wird zu teuer und muss "als zu alt" in Hatz IV absinken oder ins Ausland emigrieren. Dafür werden billige Fachleute aus dem Ausland geholt, die nur einen Bruchteil kosten (noch). Wie geht man also in Deutschland mit den Menschen um? Sind wir zur "menschlichen Wegwerfkultur" herabgesunken, stehen die Menschen dem weggeworfenen Müll etwa schon gleich? Die Kirchen schweigen hörbar dazu. Die Kommentare sind spärlich. "Dafür sind wir Papst", tönt es aus Bayern. Das Kruzifix wird gefordert, das Kopftuch soll weg. Müssen sich nun auch die christlichen Nonnen ihrer Bedeckungen entledigen? Vor diesem Hintergrund wird auch verständlich, warum andere Kulturen und Religionen uns für unethisch, unmoralisch und im demokratischen Sinn nicht glaubwürdig erachten zur massivstmöglichen Beschädigung der Demokratie als "globale Leitkultur". Wer das in Deutschland kritisiert muss mit Sanktionen rechnen. Die Innenpolitik bemüht sich - wie die EU - um die perfekte Überwachung. Es gilt der Generalvorbehalt des Kriminellen auf Generalverdacht gegen die eigenen Bürger und Wähler. Es ist jedem bekannt, wie man sich gegen den Lauschangriff als Terrorprofi wehrt. Man telefoniert über das gute alte Festnetz aus der Telefonzelle, benutzt Internetcafes und zieht zuhause den Internetrouter vom Rechner ab, wenn man böse Dinge treibt, und versteckt Daten in anderen Texten und sonstwo, jeder Fachmann weiß wie simpel das ist, und man trifft sich privat, da wo keiner reinschauen kann.
Deshalb ein ganzes Volk so umfassend auszuspähen und Generalverdacht zu stellen, als Terrorist den eigenen Staat in die Luft sprengen zu wollen erschein, mit und ohne Verlaub, ein wenig verwirrt, um es freundlich auszudrücken. Leidet da wer an Verfolgungsproblemen? Die Bundesrepublik hat zum Datenschutz und dem Schutz der Wohnung, der Freiheit und Intimsphäre schon mehrfach die Zusagen gebrochen. Siehe die ggf. Heranziehung der Autobahnmautstellen zur Rasterfahndung nur als ein Ausriss. Natürlich hat das auch einen wirtschaftlichen Aspekt der Werbewirtschaft und des "Kundenprofiling", dem Pornoseitenbesucher die richtigen Präservative anbieten zu können wie der alten Oma die zwiegenähten Unterhosen, aber etwas anderes ist gefährlich, das geht auch uns hier an, die damit machbare Gesinnungsschnüffelei, die Suche nach u.U. persönlichen Erpressbarkeiten und Ausplünderungsoptionen und die die deutsche Wirtschaft massiv bedrohende Industrie- und Wirtschaftsspionage. Wer garantiert uns denn, wenn die Rechner ausgespäht werden, dass unsere Urhebergeheimnisse gewahrt bleiben und von gesetzesuntreuen Beamten z.B. nicht an Dritte verkauft werden? Müssen wir hier nicht auch einen Generalverdacht anmelden, wenn wir als potentielle Staatsverräter unter Generalverdacht gestellt werden? Jeder der sich auskennt weiß, dass die Begründungen lächerlich sind. Jeder weiß, dass damit das Vertrauen zwischen Regierung und Regierten final und bis in den tiefsten Grund vernichtet werden wird. Ich warte schon auf den Tag, wenn anderswo Nacherfindungen auftauchen. Das wird dann teuer. Die Behörden haben schon jetzt diese Möglichkeit der Überprüfung bei konkretem Tatverdacht. Warum soll die Demokratie damit dann flächendeckend ausgehöhlt und unterlaufen werden zur Freude der Terroristen, die jubeln, wie ihre Saat des Bösen aufgeht, wenn wir so furchtvoll unsere eigenen Werte über Bord werfen und uns freiwillig zum Polizeistaat machen, wo auch die neunzigjährige Oma unter Generalverdacht steht, oder will man die Rechner nach persönlichen Pornos durchfanden und sich daraus vergnügen? Wer denkt sich so etwas aus? Wo lässt man denken? Natürlich sehen auch wir die Gefahr, dass sich harmlos machende Terroristen damit als "gute Bürger" tarnen und damit die Demokratie mit den billigstmöglichen Mitteln überhaupt sprengen, die es gibt, den präventiven Generalverdacht? Trotz aller Bomben: Müssen wir uns davor so "in die Hosen scheißen" aus Angst, uns selbst wegzuwerfen? Wir haben Krieg und Defakto Kriegsrecht gem. Fall des NATO-Vertrages vom 12.09.2001, das ist Bestandteil unserer Planungen. Aber wir haben es mit einem ideologischen Krieg zu tun, in dem alle Mittel recht sind, die Demokratien dieser Welt zu sprengen. Wenige Bomben genügen, den Demokratien vor den Augen der Welt die Hosen der eigenen Werteordnung auf die Hacken zu reißen. Wer lässt die Haßerfülltesten im eigenen Lande reden, generalverdächtigt aber das eigene Volk pauschal? Sind wir das nicht selbst? Sind wir irre? Wie unsere Planungen ausweisen, die wir hier nicht zeigen, wissen auch wir, wovon und von welchen Gefahren wir reden, und das nehmen wir ernst, sehr ernst sogar. So ernst, dass wir ein eigenes Transportsystem und ein eigenes System geschaffen haben, eingebettet in die UNO, UNHCR und das International Desaster Relief Team unter Kooperation mit allen Polizei- und Seepolizeibehörden der Welt, dass von Versicherungsseite als neu aber machbar und wünschenswert schon bezeichnet worden ist. Wir wissen, wovon wir dabei reden, wenn Kreuzfahrtschiffe mit Kriegswaffen beschossen werden wie geschehen und Rettungsschiffe formelle Angriffsziele sind, denen Hinterhalte gelegt werden ggf., die sich ggf. massiv verteidigen müssen, sollten sie in eine solche gefährliche Lage kommen in einigen wenigen Teilen der Welt, wo solche Optionen bestehen, wenn sie nicht mehr flüchten können. Unsere Leute, mein Personal können dabei totgeschossen werden. Wir, ich als Vorstand schicke sie in den Einsatz zu gg. Zeit. Es glaube niemand ernsthaft, dass wir das als "unbeachtliche Scheiße" abtun.
Ein Wort zur Sicherheitslage aus aktuellem Anlass der verhinderten Bombenanschläge am 04.09.2007 in Deutschland und den Vorgängen in Dänemark am Vortage:
Es hat sich gezeigt, dass die Behörden durchaus in der Lage waren, sehr schwere Anschläge professionell zu verhindern. Es ist allgemein bekannt, dass die Täterkreise sehr schwer aufzuspüren sind aufgrund der internationalen dezentralen Strukturen dieser Angreiferstrukturen des internationalen Gefahrenraums. Die Fachleute wissen, die Bürger sollten wissen, dass diese Zellen abgeschottet gegeneinander, unabhängig voneinander, teils selbstständig und hochkonspirativ arbeiten auch ohne besonderen Befehl einer zentralen Organisation. Wie man konspirativ erfolgreich arbeitet ist nachzulesen u.a. in der Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV) Nr. 1/76 von 1976 des ehem. Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, bekannt auch als „die Bibel“. Die Bürger wären besser geschützt, wenn jeder ein gewisses Mindestmaß an Kenntnissen hat, wie solche Täter arbeiten. Der deutsche Innenminister weist auf die gute Arbeit der Sicherheitsbehörden selber hin und dennoch hohe Erkenntnisstände der Ermittlungsbehörden, und das grenzübergreifend international, und dass hier eine ständige Beobachtung stattfindet und, wie wir meinen stattfinden muss. Das Thema Onlineermittlung bekommt aus dem Fall neue Nahrung. Der Innenminister wies darauf hin, dass er eine gesetzliche Grundlage für die Onlineermittlung, die eine Rolle gespielt habe, benötige zur punktuellen Ermittlung. Das steht nicht in Frage, wenn ich als designierter Stifter massiv kritisiere, hier ein ganzes Volk präventiv unter Generalverdacht zu stellen, da hier eine ebensolche Gefahr besteht insbesondere, wenn solche Erkenntnisse in falsche Hände geraten.
Es muss daher ein Wort zur Gefährdungslage und deren Hintergründe gesagt werden. Die Ursache des internationalen Terrorismus hat viele Gründe, in hohem Maße soziale und psychologische der vermeintlichen oder tatsächlichen Zücksetzung ganzer Bevölkerungen. Das ist die Oberfläche. Dahinter sind teils hochkriminelle und wirtschaftskriminelle Strukturen sowie poltisch-religiöse Fundamentalismus zu sehen, die derzeit im Bereich der Piraterie einen Kristallisationspunkt erfährt, der weltweit in Fachkreisen sehr ernst genommen wird. Zu sehen sind auch politische Interessen verschiedener Zonen, die ihre, um es mal so zu nennen „Grabenkämpfe im Keller“ durchführen außerhalb der Sicht der Öffentlichkeit, in deren Zügen auch solche Strukturen bisweilen einmal „institutionalisiert“ werden könnten. Niemand wird das behaupten, wir auch nicht, niemand kann das ausschließen. Ein interessanter Fall: Dr. Khan, Pakistan, zum Thema Atomtechnik und Atomwaffen. Dieser Hinweis soll genügen.
Verfolgt man die Argumente des islamischen Fundamentalismus und der Kommentare und Lehrstoffe etlicher Koranschulen gehen islamische Kräfte offenbar davon aus, dass sich der Rest der Welt freiwillig dem Islam als „die einzig gerechte Religion“ unterwirft, wenn sie das erkennt. Verhängnisvoll aus unserer Sicht das Fehlen der Trennung von Religion und Politik, das aktuelle Problem nicht nur in der Türkei. In Europa haben wir die Erfahrung des Dreißigjährigen Krieges mit allen Folgen und der anschließenden Trennung von Staat/Politik und Kirche, die Kirchen wurden ihrer weltlichen und militärischen Macht entkleidet als Reaktion auf die daraus erfolgten Schäden in Europa. Das Problem militanter Religionen ist kein Problem des Islam allein, und auch in der Frage der Toleranz, der wissenschaftlichen und Weltoffenheit haben wie in der christlichen Welt unsere eigenen Erfahrungen mit der Inquisition und den lodernden Scheiterhaufen, die ja letztlich zu unserer heutigen offenen freiheitlichen Gesellschaft mit hingeführt haben. Ich verweise auf die Problematik der „Evangelikalen“ und der „Bibeltreuen“ in unserer Welt. Problematisch ist allerdings die Idee des „Heiligen Krieges“ heute und der ultimative Todeswille der Täter. Auch das hat lange Traditionen, siehe die „Assassinen“ und „der Alte vom Berge“. Eine Rolle dabei spielt auch die Blutrache und das Leben in konkurrierenden Sippen und Clans. Für die Praxis bedeutet das, in einer konkreten Gefahrenlage muss sofort und kompromisslos gehandelt werden. Wir speziell werden aber noch andere Probleme zu meistern haben. Ich nenne nur die medizinische Versorgung der islamischen Frau unter der Burka. Diese Versorgung kollidiert mit den allgemeinen Versorgungspflichten und dem internationalen medizinischen und UNO-Standard. Das Problem berührt den innersten Kern der gesellschaftlichen Werteordnung des Islam unmittelbar und kann bis zu fundamentalistisch begründeten bewaffneten Angriffen auf uns führen. Daher weise ich an dieser Stelle darauf hin, dass es Informationslücken in dieser Site gibt, da diese Details dem Sicherheitsbereich zugeordnet sind, über die wir keine öffentlichen Auskünfte erteilen. Darin unterscheiden wir uns möglicherweise von anderen Hilfsorganisationen, die jedoch nicht über unsere Mittel verfügen werden, wenn wir unser Programm realisieren. Wir haben damit schon „handwerklich“ eine andere Ausgangslage, von der die anderen Hilfsorganisationen und die Organisationen der UNO profitieren werden, weil das kooperativ deren Wirken nachhaltig unterstützen kann und soll.
Vergessen wir eines nicht, auch wenn das aus dem Bewusstsein der Bevölkerungen gerückt ist: Mit dem Angriff am 11. September 2001 wurden die Demokratien angegriffen, begründet mit dem „Heiligen krieg“ gegen unsere Werteordnung und Denkwelten. Alle bisher erfolgten Anschläge zielen auf die Tötung vieler unschuldiger Menschen hin. Seit dem 12.September 2001 ist der formelle Fall des Nato-Vertrages eingetreten, das bedeutet in Praxis der formelle Kriegsfall. Dieser Krieg hat eine neue Dimension und Form, da es kein Krieg zwischen Staaten und staatlichen Armeen ist, sondern ein konspirativer Krieg, ein Krieg mit geheimdienstlichen und terroristischen Mitteln. Angriffsziel ist die unbedarfte Bevölkerung. Für die Seenotrettung bedeutet das, dass auch Schiffe und Ladungen als extrem gefährliche Massenvernichtungsmittel entwendet und missbraucht werden können. Die Sprengkraft eines Flüssiggastankers in einem Hafen hat wie Vernichtungswirkung einer kleinen Atombombe mit einem Vernichtungsradius von vielen Kilometern und vielen Tausenden Toten. Alles, was explodieren kann ist potentiell gefährlich. Wie gefährlich zeigen Explosionen von Schiffen mit Munition und Düngemitteln in Häfen z.B. in den USA und Indien, siehe die Fälle Halifax, Bombay und andere. Erschwerend kommt hinzu, dass militärische Waffen in diesem Terrorkampf eingesetzt werden, die nur schadfrei mit schweren militärischen darauf besonders abgestimmten Abwehrmitteln abgewehrt werden können. Mit solchen Waffen wurde vor Somalia 2005 ein Kreuzfahrtschiff angegriffen, was eine Neuordnung der Seeversicherungen zur Heraufstufung auf Kriegsrisiken zur Folge hatte. Das Schiff hatte Glück. Es wurde getroffen, die Sprengmittel waren jedoch Blindgänger. Wie heute bekannt ist dauerte der Angriff mehrere Stunden, es entwickelte sich ein regelrechtes Seegefecht, dem sich das Kreuzfahrtschiff nicht entziehen konnte, da es dafür zu langsam war. Die Terroristen werden daraus lernen. Ein brennendes, in Brand geschossenes Kreuzfahrtschiff bedeutet in der Regel sehr viele Verletzte und Tote. Solche Fälle gehören zu den schwersten und furchtbarsten Notfällen überhaupt. Wir haben in der Planung auf solche Vorkommnisse reagiert und besondere Vorkehrungen getroffen z.B. der Schnellevakuierung, der hohen Feuerlöschklasse sowie einer hohen personellen Besetzung der Schiffe. Das ist teuer. Das gibt es nicht umsonst mal so eben nebenbei. Die Abwehr solcher Angriffe ist ein Problem deshalb, weil sie mit Kriegswaffen auch mit Fernwirkung erfolgen, die nicht mehr einfach mit „Bordmitteln“ abgewehrt werden können, wie sie bisher üblich sind (Wasserschläuche, Elektrozäune, Akustikmittel u.a.m.). Die Reaktionszeiten auf Angriffe mit solchen Mitteln betragen zwischen Sekunden bis ca. 4 Minuten. In dieser Zeit muss man erfolgreich sein. Das ist schwer und mit zivilen Maßnahmen nicht erreichbar. Diese Mittel sind derzeit begründet u.a. durch das Kriegswaffenkontrollgesetz in zivilen Bereich nicht verfügbar. Es ist Aufgabe der nationalstaaten in ihrem Hoheitsgebiet, hier die Sicherheit zu gewährleisten, was vielfach gar nicht möglich ist und an den fehlenden technischen Mitteln und politischen bis organisatorischen Mängeln und Bereitschaften schon scheitert. Auf der hohen See gibt es praktisch gar keinen wirksamen Schutz, der schnell verfügbar wäre. Der Terrorismus ist hier, wenn er da angreifen will, weit überlegen. Wir haben darauf reagiert sowohl in unserer technischen Planung wie auch in der Organisation und der rechtlichen Verfassung des Stiftungsprojekts als Not Gouvernmental Organisation NGO, die sich im Bedarfsfall direkt dem Oberkommando der UNO unterstellt einerseits und dem Seepolizeirecht einzelner Nationen kooperativ andererseits. Das ist eine Weltneuheit.
Auch das ist nach der Amtsmeinung der Stadt Braunschweig „Scheiße, die man sich nicht anhören wolle“. Wir haben konkrete Hinweis auf die Namen, wir ermitteln weiter, aber das ist nachrangig. Aufsichtsrechtlich und als Dienstherr verantwortlich für seine Mitarbeiter und deren Handeln ist der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig als Anstellungskörperschaft, oberste Dienst- und Amtsaufsicht. Ihm wurde diese Meinung zur Gegenstellungnahme vorgelegt, eine Antwort, eine Distanzierung davon liegt bis heute nicht vor. Mehr ist dazu derzeit nicht anzumerken.
Ich erwähne das ferner und insgesamt aufgrund der Provokation, dass mein/unser Bemühen als "Scheiße" ausgewiesen worden ist und wir damit potentiell schon deshalb verdächtig gestellt sind, weil hier technologische Innovationen im Spiele sind, die Begehrlichkeiten wecken könnten und es ein Sabotageinteresse daraus durchaus geben könnte. Und mit Blick auf die Rechtswendung der CSU: was passiert, wenn hier rechtes Klientel solche Daten in die Hände bekommt oder die CSU propagiert "die Zensur verschärfen zu wollen, "um endlich zuschlagen zu können", wie in der süddeutschen Presse nachzulesen war? Wer schützt uns davor? Der deutsche Staat etwa?
Unser Bundespräsident Köhler sagte dazu, die Politik müsse sich endlich bequemen, das eigene Volk wahrzunehmen, ernst zu nehmen und seine Fachkompetenzen zu nutzen anstelle der bisherigen Praxis, das Volk von der Mitgestaltung des eigenen Gemeinwesens und Staates fern zu halten, es davon auszuschließen und in eine "Zuschauerdemokratie nach draußen zu stellen", und seine Scheu vor dem eigenen Volk zu überwinden. Das sei jedoch schwierig, weil mit der Teilung der politischen Macht verbunden" (Tenor). Was soll man dem noch hinzufügen? Sollen wir erst auf den Straßen skandieren "Deutschland den Deutschen, Politiker raus?" Wer soll solche Politiker noch ernst nehmen? Wer will für so etwas noch zahlen und das alimentieren? Ich schäme mich hier öffentlich für Deutschland und dafür ein Deutscher zu sein, wenn aus Deutschland der Vorbehalt weiter bestehen bleibt, das sei "Scheiße", was wir hier vorbereiten. Ich schäme mich für alle Deutschen, die dazu schweigen, die damit ermöglichen, dass solches passiert und wieder möglich ist, und ich schäme mich für diese deutsche Politik. Angesichts dieses Desasters der deutschen Politik bin ich in keiner Weise stolz darauf, Deutscher zu sein. Das werde ich erst wieder sein, wenn die Verursacher sich entschuldigt haben und diese Sache einvernehmlich bereinigt ist, und sie damit Format und Größe zeigen. Fehler machen kann jeder, wir auch. Darauf kommt es nicht an. Es kommt darauf an, wie man sie bereinigt, oder ob man dazu nicht das Format hat.
Ich habe daher eine Eil-Petition an das Europäische Parlament gerichtet, die Europäische Kommission anzuweisen, das Notwendige zu veranlassen. Die EU-Kommision wollte bisher nicht tätig werden. Das ist aufgrund der "besonderen deutschen Interessenlage" auch als Ratspräsidentschaft nachvollziehbar und wurde erwartet. In der laufenden deutschen Ratspräsidentschaft konnte sich auch die EU-Kommission nicht leisten, einen solchen Skandal auffliegen zu lassen, ohne die ganze EU zu beschädigen. Das habe ich respektiert. Sie kennt aber diese neue deutsche Bewertung auch noch nicht. Genrell ist sie verpflichtet, die Bundesrepublik Deutschland wie jeden anderen Staat der EU auch zu verpflichten, sich an das EU-Recht und die EU-Rechtsprechung zu halten. Dass es in der EU wie in allen solchen Strukturen nationale Interessen gibt, die institutionell in diese Generalinstitutionen hineinragen weiß jeder, der sich etwas auskennt. In Deutschland nennt man das "Seilschaften", in Bayern sind solche als "Amigos" bekannt, und das nationale deutsche Interesse als Großbeitragszahler hat natürlich ein Interessengewicht. Sollten aber solche Interessen Einzelner über dem Gemeinschafts- und Völkerrecht stehen wären diese Rechte und Institutionen nicht das Papier wert, auf dem sie verfasst wären und Makulatur ohne Inhalt und Wollen. Wenn die Rechte der EU-Bürger nicht durch die EU sichergestellt, gewährleistet und durchgesetzt werden ist die EU obsolet und nicht mehr glaubwürdig. Damit wäre der Weg frei für neue politische Radikalitäten an den Rändern der Gesellschaft, die in Deutschland schon wieder Leute totschlagen. Wenn das alles sein sollte, was die Menschen von ihren Regierungen, der EU-Gemeinschaft und den Demokratien zu erwarten haben ist vorhersehbar, wer das dann entstandene Vakuum des politischen Unterlassens besetzen wird. Das dann zu hoher Akzeptanz schon mangels Alternativen. Liest man das einschlägige Schrifttum dürften dann wohl die redlichen Demokraten als "Staatsverbrecher" einfach in der Gosse totgeschlagen werden. Dann wäre niemand mehr zu retten, am wenigsten die Deutschen selbst.
Zur Bedeutung des Stiftungsprojekts stelle ich hier den klassischen exemplarischen Musterfall einer Standardbergung auf hoher See vor, der Ihnen vorstellt, worin der Unterschied zwischen den Systemen besteht, was neu ist und was die Völkerrechtspflichten bewirkt, diese Stiftung fördern zu müssen nach Gesetz zur Unanfechtbarkeit. Es geht um die Rettung von Menschenleben und die Abwehr von Schäden für die Volkswirtschaften in Milliardenhöhen. Das hat Vorrang vor allem. Wer sich dagegen querulatorisch quer legt und das als "Scheiße" herabwürdigt und jene verfolgt, die so etwas machen wollen, und wer dagegen nicht remonstriert und sich dieser Zwangsvorstellung auch als Weisung verweigert, der muss sich unbequeme Fragen stellen lassen samt Zweifeln an der pflichtgemäßen Erfüllung seiner Denkpflichten nach Gesetz (GVG, DRiG). Noch lassen wir uns als demokratisch verfasste Bürger von solchen Sonderbarkeiten nicht das Maul verbieten oder darüber verfügen, was wir wollen sollen und sollen dürfen.
Ich fasse diese Behauptung, das sei "Scheiße", was ich als Stifter denke und plane, als persönliche Beleidigung auf, als persönliche Beleidigung und herabwürdigende Verächtlichmachung meiner Mitarbeiter und Mitstreiter sowie wie als Verhöhnung und Beleidigung aller hilfebedürftigen Menschen, aller Helfer und Hilfsorganisationen weltweit, als Beleidigung der UNO und deren Tätigkeiten im Rahmen von UNHCR, UNICEF, UNEP und der Welthungerhilfe, und als eine massivstmögliche Herabwürdigung und Verächtlichmachung der demokratischen Grundwerte und der Humanität. Eine in der deutschen Geschichte nach 1949 einzigartige Demonstration eines Gedankengutes, das wir alle als untergegangen gewähnt haben bisher. Es passt zum Thema, dass die aktuelle lokale Fachaufsicht des Verursachers sich dazu bekannte, als Jugendsünde aktives Mitglied der NPD gewesen zu sein, und dass das in seinem Aufsichtsbereich passiert ist. Aber auch dieser Amtswalter hat das Erbe von seinen Vorgängern übernommen. Ich lege ihm das Erbe seiner Amtsvorgänger nicht zur Last. Aber er hat die aktuelle Verantwortung und könnte das abstellen, wenn er will. Ich kann nur empfehlen, das sofort zu tun, also vorgestern.
Ich erwarte eine förmliche Entschuldigung, die hier zu publizieren ist zur Wiederherstellung der persönlichen Ehre aller Beleidigten, Herabgewürdigten und Geschmähten. Ich lasse mich überraschen, ob dazu der Mut existiert und das persönliche Format, zu sagen "das mit der Scheiße war Scheiße, Entschuldigung". Man kann mit mir vernünftig über alles reden, auch darüber. Aber haben die Verursacher den Mut, den Anstand, den Charakter dazu? Das ist offen. Wir werden sehen.
03.09.2007:
"So´ne Scheiße höre ich mir nicht an" kommentierte offenbar ein Mitarbeiter der Stadt Braunschweig in Amtsausübung den Hinweis auf dieses Stiftungsprojekt und dessen Sach- und Rechtsgrundlage. Wir sind also "Scheiße" nach der deutschen Amtsmeinung? Der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig wurde mit Schreiben vom 12.08.2007 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stadt schweigt wie auch die übrigen Unterrichteten. Das Vorgehen wurde bisher nicht entschuldigt, nicht erklärt und nicht zurückgenommen.
