Herzlich willkommen auf der PetArt-Foundation Site

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Ich bin Jürgen Peters, der designierte Stifter und Vorstandsvorsitzende.

Es freut mich sehr, Sie begrüßen zu dürfen. 

.....Sie nehmen im Moment an den „Geburtswehen“ dieser Stiftung teil. Es ist ein besonderes und goßes Projekt verschiedener höchstwertiger Dienstleistungen der Rettung und Bergung auf hoher See, des Katastrophenschutzes, der humanitären Nothilfe und des Umweltschutzes, zugleich eine höchst innovative Technologieplattform und "Brainpool" auf diesem Gebiet. Das alles unter dem Namen "PetArt-Foundation". Es ist  das Produkt eines Amts/ Staatshaf tungsfalles in Deutschland, ohne den dieses Projekt in diesem Format nicht möglich wäre. Es war meine persönliche Entscheidung, aus diesem Fall dieses Projekt und diese Stiftung zu machen. Es  geht um Menschenleben, nicht um persönliche Interessen einzelner Politiker und Anderer, die mit der Akzeptanz, für ihr Handeln einstehen zu müssen, den kompetenten Bürger und Wähler zu achten und mit ihm zusammenzuarbeiten noch ein "persönliches Problem" haben.

 

Wichtig - aus aktuellem Anlass zum Stand 09.05.2009

Siehe dazu die Vorstellung der neuen Sach- und Rechtslage Stand 20.04.2009:

Siehe dazu auch das Vorwort mit weiteren Informationen:

Unter diesem Link finden Sie alle wesentlichen Dokumente zum Nachweis in Ersatzzustellung und zur Kenntnisnahme sowie eine umfassende Darstellung der schadensbegründenden durch die Amtswaltung und o.g. Amtsmeinung gestörten Tätigkeiten und Projekte.

Zur Schnellübersicht  über das Projekt wird Ihnen eine neue Kurz-Zusammenfassung  - Prospekt - als PDF-Dokument sowie als PDF-Druckversion zur Verfügung gestellt.  Dann begrüße ich hier unsere Gäste, die uns besuchen, anonym wie erkennbar, herzlich willkommen. Hier sehen Sie, wer uns besucht. Die Liste ist nicht immer ganz aktuell zum heutigen Besuchstag, aber wir arbeiten dran.

 

 Sehr geehrte Excellenzen, Eminenzen und Magnifizenzen,

sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde und Mitstreiter.

 

Nach den aktuellen Meldungen der Agenturen sind vermutlich bis 500.000 Menschen auf der Flucht vor den Taliban-Kämpfern und der Militäraktion gegen diese, Pakistan bittet um internationale Hilfe zur Versorgung der Flüchtlinge.

Mitarbeiter internationaler Hilfsorganisationen betrachten diese Aufgabe wegen der Bedrohungslage als besonders schwierig und heikel. Das IKRK teilt mit, dass die Lage sehr schwer einzuschätzen sei, da einige Regionen nicht mehr erreichbar seien insbesondere aufgrund der schnell wechselnden Kampflage. Das IKRK und der Rote Halbmond stellen derzeit die Nahrungsmittel und Versorgungsgüter für 120.000 interne Vertriebe und die medizinische Versorgung für weitere  30.000 Menschen zusammen. Die Kapazitäten der Rote-Kreuz-Hospitäler in Peschawar, Timmergarah, Mardan und Swat wurden ausgeweitet.

Mitteilung des Österreichischen Roten Kreuzes vom 07.05.2009

Das IKRK ruft die Konfliktparteien auf, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten – und insbesondere alle nur möglichen Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um die Zahl der zivilen Opfer auf ein Minimum zu beschränken“, sagte der Leiter der IKRK-Delegation Islamabad, Pascal Cuttat. „Durch Kämpfe vertriebene Zivilisten haben Anspruch auf Hilfe, um ihre grundlegenden Bedürfnisse wie Nahrungsmittel, Wasser, Unterkunft und medizinische Betreuung zu decken. Humanitäre Organisationen wie das IKRK müssen einen sicheren und ungehinderten Zugang zu der betroffenen Bevölkerung erhalten.

 

Schon 2007 wurde folgendes berichtet:

Quelle: Webblog Sicherheitspolitik, strategische Analysen und Kommentare:

    13. Dezember 2007
    Das Handeln der Taliban zieht in großem Umfang negative Folgen für die humanitäre Lage der afghanischen Bevölkerung nach sich.

    Indem sie den Aufbau medizinischer Versorgung in Teilen des Landes verhindern, verschärfen die Taliban die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung erheblich. Die wenigen vorhandenen Ärzte würde vorwiegend Kämpfer der Taliban behandeln. Gelieferte Hilfe würde von den Taliban vernichtet:

    Whenever the military or the government distributed aid, he said, including blankets, children’s notebooks or winter clothes, the Taliban entered the village, collected the aid and set it on fire. “We would like to support the coalition forces, but if we do that the Taliban will come at night and cut off our heads,” Rahmatullah said.

    In Pakistan gingen die Taliban wiederholt gegen Schutzimpfungen vor und verbreiteten, diese seien Teil einer westlichen Verschwörung zur Unfruchtbarmachung von Muslimen. In anderen Fällen wurde Nahrungsmittelhilfe vernichtet.

    Wie die Taliban durch ihr Vorgehen gegen Schulen und andere Infrastruktur sowie durch ihre Verhinderung von zivilem Aufbau Elend in der Bevölkerung schaffen, beschreibt auch dieser aktuelle Artikel.

    Vor einigen Wochen bereits hatte der Journalist Aziz Ahmad Tassal das zu diesem Zeitpunkt noch von den Taliban kontrollierte Musa Qala besucht. Der Journalist sprach in der Ortschaft u.a. mit einem lokalen Führer der Taliban. Aus seinen Darstellungen wird deutlich, wie problematisch die Folgen der Präsenz der Taliban für die Zivilbevölkerung sind.

    Er erklärte u.a., dass internationale Hilfsorganisationen nicht geduldet würden. Mit dem nahenden Winter verschlechtert sich die Versorgungslage der Bevölkerung. Ohne internationale Hilfe droht in Teilen des Landes Hunger.

    Die Taliban verhindern zudem Aufbauprojekte wie die Instandsetzung des Kajaki-Staudammes, die bis zu 4.000 Menschen beschäftigen würde. Danach könnten große Teile Afghanistans günstig mit Wasser und Elektrizität versorgt werden. Hilfsorganisationen hatten bereits die Arbeit aufgenommen, um den Betrieb des Dammes durch landwirtschaftliche Projekte sowie Maßnahmen in den Bereichen Bildung und Gesundheit zu flankieren. Sie  stellten aufgrund der Talibanpräsenz ihre Aktivitäten jedoch größtenteils wieder ein.  Die Bevölkerung aus den Dörfern in der Umgebung des Dammes ist größtenteils geflohen.

    Die Taliban wollen wirtschaftliche Entwicklung in der Region verhindern, weil sie befürchten, dass in diesem Fall der Anreiz für Drogenanbau (durch den sie sich finanzieren) sinken würde. Bildung für die Bevölkerung würde zudem dem Menschen- und Gesellschaftsbild der Taliban widersprechen.

 

Wir haben es hier also mit einem sehr schwerwiegenden interkulturellen und Religionsproblem zu tun, das verstrickt ist mit lokalen geografischen, Stammes- und sonstigen Machtansprüchen wie einem absoluten religiösen Missionswillen als absolutistisches Weltreligionssystem. Damit steht die Weltgemeinschaft einem neuen – ansich alten – Problem gegenüber diesmal in einer neuen globalisierten Form. Zu sehen der 11. September 2001 als Weltcäsur.

 

Es wäre selbstverständlich, dass sich die Stiftung an den Hilfsmaßnahmen des IKRK und Roten Halbmondes beteiligt und diese tatkräftig unterstützt. Wir müssten davon ausgehen, dass dieser Hilfseinsatz unter aktiven Gefechtsbedingungen stattfindet unter der besonderen Gefahr des gezielten Angriffs auf die Stiftungseinheiten als Kriegs- und Gefechtsziel-. Wir müssten weiterhin davon ausgehen, dass dieser Einsatz auf Ersuchen der Regierung des Staates Pakistan erfolgt und wie militärischen Schutz und militärische Bewachung von Kampfeinheiten benötigen wird, um unsere Hilfeaufgaben zu erfüllen.  Ich hätte in diesem Falle unseren Mitarbeiten die Teilnahme am Einsatz freizustellen in den Hochrisikolagen wegen besonderer Gefahr für Leib und Leben. Er würde also nur mit freiwilligem und in solchen Lagen besonders ausgebildetem und erfahrenem Personal durchgeführt werden. Ich müsste darauf bestehen das unsere Einsatzhubschrauber zur Versorgung und Evakuierung aus Hochrisikozonen z.B. von Kampfhubschraubern und Bodeneinheiten zur Lande- und Operationsplatzsicherung begleitet würden. Ansonsten dürfte ich keine Flug- und Fahrerlaubnis erteilen.