Wir müssen daraus schließen, dass wir seitens der deutschen Behördenmeinung weiterhin als "unbeachtliche Scheiße" eingestuft werden sollen nach dem bei uns daraus erweckten Anschein. Wir müssen daraus schließen, dass der Gedanke, anderen zu helfen, in Deutschland als "Scheiße" angesehen wird. Dazu passt die Meldung, dass in Deutschland von Jugendlichen mehrere Obdachlose schwer mißhandelt und zu Tode geprügelt worden sind und die Täter Haftstrafen erhielten. Die Taten wurden teils mit Handykameras gefilmt. Dabei wurden noch weitere bis dahin unbekannte Mißhandlungen bekannt. Die CSU ließ verlauten, sich "weg vom Nirvana der politischen Mitte" nach rechts orientieren zu wollen getreu dem uralten Grundsatz "Rechts von der CSU dürfe es keine weitere demokratisch legitimierte Partei geben". Es wurde das Prinzip "Law and Order" propagiert, da wolle man "kein Weichei" sein. Die CSU vertrat bereits die Meinung, die Meinung des Staates binde auch die Bürgermeinung, und wer dagegen opponiere habe die Konsequenzen zu tragen. Der Süddeutschen Presse war zu entnehmen, dass man gern die Zensur verschärfen und insbesondere den Einfluss ausländischer Nachrichten einschränken würde. "Mann müsse stolz darauf sein dürfen, ein Deutscher zu sein" (Kurze Zusammenfassung). In der CDU stieß das nicht auf Widerspruch bisher, zumindest nicht öffentlich. Die Fachaufsicht über die Stadtverwaltung, an deren Spitze steht ein CDU Mitglied, dass seine frühere "Jugendsünde", die Mitgliedschaft in der NPD und aktive Tätigkeit als Jugendfunktionär aus der Amtsvita der Stadt löschen ließ. Begründung: er sei zu oft darauf angesprochen und deswegen kritisiert worden.
Ich sehe mich daher aufgefordert, zur Sicherheit der an der Stiftung Interessierten und der Mitwirkenden, diese Personalien von der Site zu nehmen zur persönlichen Sicherheit dieser engagierten Menschen. Ich kann ja in Deutschland anscheinend offensichtlich nicht mehr garantieren, dass "eine solche Scheisse" nicht angegriffen wird oder sonstige Nachteile erleidet, wenn das die deutsche Amtsmeinung sein sollte, was ich weiterhin bezweifeln muss nach Recht und Gesetz und auch gern bezweifeln will, wenn ich an die gesetzes- und demokratietreuen Bürger und Amtswalter denke, die offenbar lieber dazu schweigen möchten als diesen Tendenzen Einhalt zu gebieten? Es wurde bereits erkannt und formuliert, dass Handlungsbedarf schon daraus besteht, dass Deutschland daraus wirtschaftliche Standortnachteile entstehen, wenn hier "No Go Aereas" entstehen und Ausländer, die als solche erkennbar sind, in Gefahr geraten, tätlich angegriffen bis getötet zu werden. Auch wir haben die Standortfrage und Auftragsfrage Deutschland und deutsche Unternehmen neu zu überprüfen, wenn diese Lage sich zuspitzen sollte und die politisch Verantwortlichen dabei bleiben, uns als "Scheiße" wegzulegen und sich zu weigern, wie bisher Amtsschadensopfer zu entschädigen. Muß erst von außen erzwungen werden, dass sich die Bundesrepublik Deutschland an die eigenen Gesetze und das internatioane EU- und Völkerrecht hält? Wir hoffen doch wohl nicht, denn angesichts der neuen Toten in Deutschland wäre das für das deutsche Image und Ansehen im Ausland vverheerend und vernichtend. Nicht jedoch in den Augen derer wohl, die Deutschland isolieren, sich auf Deutschland reduzieren und sich aus der Völkergemeinschaft herausnehmen möchten. Der EU-Kommissar für Justiz ließ bereits verlauten, man wünsche nun endlich ein Verbot der NPD in Deutschland. Deutlicher geht es wohl nicht mehr als "Wink mit dem Zaunpfahl" denken wir.
Die ARGE Braunschweig und der Deutsche Bundestag wurden mit Schreiben vom 20.08.2007 darüber wie über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 08.05.2007 unterrichtet, nach dem kein Haushaltsvorbehalt möglich ist. Die Bundesrepublik Deutschland muss zahlen. Sie hat keine Ausweichmöglichkeit mehr. Sie hat alles verloren, wass sie verlieren konnte. vor allem ihren guten Ruf als demokratischer Rechtsstaat und humanitär bestimmtes politisches System. Aber das ficht die Parteien offensichtlich nicht an. Das ist denen offenbar auch "Scheissegal"?
So deutlich hat bisher noch kein Amtswalter die Amtrmeinung geäußert über den Schadensfall, die Amtspflichten und das Stiftungsprojekt. Damit ist das Amtsmotiv final geklärt. "Scheisse, die man sich nicht anhören müsse" ist nach dem Vortrag des Sachbearbeiters offensichtlich das ganze Projekt, deren Rechtshintergründe, die Europäische Union, die UNO, die rechtskräftigen Urteile, die völkerrechtlichen Verträge und auch der oberste Grundwert unserer Zivilisation:
Der Schutz des Lebens hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.
Das ist eine der Kernaussagen des G8-Gipfels und Leitmotiv über allen Entscheidungen. Zwar ist das noch nicht wirklich überall akzeptiert und umsetzbar, aber es ist ein Leitsatz über allem als Völkerrechts- und UNO-Norm. Das gilt dann auch für unseren Fall, unser Stiftungsprojekt.
Auch das ist demnach unbeachtliche "Scheisse".
Es ist damit abermals eine neue Sach- und Rechtslage im Verfahren entstanden, die ich Ihnen abermals hocherfreut mitteilen kann zu den vorangegangenen Abläufen:
Anmerkung: Diese Darstellung ist eine formelle außerordentliche Zustellungssache in einer laufenden Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Ersatzzustellung von Amts wegen wegen Weglegungsbeschluss der Stadt Braunschweig 1995/2004, der Unbedenklichkeitsverfügung des nds. Justizministers sowie der Bundestangsdrucksache zur Weglegung (Urkundseinsicht u.g. in den Textlinks und Aktenanhang), die als Ersatzvornahme zur Unterrichtung der fachzuständigen Verfassungsorgane, hier der Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung. Begründung: Es ist nach Gesetz zu unterstellen, dass diese Verfassungsorgane anders entscheiden müssen, in den nachstehenden Texten vorgestellt und erläutert, da die Gesetze vorschreiben, dass diese Weglegungen nicht erlaubt sind und die Vorteile daraus bei Einhaltungen der gesetzlichen Vorschriften nicht zu erreichen gewesen wären.
Aktuell: 21.07.2007:
Wir haben den Bericht über die volkswirtschaftlichen Schäden des Tsunami 2004 in Thailand erhalten. Er ist sehr aufschlussreich. Wäre die Stiftung bereits tätig gewesen wäre insbesondere der Personenschaden sicher spürbar reduziert worden, siehe der Fallbericht. Siehe dazu auch die Fälle der Hurrikane, Fall Haiti und Fall New Orleans/Golf von Mexico. Dieses dort geschilderte Szenario der möglichen Rettung und Hilfe kann in vergleichsweise kurzer Zeit, also in wenigen Jahren realisiert werden. Aber die Bundesregierung schweigt. Der Fall, die Hilfemöglichkeit ist von den deutschen Behörden als unbeachtlich weggelegt worden. Was wurde da weggelegt und warum?
Rassistische, vorsätzliche oder sonstige unehrenhafte Gründe wollen wir nicht unterstellen. Aber je länger der Unwille vorherrscht, um so mehr Gedanken machen sich die Betroffenen, welche Ziele Deutschland mit dieser Politik wirklich verfolgt. Wir verstehen natürlich die Lage. In Deutschland hat sich das System der "Demokratie als Staat im Staate" seit Gründung der Republik gerade im Parteiensystem und deren politischen wie wirtschaftlichen Machtverstrickungen fest verankert und verselbstständigt. Im aktuellen Sommerinterview nannte der Bundespräsident Köhler diese Form eine "Zuschauerdemokratie". Das Volk steht außerhalb und darf zuschauen, es wird von der Politik nicht oder nicht ausreichend an der Staatsgestaltung beteiligt. Er regte an, die Politik solle sozusagen die Kompetenz der Bürger neu entdecken und diese einbinden, da sonst in Deutschland viele Ressourcen nicht nutzbar wären.
Es geht also in diesem Projekt offensichtlich nicht darum, die Hilfe zu verweigern, sondern ein politischres Prinzip um- und durchzusetzen gegen das eigene Volk, den Machtanspruch der Regierenden in Deutschland, die befehlen, was das Volk, der Bürger wollen soll. Das zum privatwirtschaftlichen Schutz Einzelner, die davon besonders profitieren und sich persönliche Vorteile zuerkennen können als Parteien in eigener Sache als ein wohlgepflegtes System, zu dem man einen Paradigmenwechsel vornehmen müsste, den man nicht will aus transparenten nachvollziehbaren Gründen. So erscheint es uns zumindest.
Anmerkung: Ein Mitglied des Teams hatte vor einigen Jahren einen Verkehrsunfall, er wurde vor der eigenen Haustür beim Überqueren der Straße in besonders verkehrsberuhigter Lage von einem schnell fahrenden Auto angefahren. Nur mit Glück wurde er nicht schwerer verletzt, oder schlimmeres. Die Polizei erschien nicht zur Unfallaufnahme. Der Fahrer verklagte den Betroffenen auf Schadensersatz. Die Staatsanwaltschaft ermittelte ohne Unfallaufnahme durch die Behörden, der Betroffene habe sich freiwillig vor das fahrende Auto gestellt, um den Fahrer zu belehren. Ich habe den Betroffenen seinerzeit als vom Gericht beigezogener Beistand an Anwaltsstelle vertreten, den Unfallhergang rekonstruiert, die Bremsspuren waren noch nachmessbar, und den Unfall anstelle der Polizei aufgenommen. Ein Versicherungsgutachter wurde zur Begutachtung der Fahrzeugschäden beigezogen, um die Höhe der Forderungen zur Reparatur zu überprüfen. Dessen Gutachten hatte einen Strafantrag wegen Versicherungsbetrug zur Folge. Wir haben das Verfahren rechtskräftig gewonnen. Vor wenigen Tagen erhielt ich die Mitteilung, der Rechtsanwalt, der seinerzeit die Gegenseite vertrat habe sich kurz nach dem Fall erschossen. Ich höre das mit Bedauern und tiefer Betroffenheit, denn ein solcher Fall würde eine solche Spontanreaktion sicher niemals rechtfertigen. In diesen Fall verstrickt waren seinerzeit Juristen, die auch in diesem und anderen Tendenzfällen tätig waren. Auf das anwaltliche Standesrecht wird verwiesen. Im Angesicht des Todes dieses Menschen verbietet es sich, über die Hintergründe zu spekulieren, die wir nicht kennen. Dennoch hat das natürlich unsere volle Aufmerksamkeit geweckt. An anderer Stelle wird das weiter verfolgt. An den Fall Panten muss nicht erinnert werden, mich zusammenschlagen lassen zu wollen, wenn ich weiterhin meine begründeten Rechte und Ansprüche verfolge, und also auch dieses Stiftungsprojekt nicht widerrufe und einstelle.
Ich glaube nicht, dass das die Antwort des Deutschen Bundestages sein kann und darf, aber ich kann nicht ausschließen, dass hier lokale Kräfte überreagiert haben, wie der Fall Panten zeigt, aus welchen Gründen auch immer. Schon 1993/94 waren wir wegen eingegangener Drohungen, die auf Band aufgezeichnet wurden, beim Staatsschutz vorstellig, der jedoch die Täter nicht ermitteln konnte. Seither war Ruhe in diesen Dingen, vom Fall Panten abgesehen. Wir wollen die Sache nicht spekulativ dramatisieren, und eine Verkehrunfallsache hat eigentlich nichts mit unserem Streit zu tun. Auch nicht, dass sich ein Mensch aus welchen Gründen, so tragisch sie sein mögen, selbst erschießt.
Uns interessiert vor allem, das Stiftungsprojekt nun so rasch als irgend möglich und ohne weiteren verschleppenden und verzögernden Streit zum Abschluss zu bringen in Anerkenntnis dessen, dass die Bundesregierung den Paradigmenwechsel in der Staatshaftung, die der EuGH bereits im Jahre 2003 vollzogen hat, den 2004 der Bundesgerichtshof in das deutsche Recht übernommen hat, nun auch im deutschen Bundestag erkannt, aufgegriffen, übernommen und in deutsche Politik umgesetzt wird. Das ist bisher nicht der Fall, wie der Deutsche Bundestag 2005 klargestellt hat im Fall Suermeli. Wir wissen, dass es der deutschen Politik schon deshalb schwer fällt, einen solchen großen Schritt zu vollziehen, weil sie schon die kleinen Schritte der Verwaltungs- und Justizreform nicht geschafft hat aus dem heute erkennbaren Grund, den Schutz der Täter in hohen Rängen zu verlieren und diese nach dem Erstattungsgesetz auf das persönliche Vermögen in Haftung für das Handeln und Unterlassen zu nehmen, ein Akt, der allgemein für deutsche Politiker, Richter und Beamte in einer "Vereinigungsfront" abgelehnt wird als Sonderprivileg einzelner Berufsgruppen, nicht für das eigene Tun verantwortlich zu sein gegenüber Opfern und der Allgemeinheit. Sich dazu zu bekennen, Verantwortung für andere zu übernehmen ist in Deutschland noch ein zu großer Schritt offenbar. Ich denke, hier liegt der wahre Grund für die billigende Inkaufnahme von Toten und vermeidbaren schwerstmöglichen Schäden weltweit. Wir denken, dass die Weltgemeinschaft an diesen "besonderen deutschen Wesen nicht genesen" möchte, unter Hinweis auf die Mahnung des Bundespräsidenten, das Prinzip der "Zuschauerdemokratie" nun endlich aufzugeben und eine tatsächliche Demokratie neu aufzubauen.
Wir können darauf jedoch nicht warten, bis sich einzelne deutsche Politiker dazu bequemen und bereit finden, denn das kostet sicher Leben und weitere schwere Schäden, die abwendbar sind. Der Schutz des Lebens hat aber nach unserer Werteordnung, Moral und als höchstes Rechtsschutzgut absoluten Vorrang vor den "persönlichen Problemen" Einzelner, auch wenn diese ranghoch im Staate angesiedelt sind. Wer eine solche hohe Entscheiderstelle anstrebt muss wissen und akzeptieren, dass sein handeln Folgen haben kann. Zu glauben, man könne folgenlos herrschen und ausschließlich die Vorzüge einstreichen muss als wenig ausgereift bezeichnet werden zur Frage, ob Menschen mit solchen Denkwelten fachlich wie charakterlich reif sind, einen Staat zu führen oder sonstwie hohe Aufgaben zu übernehmen und auch tatsächlich auszufüllen. Wissenschaftlich ist auf das "Peter-Prinzip" hinzuweisen, also die Regelbeförderung bis zur offensichtlichen Überforderung mit der höheren Stelle, die wiederum individuell nicht wahrgenommen wird und sich dann im realen Scheitern in der neuen Aufgabe psychologisch auswirkt mit allen Folgen, wie sie die Forschung z.B. zum Thema "Mobbing" ausführlich dargelegt hat. Dass hier extreme Furcht vor Versagen und Verantwortung besteht als "Traumata" sozusagen ist wissenschaftlich leicht erklärbar. Kann es sein, dass die Bundesrepublik Deutschland ein "psychosoziales Problem der Führungselite" aufgebaut hat und fortgepflegt? Dass die Hilfe "der Couch des Therapeuten" in Anspruch genommen werden nehmen sollte, also des eigenen Staatsvolkes und der Weltgemeinschaft aller Betroffenen? Der Hinweis unseres Bundespräsidenten ist dabei sicher richtungsweisend. Wir stehen da also nicht allein.
Der Hergang bisher verlief wie folgt:
Der Deutsche Bundestag schweigt und hat offensichtlich hingenommen, dass er von der niederen Verwaltung bevormundet wird dergestalt, dass diese ihn vorschreibt, was er politisch wollen soll. Siehe die nachstehende Darstellung des Beschlussvorgangs und die Weisung der Bundestagsverwaltung/ des Petitionsausschusses, die Fraktionen in Bundestag und die Bundesregierung nicht darüber zu unterrichten, was beschlossen werden soll. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat mit Verfügung vom 05.07.2007 die Ermittlungen eingestellt, dazu die Antwort vom 13.07.2007. Begründung: meinen Angaben sei nicht zu entnehmen, welche Person welche Handlungen begangen hat. Es ist für den Bürger bei einer Amtshaftungssache weitgehend unmöglich, hinter den Amtstüren die wahren Täter aufzuspüren, das ist Aufgabe der gesetzlich dafür autorisierten Ermittlungsbehörden. Es besteht Amtsermittlungspflicht zu Offizialdelikt einer Amtshaftungssache gem. Legalitätspflicht, die endgerichtlich bestätigt ist. Mit der Bundestagszustellung GVZ-Sache 5 DR 709/06 liegen die Akten vor, auch hier abrufbar, dass die Staatsanwaltschaft in einer besonders schwierigen Sache binnen 2-3 Tagen ermittelt hat, das es nichts zu ermitteln gibt. Allerdings hat der Deutsche Bundestag beschlossen, diese Sache als unbeachtlich wegzulegen, und diese Weisung bindet auch die Ermittlungsbehörde unmittelbar. Die Weisung erfolgte durch die Bundestagsverwaltung/den Petitionsausschuss offenbar, mit der Weisung, die Fraktionen und die Bundesregierung nicht über den Fall zu unterrichten. Siehe dazu u.g. den Fallverlauf und die Textlinks auf die Aktenbeweise. Das finden wir doch sehr interessant und aufschlußreich, da die Staatsanwaltschaften generell politisch weisungsabhängige Behörden sind, denen eine eigenständige unabhängige Ermittlung durch den Dienstherrn untersagt werden kann. Die Landesjustizminister sind als Anstellungskörperschaften dazu autorisiert, zu verfügen, was in welchem Falle ermittelt werden darf. Die Staatsanwaltschaft befindet sich daher in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis von möglichen Tätern als Partei in deren Sache somit. Das schließt die deutschen Staatsanwaltschaften als Partei im Verfahren von selbigem aus. Damit ist der gesetzliche Richter nicht mehr erreichbar, die Justizgewähr aufgehoben und der fristerhaltende Stillstand der Rechtsgewähr und Rechtspflege eingetreten zur Unanfechtbarkeit, ohne formelles Wissen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und ohne formelles Wissen der Bundesregierung, also der Bundeskanzlerin und der Bundesfachminister; die unmittelbare Ministerzuständigkeit der Ermittlungsbehörden liegt in der Hand der Landesministerien, deren entsprechende Weisungen vorliegen mit dem o.g. Bundestagsbeschluss wie aus den nachstehend Akten ersichtlich ist auf Weisung der Unterbehörden, der Haftungsschuldner als Verursacher unmittelbar als Parteien in eigener Sache. Es fällt auf, dass damit die erste Weisung des Amtshaftungsschuldners aus 1995/2004, der Stadt Braunschweig als Partei in eigener Sache, durch alle Instanzen durchgetragen wurde bis in den Deutschen Bundestag, zum Vorteil der ersatzhaftenden kommunalen Anstellungskörperschaft des/der fehlsamen in Teilen geständigen Beamten.
Es fällt darauf auf, dass der Schaden insbesondere durch Beschlüsse der Justiz entstanden ist, denen nach Aktenlage wiederum politische Weisungen zugrunde liegen zum Schutz der privatwirtschaftlichen Interessen Einzelner im Amt. Das wurde bereits zu Fallbeginn angezeigt und gerügt, siehe dazu die Aktenzeichenliste. Deren Vorgänge hier im Detail vorzustellen sprengt den Rahmen, das ist Stoff für Biografen, Archivare. Historiker, Bücher und Kinofilme.
Dazu erging der folgende Leitsatz des Verwaltungsgerichts Braunschweig:
"Die gesetzliche Rechtsschutzgarantie gewährt Rechtsschutz durch den Richter, nicht gegen diesen" Beschluss vom 13.05.1993, AZ.: 1 B 1081/93.
Was sagen die Gesetze?
"Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft." § 339 StGB. "Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335 steht das Unterlassen der Handlung gleich" § 336 StGB.
Was sagt die Richterschaft weiter dazu?
"Vorwiegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr (der Klägerin) Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren" , so das Amtsgericht Soltau, der Direktor vom 06.05.1998, - AZ.: 1460-5- 6 XVII F 20, als Begründung zum mißglückten Versuch der prozessualen Entmündigung durch das Vormundschaftsgericht wegen Justizkritik der Klägerin.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellte im Schlussplädoyer der Fallsache AG Braunschweig am 21.08.2003 zu AZ.: 5 DS 126 Js 44020/02, der Angeklagte sei gemäß § 192 Formalbeleidigung zu § 185 StGB zu verurteilen, weil der Angeklagte in seinen Schriftsätzen (zur Verteidigung) die Rechtsbegriffe "Rechtsbeugung" und "Parteiverrat" verwendet habe. "Die Verwendung dieser Rechtsbegriffe sei grundsätzlich unzulässig und erfülle ausnahmslos den Tatbestand der Formalbeleidigung, so dass deswegen auch nicht mehr über den Sachverhalt zu ermitteln sei. Es sei also nicht mehr zu ermitteln, ob der Angeklagte ein sachlich begründetes Begehr als Antragsteller habe geltend machen wollen oder dürfen", Tenor nach dem Protokoll der Prozessbeobachter. Der vorsitzende Richter schloss sich dieser Meinung an und verurteile den Angeklagten wegen Beleidigung aus Stellung eines Antrages zu den §§ 336, 339 StGB Az: AG Braunschweig 5 DS 126 Js 44020/02 zur Antragstellung in den Haupt- und Ausgangsverfahren 116 C 5269/01 und 114 V 3438/03.
Siehe dazu meine eigenen Fälle der Strafverfolgung wegen Justizkritik, StA Braunschweig, AZ.: 4 Cs 703 Js 4045/97; StA Landshut AZ.: 1 Cs 36 Js 19050 (wegen Kritik daran, dass wegen Urlaub des Gerichts die Vollstreckung gegen den Schuldner nicht umgesetzt werden konnte mit der Folge dessen Flucht und eines vergeblichen Haftbefehls daraus samt Weigerung der Gerichts, die Konten des Schuldners im Ausland (Österreich) trotz botschaftsbestätigtem Rechtshilfeabkommen auszupfänden. Dem Gericht war bekannt aus Urteil desselben Gerichts zur Strafsache StA Landshut 1 VRs 935/90, dass der Schuldner mehrfach unwahre eidliche Vermögenserklärungen vorgelegt hatte. Vermutlicher Grund auch hier: "Vorwiegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr (der Klägerin) Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren"?
Es kann als Bestätigung dieser Vermutung angesehen werden, wenn die Bundesrepublik Deutschland 2003 vor dem EuGH erklärte, "dass die Ehre und daraus die Funktion der Verwaltung und Justiz das vorrangige Rechtsschutzgut sei und den privatrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Bürger vorgehe" Tenor, Volltext siehe Urteil des EuGH vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01.
Unverkennbar ist die Haushaltsverstrickung der Bundesrepublik Deutschland und deren wirtschaftliches Haushaltsinteresse, keine Zahlungen für Amtshaftungsfälle leisten zu müssen, als Interesseneinheit der Täter mit der Bundesfinanzkasse und der Bundesregierung, vgl. dazu "lex Eichel".
Die ursächliche kausale konkludente Verstrickung ist hier unanfechtbar offensichtlich gegeben. Damit wurde zugleich der Rechtsgrundsatz des Art. 34 GG außer Anwendung gestellt, dass Einzelnen der Schadensersatz aus fehlsamen Amtshandlungen nicht verwehrt werden darf, und ein massiver Eingriff in die Vermögen der Bürger verwirklicht dergestalt, deren Vermögen zur Bereicherung der Bundesfinanzkasse ohne Rechtsgrundlage in die Bundes- und zuständigen Länderkassen zu verschieben zu deren Bereicherungen. Diese unerlaubten Bereicherungen waren immer und sind in Paradigmenwechsel des EuGH zur Staatshaftung verschärft verboten worden und damit unerlaubt im Sinne der Gesetze durch das Urteil des EuGH vom 30.09.2003, in deutsche Rechtsprechung übernommen durch den BGH mit Urteil vom 02.12.2004, AZ.: III ZR 358/03.