Unser Hilfeeinsatz müsste nach der Geografie wie Geländelage vor Ort aus kombinierte See- und Boden-sowie Luftlandeoperation angelegt werden. Insbesondere die Evakuierung der Bevölkerung aus dem Gefechtsgebiet müsste in einer rollenden Lufbrücken-Luftlandeoperartion erfolgen, in der in größtmöglicher Zahl und Geschwindigkeit die Menschen als erste Maßnahme ausgeflogen und in sicheres Gebiet gebracht werden müssen. Das unter der Maßgabe, dass in der Mehrheit jeweils aus kleineren Dörfern und Gemeinden wenige hundert Personen in Situ und en Block auszufliegen wären. Für größere Gemeinden wären gesicherte Fahrgassen anzulegen, wobei die Stiftungsfahrzeuge mit den lokalen vollbeladenen Zivilfahrzeugen rollen würden auch als deren Bedeckung und Protektion mir Luftüberwachung und Luftaufklärung vor Angriffen und Hinterhalten und unter Minenlage. Das in einer kombinierten Luft-Bodenaktion, bei der die zu Evakuierenden zu sicheren Feldlandestellen ausgeflogen und dort von den schweren Geländefahrzeugen abgeholt und weiter transportiert werden. Da wir dabei damit rechnen müssen, unter Feuer der Taliban zu geraten oder auch der Armee als „friendly fire“ sind die nötigen Abwehrmaßnahmen vorzusehen, sonst kann nicht geflogen und gefahren werden. Im Höhen-Luftabwurf außerhalb der Feuerzone  können in diese Regionen auch Hilfsgüter wie Nahrungsmittel, Trinkwasser und Medikits abgeworfen werden. Ferner kann den Betroffenen auf dem Luftversorgungsweg der Weg in die Richtung der Auffangpunkte der Retter gewiesen werden, wobei diese damit zugleich einem akuten Gefechtsangriff der Taliban ausgesetzt wären. Daher wären diese mobilen und jederzeit verlegbaren Auffangstellen gegen Angriffe gefechtsmäßig zu sichern.

Wir müssen bei dieser Aktion besonders davon ausgehen, das etliche der zu Evakuierenden insbesondere durch Gefechtseinwirkung verloren gehen werden wenn sie versuchen, das Gebiet der Taliban zu verlassen. Wir werden uns also auf diejenigen konzentrieren müssen, die durchkommen. Es ist dann Aufgabe der pakistanischen Armee, die Evakuierungsräume freizukämpfen und für uns frei zu halten. 

Die Stiftung hätte die Mittel und das Personal dazu, einen solchen  Rettungseinsatz durchzuführen.

 

Nach Stiftungs-Geschäftsordnung würde ein solcher Einsatz unter dem unmittelbaren Oberkommando des International Desater Relief Teams des UN-Weltsicherheitsrates erfolgen mit einem Kommandoteam des Teams vor Ort als Teil der Einsatzleitung. Ferner mit Erlaubnis und Assistenz der Staatsregierung von Pakistan.

Der Einsatz würde formell als Hilfeleistung nach ergangener Anforderung zur internationalen Hilfe erfolgen.

Nach der vorläufigen unverbindlichen Bedarfsschätzung wären unsererseits bereit zu stellen:

  • 1 Commanderschiff zur Haupt-Einsatzleitung der Aktion vor Ort, samt mobilen Einsatzleitungs- und Stabsmitteln lokal vor Ort.
  • 1 Lazarettschiff.
  • 3 Katastrophenschutztransporter (ev. zusätzlich ein angemieteter RoRo-Autotransporter, wir überlegen einen eigenen zum Fahrzeug- und RoRo-Transporter aufzulegen, der die Flotten-Einsatzgeschwindigkeit mit laufen kann integriert in die Flottenstruktur).
  • 3 SAR-Schiffe.
  • 2 Flottenversorger im rollenden Austausch.
  • 1 Medium-Trinkwassertanker zur Trinkwasserversorgung.
  • 1 Sicherungsschiff zum Flottenschutz.
  • 150-200 Transportfahrzeuge  mit schwerer Straßenmeisterei und Minenräumzügen.
  • Das Material und Versorgungsgut für zwei Auffanglager von mind. je 100.000 Personen und weitere in Assistenz für das IKRK und den Roten Halbmond und deren Mittel und Personal, die wir dann auch transportieren.
  • Eine rollende Versorgungs- und Nachschub-Luftbrücke der C-17 Transportmaschinen.
  • Höhen-Luftaufklärung – die eigene.
  • Mind. 10 Skycrane-Transporthubschrauber und mind. 15 S.A.R. Hubschrauber (14 der Bordfliegerei der Flotte samt weiteren der Flugreserve).
  • Neben den Schiffsbesatzungen das erforderliche Fachpersonal (bis. ca. 2.000 Personen).