Was sagt der Bundesgerichtshof sonst noch zum Thema:
Urteil vom 05.12.1996, AZ.: 1 StR 376/96 zu § 336 StGB: "Leitsätze:
a)Rechtsbeugung kommt bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht dann in Betracht, wenn der Richter durch sein Verhalten nicht lediglich die abstrakte Gefahr einer falschen Endentscheidung, sondern die konkrete Gefahr eines unrechtmäßigen Vor- oder Nachteils für eine Partei schafft.
b) Eine solche konkrete Gefahr kann bestehen, wenn der Richter gegen Bestimmungen über Zuständigkeit oder die Anhörung Verfahrensbeteiligter verstößt, um den zuständigen Richter von der Entscheidung oder die Staatsanwaltschaft von der Mitwirkung auszuschließen und auf diesem Wege zu einem seinen Intentionen entsprechendem Ergebnis zu kommen, das bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nicht oder voraussichtlich nicht zu erreichen gewesen wäre".
Mit der Weisung zur Weglegung der Anträge und des Falles durch die Stadt Braunschweig 1995/2004 (zum Fall Panten), der Duldung und Billigung durch das nds. Justizministerium und dem Beschluss der Weglegung durch den deutschen Bundestag unter der politischen Weisung der Unterbehörden des Bundestages, die Fraktionen und die Bundesregierung nicht über den Fallinhalt zu unterrichten. Hier ist auf die Verfahren beim VG Braunschweig zu AZ.: 4 B 561/04; 4 B 476/04 und 4 B 543/04, Verweisung der Amtshaftungssache an das LG Braunschweig hinzuweisen. Ich habe dem LG Braunschweig jegliche Prozesshandlung verboten, da noch keine zivilgesetzliche Klagereife gem. §§ 300, 301 ZPO bestand wegen Fehlens des Ergebnisses der vorgerichtlichen gütlichen Einigung in der Amtshaftungssache. Dennoch gegen Verbot hat das LG ein Verfahren eröffnet unter AZ.: 4 O 157/05*010*, bestätigt vom Gericht ohne Klageantrag des antrags- und verfahrensgestaltenden Klägers, der ebenfalls gerichtsbestätigt dem Gericht jede Prozesshandlung verboten hat. Dagegen wurden vergebliche weitere Rechtsmiittel eingelegt (Fachaufsichtsbeschwerde, der Nds. Justizminister) ebenfalls erfolglos. Gegen das Verbot stellte das Gericht mit einer Minimalgebührenforderung von 25,-- € auf einen Minimalstreitwert von 300 € wegen Ablauf der frist von 6 Monaten ohne Tätigkeit im Verfahren eingestellt. Die Zahlung der Gebühr wurde ebenfalls unter Protest unter Androhung eines Kreditschadens aus Vollstreckung zu Schufa-Eintrag mit Amtsgewalt erzwungen. Die Vorlage dieser Akten sprengt hier den Rahmen, sie können auf Nachfrage nachgereicht werden. Damit ist gerichtsfest unanfechtbar bewiesen, dass das LG gegen bestätigtes Verbot ein Verfahren in verbotener Eigenmacht ohne Klageschrift geführt und geschlossen hat ohne Sachermittlung. Damit hat das LG ein seinen Intentionen - übereinstimmend mit denen des Dienstherrn - entsprechendes unerlaubtes Verfahren gegen Verbot erzwungen, von dem daher keinerlei Rechtswirkung ausgeht unter Verweisung auf das o.g. Urteil des BGH vom 05.12.1996, auf das sich also niemand jemals berufen kann.
Das schlüssige kausale konkludente fallbezogene Motiv ist offensichtlich: die politische Weisung zur Willkürung der Amtshaftungssachen. Der Beweis der vollendeten Willkür ist damit unanfechtbar erbracht, wenn ein Gericht ein Verfahren ohne Klageschrift und Klageantrag als Zivilverfahren führt, in dem das Gericht unanfechtbar an den Klägerwillen gebunden ist. Erkennbar der offensichtliche Schutz der Handelnden der Unterbehörden als Verursacher und deren privatwirtschaftlichen Interessen an Amt, Mandat, Alimentation, Beförderung und Pension, denn wozu sonst wären solche Weglegungen erforderlich. Dass die Handelnden und Unterlassenden Mitglieder der Parlamentsparteien sind kann man Kraft Amtsfunktion und Amtsbesetzung nach Wahlergebnis zwingend vermuten, zumindest erscheint das nicht abwegig. Parteien können sich solche Rufschäden beim Wähler natürlich nicht leisten und müssen ein sehr vitales Interesse daran haben, "unbefleckt" zu erscheinen. Unbefleckt erscheinen sie schon dann, wenn sie formell nichts wissen und ihnen die Erkenntnisse der Unterbehörden vorenthalten werden z.B. durch formelle Weglegung. Damit ist zugleich den Antragstellern das rechtliche Gehör und die Sachprüfung auf ggf. begründetes Vorbringen auf Dauer entzogen und der Satz "Einzelne erhalten kein Recht" mit Substanz und Materie gefüllt. Die Kritik daran wird als Pauschalbeleidigung der Institution strafverfolgt oder mit Zwangspsychiatrierung bedacht.
Was sagt dazu der BGH im Urteil vom 17.12.1991, AZ.: VI ZR 169/91(Karlsruhe) = NJW 1992, 1314 ff:
"daß ehrenkränkende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichtsverfahren dienen, in aller Regel nicht mit Ehrschutzklagen abgewehrt werden können .... Vorb, zu 253 ZPO (Rechtsschutzbedürfnis) soll das sogenannte Ausgangsverfahren nicht durch die Beschneidung der Äußerungsfreiheit beeinträchtigt werden. Vielmehr sollen die Parteien in einem Gerichtsverfahren alles vortragen dürfen, was sie zur Wahrnehmung ihre Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt wird. ...... Mit den schutzwürdigen Belangen der Betroffenen wäre es nämlich unvereinbar, wenn die Kompetenzen des Gerichts des Ausgangsverfahrens durch die Möglichkeit einer Geltendmachung von Abwehransprüchen in einem gesonderten Prozess von einem anderen Gericht unterlaufen werden könnten. Deshalb fehlt in derartigen Fällen für eine Ehrschutzklage grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis. Unbedenklich ist auch, daß das Ber.Ger. diese Grundsätze für Verfahren vor Verwaltungsbehörden ebenfalls anwendet".
Dito das OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.1997, AZ.: 15 U 226/96 = NJW 1998, 1567 "Herabsetzende Äußerungen, die im Rahmen der Auseinandersetzungen zweier Parteien vor einer Verwaltungsbehörde abgegeben werden, sind dem zivilrechtlichen Ehrschutz in gleicher Weise entzogen wie Äußerungen in einem gerichtlichen Verfahren."
Zum Nachweis der greifbaren Rechtsverletzung neben den u.g. nachstehend bezogenen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen der Feststellungs- und Verweisungsbeschluß des OVG Lüneburg vom 04.05.2005, dass eine Amtshaftungssache des § 71 Abs. 2 GVG gegeben ist, AZ.: 12 OB 181/05 zur Unanfechtbarkeit, Revision nicht zu gelassen, Revisionen von der Gegenseite nicht versucht.
Wortlaut des § 71 Abs. 2 GVG:
(1) Vor die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen, gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind.
(2) Die Landgerichte sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig
(3) Der Landesgesetzgebung bleibt überlassen, Ansprüche gegen den Staat oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wegen Verfügungen der Verwaltungsbehörden sowie Ansprüche wegen öffentlicher Abgaben ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten ausschließlich zuzuweisen.
Solche unanfechtbar rechtskräftigen Endurteile der Fachgerichte durch Weglegungsbeschlüsse zu umgehen und diese außer Beachtung und Anwendung zu stellen ist mit der rechtsstaatlichen Grundordnung nicht vereinbar und aus dieser nicht herleitbar. Durch die Weglegung werden Vermögensvorteile für die Handelnden wie die Bundeskasse erwirkt, die bei der Anwendung der Gesetze nicht erreichbar gewesen wären.
Die Kritik daran wird als Pauschalbeleidigung von den Handelnden als Partei in eigener Sache strafverfolgt und mit Zwangspsychiatrierung bedroht, also den schwersten Übeln, die ein demokratischer Rechtsstaat kennt, der die Todesstrafe abgeschafft hat. Wir o.g. ausgeführt greift damit ein antragslenkendes fremdes Gericht in das Haupt- und Ausgangsverfahren unmittelbar ein und schließt die Sachermittlung der Staatsanwaltschaften grundsätzlich aus zu Offizialdelikten. Den Vorteil genießt daraus der Staatshaftungsschuldner nach Art. 34 GG und der einzelne Täter in gemeinschaftlichem Handeln und Vorteilsannahme. Da schließt sich ein Kreis.
An dieser Stelle sind einige Anmerkungen zum Standesrecht der Beamten und Juristen angebracht, da erhellend für die Hintergründe solcher Vorgehensweisen und deren Institutionalisierung.
Zitate aus der Fachliteratur und Anmerkungen verschiedener Autoren:
Zwar gibt es dem entgegenstehende, allgemeine Rechte, Verfassungsrecht, Europäische und internationale/weltweite Menschenrechtskonventionen, jedoch werden diejenigen, deren privilegierte Aufgabe darin besteht, über die Einhaltung dieser Rechte zu wachen, durch außer-/überrechtliche, selbst gesetzte, geheime Normen, nämlich dem Standes"recht", dazu gezwungen, das normative Recht aus Gesetz und Verfassung nicht anzuwenden, um dem Ethos der Standesehre Vorrang zu verschaffen. Die Berufsordnung erzwingt zudem ein engmaschiges gegenseitiges Kontrollsystem.
Das Standes"recht", wenngleich ungeschrieben, nötigt allen Standesangehörigen als oberste Berufspflicht "unbedingten Gehorsam" ab (Hanna, Anwaltliches Standesrecht im Konflikt mit zivilrechtlichen Ansprüchen, Heymanns-Verlag, Köln 1988, S. Vorwort-) Die Abweichung vom "unbedingten Gehorsam" bewirkt "Bruch des Ehrenwortes"
Die Abweichung vom "unbedingten Gehorsam" bewirkt "Bruch des Ehrenwortes" mit der Folge standesrechtlicher Sanktionen bis hin zum "Ausschließungsgrund" (Kalsbach, a.a.O., S. 302).
Eine Vorausexculpation für die Richter schafft der Leitsatz in Literatur und Rechtsprechung: "Die Verfassung schützt das Gesetz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter." (Schmidt-Bleibtreu-Klein, Grundgesetz, 9.Aufl. S. 506 mit Bezug auf BVerfG). Wo jedoch das Gesetz, das Grundgesetz/die Verfassung durch den Richter allein zu Gunsten des Standes(un)"rechts" nicht beachtet werden kann/darf, wirkt das Gesetz/die Verfassung gegen den Richter. Der Richter ist als Organ der "Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden" (Art. 20, Abs. 3 GG). Weder Gesetz noch Verfassung/Grundgesetz oder die internationalen Konventionen stellen Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte von der Bindung an Gesetz und Recht frei, immunisieren sie nicht. Folglich schützt die Verfassung das Gesetz durch den Richter, niemals aber gegen das Gesetz und die Verfassung. Allein das Standes- "recht" kehrt Recht, Gesetz und Verfassung um, stellt es auf den Kopf. Je gravierender die "bedenkliche" kollegiale Rechtsverletzung, je stärker wirkt die Verpflichtung aus dem Standes"recht", die Rechtsverletzung nicht justitiabel werden zu lassen.
Allein das Standes"recht" zwingt ihn zum "praevaricari", dem Grunde nach strafrechtlich bewehrten Parteiverrat (§ 356 StGB) - und damit zum Rechtsbruch. Die Einhaltung der fragwürdigen "Geradlinigkeit" wird an gleicher Stelle u.a. damit gestützt, dass "in jedem Fall die Entscheidung eines Falles bei dem Richter liegt" (Kalsbach, a.a.O., S. 406/407). Wo aber dem Richter Nichts, Falsches, nichts Fristgemäßes, kein Antrag, keine Klage, kein Beweis oder kein wahrhaftiger Sachverhalt in sonstiger Weise vorgetragen wird, erzwingt dies, dass der Richter nicht oder nicht richtig entscheiden kann.
Wenn die Fälle weggelegt werden kann ein Richter nichts entscheiden. Wenn die Anträge strafverfolgt und die Antragsteller mit den schwersten Übeln bedroht und die Ausgangsgerichte damit unterlaufen werden ist der Zugang zum Recht ausgeschaltet. Wenn wie in meinem Falle der Antragsteller ohne Abwehr der Ansprüche im gesetzlichen Regelverfahren damit bedroht wird, ihn durch ein Rollkommando zusammenschlagen zu lassen (Fall Panten/Stadt Braunschweig), wenn er seine begründeten gerichtsbestätigten Ansprüche und gesetzlichen Pflichten weiter geltend macht, geht davon international zu beachtende politische wie rechtliche Leuchtfeuerwirkung aus. Das insbesondere dann, wenn die Erfüllungen völkerrechtlicher Pflichten verweigert werden insbesondere zur Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge und daraus Leib und Leben der Menschen international gefährdet wird samt allen weiteren Schadensoptionen.
Ruf der Staatsanwälte in Deutschland
Am Mittwoch, den 25.09.2002, wurde im Hessischen
Rundfunk um 21.45-22.30 im 1. Programm die Sendung "Maulkorb für den
Staatsanwalt" ausgestrahlt. Staatsanwälte werden danach massiv an ihrer vom Gesetz
vorgeschriebenen "unabhängigen" Tätigkeit gehindert. Sie müssen um
Stellung und Beruf fürchten, wenn sie gegen Politiker oder Standeskollegen
ermitteln wollen. Es ist daher vorstellbar, dass nur gewissenlose und
skrupellose Juristen im Beruf des Staatsanwaltes reüssieren können. Es wird von
diesen anscheinend immer dann Rechtsbeugung erwartet, wenn es um
Standeskollegen oder politische Interessen geht!
Zitate:
"Staatsanwälte reagieren auf Befehl und
Gehorsam und sind eingebettet in eine fast militärische Administration."
"Dass Politik sich dieser Staatsanwälte nun
bedient, um ihre Interessen durchzuziehen - ist normal."
"Wir haben heute im Bereich des
staatsanwaltschaftlichen Handelns im Grunde völlig willkürliches Handeln."
"Wir nennen das Erosion, den Niedergang des
Rechtsstaates, weil jedes zweite anklagefähige Verfahren einfach eingestellt
wird."
"Die Schande ist, dass so etwas ohne Aufsicht
und Kontrolle der Öffentlichkeit stattfindet. In Hinterzimmern, im Grunde
mafiös."
Siehe dazu sie Verfügung der StA Berlin vom 05.07.2007 o,g, und die Vorgehensweise der StA Braunschweig im Fall Panten/Stadt Braunschweig zu den Weglegungsverfügungen der Stadt und des Deutschen Bundestages. Weiterer Kommentar überflüssig.
Ein Verwaltungsgericht hat zu solchen Vorgehensweisen nach Auskunft eines Betroffenen ausgeurteilt, der Dienstherr bringe hier das eigene Personal wie die verletzten Opfer in eine ausweglose Lage, für die betroffenen Opfer in eine unhaltbare Zwangslage der Vernichtung der eigenen persönlichen Existenz. Auch dieses Urteil wurde nicht formell veröffentlicht.
Ich zweifele nicht daran, dass es noch viele aufrechte Juristen und Staatsanwälte wie Rechtsanwälte und Richter gibt, die handeln würden, wenn sie könnten und dürften, und ohne Zweifel gibt es viele Opfer, die hier wahre Schätze in den Akten haben, die, wenn sie gehoben würden, dieses System der Vorteilsnehmenden Selbstbegünstigung und Korruption sprengen würden über Nacht. Aber daran haben die Täter selbstverständlich kein Interesse. Es wäre unerträglich und das faktische Ende des demokratischen Rechtsstaates, wenn diese sich offenbar herausgebildet habende "Subkultur eines Staates im Staate, der den demokratischen Rechtsstaat lenkt", die Oberhand gewönne. Wie weit Deutschland durchseucht erscheint wird klar, wenn man diese o.g. Zeugnisse gehört hat, wenn es dieser "Oligarche des Bösen" bereits gelungen sein sollte, das wichtigste Abwehrmittel für sich selbst zu instrumentalisieren, die unabhängige Justiz. Dann ist jeder Bürger wehrlos gestellt, als Opfer ausgeliefert, wäre der Fall des Art. 20 Abs. 4 GG eingetreten.
Art. 20 GG
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wie man Bürger terrorisiert und die Opfer mundtot macht ist niedergelegt in der "Bibel der subversiven Tätigkeit" weltweit, der Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV) vom Januar 1976 des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium der Staatssicherheit. Dieses Papier ist heute auch hilfreich zum Verständnis der Vorgehensweisen der internationalen Terrorismus und seiner Bekämpfung. Es war bis zum Untergang der ehem. DDR geheim. Auch wir kennen daher nur dessen Aktenzeichen (heute durch die Gauck-Behörde) und den Inhalt von Hörensagen, das Papier soll sehr interessant sein, wird behauptet. Vielleicht dürfen wir ja irgendwann einmal Einsicht nehmen zur Protektion unserer zukünftigen Mitarbeiter und deren Schulung zur Einsatzführung in Krisengebieten. Das gebietet sich schon daraus, dass allgemein fundamentalistische Bestrebungen in allen Religionen zunehmen, die sich auf der Verdrängungs- und Racheprinzip des Alten Testaments beziehen, also auf tradiertes Stammesrecht, zu besichtigen in den Ruinen auf dem Balkan, Fall des ehem. Jugoslaviens, in Palästina und andernorts. Dazu kommen wir Wirkungen von Banden und "Warlords" regional. Alle internationalen Hilfsorganisationen, uns dann eingeschlossen, sind defakto diejenigen welche die Schlachtfelder aufräumen und die Überlebenden notversorgen wetrden unter eigener Gefahr für Leib und Leben des eigenen Personals, von diesen Leuten angegriffen und getötet zu werden im humanitären Einsatz. Das bedeutet, dass wir sehr genau zu prüfen haben, wann und unter welchen Bedingungen wir unsere Hilfe und für wen zu leisten hätten.
Hier kann man dem deutschen Innenminister Schäuble bei allen sonstigen Vorbehalten folgen, wenn er sagt, dass die bestehenden Mittel der Abwehr zunehmend versagen, weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben und weiter ädern werden, so dass darüber nachzudenken ist, wie die Demokratien darauf reagieren und ihren Fortbestand als freiheitliche Demokratien sicherstellen.
Nach den Untergang des Kommunismus und der poltischen Diktaturen bis auf weitgehend als UNO-"sozialhilfeempfangende" fortbestehende Systeme, um weitere humanitäre Katastrophen zu vermeiden, stehen nun die Demokratien auf dem Prüfstand der Moral, Ethik, der eigenen gesetzlichen und politischen Grundlagen, und diese werden von erkennbaren Interessengruppen vielfältiger Ziele als störend bis zu beseitigen angesehen. Dazu kommt das Problem der Unterwanderung durch solche Interessengruppen zur Zerstörung der Demokratien von innen heraus in Mißbrauch der demokratischen Instrumente. Das schlichteste Ziel ist die persönliche Vorteilsnahme Einzelner aus privatwirtschaftlichen Gründen. Es ist derzeit durchaus nicht gesichert, dass die Demokratien in der bekannten Form diesen Prozess überleben werden, wenn sie nicht sehr deutlich Flagge zeigen und gegen diese Übelstände und Gefahren vorgehen, und das mit den demokratischen rechtsstaatlichen Mitteln. Sie gelten sonst als schwach, substanzlos, frei von Moral und Ethik und damit als unbeachtlich und leicht überwindbar. Eine schwache Demokratie, die sich der Zerstörung auch von innen heraus nicht nachhaltig sichtbar widersetzt, und das mit Erfolg, verwirkt die Akzeptanz in der eigenen Bevölkerung und bringt diese dazu, sich von ihr abzuwenden, und das dann mit guten Gründen. Es ist dann unwirksam, das Volk zurückzwingen zu wollen mit Ehrschutzklagen und inhaltsleeren hohlen Phrasen. Das ist dann "Pippifax", wie man am Stammtisch sagen würde, um es höflich auszudrücken.
Zum Fallsachstand:
Mein Fall ist in diesem Zusammenhang mit mir als obsiegender Partei abgeschlossen zur finalen Unanfechtbarkeit.
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Ergänzend ist auf die BT-Drucksache 16/5120 vom 10-05.2007 zu PET 4-16-07-451-001624 hinzuweisen.
Zitat:
"Die richterliche Unabhängigkeit ist kein Standesprivileg, sondern dient der Erfüllung der Justizgewährungspflicht durch den gewaltenteilenden Rechtsstaat. Sie ist ein zentraler Baustein in der Architektur des rechtsstaates. Es gibt keinen Rechtsstaat ohne eine rechtsprechende Grewalt durch unbeteiligte Dritte als Richter, und es gibt keine rechtsstaatliche Justiz ohne die Unabhängigkeit dieser Richter von den Einflussnahmen Dritter auf die Streitentscheidung - bei gleichzeitiger Bindung nur an das Gesetz. ............. Die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit richtet sich gegen alle Versuche der Staatsgewalten, direkt oder indirekt - auch etwa durch Kommissionen - auf die Entscheidungen der Richter Einfluss zu nehmen oder eine solche Einflussnahme zu ermöglichen. ...... Die Bindung der Rechtsprechung an das Gesetz verbietet willkürliche, das heißt auf sachfremden Erwägungen ´beruhende Entscheidungen. So können sich Richter strafbar machen, wenn z.B. wegen Rechtsbeugung gemäß § 339 des Strafgesetzbuches (StGB)".
Anmerkung: Mit dem Bundeszeugnis vor dem EuGH, die Entschädigung im Amtshaftungsfällen nur unter besonderen Bedingungen zuzulassen und ausgewählte Fälle wegzulegen zur Nichtbehandlung bezeugt die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar, hier als Dritter durch Weisungen zum konkreten Einzelfall diesen von ihr selbst bestätigten verbotenen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz genommen zu haben und wider besseres Wissen aus dem Verbot dierser Vorgehensweise durch den EuGH wie den BGH - als deutsches politisches Regelverhalten zum Vorteil Einzelner, den diese annehmen zur Strafbewehrung dieses Vorgangs zur Esrattungshaftungspflicht der Täter gegenüber dem Staat. Unter Verweisung auf das "lex Eichel" ist das sachfremde bestreben des Dritten, der Bundesrepublik Deutschland zur Haushaltsschonung offensichtlich, erkennbar auch aus der Auferlegung von pauschalierten Sonderopfern auf die Empfänger von Sozialleistungen des "Hartz IV", (des SGB II).
Weiter im Zitat:
"Der Petitionsausschuss lehnt auch eine Erweiterung der Staatshaftung auf gesetzgeberisches Handeln ab. Nach geltendem Recht haftet der Staat - abgesehen von Einzelfall- und Maßnahmegesetzen sowie unter Umständen im Fall des gesetzgeberischen Unterlassens bei evidenter Verletzung staatlicher Schutzpflichten - nicht für Entscheidungen der Legislative."
Der Bundestag ist hier zu berichtigen in seiner veralteten, damit zur Amwendung verbotenen Rechtsmeinung.
Richtig ist, dass der EuGH mit Urteil vom 30.09.2003 diese deutsche Rechtsmeinung kassiert und aufgehoben hat, in die deutsche Rechtsprechung übernommen durch den BGH mit Urteil vom 02.12.2004. Der Petitionsausschuss ist daran unabdingbar gebunden. Richtig ist, dass der EuGH die Staatshaftung auf jedes fehlsame schädigende Handeln ausgedehnt und erweitert hat als Paradigmenwechsel. Richtig ist, dass der Bundesfinanzminister diese Entscheidungen mit Grund zu fürchten hat und keine Präzedenzfälle wünschen kann, sondern alles zu unternehmen hat, damit es dazu nicht kommt. Ihm ist zu empfehlen, nicht zu mauern, da er die Sache nur noch schlimmer machen würde zu weiteren Kosten, die er zu vermeiden hat Kraft Amt. Er kann daraus lernen, dass solche Deckelungen kein Mittel sind, die Kasse zu schonen. Wir brauchen eine fehlertolerante Verwaltung mit Instrumenten, solche Schäden im Ansatz zu vermeiden, und wenn sie passieren, was menschlich ist, diese schonend für alle Seiten und sehr schnell zum beiderseitigen Einvernehmen zu bereinigen. Das würde die Bundeskasse weit mehr schonen als jede Deckelung. Aber das muß man politisch wollen und damit das tradierte Standesrecht des alten deutschen Kaiserrreiche des "Gottesgnadentums" vor 1918 brechen und neu ordnen. Als in der Tradition verstrickter Jurist und Verwaltungsjurist wird man das wohl schwerlich können, das ist wohl auch eine Generationenfrage zum Generationenaustausch in Amt und Mandat. Meine persönliche Empfehlung: treten Sie zurück, Herr Minister, und machen Sie den Weg frei. Das mein wohlmeinender Rat zur "politischen Korrektheit" in einer rechtsstaatlichen Demokratie. Der Bundeskanzlerin Dr. Merkel iat nahezulegen, hier nachdrücklich zu handeln und die innenpolitischen Weichen auch gegen die Traditionalisten in den eigenen Reihen neu zu stellen für eine erfolgreiche Zukunft. Wir haben es der Welt aufgezeigt, wie man aus einem Mangel einen Vorteil machen kann, es ist also möglich. Man muss sich nur trauen und das auch wollen. Das hätten wir gerne gesehen. Wir reißen niemandem den Arm ab, der uns die Hand reicht, also keine Furcht. Wir sind alles nette wohlmeinende Leute, die das Beste schon vorgelegt haben, was aus der Situation machbar ist.