Basis-Landehafen wäre Karachi trotz dortiger Taliban-und Anschlagsgefahr. Der Ladungs- und Fahrzeugumschlag würde im normalen Kai-Verlande- und RoRo-Betrieb erfolgen unter der Bedeckung unseres eigenen Sicherungsschiffes als Bedingung an die Regierung von Pakistan. Das Sicherungsschiff würde dafür unter das Seepolizeikommando der pakistanischen Küstenwache ausgeliehen  und diese in den Einsatzstab der Stiftung integriert. Das unter verschärften Sicherheitsvorschriften der Stiftung der höchsten Sicherheitsstufe. 

Das bedeutet, dass die Flotte den Hafen nur zum Be- und Entladen anläuft und sonst in ausreichendem Sicherheitsabstand zur Küste auf See verbleibt und von dort den Betrieb und Einsatz leitet und durchführt.  Lediglich das Lazarettschiff verbleibt nach Lage länger im Hafen, dann streng bewacht, wenn es die Sicherheitslage erlaubt. Wenn nicht verlegt es ebenfalls zur Flotte und arbeitet von dort.

Das wäre möglich und machbar, wenn sich dem nicht ein „Oberbürgermeister aus Braunschweig“, ehemaliges Mitglied der NDP, hartnäckig und gegen Gerichtsurteil unbelehrbar widersetzen und dessen neue Mutterpartei als politisch weisungsgebendes Regierungsorgan das nicht derzeit noch mit tragen würde.

Ich möchte das wie folgt kommentieren:

 

Zur Falschbeurkundung, ich würde meinen Beruf und Betrieb nicht mehr ausüben und ich wäre ohne Berufsausbildung – siehe die Urkundsbeweise des Gegenteils als Schadensanlass und Anlass dieses Stiftungsprojekts -

 

      § 348 StGB
      Falschbeurkundung im Amt

      (1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

       

      § 249 BGB
      Art und Umfang des Schadensersatzes

      (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

      (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

       

      § 242 BGB
      Leistung nach Treu und Glauben

      Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

 

Zur daraus erfolgreich vereitelten schon möglichen Hilfeleistung:

 

      § 323c StGB
      Unterlassene Hilfeleistung

      Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

       

      § 212 StGB
      Totschlag

      (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

      (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

 

Dem habe ich als Kurzkommentar des Bundesgesetzgebers nichts hinzuzufügen.

 

Bleibt noch ein ganz anderes Problem, das wir als Stiftung nicht lösen können, der religiöse und kulturelle Geltungs- und politische Machtanspruch einerseits und der Machtanspruch einer Kultur- und religiösen Teilgruppe, deren Menschenbild mit allem kollidiert, was das Völkerrecht an Vorgaben macht und sich blutig in Jahrhunderten leidvoll erarbeitet hat, das dieses Ergebnis der völkerrechtlichen Übereinkunft der Weltmehrheit in jedem Punkt in Abrede stellt mit dem politischen Machtanspruch, dieses Völkerrecht durch die eigenen Vorstellungen gewaltsam ggf. zu ersetzen, und das uns, die Helfer vor Ort, mit dem Tode bedroht, wenn wir im Sinne des Völkerrechts tätig werden. . .

Damit ist eine neue Dimension und Lage entstanden, die neue Antworten und Reaktionen benötigt.