Fazit:
Damit stellt die persönliche Meinung des Petitionsausschusses einer zur Anwendung verbotene Benutzung veralteten und außer Funktion gesetzten Rechts dar, dessen Anwendung als Anwendung falschen Rechts strafbewehrt ist nach StGB und daraus nachweist, dass der Präsident des Deutschen Bundestages erkannbar offensichtlich nicht für die ausreichende Nachschulung auf den aktuellen Stand des Rechts Sorge getragen haben könnte, als Organisationsmangel des Deutschen Bundestages zum "Schlichtwissen" der einzelnen Abgeordneten in Rechgssachen als mehrheitlich juristische Laien im Plenum des Hohen Hauses, die auf das juristische Fachwissen der "hochwissenden" Bundestagsjuristen zwingend angewiesen sind zur Meinungsfindung. Ich unterstelle hier nicht den vorsätzlichen Willen, sich selbst nicht zur Schonung der Bundeskasse nicht an die eigenen Gesetze halten zu wollen, denn dann wäre auf die §§ 81, 82, 92 StGB hinzuweisen. Das zu ermitteln ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden.
Wenn daraus völkerrechtliche und Staatshaftungspflichten auf den eigenen erklärten Willen - in Widerspruch zu sich selbst dann stehend - verweigert werden, die zudem haushaltsneutral erledigt werden können nach Vorgabe, liegt ein eklatanter Fall des gesetzgeberischen Unterlassens vor zur höchsten Evidenz der Verletzung staatlicher Schutzpflichten vor, hier zu Art. 5 Abs. 3 GG und Nebengesetzen, untrennbar verbunden mit dem Stiftungsprojekt und dem daraus resultierenden Schutz der Umwelt, dem atomrechtlichen Schutzvorschriften, dem Schutz von Leib und Leben und der damit verbundenen Gefahrenabwehr und Daseinesfürsorge. Das ist aus den eigenen Worten des Deutschen Bundestages unanfechtbar und rechtskräftig.
Es beschädigt nachhaltig das Ansehen der Bundesrepublik Deutschlands und seiner Führungselite, sich solcherart selbst überführt zu haben aus den eigenen Beschlüssen zum Zeugnis der Inkompetenz und des Nichtwissenms einerseits wie der unverhohlenen Bedrohung aus diesem Vorgehen für die Allgemeinheit.
Dem Deutschen Bundestag wird angesichts dieser überwältigenden Selbstüberführung nichts anderes übrig bleiben, als sich in sein Schicksal zu ergeben und dem Angebot zur gütlichen haushaltsneutralen Vollstreckung Folge zu leisten, das damit den Charakter einer Weisung zum Völkerrecht erfült, ergangen durch das fachzuständige Organ außerhalb der Verwaltung in Staatsdelegat.
Vor dieser Beweislage wird auch die Europäische Kommission Deutschland keine weitere Bevorzugung gewähren können, ohne selbst schadenshaftungsrechtlich zusammengeklagt zu werden mit Erfolg, und bei einem rechtsstaatlichen unabhängigen Richter wird die Bundesrepublik kein einziges gerichtliches Verfahren in dieser Sache gewinnen können. Ich weise darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland sich hier vollständig selbst überführt hat.
Diese Situation hat etwas gleichnishaftes von Weltrang: ein hochkorrupt erscheinendes System überführt sich selbst und richtet sich damit öffentlich selber hin aus Feigheit vor dem eigenen Recht uns aus erkannbar offensichtlicher Feigheit vor den handelnden Tätern. Zugleich ist das ein Zeichen des Scheiterns der Korruption an den eigenen Vetrstrickungen. Es macht jedem Bürger und demokratietreuen Menschen in aller Welt sehr großen Mut, für die eigenen Belange zu streiten und gegen Unrecht vorzugehen, wo man es vorfindet, weil es eben nicht heißt "die da oben machen ja doch, was sie wollen" als Akt der Resignation. Es fällt sehr schwer, es ist eine Herkulesarbeit, eine solche Hydra dazu zu bringen, sich solcherart "selbst in den eigenen Hintern zu beißen", die sehr große Kraft und Ausdauer kostet wie höchsten persönlichen rücksichtslosen Einsatz, und ich danke an dieser Stelle allen, die ihren Teil in welcher Form immer dazu beigetragen haben, dass wir dieses Ziel erreicht haben.
Die Stiftung kommt nun also, egal wann, ob morgen oder in 3 Monaten, sie ist nicht mehr aufzuhalten, es sei denn durch weitere unerlaubte Gewalt und unerlaubtes Handeln und Unterlassen. Nach dieser Beweislage sollte wohl niemand mehr auf die Idee kommen und versuchen, das zu wagen, er wäre auf der Stelle festzunehmen. Das Handeln "Durchgeknallter in Panik" eingeschlossen.
Zugleich ist diese Lage eine Chance. Eine Chance für eine Generalbereinigung und einen unbelasteten Neuanfang. Anders als alttestamentarische Stammesfürsten halte ich nichts von Rache und "Blutrache". Erfolgreiche Rächer wissen, dass das nicht die ersehnte Erlösung bringt, der Schaden ist damit nicht heilbar. Es ist sinnvoller, den Blick nach vorn zu richten und das zu nutzen, was die Lage hergibt. Zeit und verlorenes Leben kann man nicht zurückholen. Menschen auch nicht. Es ist Sache der Behörden, die Täter zu sanktionieren. Der Fall hat bei aller Tragik und Delikatesse etwas hervorgebracht, dass ohne dieses "Konglomerat des Bösen" niemals möglich gewesen wäre, dieses Stiftungswerk. Ich danke daher auch allen Tätern, denn ohne deren Wirken gäbe es dieses segensreiche Projekt nicht, hätten dafür alle Voraussetzungen gefehlt. Erstmals muss man Tätern dankbar für ihr Wirken sein, denn - diese haben das sicher weder bedacht noch geplant - das Ergebnis ist etwas für sie sicher vollkommen unerwartetes unvorstellbares. Das kann man wohl sicher annehmen. Es lag auch nicht an diesen, dass es dazu kam. Das ist das Werk des designierten Stifters und seiner Freunde. Und wir alle sind zu Recht sehr stolz darauf, das erreicht zu haben vor der gesamten Weltöffentlichkeit, denn das gab es unseres Wissens noch nie. Wir haben damit schon im Vorfeld Geschichte geschrieben und aufgezeigt, wie sich ein einfacher normaler "schlicht denkender" Bürger behaupten, durchsetzen und "etwas bewegen" kann. Das zeigt den Wert des Individuums in der Gesellschaft auf und macht Mut für alle weltweit. Also Mut Leute, macht das nach, es ist machbar. Es funktioniert aber nur, darauf sei hingewiesen, wenn man das Wohl Aller dabei als Ziel vor Augen behält, und nicht nur das eigene, so legitim das immer sein mag. Hier ist die Kreativität jedes Einzelnen oder vieler im Verbund gefordert, sich Neues einfallen zu lassen und die Entwicklung voranzutreiben. Andere tun das nicht, das ist die Lehre aus dem Fall. Es kommt auf jeden Einzelnen an. Immer und überall.
Nachtrag:
Das BVerfG weist darauf hin, dass die Überzeugungskraft richterlicher
Entscheidungen sich nicht nur auf die juristische Qualität ihrer Gründe, sondern
in hohem Maße auch auf das Vertrauen, das den Richtern von der Bevölkerung
entgegengebracht wird, stützt.
(Schmidt-Bleibtreu/Klein, Kommentar zum
Grundgesetz, zu Art. 97, S. 1099, 7. Aufl. 1990)
Dieses Vorgehen der Verwaltung hat eine Vorgeschichte. Sie ist eher banal. Und das Problem der Justiz ist auch nicht neu, wie schon das Protokoll des König Friedrich II vom 11.12.1779 über drei Kammergerichtsräte aus Kistrin belegt.
Weiteres Zitat:
"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advokati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
Ein letztes Wort des Bundesverfassungsgerichts zur Macht- und Justizkritik:
BVerfG, Beschl. v, 05.03.1992, AZ.: 1 BvR 1770/91 (nicht veröffentlicht)
"Das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (BVerfGE 28, 191 <202>; 42, 163 <170 f.>;). Es ist deshalb mit der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit als Voraussetzung eines freien und offenen politischen Prozesses (vgl. BVerfGE 42, 163 <173>) unvereinbar, die Zulässigkeit einer kritischen Äußerung im wesentlichen danach zu beurteilen, ob die kritisierte Maßnahme der öffentlichen Gewalt rechtmäßig oder rechtswidrig war. Andernfalls wäre das von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Recht, die geltenden Gesetze einer moralischen oder politischen Kritik zu unterziehen und auf deren Änderung hinzuwirken, nicht mehr ausreichend gesichert."
BVerfGE 93, 266, Beschlüsse v. 10.10.1996, AZ.: 1 BvR 1476, 1980/91 und 102, 221/92:
"Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Formalbeleidigung oder Schmähung, mit der Folge, daß eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles entbehrlich wird, so liegt darin ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (BVerfGE 82, 272 <281>)".
Generell wird der Schutz der Meinungsfreiheit unter dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik gesehen, bei der es nicht darauf ankommt, ob eine Meinung "richtig" ist. Entscheidend ist, ob sie zur Wahrung berechtigter Interessen und als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung einzustufen ist. Hier gilt immer der Schutz der Freiheit der Rede. Abweichungen davon bedürfen einer Begründung, die der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Demokratie Rechnung trägt. Da staatliche Einrichtungen keine "persönliche Ehre" haben und keine Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind, gilt hier lediglich die Annahme des Schutzes der Funktion der Institution als schutzwürdiges Rechtsgut. Eine "besondere Ehre" einer Institution gibt es also nicht. Diese Institutionen dürfen zwar gegen verbale Angriffe geschützt werden, die deren Funktion untergraben können. Das darf aber nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen vor Kritik, auch scharfer Kritik abzuschirmen, da die Machtkritik vom Grundrecht der Meinungsfreiheit in besonderer Weise ebenfalls geschützt uns zur Funktion der Demokratie erforderlich ist. Der Schutz der freien Meinung bezieht sich sowohl auf den Inhalt wie deren Form. Er besteht unabhängig davon, ob die Äußerungen rational oder emotional, begründet oder grundlos sind und ob sie von anderen für nützlich, schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten werden. Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist entzieht sie nicht deshalb schon dem Schutzbereich des Grundrechts. Der sich Äußernde hat nicht nur das Recht, überhaupt seine Meinung kundzutun. Er darf auch diejenigen Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung und stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht. Die freie Meinung ist schlechthin konstituierend für die freiheitlich-demokratische Ordnung. Daher darf der Begriff der Beleidigung zum institutionellen Schutz (vgl. § 193 zu 185 StGB) nicht dahin ausgelegt werden, dass für die freie Meinung kein Raum mehr bleibt und die abweichende Meinung gleichsam verbietet, so dass aus Furcht vor Sanktionen auch die zulässige Kritik unterbleibt. Als weiterer Tenor dieser Urteile
Die Annahme der Justiz, "eine besondere Ehre als besonderes Schutzgut" zu verteidigen ist also durch das BVerfG widerlegt. Die Justiz steht hier in Widerspruch zu sich selbst zudem im Streit der Unterbehörden gegen das Bundesverfassungsgericht.
Bisheriger Sachstand:
Erstmals überhaupt wurde die Europäische Kommission zu Schadensersatz veruerteilt (EU-Rechtssache T-351/03). Kläger war der Konzern Scheider Elelctric. Gegenstand der Klage war die Entscheidung der Kommission, das Veto gegen die Fusion mit der Firma Legrand mit der Wirkung eines Fusions-Verbots. Der Wert der Fusion wurde mit 6,7 Mrd. € beziffert, der Schaden mit 1,6 €. Die Schneider-Gruppe mußte die bereits erworbenen Anteile an Legrand wieder verkaufen. Laut Urteil des EU-Gerichts - erste Instanz vor dem EuGH - muss die Firma entschädigt werden. Die Gutachter werden in den kommenden Wochen die Schadenssumme bestimmen. Binnen 2 Monaten kann die EU-Kommission dagegen Revision beim EuGH einlegen.
Was sagt das für unseren Fall: Da die EU-Kommission andere Staaten gerichtlich vor dem EuGH belangt hat, um die Durchsetzung des EU-Rechts und der Rechtsprechung des EuGH zu erzwingen, z.B. gegen Spanien, Italien, Griechenland u.a.m., ist die Kommission verpflichtet, das Stellungnahme- und anschließend das Erzwingungsverfehren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten, wie sie auch das Verfehren wegen der Haushaltsstabilität eingeleitet hat. Wenn die Kommission hier schweigend dulden und billigen würde, dass die Bundesrepublik Deutschland den Paradigmenwechsel des EuGH zur Staatshaftung im Urteil des EuGH vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 weiter mißachtet, der inzwischen durch den BGH auch deutsches Recht geworden ist mit Urteil des BGH vom 02.12.2004, AZ.: III ZR 358/03, das weiterhin nicht angewendet wird nach Aktenlage, ist klargestellt, dass die Europäische Kommission für die daraus entstendenen Schäden ebenfalls unmittelbar haftet und zur Rechenschaft zu ziehen ist.
Das insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch nach dem § 1 Nr. 1, 13 des Seeaufgabengesetzes der Bundesrepublik Deutschland die Förderpflicht dieses Projektes besteht ebenso wie aus der generellen Vorgehensweise der Bundesrepublik Deutschland, in der Umsetzung der SAR-Konvention der International Maritime Organisation IMO von 22. Juni 1985, diese Aufgabe an private Vereine und Firmenkonsortioen zu delegieren und diese mit Staatsaufgaben zu beleihen wie die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger DGzRS und die in der "Arbeitsgemeischaft Küstenschutz" zusammengefaßten Firmen: Bugsier-, Reederei und Bergungs-Gesellschaft mbH & Co Hamburg; Unterweser Reederei URAG, Bremen; Faiyplay Towage, Hamburg/Rostock; Wiking Helikopter Service, Sande. Daher kann der Stiftung die Tätigkeit nicht untersagt werden.
Es ist eine gute Nachricht für das Projekt, dass es nun auch auf diese Weise durch Klage erzwingbar geworden ist.
Aktuell vorab zur Kenntnisergänzung zu den nachfolgenden Informationen:
Es ist immer etwas schwierig, das Neueste voran zu stellen. Aber es lohnt sich. Zu den nachfolgenden Ereignissen hat die Behörde nun ein Ermittlungsverfahren im Rahmen der Fachaufsicht eingeleitet. Erstmals seit mehreren Jahren. Leider etwas zu spät. Aber immerhin. Man hat einen Anfangsverdacht offenbar. das widerlegt den Deutschen Bundestag, der das weglegen liess wie zuvor die Behörde selbst. Sollte da irgendjemand "kalte Füsse" bekommen haben? Siehe die Mitteilung der ARGE Braunschweig vom 05.07.2007, die Antwort darauf vom 07.07.2007 und die Veranlassung dazu beim Deutschen Bundestag vom 07.07.2007. Wir sind gespannt, wie man nun versuchen wird, sich aus dieser selbst gestellten Falle zu ziehen. Weglegen kann man ja nun nichts mehr.
Interessant für uns ist die Delegierung der Bundesregierung der staatlichen Pflichtaufgaben des Betriebs des S.A.R. Dienstes gemäß der SAR-Konvontion der International Maritime Organisation IMO und der weiteren völkerrechtlichen Verträge an einen privaten Verein, die "Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger" den Luftrettungdienst des SAR an die Bundeswehr. Dagegen hat inzwischen der Bundesrechnungshof sein VETO eingelegt, da er nur die militärische Aufgabe sieht und der Dienst dafür zu teuer ist. Zudem werden die vorhandenen "Seaking" Hubschrauber wegen Dienstalterueberschreitung Zug um Zug ausgemustert. Die Neukäufe zum Ersatz, als Fregattenhubschrauber der Marine ausgelegt für militärische Aufgaben vornehmlich und in der Leistungsklasse noch unter der Seaking für den S.A.R.-Dienst. Da die deutsche Marinefliegerei aufgelöst wurde fehlen die spezifischen nautischen Erfahrungen und Ausbildungszusätze in der Pilotenausbildung für den Einsatz auf See in der Zukunft. Der Bergungsdienst vor der Küste zum Notschleppkonzept wurde an ein Reedereikonsortium delegiert als "ARGE Küstenschutz" seit 2001 unter Einbindung auch der "Behördendampfer" der Bundesverwaltung, unter dem Dach der Reedereien Bugsier-Reederei, Hamburg; Unterweser Reederei URAG, Bremen (Schuchmann-Gruppe), Fayplay Towage, Hamburg; Winking Helikopter Service, Sande. Der Service fliegt mit 3 Sikorsky S-76a+B Maschinen mit einer Leistung: Außenlast max. 1.300 kg, 268 km/h Geschwindigkeit, einer Turbinenleistung von 1088 und 1464 kW; einer Flugausdauer von 2 3/4 Stunden.
Die Bundesregierung hat dazu notiert, das deutsche Notschleppkonzept halte jedem Vergleich mit dem internationalen Standard aus. Die FDP hat dazu reklamiert, diese Meinung der Bundesregierung sei falsch, weil es an folgenden technischen Fakten mangele:
Die Schleppleistung der vorhandenen Schiffe reiche für den zulaufenden Schiffsbetrieb nicht aus (mind. 200 t. Nordsee, mind. 120 t. Ostsee), ferner seien die vorhandenen Schiffe nicht gegen Gas und Giftemissionen geschütze (keine gasdichten Zitadellen), ausserdem seien sie zu langsam. Sie müßten mindestens 19 Knoten laufen, konstruktiv völlig unmöglich für seegehende Reede- und Terminalschlepper und die meisten Offshore-Tugs, und die Obergrenze für schwere Hochseeschlepper mit hoher Zugleistung; zumal sich der russische Ölexport in der Ostsee verdoppeln werde in naher Zukunft. Die vorhandenen Schiffe sind schon am Fall Pallas gescheitert. Sie können mit den Schiffen der Stiftungsflotte in keiner Weise mithalten und sind hier weit unter Standard, das gilt weltweit, wenn man die Meinung der Bundesregierung zugrunde legt. Der Deutsche Bundestag hat in Kenntnis des Stiftungsprojekts mit Beschluss aus Juni 2006 einen Notschlepper mit 200 Tonnen Pahlzug und 19,5 Knoten Geschwindigkeit bestellt. Es ist angesichts der Stiftungsflotte bereits überholt und veraltet.
Vorgesehene Leistung der Stiftungsschiffe: bis weit über 40 Knoten Geschwindigkeit, Maschinenleistung um 140.000 kW (Gasturbinen-Powerplants als Full-Elektroschiffe mit Waterjet-Propulsion) , havariesicher mit Biodiesel betreibbar, 300 Tonnen Pfahlzug, chemie- und gasdichte Zitadelle, besonders geschützt zum Löschen auch in Brandlee in Strahlungshitze, Gas, Rauch und ohne Sicht; Sesschlagschutzklasse 30 Meter + mit Eisbrecherfähigkeiten; Firefighterklasse 1 + mit Leistung 8.000 t/h Seewasser und 1.500 t/h Wasser/Schaum; 2 schweren Bordhubschraubern Agusta-Westland EH 101(Flugleistung: 30 Personen, bis 5.000 kg. Außenlast, Spezialversion um 15.000 kg Außenlast, 285 km/h Standard schwerwetterfähig für nacht- und Blindfug und Autopilot für Hovern und winschen, Schwerlastwinde bis zum 300 kg mit 90 Meter-Draht, Flugausdauer 6 Stunden, mit Luftbetankung unbegrenzt, Turbinenleistung 3.849 kW (contious, 6.000 kw take off) , Rettungskapazität um 1.000 Personen mit MEDEVAC ab Bord, schwere Bergungsausrüstung, 2 Tochterboote der 18-Meterklasse (Analogie der Kreuzer der DGzRS), div. Ride-Boote und ROV´s, als Netzwerk im Gesamtsystem, mit 3 Schiffen und 6 Bordhubschraubern in deutschen Gewässern geplant. Als komplett neues Konzept einer neuen Schiffsklasse, einer neuen Generation, die weit über derzeitigem deutschen und europäischem Konzeptstandard des ETV-Systems liegt und auch die Küstenwachen der Staaten weltweit übertrifft. Andere Staaten haben so etwas garnicht und brauchten es doch dringend. Damit ist das Notschleppkonzept der Bundesregierung komplett erledigt und "out of Standard" zu den Völkerrechtspflichten, siehe das Schreiben an den Bundestag vom 07.07.2007. Massiver kann sich die Bundesregierung nicht deklassieren als in der Sache unwillig und nicht kompetent zum fachlichen unbrauchbaren Unnutzgeschwätz. Wir können aber den Neubau als Lückenfüller ansehen, bis wir kommen "und zeigen, wo der Hammer hängt". Wenn das die Meinung der Bundesregierung sei, mehr brauche man nicht als deren Bestückung an Seenotbooten, Notschleppern und 3 leichten Hubschraubern, das sei "internationaler Standard", weckt das den Anschein überbordender dummdreister-Arroganz und Unklugheit, erscheint also als lächerlich und albern. Man sehe allein mal das fliegende Gerät der S.A.R.-Systeme der Küstenwachen der USA, Kanadas und Englands, sowie Frankreichs. Haben unsere Politiker noch nie Herstellerprospekte und Flottenlisten gelesen? Diese Denkwelt zeugt von offensichtlichem Nichtwissen, bestätigt durch die politische Weisung zur Weglegung unseres Konzepts. Wollte man die Abgeordneten etwa als Trottel darstellen? Sicher nicht. Aber sie werden zu solchen gemacht, wenn sie von diesem erschlagenden Konzept zu Null Kosten für den Haushalt nun flachgewalzt werden. Und damit der gesamte sogenannte "internationale Standard". Die deutsche politische Behörden- und "Vertragsfeigenblattflotte" ist damit fachlich wie politisch versenkt, das politische "Scapa Flow" und "Waterloo" also der Bundesregierung und des Bundestages.
Die Zeit des Zauderns, der Beschwichtigung, des Kleingeistes, der Verdummung der eigenen Bürger, des Weglegens, der politisch gewillkürten Mißachtung der Kompetenz der eigenen Staatsbürger ist vorbei. Es ist Zeit zu handeln, hier und jetzt. Es geht nicht um die privaten Meinungen einzelner Politiker und deren Befindlichkeiten und die privatpersönlichen Machtinteressen der "politischen Alpha-Tiere" und der Parteien, sondern um die Vermeidung drohender Millardenschäden zum Nachteil der Allgemeinheit und der Rettung von Leib und Leben. Dagegen haben die "privatintellektuellen Winde Einzelner" keinen Bestand, da sie den Pflichtaufgaben unter- und nachgeordnet sind. Es ist das tun tun, was möglich ist, und alles zu unterlassen, was Schaden stiftet, sonst garnichts. Alles was darunter bleibt verletzt die völkerrechtlichen Verträge und Dienstpflichten.
Wir setzen hier mit unserem Programm einen neuen Standard, und niemand sonst.
Die Bundesreublik hat diese völkerrechtlichen Pflichtaufgaben der Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge an privatrechtliche Vereine und Firmen vergeben, die für die Ergebnisse nach Völkerrecht haften, zu Bedingungen, die weit unter Standard sind zum Scheitern schon an kleinen Schiffen im Vergleich zu großen Tankern, wie der Fall Pallas belegt. Die Berger und Retter können nicht besser sein als ihr Material, und wenn das begrenzt ist geht darüber nichts mehr. Die deutschen Seegebiete gehören zu den am dichtesten befahren und nautisch gefährlichsten Gewässern der Welt. Es war offensichtlich schon mühsam, überhaupt ein solches Konzept zu begründen. Wir werden eine internationale Stiftung sein, welche die nationalen Systeme mit den schweren Gerät ergänzen, welches die nationalstaatlichen Systeme nicht haben, weltweit nicht haben und in absehbarar Zukunft auch nicht haben werden. Das bindet und verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland generell unabdingbar nach nationalem und Völkerrecht absolut zwingend, zumal ich angeboten habe, das hauahaltrsverträglich zu regeln. "Mehr Zucker kann man einer Regierung nicht in den Hintern blasen", mit oder ohne Verlaub. Nun bewegt Euch im Berlin und tut das, wofür wir Bürger Euch alimentieren aus unseren Steuergeldern: Schaden von uns zu wenden und unseren Nutzen zu mehren, nicht nur den eigenen. Es ist eine absolute Frechheit und Unverschämtheit, uns "alten Schrott" anzubieten, ohne die Kollegen herabwürdigen und anpinkeln zu wollen, die das bauen und betreiben. Sie werden sich bestimmt sehr freuen, unsere Schiffe bauen und darauf fahren zu können. Sie sind jetzt schon gut, aber dann sind sie absolute Weltspitze. Dafür sorgen wir, der Stifter und das Team. Das ist inzwischen nicht nur meine politische und Fach-Meinung als designierter Stifter und Uerheber des Projekts. Oder müssen wir das Projekt erst über die Grenzen stellen, zum Erfolgsnachweis, den man her nicht haben will, weil ein paar unnütze Amtsschimmel unnötig die Sonne verdunkeln und wiehern, und die sich wichtig nehmen? Die uns besser als Gulasch dienen würden denn als Rösser?
Was ging voraus:
Mit Schreiben vom 24.06.2007 wurde der Deutsche Bundestag auf die nun entstandene besondere Lage zur Veranlassung an- und hingewiesen. Da beschlossen worden ist, den Schadensfall und damit das Stiftungsprojekt, also die Hilfe für viele Menschen als unbeachtlich, unerledigt und damit ungelesen wegzulegen stellen wir das Schreiben hier in öffentlicher Ersatzvornahme zu wie den gesamten Vorgang. Grund ist das zwischenzeitlich veröffentlichte Protokoll der Beschlussvorlagen des Deutschen Bundestages zur BT-Drucksache 16/3332 vom 23.11.2006, laufende Nummer 68., Beschluß der Nichtbefassung. Die konkrete Beschlussvorlage zur BT-Drucksache 16/4867 vom 29.03.2007, die Nichtbefassung zu bestätigen und jede weitere Eingabe unerledigt zu den Akten wegzulegen, wurde gem. Bundestagsauskunft nicht veröffentlicht. Mit den weiteren Unterlassungen wie im nachfolgenden Text ausgeführt, insbesondere zum rechtskräftig werden aus Rechtsmittelverzicht, steht der Deutsche Bundestag damit in Widerspruch zu sich selbst und den eigenen Gesetzen. Signifikant ist auch der Beschlussvorgang zur Sammelpetition BT-Drucksache 16/4438 und deren umfassende Begründung. Dazu liegt die Beschlussempfehlung vor und das Sitzungsprotokoll der 85. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 08.03.2007. Der Vorgang ist noch einmal zur Illustration zusammengefasst zum besseren Verständnis über die Informationslenkung in der deutschen Politik und Parlamentsentscheidung. Unter Tagesordnungspunkt Nr. 28 wird ohne Aussprache beschlossen der Beschlussempfehlung zu folgen, die Petition abzuschließen, also abzulehnen. Ob der Inhalt der Petitionen dem Parlament wirklich vorgelegt worden ist oder nicht ist aus den Protokollen nicht ersichtlich, während die Ablehnungsbegründung dem Petenten wörtlich vorlegt, dass eine parlamentarische Prüfung stattgefunden habe. Unter einer parlamentarischen Prüfung sollte gemeinhin verstanden werden, wenn ein ganzes Gesetzeswerk wie das SGB II angefochten wird, dass darüber im Plenum diskutiert wird. Das war hier offensichtlich nicht der Fall. Das weckt den Anschein und Argwohn, dass hier ganze Bevölkerungsgruppen nicht mhr gehört und wahrgenommen werden und dass von der hohen Kanzel nach deren Gutdünken befohlen wird, was dieses thumbe unbrauchbare weggelegte Volk wollen soll, also schweigen und das verfügte Sonderopfer klaglos hinnehmen und sich selbst zu den Akten und Toten zu legen zur Sanierung des Haushalts, als wie man schon ausführte "politischer Kollateralschaden zum sozialverträglichen Frühableben", einer Denk- und Debattenwürdigung im Bundestag nicht wert. Daraus wird der Anschein geweckt, das seien Menschen minderer Rechte und Klassen, Verfügungssubjekte der Verwaltungsanordnung, zu der zu schweigen ist als Sonderopfer. Das sind Vorgehensweisen, die eher nach einerm diktatorischen Anspruch stinken denn nach einer demokratischen Würdigung duften. Diese Menschen sind offenbar Kostenstellen, die wegzusparen sind als Belastung für die Wirtschaft und die Parteien. Dass sich die Partei der LINKEN gegründet hat kann niemand verwundern und zieht man deren Beschimpfung als ungebührliche Erscheinung in der Parteienlandschaft heran ist klar, wie der Deutsche Bundestag offensichtlich über diese Menschen denkt und welches Menschen- und Weltbild er in der Öffentlichkeit zur Schau stellt. Man reagiert beleidigt, weil sich diese Menschen nicht einfach in die Ausgrenzung und Armut fügen wollen, das ist ungehörig und verwerflich. Von Programm des rechtsradikalen Spektrums erst gar nicht zu reden, nachzulesen im Internet. Wie jüngst bekannt wurde zur Frage der Mindestlöhne bezieht sich wie Wirtschaft auf die untertariflichen Vereinbarungen mit den christlichen Gewerkschaften, von denen ein Funktionär öffentlich inzwischen gestanden hat im Fall Siemens, im Auftrag des Vorstandes des Konzerns aktiv gewesen zu sein. Man greife hier auf die Medienberichterstattungen zu diesen Fällen zurück, das sprengt hier den Rahmen. Gerade die CDU wehrt sich als einziger "Staat" in der EU gegen Mindestlöhne und den Grundsatz, dass sich Arbeit lohnen und man seine Familie davon ernähren können sollte, um nicht den Sozialkassen zur Last zu fallen, und fürchten den Verlust von Arbeitsplätzen, wenn die Bürger aus der eigenen Arbeit mehr verdienen als unter dem gesetzlichen Existenzminimum sozial geleistet wird, widerlegt durch die Mitgliedsstaaten der EU, in denen es offenbar erfolgreich Mindesteinkommen gibt. Von wem die CDU beraten wrtd ist bekannt. Dass sich der Deutsche Bundestag mit diesem Widersprüchen und insbesondere der Förderung von Lohndumping nicht gern befassen möchte liegt auf der Hand, und damit wird aus vollkommen sachfremden Gründen nun auch der Tod von Menschen aus dem Stiftungsprojektbereich samt schwersten Umweltschäden billigend in Kauf genommen und das Plenum des Parlaments ohne ausreichende Sachkenntnisse zu den Anträgen zu Beschlüssen veranlasst durch Einzelne wenige, die ein Parlament schon nach Gesetz so niemals treffen dürfte, hätte es Kenntnis davon. Das ist ein Skandal, wie ihn die Bundesrepublik Deutschland seit Gründung 1949 noch nicht gesehen hat. Ich verweise auf die Strukturen im Fall Stadt Leipzig. Die erkannbar offensichtliche Verluderung der Politik hat damit ein Maß erreicht, das als staats- und bürgergefährdend eingestuft werden kann nun auch international, da der einfach und kostenneutral vermeidbare Tod von Menschen weltweit offenbar billigend in Kauf genommen werden soll. Damit ist das nicht nur ein mehr ein deutsches innenpolitisches Problem. Das geht Alle an weltweit zu Völkerrechtsvorschriften, die ebenfalls geltende Bundesgesetze sind.
Vorab-Information zum aktuellen Sachstand der o.g. vorgestellten Sachlage und der nachfolgenden Beschreibung. Es ergingen als Ergebnis des Bescheides der ARGE Braunschweig vom 25.06.2007 zum Nachweis der Schadensstiftung durch den Deutschen Bundestag folgende weiteren Veranlassungen vom 27.06.07 bei der ARGE Braunschweig, vom 01.07.2007 beim Sozialgericht Braunschweig, bei der Staatsanwaltschaft Berlin sowie dem Internationalen Gerichtshof IHG. Die Reaktionan darauf sind abzuwarten. Wir sind sehr gespannt. Ergänzend wurde der Präsident der EU-Kommission mit Mail vom 02.07.2007 unterrichtet.
Aus aktuellem Anlass des Hilferufs Pakistans zur internationalen Nothilfe wegen der aktuellen Flutkatastrophe erging die folgende Benachrichtung der Botschaft Pakistans zur vereitelten sonst möglichen Nothilfe mit Schreiben vom 02.07.2007.
Die Bundesrepublik Deutschland wird durch ein neues Küstenschutzkonzept unter Federführung der Bugsier-Reederei Hamburg und der URAG Bremen/Bremerhaven geschützt, siehe die Bedeutung darin der Reederfamile Schuchmann als Traditionsreederei, in das die Fahrzeuge eingebunden sind, die "Oceanic", die Behördenschiffe "Mellum", Neuwerk" usw, und 4-6 weitere Küstenschlepper, dazu 20 Mann Einsatzteams als 4-Mann Boardingteams zur Absetzung aus der Luft durch private Helikopterfirmen, deren fliegendes Material schon im Fall "Pallas", siehe unseren Bericht, nicht ausreichte. Der Bundesrechnungshof hat die Kosten der Bundeswehr für den zivilen Einsatz der S.A.R.-Fliegerei mit den "Seaking" Hubschraubern reklamiert als einzustellen, diese Hubschrauber sind inzwischen an der Dienstaltergrenze und abgeflogen zum Ersatz. Wie uns zu Ohren kam soll ein neuer Bergungsschiffstyp eingeführt werden, der schon im technischen Vergleich erhebliche Probleme haben wird, als Beispiel daraus, dass er die Helikopterlandestelle auf der Back hat, also dort, wo der stärkste Seeschlag herrscht, so dass diese Schiffe schon bei mittleren Wetter und von leichten Hubschraubern nicht mehr gefahrlos und bei schwerem Wetter überhaupt nicht mehr angeflogen werden können. Diese Besetzung ist schon im Fall "Pallas" mit einem mittelgroßen Frachtschiff nicht fertig geworden. Das macht alles offenbar nichts aus. Das interessiert offenbar niemanden im Deutschen Bundestag?
Von dieser Rede geht jedoch keinerlei Rechtswirkung aus. Sie ist eine ethisch-moralische Feststellung und soll dazu führen und anrregen mitzuhelfen, Deutschland zu helfen, zur gesetzlichen und moralischen Wirklichkeit zurückzufinden und weiteren Streit und Zeitverzögerung zu vermeiden, denn eines ist klar:
Wenn ein Parlament eine solche Schlechtleistung abliefert besteht keinerlei Grund, das zu beachten oder wegen solcher Querulanz solche Projekte etwa aufzugeben.
Täten wir das könnte uns die ganze Welt für untauglich und "durchgeknallt" ansehen. Solche Simpel sind wir nicht, dass uns so etwas einfiele oder dass man uns mit solchen Vorstellungen beeindrucken könnte. Wir danken vielmehr für jeden Fehler, der das Projekt weiter bringt. Und wir erinnern an den o.g. Leitsatz des G8-Gipfels, Leitsatz aller Moral, Ethik und Politik weitweit, niedergelegt im Amtseid, der Verpflichtung, Schaden vom Volke zu wenden und seinen Nutzen zu mehren, was in diesem Falle einfach ist, weil wir angeboten haben, es kostet nicht einmal etwas. Wer als Parlament so von seinen Wählern, Staatsbürgern und staatstragenden Grundrechtsträgern "mit Erfolg beworfen" werden muss und dann davor immer noch flüchtet und sich hinter Nichtwissen verschanzt und verbunkert mus ausgegraben und ins helle Licht der Öffentlichkeit gestellt werden, damit jeder selbst entscheiden kann, was er von wem erwarten darf und zu halten hat, als Wahl- und Steuerbürger, von dem alle Staatsgewalt ausgeht in einer parlamentarischen Demokratie, zur öffentlichen Rechtfertigung der Verantwortlichen vor dem Staatssouverain, dem Staatsvolk, zu dessen Entscheidung an der Wahlurne, ob er diese Verantwortlichen wieder mir der Vertretung der eigenen Belange beauftragen möchte oder nicht. Das zu entscheiden ist Aufgabe der Bürger gegenüber dem ihm dienenden Parlament in einem freiheitlichen der Humanität verpflichteten demokratischen Rechtsstaat. Der Deutsche Bundestag hat hier keinerlei Kompetenz, dem eigenen Volk zu befehlen, was das Volk, der einzelne Bürger denken, meinen, glauben und wollen soll. Er vertritt in Abgeordnetenunabhängigkeit die Interessen der Wählergemeinschaft, nicht mehr und nicht weniger, als Delegat und Auftrag des Wählers. Das Staatsrechtsprinzip dieser "repräsentativen Demokratie" und deren "Legitimationskette" wird offensichtlich dahingehend missverstanden, nach eigenem Gutdünken dem Staatsvolk Befehle erteilen zu dürfen. Das dürfte jedoch nach staatsrechtlich-wissenschaftlicher Betrachtung auch des Ursprungs dieses Privilegs, das Ausnahme-Alliiertenrecht ab 1945, beendet weitgehend mit dem 4+2 Vertrag, als Fehlinterpretation zu verstehen sein, da es damals darum ging, die Abgeordneten unabhängig vom Druck der "Alten Kameraden der NSDAP" zu stellen zum Ziel der Alliierten, eine Wiederwahl dieser Partei oder eine Unterlaufung der Deutschen Bundestages zu unterbinden. Es war ja damals unstreitig und bekannt, dass die NSDAP alle Andersdenkenden in Justiz und Verwaltung beseitigt hatte und überweiegend nur die "Parteigänger" noch verfügbar waren, den Sttaat als Demokratie neu aufzubauen, die durch Entnazifizierung, die in der Justiz nie wirklich erfolgte, in schwere oder minder schwere Fälle unterschieden wurden zur Neubesetzung der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt. Damals sollte der einzelne Abgeordnete nicht mehr einer einzelnen Partei verpflichtet sein, sondern den Grundgesetz und dem eigenen Gewissen zur Umsetzung der Regeln der freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie. Soviel zur Historie dieser deutschen Spezialnorm des Alliierten-Kontrollrates. Und er kann sich auch kein anderes Staatsvolk wählen, wenn ihm das vorhandene nicht mehr gefällt. Auch ein jedes Parlament steht nicht über dem Gesetz, so die von ihm selbst beschlossene Gesetzgebung. Das Richter-, Amts- und Mandatsprivileg endet dort, wo der Amtswalter selbst greifbar das Recht verletzt und dieses außer Funktion und Anwendung stellt insbesondere zum eigenen Vorteil als beschlusslenkende übermächtige Amtspartei, den diese dann auch annimmt. Das ist geltendes Gesetz, vgl. die einschlägigen §§ der Gesetzesbücher. In Deutschland kommt hinzu, dass die in anderen Staaten unabhängigen Ermittlungsbehörden - weisungsabhängige Ministerialbehörden sind, deren Ermittlungen angehalten werden können auf politische Weisung, und auch die Gesamtjustiz als Ministristerialjustiz angelegt ist mit den Fachministern als oberste Aufsichtsbehörde und Anstellungskörperschaft. Der Staatsanwalt ist an die Weisungen gebunden und der Richter steht hier in einem gewissenskonflikt, da er zwar offiziell unabhängig ist,,es aber z.B. personalrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn er davon zu nachhaltig oder "an der falschen Stelle" davon Gebrauch macht. Vgl. die Verfahren gegen kritische Richter und Juristen in Deutschland und die Praxis der zwischenzeitlichen Versetzungen in die Ministerialbürokratie. Deutschland hat ein extrem schwerwiegendes staatspolitisches Strukturproblem und ein Problem der Denkwelten der politischen Parteien und der öffentlichen Gewalten, das schnellstmöglich ausgekehrt und auf den heutigen Stand der Wirklichkeit durchreformiert werden muss. Denn an den Rändern der Gesellschaft sammeln sich rechts wie links die Unzufriedenen Ausgemerzten, die in dieser Denkwelt keine Heimat und Zukunft mehr haben, und sinnen auf Rache und Vergeltung, folgt man den Schrifttum des Deutschen Kollegs, des Deutschen Instituts, deren Parteiprogrammen und Schriften, und den inzwischen stattfindenden Schlägereien auf der Straße und Überfällen auf Andersdenkende und anders Aussehende, siehe die Berichte der Verfassungsschutzbehörden und Medien. Es ist hohe Zeit, dass die deutschen Verantwortlichen von den hohen Säulen heruntersteigen und zur Kenntnis nehmen, was die reale Wirklichkeit ist. Weglegen der Wirklichkeit ist ein untaugliches Geschäft, sich der eigenen Verantwortung zu entziehen. Damit kommt man nur unter die Räder der darüber hinwegrollenden Entwicklungen. Solche denktechnische Bunkermentalität ist psychopathologisch bekannt und aus vielen Fachschriften nachvollziehbar, aber als Entscheidungsgrundlage in politischen Prozessen unbrauchbar und schädlich. Es stellt sich die Frage nach der Qualität der Regierungsberatung.
Es ist ein öffentliches Zeugnis und Menetekel der Schwäche, des faktischen Unwillens und Unvermögens sowie fehlender mitmenschlicher Kompetenzen, solcherart vor den so leicht und erfolgreich lösbaren Aufgaben und Pflichten einfach davon zu laufen und die bestmögliche Lösung für Alle wegzulegen, die wie die Fachwelt das nennt "Win-Win-Option". Das ist politisch extrem unklug und einem Parlemant solcher internationalen Bedeutung unwürdig. Anzumerken ist ein altes Zitat von Brecht, glaube ich (oder auch nicht), "Der Tod ist ein Meister aus Deutschland". Es bezog sich auf das NS-Regime. Deutschland ist der Erfinder des industrialisierten Massenmordes, siehe die Gaskammern in Deutschland. Diese zweifelhafte "Ehre" ist unauslöschbar, und liest man die Schriften des rechtsextremen Spektrums weiter lebendig. Deutschland ist drittgrößter Waffenexporteur in der Welt, in der Prokopf-Anteilsumlage nach Bevölkerung der Größte, wie soeben wissenschaftlich ermittelt wurde. Deutschland, das kann niemand bestreiten, exportiert auch weiterhin todbringende Mittel als tragende Säule der deutschen Volkswirtschaft. Deutschland steht damit nicht allein in der Welt. Das ist politisch unbedenklich. Bedenken bis zur verfügten Weglegung werden erhoben gegen das Ansinnen, Hilfe zum Leben aus Deutschland zu exportieren und darin eine führende Rolle einzunehmen, und das belastet noch nicht einmal den Etat, sondern schöpft ebenfalls Gewinne nach dem geplanten Investitionsprogramm. Vermutlich sind sie nicht so hoch wie die Versorgung von Armeen samt laufendem Nachschub und Ersatz, und darum politisch-lobbyistisch nicht ausreichend interessant. Wir hätten ja nur dem Bedarf von einer Flotte um bis 100 Schiffen, um mind. 150 Fluggeräten und einigen hundert Fahrzeugen samt Ausrüstungen und Personal. Das wäre zwar auch Bedarf für eine kleine Armee, aber eben nur eine und eine kleine. Da wir unsere Ausrüstungen mehrheitlich bei den Unternehmungen einkaufen müssen, welche die Waffen herstellen, um technisch höchstwertiges Einsatzmaterial zu haben, das es auf dem zivilen Markt nicht gibt, und nicht "second-hand" Ware vom Schrottplatz haben wollen, wo sich andere Hilfsorganisationen versorgen müssen, wäre auch das ein Geschäft für diese Unternehmen. Ist vielleicht jemand da, der das deren Lobbyisten einmal sagt als Beschlussempfehlung der inzwischen fest angestellten Ministeriallobbyisten? Vielleicht wissen die das ja noch nicht, weil wir diese noch nicht selbst angesprochen haben bisher? Vielleicht würden die dem Bundestag empfehlen, die Beschlüsse noch einmal selbstkritisch zu überprüfen? Was uns das sagt, darüber sollte man einmal nachdenken.
Ich spreche noch nicht einmal von sozialem Engagement und sozialer Kompetenz. Wie Umfragen ergaben sei es auch in den Unternehmensvorständen nicht mehr anerkannt und karriereförderlich, sich für die Mitmenschen sozial zu engagieren und etwas "für die Gemeinschaft Aller zu tun und abzugeben". Raffgier und Machtgeilheit regieren offenbar die Etikette und unverhohlener Geiz am menschlichen Empfindungen und menschlichen Fähigkeiten? Das niedere Gefühl, das "Gemächt des Alphatieres" regiert anscheinend den Verstand? Das ist archetypisches Urverhalten, das ist wissenschaftlich bekannt, aber das läßt sich in unserer modernen kenntnisreichen Welt einfach regeln. Es gibt Beispiele dafür, die erkennbar offensichtlich wegen Unerfahrenheit in der Umsetzung gerichtsnotorisch geworden sind. Das sagt mir wieder, zum Denken sollte man das dafür geeignete Instrument verwenden, dass wie die Wissenschaft ausgewiesen hat das größte und mächtigste Gemächtorgan überhaupt ist. Wir tragen es zwischen den Ohren. Das ist meine persönliche und poltische Meinung als Stifter, der hier spricht. Intern sagen wir in solchen Erfolgssituationen wie der unseren "Kronengriff, holen wir uns einen drauf runter", was immer damit gemeint sein mag lassen wir dahingestellt. Es könnt auch etwas anderes damit gemeint sein. Das ist unser Betriebsgeheimnis.
Allgemein kann sich kein Staat, keine Regierung der Welt erlauben, in solchem Umfang wie hier möglich den Menschen und den eigenen Wirtschaften Hilfe und Support zu versagen, schon gar keine Administration und Organisation, die unter Waffen für diese Grund- Schutzrechte der Menschen kämpft. Der Erfolg für alle liegt auf der Straße sozusagen offensichtlich für jedermann auf der Welt. Man muss sich noch nicht einmal mehr beugen und bücken, wir haben ihn bereits auf Augenhöhe erhöht und angehoben.
Nun die weiteren Details:
Am 21.05.2007 hat der Obergerichtsvollzieher Frank Luge, AG Tiergarten, Berlin, dem deutschen Bundestag das Angebot vom 10.05.2007 zugestellt und dort beurkundet unter AZ.: 5 DR 709/07 niedergelegt. Das Angebot enthält einen nicht öffentlichen finanztechnischen Teil, der hier nicht vorgestellt wird. Zugleich wurde der Präsident der Europäischen Kommission mit Schreiben vom 11.05.2007 um Beratung ersucht zur Frage des Vorgehens, wenn in einem Nationalstaat der nationale Rechtsweg ausgefallen und damit auch die EU formell im Regelrechtsweg nicht mehr erreichbar ist. Mit den Schreiben vom 24.05.2007, vom 02.06.2007 und vom 04.06.2007 wurde dem deutschen Bundestag der aktuelle Sachstand auch nach weiteren Urteilen des EGMR und BGH nachgereicht. Nun warten wir auf die Antworten. Verstrichen sind alle Einwendungsfristen, auch die Jahresfrist zur Einwendung gegen diese Internet-Site und deren Inhalte. Damit ist alles rechtskräftig und unanfechtbar auf den erklärten Willen und Einwendungsverzicht. Eine zivilgerichtliche Summenklage ist damit bereits in der Sache erledigt. Es geht nun um eine haushaltsschonende Vollstreckung, zugleich Haushaltspolitikum, bei dem wir natürlich zur Haushaltsschonung konstruktive Hilfe leisten. Der Staat ist nach den Steuerschätzungen vollumfänglich zahlungsfähig ohne Eingriff in den laufenden Haushalt und kann das Angebot einfach bedienen. Ergänzt wird dieses um das Schreiben an den deutschen Bundestag vom 08.06.2007.
Mit der Erklärung des MdEP Rainer Wieland, CDU, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht verpflichtet sei, Urteile des Europäischen Gerichts für Menschenrechte umzusetzen, ist klargestellt, welche Meinung die Bundesrepublik Deutschland vertritt. Die Klarstellung erfolgte am 07.06.2007 anläßlich einer Anhörung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments. Siehe die Pressemitteilung des EP vom 08.06.2007. Damit besteht eine abermals neue Sach-und Rechtslage. Dazu ist folgende Rechtskrafterklärung an den Deutschen Bundestag mit Verfügung vom 17.06.2007 ergangen. Dazu wurde der Deutsche Bundestag mit Schreiben vom 15.06.2007 auf weitere bedenkliche Lagen in Deutschland hingewiesen. Eine formelle Anzeige erfolgte mit Antrag vom 17.06.2007 bei dem Präsident der Europäischen Kommission zur Veranlassung des Notwendigen, auch der formellen Voraussetzungsschaffung zur Gründung der Stiftung.
Inzwischen, mit den Schreiben vom 20.06.2007 an die ARGE Braunschweig, den Deutschen Bundestag und das Finanzamt Braunschweig sind die ersten Schritte zur Vollstreckung erfolgt. Die Stiftung soll so schnell wie möglich ins förmliche Antragsverfahren mit Kapitaleinlage gehen. Zu ergänzen um den Vorgang ARGE Braunschweig, Schreiben vom 20.06.07 und der Antwort darauf vom 22.06.07.
Damit ist die Rechtslage auch im Punkt des Angebots vom 10.05.2007 an den deutschen Bundestag final geklärt und unanfechtbar rechtskräftig durch die Willenserklärungen der Bundesrepublik Deutschland und des designierten Stifters.