Ich habe dazu versucht, bei islamischen Gemeinden in Deutschland und Fachleuten Meinungen und Stellungnahmen zur Berücksichtigung in der Stiftungsplanung einzuholen. Bisher leider ohne Erfolg.  Auch die katholische Bischofskonferenz war bisher zu keiner Stellungnahme bereit, Es ging in beiden Fällen gerade auch um die Katastrophenseelsorge zur Betroffenen- und Einsatzgruppenversorgung vor Ort. Ich bedauere das sehr. Allerdings hatte ich beiden Gruppen das Missionsverbot in unserem Bereich ausgesprochen, damit es zu keinen religiös motivierten Konkurrenzen und Konflikten im Einsatz kommt.

Ich halte ihnen zugute – wie ausländischen Stellen -, uns erst formell zu akzeptieren und zur Kenntnis zu nehmen, wenn die Stiftung gegründet ist und die nationalen Anerkenntnis- und Akkreditionsverfahren formell durchlaufen hat. Dennoch wünsche ich mir gerade dort Menschen „mit Eiern in der Hose“, die sich darüber hinweg setzen und das tun, was die Menschlichkeit zwingend gebietet: die deutsche Bundesregierung in den diplomatischen Hintern zu treten mit z.B. Einbestellung der Botschafter zur Darlegung, warum wir noch nicht freigegeben sind. Davor hätte ich – auch als Staatsbürger solcher Staaten - Respekt, das würde mich begeistern. Aber ich bin Realist und weiß, das wir davon noch weit entfernt sind, dass sich „Hochhonorable“ das trauen und über ihren eigenen Schatten der „politischen Korrektheit" springen. Was ich mache kann auf seine jeweilige Weise jeder, auch ein gekröntes Haupt: das Herz in die eigene Hand nehmen, die Etikette hintanstellen und etwas tun und anbieten. Ich kann hier nur den Präsidenten der USA Barack Obama zitieren mit den schlichten drei Worten:

 

„Yes we can”.

 

Mehr ist nicht nötig. Keinem fällt damit ein Zacken aus der Krone, ganz im Gegenteil. Die Handlung ehrt den Handelnden über seinen bisherigen Status hinaus. Vielleicht sollte das mal jemand weitersagen?  Ich werde darauf nicht warten. 

 

Und nach wie vor:

 Aktuell zu den Meldungen zu Sri Lanka

Der Weltsicherheitsrat ist tief besorgt über die humanitäre Lage in Sri Lanka. Anlass ist der Schlusskampf zwischen dem Tamil-Tiger Rebellen und der Regierung. Mehr als 90.000 Zivilisten sind zwischen den Fronten eingekesselt und müssen dringlichst evakuiert werden. Der Weltsicherheitsrat apelliert dringend an beide Parteien, die Sicherheit der Zivilisten zu gewährleisten. Wie das in einer Dschungelschlacht zwischen den Fronten möglich sein soll kann er nicht sagen.

Der Weltsicherheitsrat hätte mit dieser Stiftung ein staatsrechtlich formelles und aktiv einsetzbares Handlungsinstrument. In einem solchen Falle erginge ein Hilfeersuchen an die Stiftung, und diese, mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet, würde unmittelbar aktiv. Hier wäre u.U. zumal die Hauptkampfzone nahe der Küste ist, eine kombinierte amphibische und Luftevakuierungsoperation durchzuführen. Die Stiftung wird zu gg. Zeit die technischen Mittel dazu haben gem. Programm. Da die Stiftung als einheitlich und auf  dem Feld eindeutig als der UNO zugehörig ausgewiesen wäre, also als Nichtkombattant, der unter keinen Umständen angegriffen werden darf, und der die Befehlsgewalt der UNO-Aktion innehat, auch die Kriegsparteien betreffend, könnte eine solche Evakuierungsaktion in relativ kurzer Zeit und sehr kompimiert und nachhaltig durchgeführt werden.

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Was sagt uns das für das Stiftungsprojekt?

Die Arbeit ist reichlich vorhanden. Je schneller wir beginnen können je besser.

 

 Den aktuellen Sachstand bis zum Stand November. 2008 entnehmen Sie bitte diesem Link. Siehe den aktuellen Urheberhinweis

Zunächst eine technische Vorbemerkung:  Das Anschreiben an die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel vom 07.01.2008 ist weiter aktuell. Die Bundeskanzlerin wird ersucht, sich dazu zu äußern und Stellung zu nehmen.

 Siehe dazu die Unterrichtung an Ihre Excellenz, die Botschafterin der Islamischen Republik Afghanistan, Frau Prof. Dr. Maliha Zulfacar.

 

Im Mai 2009

Jürgen Peters

 

 

Rev. Nr. 00.0 - 09.05.2009