Inzwischen ist auch die Frist von vier Wochen zur Bereitstellung der Mittel samt Postzustellzeit verstrichen. Einwendungen oder Vorbehalte gegen das Angebot und dessen Verwendung, also das Stiftungsprojekt, wurden seitens des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung nicht geltend gemacht. Ich als Eigentümer habe dem nicht widersprochen und diesen Rechtsmittelverzicht rechtskräftig werden lassen. Nun geht es also und ausschließlich um die Frage der Vollstreckung auf der Rechtsgrundlage des eigenen rechtskräftig gewordenen Willens des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, ihrerseits auf Einwendungen gegen das Angebot verzichtet zu haben. Wir prüfen daher die weiteren Zwangsmittel.
Wir haben dabei zu würdigen und zu berücksichtigen, jeweils die mildesten Mittel anwenden und unnötige Kosten vermeiden zu müssen. Wir müssen weiterhin vom Standardverfahren der Entscheidungsfindung im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung ausgehen, dass die Bundesregierung weiterhin der Meinung ist, das EU-Recht nicht umsetzen zu müssen und sich diesem nicht verpflichtet zu fühlen, damit auch nicht dem eigenen Recht. Diesem öffentlich erhobenen Vorhalt wurde ebenfalls nicht widersprochen zu vorliegenden Bundeszeugnissen an anderer Stelle unabhängig von diesem Fall. Damit wird der durch das Projekt vermeidbare Tod von Menschen billigend in Kauf genommen wie drohende schwere Umweltschäden aus vermeidbaren oder schadensminimierten Unfällen auf See und an den Küsten. Die mögliche humanitäre Hilfe, die durch das Projekt geleistet werden soll, wird den betroffenen Menschen formell verweigert und weggenommen. Das zum angebotenen haushaltsneutralen Angebot, dass auch den geltend gemachten Vorhalt des Sonderopfers zur Konsolidierung des Bundeshaushalts, vgl. die BT-Drucksache 16/4438 vom 08.03.2007, rechtsunwirksam und gegenstandlos gestellt hat zur Annahmepflicht des Angebots nach Gesetz.
Da damit alle rechtsrelevanten und haushaltstechnischen Vorbehalte zum Erhalt der Staatsfunktion in der Sache ausgeräumt und erledigt worden sind und die Gesetze bindend sowie selbstbindende Willenserklärung rechtskräftig ist zum Einwendungs- und Rechtsmittelverzicht, sind die Verfahren zur Sachklärung durch und mit dem designierten Stifter als obsiegende Partei klar gewonnen und vorbehaltlos in der Sache erledigt worden. Weitere Klagen verbieten die Gesetze zur verbotenen doppelten Rechtshängigkeit und Manipulation einer rechtskräftig und final erledigten Rechtssache. Es geht nun um die Wahl der Zwangsmittel zur Beugung der Bundesrepublik Deutschland unter das eigene Gesetz wie die Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Das vor dem Hintergrund der möglichen Schadensfolgen des Handelns und Unterlassens der Bundesrepublik Deutschland in jeder Form.
Diese Folgen werden sein:
Die moralisch-ethische, politische, rechtliche und finanzielle sich aus den Gesetzen der Verursacherhaftung und Haftungsüberleitung herleitende Staatshaftungsüberleitung unter ggf. Fortfall des Versicherungs- und Rückversicherungsschutzes für: schwerstmögliche Umweltschäden und Ölpestfolgen im Rechtsbereich Deutschlands, der EU und weltweit; für den Verlust von Sachen, Fahrzeugen und Ladungen ohne Not, für den Verlust von Menschenleben ebenfalls zu deren möglichen Vermeidbarkeiten unter Anwendung der zugrunde liegenden Grundrechts-, Rechts- und Völkerrechtsvorschriften ohne Not. Das gleiche gilt für alle Schadensfolgen geringerer Rangstufen, die sich daraus herleiten.
Auf den Paradigmenwechsel zur Staatshaftung in der Rechtsprechung des EuGH mit Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01, in deutsche Rechtsprechung übernommen durch Urteil des BGH vom 02.12.2004, AZ.: III ZR 358/03 wird hingewiesen. Damit kann sich die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr auf die Nichtakzeptanz des EU-Rechts berufen, sondern ist nach den nationalen Gesetzen und nationaler Rechtsprechung mit der vollen Strenge der eigenen Gesetze anzufassen. Verwiesen wird dazu auf den Fall und die besonderen Vorgänge des Analogiefalles Stadt Leipzig. Das ist derzeit jedoch durch die vor dem Europäischen Parlament am 08.06.2007 bestätigten Rechtsauffassung wirksam gehemmt, das EU-Recht nicht umsetzen zu müssen und sich daran nicht gebunden zu fühlen, ergänzend zum Bundeszeugnis vor den EuGH im Urteil vom 30.09.2007.
Wir haben bei der Prüfung und Anwendung der weiteren Zwangsmittel zu würdigen, wie das Verfahren der deutschen Parlamentsentscheidungen praktisch organisiert ist, auch um fair zu bleiben mit Blick auf die einzelnen Abgeordneten, die hier zur Mandatshaftung persönliche Verantwortung tragen. Wie erfolgt so eine Entscheidung in der Regel? Die Entscheidungen werden in der Sache von den Verwaltungen unter Beratung durch die Fachbehörden und Ministerien vorbereitet, in den Fachausschüssen beraten und vorentschieden zu den Vorlagebeschlussempfehlungen an das Plenum, dass dann oft nur das Aktenzeichen und die Beschlussempfehlung vor sich hat. Das Recht auf eigene Akteneinsicht steht den Abgeordneten prinzipiell bis eingeschränkt zur Verfügung, siehe die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane, aber diese Rechte sind bei komplexen Fällen und aufgrund der Arbeitsüberlastung der Abgeordneten durch andere Tätigkeiten im Parlament, im Wahlkreis und darüber hinaus eine selten genutzte Möglichkeit, die zudem viele Abgeordnete überfordert, sich selbst kompetent und sachkundig zu machen. In der Regel wird darauf vertraut, was in den Ausschüssen und Fraktionsvorständen verabredet und beschlossen worden ist. Es ist üblich, die Listenplätze der nicht direkt gewählten Abgeordneten selbstkritisch aus Sicht der Parteien zu überprüfen, wenn einzelne Angeordnete die Entscheidungen insbesondere der Fraktionsleitung fortlaufend anzweifeln und in Frage stellen sollten.
Es wird daher die erste Aufgabe der Stiftung sein, die Abgeordneten einzeln darüber zu unterrichten, was sie beschlossen haben und welche Rechtsfolgen das hat für die Bundesrepublik Deutschland und ihr Mandat. Wir gehen zunächst davon aus, dass den Abgeordneten Gelegenheit zu geben ist als das mildeste Rechts- und Zwangsmittel, selbstkritisch die eigenen Entscheidungen zu überprüfen auch im Sinne der Schadensfolgenbeseitigungs- und Schadensminimierungspflichten. Wir orientieren uns hier am gewerblichen Gewährleistungsrecht für erbrachte Leistungen zur Pflicht des Leistungsnehmers, eine Nachbesserung zuzugestehen und dem Leistungsgeber das Recht der Nachbesserung oder des Austauschs einzuräumen. Die Parlamenstätigkeit erfüllt ja die Rechtsform des Delegats kraft Wählerbeauftragung als Dienstleistung am Staatsvolk und kann daher der gewerblichen Leistungspflicht für Dienstleistungen gleichgestellt werden.
Moralisch-ethisch hat die Bundesrepublik Deutschland damit unanfechtbar rechtskräftig zu Rechtsfolgen den vermeidbaren Tod von Menschen zu vertreten und zu verantworten ohne Not, da alle dem entgegenstehen könnenden Vorbehalte vorbehaltlos ausgeräumt sind. Damit sind diese Entscheidungen auf den politischen Willen reduziert, den Menschen in Deutschland selbst wie weltweit das Rechtsgut des Vorrangs des Schutzes des Lebens vor wirtschaftlichen Interessen auch in der Wirklichkeit nicht zu gewährleisten und zu garantieren, wie es das oberste Staatsrechtsziel des Grundgesetzes und des internationalen Völkerrechts ist, oder sich gegen dieses eigenen Staatsziel und die eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen querulatorisch quer zu legen ohne Not und Rechtsgrundvorbehalt, also aus politischer Willkür.
Die Bundesrepublik Deutschland muss den sich daraus ergeben könnenden selbst verschuldeten Vorhalt ertragen und hinnehmen, das ihr diese Verweigerung des Lebensrechts anderer - auch der eigenen Bevölkerung - in besonderen Notlagen als menschliche höchstrangige Verrohung und Verwerflichkeit vorgehalten werden kann auch unter Beiziehung der Ereignisse und Geisteshaltungen der deutschen Geschichte, auslegbar als menschenverachtendes Verhalten schlimmstmöglicher Art sowie unchristliches Verhalten im Sinne der Religionsauslegung. Das kann das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verfassungsorgane international wie innenpolitisch schwer schaden und das Vertrauen in den demokratischen freiheitlichen Rechtsstaat nachhaltig erschüttern und schwerstmöglich beschädigen. Für die Bürger in Deutschland, das deutsche Staatsvolk als Souverain, von dem gem. Art. 19, 20 GG alle Staatsgewalt ausgeht, spricht wiederum als feste Verankerung des demokratischen Staatsrechts und Völkerrechtssubjekts des Vorrangs des Schutzes des Lebens vor wirtschaftlichen Belangen als staatskonstituierendes Grund- und Völkerrechtsnorm einer jeden freiheitlich und rechtsstaatlich konstituierten Demokratie, dass ein dazu zu Art. 5 Abs. 3 GG in Staatsdelegat beliehenes Organ außerhalb der Staatsverwaltung in weisungsfreier Fachautonomie und nach Urhebergesetz, also anstelle des Deutschen Bundestages in Ersatzvornahme zu Spezialrecht dieses Stiftungsprojekt veranlasst und eingeleitet hat. Der Deutsche Bundestag hat dahinein keine eigenständige Beschluß- und Abweisungsbefugnis, da der einfache Gesetzgeber in dieser Rechtssphäre keine eigene Gestaltungsbefugnis hat, vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 5 Abs. 3 GG; BVerfGE 30, 173. Der Deutsche Bundestag hat es auch unterlassen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen und Klage auf Unterlassung der Forderungen und des Projekts gegen den Stifter einzuleiten, da zu Sachen des Art. 5 Abs. 3 GG das Bundesverfassungsgericht wegen der vorbehaltlosen Unmittelbarkeit des Art. 5 Abs. 3 GG und dessen Nebengesetzen Klagen und Einschränkungen des Rechtsbereichs des Art. 5 Abs. 3 GG nur im Falle einer Grundgesetzkollision (samt zugehörigen Nebengesetzen) zugelassen sind in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Nachschiebungen sind nicht mehr zulässig, da die gesetzlichen Einwendungsfristen verstrichen und ein möglicher Anspruch daraus verfristet ist.
Ein Klagegrund entfällt schon daraus, dass die Forderungen und das Stiftungsprojekt mit dem Grundgesetz vereinbar sind und einer Urheber- und Eigentümerentscheidung entsprechen zur Verfügung über die eigenen Urheberschaften und das eigene Vermögen dergestalt, es zum Gemeinwohlnutzen einzusetzen und so zu verwenden, dass dem Bundeshaushalt daraus kein unzumutbarer Nachteil entsteht, welcher zudem die Staatsfunktion gefährden und einschränken könnte. Das hat der Deutsche Bundestag offensichtlich erkennbar noch nicht verstanden und gewürdigt. Das ist ein Problem der Geschäftsführung und des Sachverstandes des Deutschen Bundestages, von ihm zu vertreten und zu verantworten.
Als Ersatzvornahme hat der Deutsche Bundestag mit Beschluß vom 29.03.2007, BT.Drucksache 16/4867, verfügt, diese Sache ungelesen unerledigt zu den Akten wegzulegen.
Die Weglegung solcher Rechtssachen ist nicht erlaubt und verletzt grundsätzlich das Recht auf das rechtliche Gehör und die sach- und fachgerechte Erledigung der Rechtssachen im rechtsstaatlichen fairen Verfahren. Auf die einschlägigen Gesetze wird verwiesen, die daraus verletzt sind.
Die vorgestellte humanitäre Hilfe solcherart wegzulegen und als unbeachtlich für Deutschland zu deklarieren, damit die Initiatoren solcherart national wie international ehrabschneidend zu schmähen und herabzuwürdigen, als gegen Verbot durch Rollkommandos zusammenzuschlagende Unholde - siehe Fall Panten/Stadt Braunschweig - und Kriminelle - siehe die verbotene Strafverfolgung der Gegenrechtsmittel - macht sprach- und fassungslos. Damit muss in einer rechtsstaatlichen freiheitlich verfassten Demokratie niemand rechnen. Auch nicht damit, dass die Bundesrepublik Deutschland damit ungebeten, unbefugt und unerlaubt in die Rechtshoheiten und Grundrechte der Menschenwürde und des Rechtes auf Leben in allen anderen Staaten zugreift und diesen daraus vorschreibt, was diese wollen sollen, nämlich darauf verzichten und versaufen zum erkennbaren Zweck des internationalen Sonderopfers zur Konsolidierung des deutschen Haushalts. Mit gutem Grund kann man das als "deutsch-politischen Größenwahn Einzelner in hohen Funktionen" mißdeuten, als eine beispiellose politische Entgleisung, die schwere begründete Bedenken aus der deutschen Geschichte wieder aufleben lassen kann zum Nachteil und Schaden des deutschen Staatsvolkes dessen Ehre und guten Rufs in und der Internationalen Völkerrechtsgemeinschaft insgesamt; als eine beispiellose politische und menschlich-humane Instinktlosigkeit und Schlechtleistung. An die Anwendung der gesetzlichen Denkpflichten für deutsche Beamte und ihnen gleichgestellte Mandatsträger nach Deutschem Richtergesetz DRiG und den Gerichtsverfassungsgesetz GVG wird mahnend und abmahnend erinnert. Schlimmer als mit diesem Fall kann sich die Bundesrepublik Deutschland nicht international blamieren und ihre politische Kompetenz und "geistige Heimat" selbst ohne Not in Frage und Zweifel stellen zum Nachteil und Schaden des ganzen entsetzten deutschen Volkes. Der Rücktritt des Deutschen Bundestages ist nach diesem ungeheuerlichen Vorfall zur besonderen internationalen staatspolitischen Auffälligkeit der Bundesrepublik Deutschland selbstverschuldet zur Unnötigkeit angeraten und angezeigt, würde er den international anerkannten politischen Anstandsregeln folgen. Das verkennt der deutsche Bundestag bisher offenbar.
Ich führe das nicht zuletzt auf das geschäftsmäßige Nichtwissen der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten zurück und unterstelle ihnen wohlwollend, dass sie sich anders entschieden hätten, hätten ihnen die Bundestagsverwaltung in der Gestaltung der Ausschussvorlagen, die Ausschüsse und Fraktionsvorständen den vollen Sachverhalt offen gelegt. Diese Vorgänge stehen rechtlich wie politisch in den Verantwortungen des Präsidiums des Deutschen Bundestages, welches die Geschäftsordnungen gestaltet und deren Ausführung kontrolliert als Aufsichtsorgan und den einzelnen Fraktionsvorständen, die entsprechende Verabredungen und Meinungsbildungen treffen mit Richtlinienwirkung zur Fraktionsdisziplin, und zu falschen Rechtsanwendungen kommen müssen, wenn sie falsch unterrichtet werden von den Unterbehörden und der Parlamentsverwaltung samt den Fachministern, die sich wiederum auf die Entscheidungen der Unterbehörden berufen, von denen die Rechtskraft ausgeht. Ich gehe nicht davon aus, dass der durchschnittliche deutsche Bundestagsabgeordnete insbesondere ohne Not anderen Menschen das Recht auf Leben als persönliche politische Entscheidung verweigern wird, das hielte ich für irreal und absurd. Deutschland hat hier erkennbar offensichtlich ein staatspolitisches Defizit und Strukturproblem zum Erfolg des Scheiterns an sich selbst als Folge. Es besteht also dringender Reformbedarf.
Ich rufe daher die internationale Öffentlichkeit und die Völkerrechtsinstitute auf, Deutschland hilfreich zur Seite zu stehen und unter die demokratischen Arme zu greifen, um der solcherart gestrauchelten Nation wieder auf die Füße und in die Familie der internationalen Völkergemeinschaft zurück zu helfen.
Begründung:
Deutschland erscheint hilfebedürftig. Es kann nicht hingenommen werden, dass es deswegen noch vermeidbare Tote gibt. Das würde niemand auf der Welt verstehen, nachvollziehen und akzeptieren können. Es geht um die Funktion und Ehre der Demokratien, aller Demokratien weltweit, und deren ethische und moralische Werteordnung in der Welt in Konkurrenzen. Gäben wir diese auf zum formellen Nachweis nach Völkerrecht entfiele die Rechtsgrundlage zur Verteidigung gegen den internationalen Terrorismus zum NATO-Vertragsfall des 12.Sept. 2001 zum Anlass des 11. Sept. 2001 mit allen rechtlichen und schadensrechtlichen Folgen für die internationale Völkergemeinschaft mit so weitreichenden Konsequenzen auch für die UNO und das Völkerrecht, dass wir hier darüber erst gar nicht nachdenken wollen. Wenn die Demokratien solcherart formell gerichtsfest machen würden, die eigene ethisch-moralische und rechtlich-tatsächliche Werteordnung außer Ansatz zu stellen hätten sie die Selbstaufgabe erklärt und den eigenen militärischen Schritten seit 2001 zur Zusammenklagbarkeit vor den internationalen Gerichtshöfen selbst die Rechts- und Geschäftsgrundlage entzogen. Betroffen dann auch wirtschaftliche Privilegien und Sonderregelungen Kraft Stimmmajoritäten insbesondere der angloamerikanischen Staaten und der EU. Wer das und wie zu nutzen wissen würde muss hier nicht vorgestellt werden. Es geht also um erheblich mehr als die privaten Wirtschaftsinteressen einzelner politischer Parteien, Personen in Deutschland und der Bundesfinanzkasse des deutschen Bundesfinanzministers. Auch das wird offenbar verkannt, obwohl es mehr als offensichtlich ist selbst für einfache Volksschüler und durchschnittliche Bürger, welche regelmäßig die Boulevard-Presse lesen und die allgemeinen Fernsehnachrichten verfolgen. Mehr braucht es heutzutage nicht dazu.
Politisch kann der Betrachter das nach dem daraus geweckten Anschein als "Feigheit des Parlaments vor dem eigenen Wahlbürger und den eigenen Amtspflichten" ausgelegen und verstehen zur besonderen Unehre des Deutschen Bundestages und der durch ihn vertretenen Bundesrepublik Deutschland, als Besudelung der Ehre der deutschen Staatsbürger, hier anderen Menschen die erforderliche und mögliche Hilfe zum Schutz des Lebens zu verweigern. Diese Beschlussfassung greift daher die Ehre der deutschen Bevölkerung in besonders herausragender Weise an und beleidigt und verhöhnt nicht nur den designierten Stifter, sondern das gesamte deutsche Volk vor dem Angesicht der internationalen Öffentlichkeit. Das müssen sich weder der Stifter, noch das deutsche Volk von einem Parlament anbieten und gefallen lassen. Wir Bürger als Staatsvolk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, müssen uns nicht von der verschwindenden Minderheit einiger hundert Abgeordneter des Deutschen Bundestages veranlasst international nachsagen lassen, wir seinen ein Volk, das andere dem Tode überlasse, mit Hinweisen auf die deutsche Geschichte, so dass hier massivstmögliche Vorbehalte gegen jeden Deutschen wiedergeweckt werden.
Als besondere politische Instinktlosigkeit muss gewürdigt werden, dass der Deutsche Bundestag, die Bundesrepublik Deutschland in Widerspruch zu sich selbst steht, wenn deutsche Parlamentsmitglieder öffentlich erklären, sich nicht an das EU-Recht gebunden zu fühlen, obwohl die Bundesrepublik Deutschland diese Rechtsnormen und die dieses Bindungen regelnden völkerrechtlichen Verträge und Artikel der Verträge ratifiziert und rechtskräftig gestellt hat, vgl. die Ratifikation des Art. 46 EMRK. Sollten die Mandatsträger diese eigenen Gesetze und Rechtsnormen nicht kennen oder nicht anwenden wollen, ist sowohl nach der Qualität und Mandatsfähigkeit der politischen Parteien und deren Kandidaten zu fragen wie nach deren Bildungsstands- und Nachschulungspflichten. Es stellt sich die Frage, was tut der Wähler mit Kandidaten insbesondere von Listenplätzen der Parteien, die solche gravierenden Mängel ausweisen, und die auszutauschen sind ggf. vor Ende der formellen Legislatur wegen unerwarteter und außergewöhnlicher Gefährdungslagen für den Staat, seiner Bürger und den Bundeshaushalt. Das ist bisher gesetzlich nicht geregelt und fällt damit unter Art. 20 Abs. 4 GG zu den allgemeinen Schadensfolgenbeseitigungs- und Schadensminimierungspflichten nach BGB und Nebengesetzen.
Hierzu verweise ich auf den Antrag vom 17.06.2007 an den Präsident der Europäischen Kommission zur Ersatzvornahme für den zu Art. 17 GG und zur Sache nicht mehr erreichbaren Deutschen Bundestag unter dessen Bindung ein seinen durch schlüssiges konkludentes Unterlassen der Inanspruchnahme der gesetzlichen Pflichtabwehrrechtsmittel gegen unbegründete und unberechtigte Ansprüche und Forderungen gegen die öffentliche Hand als ihn als oberstes Aufsichts- und Haushaltsorgan selbst bindenden Willen zu dessen Rechtskraft, vgl. die Rechtskrafterklärung vom 17.06.2007. Die Bundestagsverwaltung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurden mit Schreiben vom 24.06.2007 auf ihre Remonstrationspflichten hingewiesen.
Ebenso wird auf die nachfolgende Vorgeschichte als Anlass dieser Dienstzustellung verwiesen, die nachfolgend nun nachzulesen ist.
Damit reduziert sich die Frage allein auf die politische Frage, dieses Stiftungsprojekt zu wollen oder nicht. Dann mit allen Konsequenzen aus den Folgen der Vereitelung, insbesondere den völkerrechtlichen Pflichten und der völkerrechtlichen Haftungsüberleitung auf den Verursacherstaat zum ggf. Fortfall dessen Versicherungsschutzes - zum Nachteil der nationalen Haushalte und Steuerbürger, die dagegen einen Unterlassungsanspruch haben. Es würde also erheblich teurer und wäre politisch sehr unklug, sich gegen das Projekt weiterhin zu wehren und damit gegen die Amtspflicht zu verstoßen, die angebotenen Nutzen annehmen zu müssen zum Verzichtsverbot nach Steuerrecht wie den allgemeinen Schadensabwehrpflichten. Damit ist der Fall juristisch final geklärt. Das vermögenswerte Recht kann nun freihändig vermakelt werden. Es würde der Bundesrepublik Deutschland beispielhaft zur besonderen Ehre gereichen, sich hier nun zu unterwerfen ohne weitere Vorbehalte und damit ein Rettungsprojekt von Weltrang zu generieren gemäß der politischen Leitlinie Conrad Adenauers "Heute ist heute, was schert mich mein Geschwätz von gestern". Ein solches besonders vorteilhaftes Angebot in solcher Lage erhält man nicht jeden Tag.
Mit dem Urteil des EuGH vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 hat der EuGH die Weichen im europäischen Amtshaftungsrecht neu gestellt und die Haftungsverhältnisse neu geregelt. Das auch zum Zweck der Harmonisierung des höchst unhomogenen Amtshaftungsrechts in Europa. Er hat ganz klar die Staatshaftung ausgeweitet und präzisiert. Zudem haftet der Staat für seine Untergebenen und Beauftragten, alle Körperschaften und Beliehenen/Beauftragten, die haftungssubjektfähig sind. Das sind nicht nur Behörden, sondern alle Körperschaften öffentlichen Rechts auch in Delegaten. Und es haftet der Staat für legislatives wie judikatives Unrecht. Der EuGH hat klargestellt, dass er vom haftenden Gesetzgeber erwartet und einfordert, für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsnormen Sorge zu tragen und ggf. die nationalen Regeln anzupassen zur Handhabung durch die nachgeordneten Instanzen und Gerichte. Zur Rechtsdogmatik gehört weiter, die Position der EU zu stärken wie des EuGH als endentscheidendes Endgericht. Ziel dieser Maßnahme ist die Stärkung der Rechte der einzelnen Bürger gegenüber "dem Staat". Diese Rechtsauffassung des EuGH wurde mit Urteil des BGH vom 02.12.2004, AZ.: III ZR 358/03 in deutsches Recht übernommen als Recht des einzelnen Bürger zum Schutz deren Eigentümer als Recht von Verfassungsrang.
Die Rechtstexte dazu sind komplex und in diesem Kurztext nicht darstellbar. Daher ist hier eine Kurzzusammenfassung der Kernaussagen des Urteils des BGH angefügt, sowie das Urteil des BGH im Volltext und ein Kommentar zur Dogmatik der Rechtsprechung des EuGH und des BGH von Prof. Dr. von Haltern, Hannover. Es geht hier um die Auslegung öffentlichen Rechts zur Anwendung in der Rechtspraxis, also um wesentliche Informationen zur allgemeinen Rechtsanwendung.
Die derzeitige deutsche Politik der Willkürung von Amtshaftungsansprüchen unter daraus Lenkung der Justiz ist damit final beendet. dass sich der deutsche Bundestag in den nachstehend aufgelisteten Beschlüssen offen geweigert hat, sich mit dieser Frage überhaupt zu befassen in Kenntnis dieser Rechtsprechung des EuGH und BGH stellt unanfechtbar klar, dass bisher die deutsche Politik nicht bereit ist, sich dieser Rechtsprechung und Verfassungsrangnorm zu beugen und diese für unbeachtlich herabzuwürdigen und abzutun. Eine sich zur Nichtbeachtung der eigenen Gesetze bekennende Regierung stellt ihre Legitimation selbst ohne Not und offen in Frage. Das gilt ganz besonders in diesem Fall, in den angeboten ist, den Fall freundlich und besonders vorteilhaft haushaltsneutral zu regeln. Das wiederum bedeutet, dass sich die Bundesrepublik Deutschland ganz offen gegen gesetzliche wie endgerichtlich ausgeurteilte Rechtspflichten stellt und das Leben, die Sicherheit und die entsprechenden schutzwürdigen und schutzpflichtigen Interessen des gesamten Restes der Welt wie der eigenen Bevölkerung hinter die eigenen wirtschaftlichen Haushaltsinteressen als "Sonderopfer" zur Haushaltskonsolidierung stellt. Dieser nationale Egoismus zum Schutz des Bedürfnisses, den Staatshaushalt zu sanieren, verletzt nicht nur die berechtigten Interessen des deutschen Volkes selbst, sondern diktiert auch der Welt, was diese nach deutschen Haushaltsinteressen wollen sollen und sollen dürfen. Das ist nicht akzeptabel und kann nicht hingenommen werden. Betrachtet man die deutsche Politik und deren Mängel auch in den Regelungen für die Wirtschaft z.B. mit dem Verlust an Einnahmen kann das Argument, der Haushalt habe Vorrang, nicht standhalten, schon gar nicht vor dem Richter. Es gehört zur Disziplinierung einer entgleisenden Staatsgewalt, diese in die unmittelbare Haftung für ihr Handeln und Unterlassen zu stellen und damit Gleichbehandlung zwischen der Haftung der einzelnen Bürger dem anderen Bürger gegenüber herzustellen. Es kann nicht zum Machtprivileg gehören, alles zu entscheiden, aber für nichts Verantwortung zu tragen im öffentlich-rechtlichen Bereich. Solche Relikte feudaler Fürstenrechte und Diktaturen sind heute nicht mehr akzeptabel.
Zu sehen ist auch das Technologiekonzept der Stiftung insbesondere im Schiff- und Fahrzeugbau, das wirtschaftlich auch im Sinne der Klimaschutzpflichten richtungsweisend ist und neue Märkte begründen wird in einem stark expandierenden und hoch sicherheitsrelevanten Wirtschafts- und Verkehrsbereich. Auch das ist von größtem politischem Gewicht und Anspruch gegen den Staat als Staatsziel, Innovationen nicht zu behindern und die daraus folgenden wirtschaftlichen Folgen und Vorgänge. Wer hier der Entwicklung offensichtlich noch - aus welchen Gründen immer - im Wege steht und stehen will sind politische Entscheider, deren Handeln und Unterlassen durch die Rechtspechung des EuGH und BGH nun unmittelbar angreifbar und überprüfbar ist. Der BGH hat klargestellt, dass die mildesten Mittel anzuwenden sind und die Rechtsmittel anzusetzen sind, die auch tatsächlich erfolgsfähig sind als Zumutbarkeiten. Wenn aufgrund der politischen Weisungen zur Willkürung von Amtshaftungssachen keine Rechtsmittel möglich sind ist das die schwerstmögliche Amtspflichtverletzung des Staates überhaupt, der Entzug der Rechts- und Justizgewähr für einzelne mißliebige verletzte Opfer in einem Staat und damit der Entzug des rechtlichen Gehörs. als Sonderopfer zum Zweck der Haushaltskonsolidierung ohne Not. Das im konkreten Fall unter Ansatz der unerlaubten Zwangsmittel der Kriminalisierung, Rufschädigung, Wertminderung, Freiheitsberaubung, Nötigung mit dem Bedrohungsmittel der tätlichen Gewalt bis hin zur internen schriftlich erfolgten Weisung zur Nichtbearbeitung der Anträge. Schwerstmöglicher kann kein Staat das eigene Recht und die EU-Rechtsnormen verletzen. Ein weiteres Verfahren kann sich die Bundesrepublik Deutschland nun nicht mehr leisten, da eine Verurteilung nach der vorliegenden nun gefestigten Rechtsprechung unausweichlich ist einerseits und die weitere Nötigung mit unnötigen Verfahren unter weiterer Verschleppung ebenfalls unerlaubt ist und Straftatbeständen zuzumessen ist unter Option der Gefährdung von Leib und Leben weltweit. Zudem steht die BundesRD in Widerspruch zu sich selbst, da sie andererseits den Tatsachen und Summenforderungen nicht widersprochen und diese abgewehrt hat in regulären Rechtsweg, sondern diese durch Einwendungsverzichte verfristet und damit hat rechtskräftig werden lassen. Entlarvend ist, dass die Forderungen und Tatbestände nicht im rechtsgemäßen Verfahren gerichtsfest angefochten wurden unter Beweislegung, sondern mit unerlaubten Mitteln die Einschüchterung zur Unterlassung betrieben wurden. Um das Gesicht nicht vollends zu verlieren kann sich die Bundesrepublik Deutschland nur noch vor weiteren dann erfolgspflichtigen Zwangsmitteln - um meine wesentliche Erkenntnis reicher geworden - unterwerfen, sofort und ohne jeden Verzug. Die Erkenntnis lautet: "Keine Regierung kann gegen das eigene Recht und gegen das eigene Volk regieren".
Aktueller Sachstand vorab April 2007 - kurze Zusammenfassung
Zwischenzeitlich hat sich viel getan. Daher nehme ich das Fazit vorweg. Mit Beschluss BT-Drucks. 16/4438 v. 08.03.2007 hat der deutsche Bundestag eine neue Sach- und Rechtslage klargestellt dergestalt, dass die Verhaftung in das SGB II und die vor dem EuGH in Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 vorgestellte politische Willkürung von Amtshaftungssachen als politische Sonderopfer auferlegt sind zur Haushaltskonsolidierung. In Sinne dieser Entscheidungen hat sich der deutsche Bundestag in den Beschlüssen vom 23.11.2006, BT-Drs. 16/3332 und vom 29.03.2007, BT-Drs. 16/4867 zu den Anträgen vom 11.08.2006, 28.11.2006 und weiteren Ergänzungen geweigert, sich überhaupt mit der Fallsache zu befassen. Das als Pauschalentscheidung gegen Pauschalierungsverbot zur Einzelfallprüfungspflicht. Diese Ausschließung vom Zugang zur Entschädigung ist verfassungswidrig gem. Art. 34 Abs. 2 GG und verletzt zudem das Verelendungsverbot gem. Art. 136, 137 EGV. Wie der Fall zeigt werden die von der Bundesregierung geltend gemachten Fördervorschriften des SGB II zumindest in meinem Fall nicht angewendet und umgesetzt, sodass die Begründung des deutschen Bundestages nicht substantiiert ist und nicht greift. Sie behält damit keinen Bestand. Damit erledigt sich auch das Anschreiben des deutschen Bundestages vom 19.03.2007, zumal es damit veraltet ist. Der Bundestag hat hier kein Ermessen zur Plenumsbescheidung mehr, es gelten die Gesetze und Urteile zur Unanfechtbarkeit auch durch Plenumsbeschluss. Einwendungen sind schon wegen doppelter Rechtshängigkeit und Verfristung der Rechtsmittelfristen unzulässig und nichtig nach Gesetz.
Damit ist geklärt, dass sich der Fall auf eine einfache Sache der enteignenden Vermögensverschiebung verkürzt gegen Verbot dieser Vorgehensweise nach deutschem wie EU-Recht in einer Vorgehensweise, die bereits verboten ist. Gerichtlich angeordnete Weisungen zur Herstellung der Rechts- und Justizgewähr werden daraus folgend in Deutschland auch weiterhin gegen Verbot offenbar nicht umgesetzt. Damit erklären sich alle behördlichen Vorgänge und Verfahren seit Schadensfallbeginn. Sie haben daher noch Beweiswert als Archivalbeweis, tun aber nichts mehr zur Sache, für die nun eine abermals neue Sach- und Rechtslage besteht. Diese Aktenstücke finden Sie im Aktenanhang aufgelistet als PDF-Dateien zum Download.
Hinzuweisen ist auf folgendes:
Der deutsche Bundestag hat in drei (!) Entscheidungen festgestellt, dass er weder den Tatbeständen, noch den Summenforderungen widerspricht oder Einwendungen geltend macht. Die causa, also Anspruchsgrundlage ergibt sich aus den nachfolgenden Tatbeständen und Summenforderungen. Diesen wurde von den zuständigen Rechungsprüfungsämtern nicht widersprochen, ebenso liegen Teiltitel rechtskräftig unanfechtbar zu Rechtsmittelverzichten vor. Der deutsche Bundestag hat als oberstes Urentscheiderorgan des Haushalts und Aufsichtsorgan ebenfalls weder der causa, noch deren Tatbeständen und Summenforderungen widersprochen oder dagegen Rechtsmittel eingelegt. Die erforderliche klare Rechtslage ist aus den Teiltiteln, schriftlichen Schuldgeständnissen, den politischen Weisungen zur Weglegung ohne Bearbeitung = Deckelung der gerichtlich festgestellten unanfechtbaren Amtshaftungssache (§ 71 Abs. 2 GVG) und den Rechnungsprüfungspflichten nach Haushaltsgesetz sowie den Rechtsmittelverzichten gegeben. Insoweit besteht Klarheit zwischen den Parteien. Weitere Einwendungen sind damit ausgeschlossen. Der Rechtsmittelverzicht der Gegenseite zur vorliegenden causa kann daher als abstraktes Schuldanerkenntnis und selbstständige Anspruchsgrundlage einbewertet werden, also als deklaratorisches Schuldanerkenntnis (DS), da entsprechende Einwendungsverzichte in Form von Einwendungsverzichten der Rechnungsprüfungsämter nach Haushaltsgesetz und BT-Drucksachen vorliegen. Interessanterweise ist die DS nicht im Gesetz geregelt, sie gilt daher unmittelbar. Damit ist die Forderung als formelle Staatsschuld zu Art. 34 GG rechtskräftig zur Unanfechtbarkeit.
Daraus folgt, dass ein Vergleich gem. § 779 BGB entfällt. Es besteht kein Streit mehr über die Tatbestände und Summenforderungen als neue Sach- und Rechtslage. Die Forderungen sind damit in voller Höhe ungeschmälert rechtskräftig. Daran ändert nichts, dass der deutsche Bundestag beschlossen hat, sich erst gar nicht mit der Sache befassen zu wollen ohne weitere Gründe und zu gestandenen Offizialdelikten mit Amtsermittlungspflicht. Die Verweigerung der Befassung und Amtsermittlung in formellem Plenumsbeschluss zu BT-Drucksache ist ihm als weitere Dienst- und Amtspflichtverweigerung auszulegen und zuzurechnen zum Nachteil und Folgeschaden des des. Stifters wie des Projekts, als vollkommene politische Unklugheit, da der EuGH mit Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 bereits diese Vorgehensweise verboten hat. Als besondere Verwerflichkeit ist dabei anzurechnen, dass damit auch der Tod von Menschen billigend in Kauf genommen wird wie die verbotene Verelendung. Es wird daraus der öffentliche Anschein geweckt, der BT sei vor seinen Bürgern und den Tathandlungen auf der Flucht. Der deutsche Bundestag war ebenfalls so unklug, in einer Sammelpetition die Einzelfälle von über 65.000 Betroffenen des SGB II (Hartz IV) dergestalt abzuhandeln, dass die darin enthaltenen besonderen Härten als den Betroffenen zuzumutendes Sonderopfer auferlegt worden sind zur Konsolidierung der deutschen Staatsfinanzen als sachfremder Zweck. Das ist gerichtlich und nach EU-Recht anfechtbar (vgl. Art. 136, 137 EG-Vertrag und ein sachfremder niedriger Beweggrund, der insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz und Eigentums- und Bestandschutz verletzt. Der deutsche Bundestag erwartet anscheinend allen Ernstes, die Fehler der Politik per Erlass auf die schwächsten Bürger abwälzen zu können, die wehrlos gestellt sind, diese abzuschöpfen und diese auf und unter das Existenzminimum zu reduzieren. Das kann ihm als flagrante Verletzung der Denkpflichten nach Gesetz (vgl. GVG, DRiG) ausgelegt werden, als sittenwidrige Amtspflichtverletzung, als enteignende Vermögensverschiebung mit Amtszwang und Diskriminierung ganzer Bevölkerungsgruppen. Es stellt sich die Frage nach der Qualität und Brauchbarkeit der politischen Berater und des deutschen Bundestages höchstselbst in der Bewertung als Bürger und Wähler in Deutschland.
Das als aktueller Sachstand. Dieser erklärt nun final abschließend die nachfolgenden Vorgänge.
Der Schadensfall begann 1987/88 mit einem
zivilrechtlichen Streit mit einem ehemaligen
Geschäftspartner, den ich in allen Punkten (ausstehende
Honorare, fortlaufende
Umsatzbeteiligungen, Provisionen und Gesellschaftersachen) gewann.
Basis der
gemeinsamen Arbeit (freie Mitarbeit meinerseits), begonnen 1983, waren
Neuentwicklungen und Patentsachen mit mir als Mitentwickler/Entwickler
zu Audio-Sachen (Hardware, Software und Verfahren) als neue
Verfahren
höchstauflösender Schallbilddarstellungen und neuen
3-D-Verfahren, deren
Nachentwicklungen heute Weltindustriestandard sind. Wir statteten die
Europäische Luft- und Raumfahrtagentur ERNO zusammen mit MBB
mit einer
3-D-Präsentation des europäischen Luft- und
Raumfahrtprogramms 1987 anlässlich
des Internationalen Luft- und Raumfahrtsalons Paris aus (Weltneuheit)
und
wurden anlässlich der Gesamt-Präsentation des
Star-Designers Luigi Colani in
Kunstmuseum "Centre Pompidou" 1987, die auch Designentwürfe
für
unsere Produkte enthielt, als neue Kunstform der Klangbildgestaltung
ausgezeichnet. Damit war der internationale Erfolg bereits erreicht. In
Deutschland wurde amtsseitig dazu angemerkt: "was ist daran neu,
Lautsprecher gibt es doch schon" (Begründungen des
Erfinderzentrums
Nord). Diese deutsche Politik hatte wirtschaftliche Folgen für
die
Entwicklungsfähigkeit der Unternehmung und führte
schon früh zu zunächst verschwiegenen nachhaltigen Fehlern des
Geschäftspartners,
die den Konflikt und die streitige Trennung 1987 begründeten.
Die Folge waren
zunächst Umsatzausfälle, die zu kompensieren waren.
In dieser Lage wurde mir
zum Ausbau meiner beruflichen und unternehmerischen
Fähigkeiten eine innerberufliche Fort- und Ausbildung zum EDV-Fachmann
angetragen, die mehr als willkommen war und die ich dankbar annahm.
Da
diese Ausbildung (eineinhalb Jahre Vollzeitausbildung)
über die
Bundesanstalt für Arbeit lief, ein gleichwertiges
Aufbaustudium in Bereich
Kunst gab es seinerzeit noch nicht, musste der Lebensunterhalt
während der
Ausbildung durch die Sozialhilfe gedeckt werden, was durch einen
Kreditvertrag
auf den Titel erfolgte. In der Annahme,
nach Beendigung der Ausbildung meine Tätigkeit
ungeschmälert fortzuführen unter
wesentlicher Verbesserung als EDV-Fachmann zudem nahm ich dieses
Angebot an,
nicht ahnend, was daraus folgte.
Vorgreifend ist auf die
erst später bekannt gewordenen Hintergründe des
Fallverlaufs hinzuweisen, die
erklären, warum der Fall so und nicht anders verlief.
Wären
diese Gründe zu Fallbeginn bekannt gewesen, hätte der Fall
einen
drastisch anderen Verlauf genommen, wäre er längst
abgeschlossen und beendet
worden. Allerdings gäbe es dann auch das Stiftungsprojekt
nicht.
·
Erst 2000
erfuhr ich durch Zufall vom niedersächsischen
Sozialministerium,
dass Anlass der Probleme eine ministerielle Weisung des Landes
Niedersachsen
war dergestalt, das sozialgesetzliche Individualrecht aufzuheben und es
durch
die Pauschalbewertung zu ersetzen, dass alle
Leistungsempfänger pauschal als
Angehörige der untersten Leichtlohngruppe gelten zum
"Sozialabstand"
zu dieser und daraus pauschal gegen Pauschalierungsverbot als
Bürger der
untersten Leistungs- und Bildungsschicht anzusehen sind, die keinen
Förderanspruch auf höherwertige Betätigungen
haben. Unterlaufen wurde damit
auch der Gesetzesgrundsatz der Vermeidung solcher Notlagen als erste
Sozialgesetzespflicht von Amts wegen nach dem Bundessozialrecht. Damit
wurde
das geltende Bundesrecht und das Grundgesetz aufgehoben und eine pauschale Einheits-Gesellschaftsklasse in Deutschland
wieder
eingeführt ohne Herleitbarkeit aus den bestehenden Gesetzen.
· Ein
weiteres Problem war die unklare Berufsrechtslage zu den freien Berufen
des
Art. 5 Abs. 3 GG in Kunst und Wissenschaft als weiteres Hindernis. Das
galt
insbesondere im Steuer- und Sozialrecht zu widerstreitenden Normen zur
gegenseitigen Unbeachtlichkeit. Die Bundesanstalt für Arbeit
verweigerte daraus
die grundsätzliche Vermittlung in abhängige
Betätigungen wegen verbotener
Überschuldung aus damit verbundenen dann wirksam werdenden
Steuerforderungen.
Solche abhängigen Vertragsverhältnisse wurden damit generell ausgeschlossen. Zu einem
Verzicht auf den ausgeübten Beruf und
das Unternehmen nach Gesetz bestand schon wegen der noch laufenden
Verträge mit
Dritten keinerlei Veranlassung. Verhindert wurde daraus durch die
Wegnahme der Betriebsmittel die Vertragserfüllung und damit
die
Erwirtschaftung der möglichen Einnahmen daraus, das gleiche
gilt für die
vakanten Patentverwertungen.
· 2006 wurde
aus dem Medien bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit (die
ARGEN) intern
Pauschalzuweisungen als "Marktkunden", "Beratungskunden"
und "Betreuungskunden" durchführen als Folge einer
Idee einer
Unternehmensberatungsfirma, wobei die "Betreuungskunden" die
Betroffenen
vielfach über 50 Jahre sind, deren Wiedereingliederung in das
Erwerbsleben
gar nicht mehr vorgesehen ist. Auch hier wird auf die
unterste
Leichtlohngruppe pauschal herabgestuft ohne Ansehen der vorab
erworbenen Qualifikationen und Berufe. Das wurde bis zur
Presseveröffentlichung
nicht öffentlich gemacht, die Betroffenen haben
davon weder Kenntnis, noch konnten sie dagegen Rechtsmittel ansetzen.
· Mitte 2004
erhielt ich Kenntnis vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs
EuGH vom
30.9.2003, AZ.: C.224/01, ein Urteil zur Amtshaftung, in dem die
Bundesregierung vor dem Gericht bezeugte, Amtshaftungssachen nicht zu
entschädigen als Regelfall und Ausnahmen der
Entschädigung nur in Sonderfällen
zuzulassen mit der Begründung, dass eine
Entschädigung die Ehre und Funktion
der Behörde angreife und deren Glaubwürdigkeit in
öffentlichen Zweifel stelle.
Daher sei die Ehre der Behörde das höherwertige
Rechtsschutzgut, hinter dem der
Individualanspruch auf Entschädigung zurückzustehen
habe. Diese nicht nur deutsche
Rechtsmeinung wurde vom EuGH in gleichem Urteil als unzulässig
verworfen und
verboten mit der Begründung, dass diese Argumente nicht
stichhaltig seien, da
durch die Nichtentschädigung und daraus öffentlich
erkennbare Ungerechtigkeit
das Vertrauen in und damit die Funktion der öffentlichen
Gewalt erst recht
zerstört würde. Der EuGH weitete die Amtshaftung auf
Haftung für richterliche
Fehlurteile aus zur Haftung des Dienstherrn für fehlsame
Richter, die daraus
Schaden stiften.
· In
Deutschland ist die Rechtskraft der Urteile der europäischen
Instanzen durch
die Richterschaft angefochten (Bundesverfassungsgericht), da die
Rechtsprechung
der EU die nationale Integrität verletzte. Die Urteile seien
daher nicht
bindend. Das Gegenteil haben der Europäische Rat und die
Bundesregierung
bestätigt in Bestätigung der Sonderratifikation des
Art. 46 EMRK, der
festschreibt, dass diese Rechtsprechung bindendes Recht ist.
Deutschland steht
hier in Widerspruch zu sich selbst. Da zudem durch die
erklärte politische
Willkürung der Entschädigung für
Amtshaftungssachen das zivilgerichtliche
unabhängige Gerichtsverfahren aufgehoben ist und insbesondere
die
Staatsanwaltschaften als weisungsabhängige
Ministerialbehörden fortlaufend die
Ermittlung verweigerten ist klargestellt, dass in Deutschland der
soziale und
Rechtsfriede aufgehoben ist und die politische
Willkürung den Rechtsstaat
zum Stillstand gebracht hat zum fristwahrenden
verjährungshemmenden Stillstand
aller Verfahren zu Amtshaftungssachen in Deutschland. Damit sind
formell im
Regelrechtsweg auch die Instanzen der EU nicht mehr erreichbar, da wie
vorgeschrieben der nationale Rechtsweg vorab nicht durchlaufen werden
kann.
· Mit
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 4.5.2005,
AZ.: 12 OB 181/05
zur Unanfechtbarkeit, Revision nicht zugelassen, bestätigt vom
zuständigen
Landgericht Braunschweig, dem Sozialgericht Braunschweig und dem
Bundespatentgericht München, liegt eine Amtshaftungssache nach
§ 71 Abs. 2 GVG
vor. Die Klage erfolgte gegen den Haftungsschuldner, die
zuständige
Anstellungskörperschaft Stadt Braunschweig zur Erledigung
einer Rechnungssumme
aus meinen Gesamtschadensforderungen bis 22.12.2004, denen von der
Stadt als
Rechnungsprüfungsbehörde nicht widersprochen wurde,
die auch im weiteren
Verfahren nicht angefochten wurde, und zu der ein Teiltitel bereits
rechtskräftig unanfechtbar ausgeurteilt wurde im Zuge der
erfolgten
Patentpfändung zum o.g. zivilgerichtlichen Hauptverfahren mit
der Stadt als
bezogener Drittschuldnerin (Pfändungsbeschluss AG Eggenfelden
vom 9.2.1998,
AZ.: M 2054/97). Die Stadt übte auch hier Rechtsmittelverzicht
gegen die
Beiziehung und ließ den Titel gegen sich gelten und
rechtskräftig werden. Die
Summenforderungen sind damit durch Rechtsmittelverzicht
rechtskräftig zur
ebenfalls Unanfechtbarkeit. Bestätigt ist dieses auch durch
das Konkursgericht, bei dem ich vorab schon eine Anzeige
der wirtschaftlichen Krise einreichte. Es stellte fest, dass eine
solche nicht
gegeben ist (aufgrund der bezogenen bestehenden
Außenstände zur Amtshaftung).
Damit liegt ein Amtshaftungsfall vor, der
gemäß politischer
Weisung nicht zu entschädigen ist. Zugleich ist diese Weisung
als unzulässig
aufgehoben und verboten. Eine weitere Summentitulierung ist durch den
Rechtsmittelverzicht der pflichtgemäßen Einrede und
Anfechtung in der Sache
erledigt und nicht mehr erforderlich. Die Forderungen sind damit
rechtskräftiges vermögenswertes vermakelbares
Recht zur Unanfechtbarkeit. Ab 2000/2001 erhielt ich
Kenntnis von den Finanzierungsmöglichkeiten
für die hier vorgestellte Stiftung. Diese
ermöglichten die
Stiftungsplanung und die Bezifferung des angestrebten
Stiftungsvermögens samt
dessen fortlaufender Verzinsung, aus dessen Volumen das
Stiftungsprogramm
finanziert werden soll.
· Am
11.1.2007 erging ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs BGH zu
Verschleppungsschäden. Die Amtshaftung für
Verfahrensverschleppungen wurde
ausdrücklich bestätigt. Der deutsche Bundestag hatte
es zuvor zu Petition PET
4-16-11-81503-010065 mit Plenumsbeschluss zu Drucksache BT-Drucksache
16/3332
verweigert, sich überhaupt mit der Sache zu befassen. Die
Akteneinsicht bei
den Behörden ergab, die Akten wurden nicht abgerufen, der
Sachverhalt wurde offensichtlich nicht ermittelt, eine
persönliche Anhörung erfolgte nicht. Der Bundestag
hat also erkennbar offensichtlich ohne
Kenntnis des Plenums "ins Blaue spekuliert" und ohne ausreichendes
Sachwissen beschlossen. Die
Berichtigung schon des falsch dargestellten Petitionsgegenstandes ist
beantragt, in Verfahren und bisher über die gesetzlichen
Fristen verschleppt. Auch dieser
Schaden ist unanfechtbar. Mit dem Verbot dieser Vorgehensweisen durch
den EuGH
ist auch das EU-Verfahren final im Vorfeld abgeschlossen mit mir als im
Vorfeld
obsiegender Partei. Auch das ist rechtskräftig unanfechtbar.
Damit sind sämtliche Sachverfahren
im Vorfeld erledigt. Es
verbleibt der Bundesrepublik nur noch die Unterwerfung unter die
eigenen
Gesetze zur gütlichen einvernehmlichen Einigung - im laufenden
Verfahren als
Bundestagssache - zur Vermeidung der Verpflichtungsklage zur Beugung
unter das
eigene wie das Recht der EU. Da die Sach- und Rechtslage final
geklärt ist und
die deutsche Vorgehensweise der Willkürung von
Amtshaftungssachen bereits
verboten ist kann die BundesRD eine solche Klage nicht mehr gewinnen.
Die
Provozierung einer solchen Klage würde als weiterer
summensteigernder
Verschleppungsschaden rechtswirksam zur Unanfechtbarkeit.
Daher kann auf eine umfassende Darstellung der vorangegangenen über 100 Einzelverfahren verzichtet werden, da diese damit erledigt sind.
Dennoch ist auf folgende Ereignisse
und Tatbestände zur Erinnerung hinzuweisen:
nach Ende der EDV-Ausbildung wurde jede
Vermittlung und Förderung
höherwertiger Betätigung jeder Art unterbunden und
abgeblockt. Ich habe dem
nicht zugestimmt und auf keines meiner Rechte auf Wiedereingliederung
in den
vorigen Stand verzichtet. Das hatte die bis heute andauernden
Verhinderungen
zur Folge und folgende weitere unerlaubte Handlungen:
U.a. die Nötigungen zum Rechts- und
Anspruchsverzicht durch:
· Unterstellung
von Geisteskrankheit und vergebliche Versuche der
Zwangspsychiatrierung. Der Anspruch auf Beendigung der Notlage und
Rechtsausübung wurde als bedenklich erklärt.
Anmerkung: nach den § 15 Abs. 4 SGB X und § 16 VwVfG
darf der Amtsgegner ohne medizinischen Anlass Geisteskrankheiten
unterstellen ohne Absicht der medizinischen Hilfe, um Prozesspfleger zu
bestellen und die Verfahren im Sinne der Behörden
abzuschließen. Hierzu ist auf die politische Weisung zu
verweisen, Amtshaftungssachen nur in besonderen Ausnahmen zu
entschädigen gem. Bundeszeugnis vor dem EuGH im Urteil vom
30.9.2003, AZ.: C-224/01. Es verletzt ohne jeden Zweifel umfassend die
Menschenwürde und den Eigentumsschutz, wenn eine
Amts-Prozesspartei zum eigenen Vorteil über die eigenen
Behörden des zwangsmittelfähigen
übermächtigen Prozessgegners solche
Anordnungen zum eigenen Vorteil treffen und den Streitgegner im
Verfahren entmündigen und seine Vertretungsmacht als Partei
aufheben kann. Die Versuche waren im übrigen
erfolglos und wurden vom Vormundschaftsgericht als unzulässig
verworfen.
· Die
Zerstörung von privaten Betriebsmittelkrediten durch den
Amtshaftungsschuldner zur Erfolgszerstörung durch
größtmögliche Verletzung der Amtspflicht
zur Schadensfolgenbeseitigung und Schadensminimierung.
· Ruf-,
Wirtschaftsrufschaden und Schmähungen der laufenden Arbeiten
und Verträge
zum persönlichen, Urheber- und Unternehmensschaden
mit weiteren
Drittgeschädigten;
· 2
Strafverurteilungen wegen Behördenbeleidigung unter
erfüllter
Freiheitsberaubung und Wirtschaftsrufschaden wegen gestellter Abwehr-
und
Rechtsmittelanträge sowie deren Begründungen gegen das
Verbot der
pauschalen und Strafverfolgung von Rechtsmittelanträgen durch
den BGH und das
BVerfG, siehe das Verbot des EuGH- Es wurden die Eingriffe in den
Grundrechtsbereich des Art- 5 Abs. 3 und 14 GG
gerügt sowie Untätigkeiten des Vollstreckungsgerichts
mit dem Erfolg der Flucht des Privatschuldners, was die erfolgte
Patentpfändung erst veranlasst hat. Diese Rügen
wurden als "Majestätsbeleidigung zum Pauschaltatbestand, also
ohne Verteidigung, geahndet zur Erzwingung der Unterlassung.
· Die
Nötigung durch die tätliche Bedrohung, mich durch ein
Rollkommando
zusammenschlagen zu lassen, wenn ich weiter auf meinen Rechten
und
Pflichten als Grundrechtsträger des Art. 5 Abs. 3 und 14 GG,
als Urheber, Unternehmen sowie als gerichtsbestellter Patentverwalter
bestünde: Fall Panten/Stadt
Braunschweig, zur Ermittlungsverweigerung der StA als historische
Dokumente
auch des Tatgeständnisses.
· Der
fortlaufende Versuch, bestehende Verträge mit Dritten
(Wissenschafts- und
Verlagsprojekte) sowie das Stiftungsprojekt zu vernichten gem.
o.g.
Bundestags-Drucksache, sich nicht einmal mit dem Sachverhalt
ausreichend vertraut zu machen als Ausriss einer unglaublichen
persönlichen Leidenszeit seit Schadensfallbeginn 1988
unter Vernichtung
der Lebens- und Berufskarriere zu Urheber- und Patentverwertungssachen
zum schlimmstmöglichen irreparablen Schaden. Diese Vorgehensweise als zugleich
brüske Zurückweisung staatstragender Urheber und
"politisch missliebiger Personen" vernichtet final das Vertrauen in die
deutsche Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und zerstört das
Vertrauen in die Verfassungsorgane und politischen Parteien
irreparabel.
Diese Punkte sind nur der Ausriss
der Kernpunkte. Die Akten dieser Verfahren im Detail füllen
viele Bände. Einen solchen
Streit gewinnt am Ende derjenige, der "ihn durchsteht" in aller
Konsequenz. Der Fall ist juristisch in allen Teilen abgeschlossen und
erledigt.
Die bezogenen Summen sind unanfechtbar rechtskräftig. Es gibt
noch ein
Hindernis zur Gründung: der politische Wille in Deutschland.
Juristisch ist
dieser erklärte politische Wille zur Verweigerung bereits mit
dem Urteil des EuGH mit Gerichtszwang gebrochen im
Vorfeld. Mein "besonders vorteilhaftes Angebot" zur gütlichen
Einigung darf nach Gesetz nicht abgelehnt
werden zur Einklagbarkeit der Unterwerfung und Annahme als sonst
weiterer unerlaubter Amtshaftungs- und Verschleppungsschaden. Die
Einladung der MarED/EMSA als europäische Institution
setzt hier gegen Deutschland ein weiteres sehr eindeutiges politisches
Signal,
das beachtet werden sollte.
Mit dieser Politik der Vorgehensweise gegen
die eigenen im Grunde wohlwollenden Bürger und
Rechtsträger in Deutschland steht Deutschland hier allein und
ist im
Begriff, sich international zu isolieren.
Deutschland hat ein weiteres "besonderes Problem" mit der Akzeptanz der einzelnen kompetenten sachkundigen Bürger. Diese stehen nach wie vor unter Generalverdacht. Das hat historische Gründe. Bis 1945 war die deutsche Nation nach dem Untergang des Kaiserreichs 1918 eine eher halbherzige Demokratie, die an sich selbst scheiterte und durch das "Dritte Reich" und nachfolgend das kommunistische Regime bis 1989 in der ehem. DDR abgelöst wurde. Nach 1945 hatten die Alliierten die ernste Sorge, bei freien Wahlen könnten die Bürger die NSDAP oder Nachfolger erneut wählen. Daher wurde das Staatsrechtsprinzip der "repräsentativen Demokratie" eingeführt mit dem an sich parteiunabhängigen nur seinem Gewissen verantwortlichen Abgeordneten als repräsentativen Stellvertreter des Volkes, der sich daraus gegen einen Umsturz zur Wehr setzen können sollte zum Schutze der neuen Demokratie. Auch wurde die Zentralregierung zugunsten der Länderautonomien geschwächt. Daraus resultierte die noch heute wirksame "Legalitätskette", die wie folgt organisiert ist:
1989 mit
Inkrafttreten des 4+2-Vertrages endete das deutsche Provisorium, war
das
vorläufige Grundgesetz durch eine Verfassung zu ersetzen. Da
Deutschland die
volle Souverainität mit dem Ende des Alliiertenstatuts erhielt
hätte die neue
Verfassung von der Gesamtheit des Staatsvolkes in Urabstimmung nach
Staatsrecht
legitimiert werden müssen. Das unterblieb, da der Bundestag
weiterhin sein
Vorrangprivileg geltend machte, anstelle des Staatsvolkes sich selbst
zu
legitimieren. Gleiches geschah mit der Abstimmung über die
Verfassung der
Europäischen Union. Der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts, Prof. Papier,
wies öffentlich im Fernsehen darauf hin, dass diese
Selbstlegitimierung
anfechtbar sei und die Bundesregierung wie die Parlamente sich im
"rechtsfreien Raum" bewegten, so dass alle Entscheidungen seit 1989
grundsätzlich mit Erfolg anfechtbar seien. Also z.B. auch die
gesamte
Hartz-Gesetzgebung seit 1989 u.a.m. Umsetzbar wäre ein solches
Verfahren mit
Erfolg jedoch nicht, da Amtshaftungssache. Solche
Präzedenzfälle sind zu
unterbinden aus dem "übergeordneten Staatsraisoninteresse".
Wie man
ein solches Vorgehen und Regime nun benennen soll lasse ich offen und
überlasse
es der Meinung des Lesers. Die Amtshaftung für fehlsame
Gesetze als "legislatives Unrecht" wird weiter ausgeschlossen. Hierum
geht es nicht. Es geht um die Beachtung der eigenen Rechtsprechung und
die Anwendung der bestehenden Gesetze. Nach Art. 34 Abs. 2 GG darf
niemand vom Schadensersatz für fehlsames Amtshandeln
ausgeschlossen und schlechter gestellt werden. Dagegen richtet sich die
vor den EuGH bezeugte Ansicht, Schadensersatz für fehlsames
Amtshandeln nur in besonderen Einzelfällen, also politisch
gewillkürt, zu leisten. Eine solche Weisung kann am
gesetzlichen Richter nicht folgenlos vorbeigehen, wenn der
Amtshaftungsschuldner als streitbefangene Partei im Verfahren selbst
politisch verfügt, wer entschädigt werden darf und
wer nicht, als Beschlussanweisung der Anstellungskörperschaft
für jeden Richter.
Ergänzend tritt hinzu, dass mit der Begründung des politischern Sonderopfers zum Zweck der Haushaltssanierung wie im o.g. Bundestagsbeschluss vom 08.03.2007, BT-Drucks. 16/4438, ein neues Motiv auftaucht. Das verordnete Sonderopfer als besondere Belastung zum Zweck der Haushaltskonsolidierung. Der begründete geltend gemachte Anfangsverdacht auf Amts- und Rechtsmißbrauch zum sachfremden Zweck der enteignenden Vermögensverschiebung ist damit formell in BT-Drucks. gestanden und bestätigt. Besonders verwerflich und bedenklich ist, dass hier die Resteinkünfte und Soziallistungen als "Vermögen" der ohnehin Schwachen in Anspruch genommen werden zur Haushaltskonsolidierung unter Kritikverfolgung mit besonderer Härte und Grausamkeit unter Kriminalisierung der Opfer als Straftäter, während Begüterte insoweit geschont und steuerlich belohnt werden. Legt man die Diskurse zum "sozialverträglichen Frühableben" und als "entwicklungspolitische Kollateralschäden, welche die Betroffenen aus Gründen der Staatsraison hinzunehmen hätten" zugrunde, wie in den Medien geäußert, ist die politische Richtung klargestellt. Die Bewertung überlasse ich den Lesern mit Blick auf die deutsche Geschichte. Schon einmal wurde ausgelesen, wer überleben darf und wer nicht. Es kann nicht hingenommen werden, dass die Politik einfach entscheidet wie die Ministerialbürokratie, Menschen solcherart einfach wegzuwerfen als "politischen Kollateralmüll" in einer rechtsstaatlichen Demokratie. Es ist bekannt, dass solche Belastungen krank machen, die Belasteten schwer beeinträchtigen und damit teuer sind. Die Beeinträchtigungen können durchaus den Rahmen der Folter im Sinne des Art. 1 der Internationalen Konvention gegen Folter und andere unwürdige und grausame Behandlung erfüllen. Zum Tatbestand gehört, dass die staatliche Gewalt in Anwendung der Amtsmacht ihre Meinung erzwingt und andere wie gegenteilige Meinungen und Aspekte ausschließt und mit der gleichen Amtsgewalt niederschlägt. Bestes Beispiel die verbotene Strafverfolgung von abweichenden Meinungen in Rechtsmitteln als Beleidigungen unter Kriminalisierung und Freiheitsberaubung, also der schwerstmöglichen Einschüchterung und Beeinträchtigung, die ein demokratischer Rechtsstaat kennt. Dazu tritt wie im Fall P. gestanden - kommunaler Sachbearbeiter - die Bedrohung der Rechtseigentümer durch ein Amt, sie durch ein Rollkommando zusammenschlagen zu lassen, wenn sie ihre Rechte geltend machen. Das so etwas politisch hochnotpeinlich ist und man das gern vertuschen möchte Bedarf keines weiteren Kommentars. Insbesondere dann nicht, wenn die verantwortliche Fachaufsichtsbehörde ihre ehemalige aktive Mitgliedschaft in der NPD aus der formellen Amtsvita hat löschen lassen, weil sie mehrfach damit konfrontiert wurde. Diese oberste Aufsichtsbehörde hat sich von ihrer politischen Vergangenheit öffentlich distanziert und ist heute Mitglied einer Bundestagspartei, steht aber weiter unter politischer Beobachtung (vgl. "Braunschweig-Kessel 2005". Seinerzeit wurden zu Unrecht Gegendemonstranten gegen einen Aufmarsch der NPD in Braunschweig von der Polizei eingekesselt und außer Handlungsfähigkeit gestellt. Begrüßt von dieser Behörde und anderen, als zu unrecht geschehen von den Gerichten ausgeurteilt.) Diese Behörde hat sich sehr stark gemacht für den Wiederaufbau des Schlosses der Braunschweiger Herzöge als Teil der neuen "Kaufmeile" eines bundesweit flächendeckend vertretenen Center-Konzerns und sich damit ein beachtetes Denkmal gesetzt insbesondere in den Herzen "wertkonservativer" Bürger in vollendeter Entsprechung der modernen "Leitkultur" der sozialen Identifikation und des sozialen Rangnachweises durch Marken und Handelsgüter, also durch Kaufkraft. In diesem Sinne fällt der Inanspruchnahme der Einkommen ganze Bevölkerungsgruppen, die damit davon ausgeschlossen werden als "neues Präkariat" eine besondere und besonders widerliche und verwerfliche Bedeutung zu als Spaltung der deutschen Gesellschaft. Mit der angeordneten Weglegung weiterer Sachanträge stellt der deutsche Bundestag klar, einen "Befehl" erteilt zu haben und für diese Bürgergruppen nicht mehr ansprech- und erreichbar zu sein und sein zu wollen. Die Betroffenen sind also auch von der weiteren politischen Mitgestaltung zur Meinungsbildung in den demokratischen Institutionen ausgeschlossen worden zur Verweisung auf die Straßen. Ihnen wird die Amtsmeinung erkennbar offensichtlich zwangsverordnet.
Andererseits, wenn man sich schon ein Denkmal setzen möchte: was ist ein Nachbau eines Schlosses als Kaufhallenteil, wenn auch unter Zuhilfenahme von Originalresten, und eine Kaufhalle von Lokalkolorit im Filial-Markenkettenverbund gegen eine solche Stiftung und dieses Projekt? Ein Punkt auf dem Globus? Etwas von Bedeutung? Das nutzt die Stiftung als Parkgarage? Da stellen wir mal einen LKW ab, wenn einer von uns schnell etwas einkaufen geht? Wir wollen das nicht bewerten. Deutsche Politiker sind nicht verpflichtet, über Deutschland hinaus zu denken. Deutsche Kommunalpolitiker sind nicht verpflichtet, über den lokalen Kirchturm hinaus zu denken. Es wäre jedoch zu empfehlen, das zumindest von Zeit zu Zeit zu tun und es nicht zu vergessen. Für die Kosten des Schlosses bekommen wir gerade einen Hubschrauber. Der steht nicht herum und prunkt sondern rettet Leben. Zu erwarten aufgrund der Schifffahrtrisiken vor den eigenen Küsten und Klimafolgen auch in und für Deutschland. In Deutschland sollen 3 Stationen der Flotte eingerichtet werden mit darauf 6 schweren S.A.R.-Hubschraubern, die jederzeit auf Abruf einsatzbereit sein werden. Die bestehende Flotte der Bundeswehr-S.A.R.-Hubschrauber wird nach den Vorgaben des Bundesrechnungshofs ausgemustert und wird fortfallen. Siehe dazu der Fall der "Pallas". Wir werden also viele davon haben. Größe kann man in Schlössern messen oder in Leistungen. Das muss jeder für sich selbst bewerten. In einer Gesellschaft, die sich gesellschaftlich-sozial aus den "richtigen" Warenmarken definiert und orientiert haben Schlösser als Statussymbole natürlich einen höheren Rang als Menschen und deren Leben. Da schließt sich ein Kreis zur historischen höfischen Adels- und Standesgesellschaft mit Gottesgnadentum. Geht man in Braunschweig durch das Haupttor des Schlosses steht man nicht im Museum oder vor einer prunkvollen Selbstinszinierung der Stadtoberen, sondern ganz trivial im Kaufhaus.
In diesem Jahr ist die Stadt Braunschweig Bundeshauptstadt der Wissenschaft, Forschung und Technologie. Nach den im Aktenanhang befindlichen Erklärungen der kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft ist dieses Projekt willkommen, wenn wir investitionsbereit sind. Also liebe Stadt, wo bleibt das Geld, die Vollstreckung, die Pfändung der Bundeskasse? "Es liegt an Euch selbst, das in Gang zu bringen"! Ihr wollt das nicht? Dann kommt das woanders hin. Der kommunale Hauptentscheider ist Mitglied der Regierungspartei und es würde für eine jede Partei schlimm aussehen, wenn ein Bürgermeister solcherart die eigene regierende Partei beschädigen würde. Das würde man ihm sicher nicht verzeihen. Diese Unterwürfigkeit unter die Parteidisziplin kostet der Stadt und Deutschland viele neue Arbeitsplätze und Investitionen in weltführende Zukunftstechnologien, denn wer als Unternehmer kann solchen "Partnern" noch vertrauen, die gegen die eigenen Erkenntnisse handeln, wenn die Parteiführung "Du Du"sagt? Das muss an dieser Stelle gesagt werden, da es erläutert, wie die tatsächlichen jedem Fachmann geläufigen Strukturen der Abwehr der kompetenten Bürger konstruiert sind und woraus sie sich schlüssig erklären lassen. Viele glauben noch immer, "die da oben machen allers richtig" und man müsse das dann akzeptieren. Hier besteht demokratischer wie fachlicher Nachschulungsbedarf. Der deutsche Amtseid als Artikel des Grundgesetzes lautet in Kern, dass es die Aufgabe der Führungselite ist, nicht den eigenen, sondern den Nutzen der Bürger zu mehren und Schaden von ihm zu wenden. Dafür werden diese Leute alimentiert. Deutschland ist kein Ausplünderungsladen für gewerbliche Beuteschinderei. Deutschland ist nicht privates Eigentum von Parteien, Organisationen oder Vorständen zu deren Nutzen und Beliebigkeiten. Hier sind Nationalstolz und Patriotismus durchaus angebracht zu sagen "mit uns nicht".
Alles, was hier diese Struktur
erschüttern oder im Fortbestand
gefährden könnte, also auch jeder "kritische"
Amtshaftungsanspruch,
unterliegt daher offensichtlich der "übergeordneten
Staatsraison" man sollte wohl eher sagen der "persönlichen und Parteiraison",
folgt man den Argumenten des Vorrang der
"Höheren Ehre der Institution", vorgetragen durch die
Bundesregierung vor dem EuGH. Diese Ehrenbegründung entspricht
zugleich offensichtlich nur in Teilen der Wahrheit. Daraus steht jeder
Bürger, insbesondere
der kritische und kreative Innovationsträger in
staatstragender eigenständiger
Rechtsstellung wie ich, unter Generalverdacht und ist zu deckeln. Diese
Politik hat die
aktuelle besondere Lage in Deutschland sicher wesentlich mit
beeinflusst und
mit verursacht mit dem Erfolg, dass Deutschland vom
"Wirtschaftswunderland" auf die letzten Plätze abgerutscht ist
und
die deutsche Wirtschaft vor allem vom Export lebt, insbesondere dem
Export in die EU als Hauptmarkt. Deutschland kann wieder und sehr
schnell erste Ränge einnehmen in allen
Bereichen. Dazu müßte man
allerdings dem eigenen Staatsvolk und den Kreativen im Staate
vertrauen. Dazu
kann die aktuelle Politik derzeit jedoch noch nicht bereit sein aus
leicht
nachvollziehbaren Gründen und Interessenkonflikten. Dieser
Interessenkonflikt wid auf die Spitze getrieben, wenn zugleich heute
als Folge der UN-Klimaberichte ein neues Wirtschaftswunder für
Deutschland durch konsequente Nutzung neuer Technologien prognostiziert
wird, deren Innovatiobseigentümer zugleich angegriffen und aus
Deutschland vertrieben werden. Hier haben der deutsche Bundestag und
die Bundesregierung samt Anhang einen Erklärungsnotstand. oder
sollte es so sein, dass nur bestimmte vorausgewählte Ideen
und Projekte eine Chance haben sollen und dürfen? Dass hier
also aus welchen Gründen und wie auch immer "Marktzensur"
geübt wird? Nach den Fällen VW und Siemens
stellen sich weitere Fragen wie auch zu den angestellten
Ministeriallobbyisten. So etwas hat der Normalbürger und
mittelständische Unternehmer nicht und schon gar nicht der
Hartz IV-Angehörige als "neues Präkariat". Das
gehört nicht zu dessen Lebensbereich, wenn er dort einmal
einpauschaliert ist, auch wenn er vorher Professor war. Deren
Denkfähigkeiten sind hier gesetzlich und pauschal weggenommen
worden zur Überführung in eine neue
Klassenhierarchie? Klassenhierarchien kennen sowohl linke wie rechte
und rechtskonservativ-"höfische" Standesgesellschaften und
sind diesen zugetan. Eine individuell selbstbestimmte
bürgerliche Mitte ist in beiden Strukturen nicht wirklich
akzeptabel und "politisch nicht korrekt".
Deutschland ist daher nachhaltig
reformbedürftig und bedarf der freundschaftlichen Hilfe der
demokratischen Weltgemeinschaft
als noch "junge Demokratie", die im einfachen Volke bereits
nachhaltig im Bewusstsein als Selbstverständlichkeit verankert
ist. Ich wage zu
behaupten, es geht nicht fehl, "Deutschland freundschaftlich aber
nachdrücklich unter die Arme zu greifen und zum eigenen Erfolg
zu tragen"
im wohlverstandenen Interesse Aller, denn Alle werden davon
profitieren, auch
durch diese Stiftung, die Deutschland als Basiseinstieg finanzieren
kann, soll
und muss, ohne Deutschland daraus über Gebühr zu
belasten nach meinem
Stifterwillen. Ziel ist die Stiftung samt deren Aufgaben, die mit Blick
auf die
aktuelle UNO-Klimafolgenanalyse vom Februar 2007 nun
zwingend
unabdingbar und zu installieren ist in der vollen Konsequenz und
Programmbreite. Es fehlt lediglich noch der "kleine politische
Schubs", dann geht die Stiftung ins praktische Werk. Niemand der denkt
wird sich dieser Aufgabe widersetzen können, denn das
wäre auch völkerrechtlich
nach den vorliegenden Vertragswerken "politisch nicht korrekt". Ich
hoffe und erwarte, noch 2007 die entsprechenden Anträge
formell einreichen zu
können, das ist zwingend unverzichtbar aus
übergeordneten Gründen der
Staats- und Völkerrechtsraison.
Jürgen Peters, im November 2007
Die Akten zum Fall - Auszüge -
Rev. Nr. 02.22 - 28.02.2008