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Wichtig
- aus aktuellem Anlass zum Stand 09.05.2009
Siehe
dazu die
Vorstellung der neuen Sach- und Rechtslage Stand 20.04.2009:
Siehe
dazu auch das Vorwort mit weiteren Informationen:
Unter diesem Link finden Sie alle wesentlichen Dokumente zum
Nachweis in Ersatzzustellung und zur Kenntnisnahme sowie eine umfassende
Darstellung der schadensbegründenden durch die Amtswaltung und o.g. Amtsmeinung
gestörten Tätigkeiten und Projekte.
Zur
Schnellübersicht über das Projekt wird Ihnen eine neue Kurz-Zusammenfassung -
Prospekt -
als PDF-Dokument
sowie als PDF-Druckversion
zur Verfügung gestellt. Dann
begrüße ich hier unsere Gäste,
die uns besuchen, anonym wie erkennbar, herzlich willkommen. Hier
sehen Sie, wer uns besucht. Die Liste ist nicht immer ganz aktuell
zum heutigen Besuchstag, aber wir arbeiten dran.
Sehr
geehrte Excellenzen, Eminenzen und Magnifizenzen,
sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe
Freunde und Mitstreiter.
Nach den aktuellen Meldungen der Agenturen sind vermutlich
bis 500.000 Menschen auf der Flucht vor den Taliban-Kämpfern und der
Militäraktion gegen diese, Pakistan bittet um internationale Hilfe zur
Versorgung der Flüchtlinge.
Mitarbeiter internationaler Hilfsorganisationen betrachten
diese Aufgabe wegen der Bedrohungslage als besonders schwierig und heikel. Das
IKRK teilt mit, dass die Lage sehr schwer einzuschätzen sei, da einige Regionen
nicht mehr erreichbar seien insbesondere aufgrund der schnell wechselnden
Kampflage. Das IKRK und der Rote Halbmond stellen derzeit die Nahrungsmittel
und Versorgungsgüter für 120.000 interne Vertriebe und die medizinische
Versorgung für weitere 30.000 Menschen
zusammen. Die Kapazitäten der Rote-Kreuz-Hospitäler in Peschawar, Timmergarah,
Mardan und Swat wurden ausgeweitet.
Mitteilung des Österreichischen Roten Kreuzes vom
07.05.2009
Das IKRK ruft die Konfliktparteien auf, das humanitäre
Völkerrecht einzuhalten – und insbesondere alle nur möglichen
Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um die Zahl der zivilen Opfer auf ein Minimum
zu beschränken“, sagte der Leiter der IKRK-Delegation Islamabad, Pascal Cuttat.
„Durch Kämpfe vertriebene Zivilisten haben Anspruch auf Hilfe, um ihre
grundlegenden Bedürfnisse wie Nahrungsmittel, Wasser, Unterkunft und
medizinische Betreuung zu decken. Humanitäre Organisationen wie das IKRK müssen
einen sicheren und ungehinderten Zugang zu der betroffenen Bevölkerung
erhalten.
Schon 2007 wurde folgendes berichtet:
Quelle: Webblog Sicherheitspolitik, strategische Analysen und Kommentare:
13. Dezember 2007
Das Handeln der Taliban zieht in großem Umfang negative Folgen für die
humanitäre Lage der afghanischen Bevölkerung nach sich.
Indem sie den Aufbau medizinischer
Versorgung in Teilen des Landes verhindern, verschärfen
die Taliban die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung erheblich. Die
wenigen vorhandenen Ärzte würde vorwiegend Kämpfer der Taliban behandeln. Gelieferte
Hilfe würde von den Taliban vernichtet:
Whenever the military or the government
distributed aid, he said, including blankets, children’s notebooks or winter
clothes, the Taliban entered the village, collected the aid and set it on fire.
“We would like to support the coalition forces, but if we do that the Taliban
will come at night and cut off our heads,” Rahmatullah said.
In Pakistan gingen die Taliban
wiederholt gegen Schutzimpfungen vor und verbreiteten, diese seien Teil einer
westlichen Verschwörung zur Unfruchtbarmachung von Muslimen. In anderen Fällen
wurde Nahrungsmittelhilfe
vernichtet.
Wie die Taliban durch ihr Vorgehen
gegen Schulen und andere Infrastruktur sowie durch ihre Verhinderung von
zivilem Aufbau Elend in der
Bevölkerung schaffen, beschreibt auch dieser aktuelle Artikel.
Vor einigen Wochen bereits hatte
der Journalist Aziz Ahmad Tassal das zu diesem Zeitpunkt noch von den Taliban
kontrollierte Musa
Qala besucht. Der Journalist sprach in der Ortschaft u.a. mit einem lokalen
Führer der Taliban. Aus seinen Darstellungen wird deutlich, wie problematisch
die Folgen der Präsenz der Taliban für die Zivilbevölkerung sind.
Er erklärte u.a., dass
internationale Hilfsorganisationen nicht geduldet würden. Mit dem nahenden
Winter verschlechtert sich die Versorgungslage der Bevölkerung. Ohne
internationale Hilfe droht in Teilen des Landes Hunger.
Die Taliban verhindern
zudem Aufbauprojekte wie die Instandsetzung des Kajaki-Staudammes, die bis
zu 4.000 Menschen beschäftigen würde. Danach könnten große Teile Afghanistans
günstig mit Wasser und Elektrizität versorgt werden. Hilfsorganisationen hatten
bereits die Arbeit aufgenommen, um den Betrieb des Dammes durch
landwirtschaftliche Projekte sowie Maßnahmen in den Bereichen Bildung und
Gesundheit zu flankieren. Sie stellten aufgrund der Talibanpräsenz ihre
Aktivitäten jedoch größtenteils wieder ein. Die Bevölkerung aus den
Dörfern in der Umgebung des Dammes ist größtenteils geflohen.
Die Taliban wollen wirtschaftliche
Entwicklung in der Region verhindern, weil sie befürchten, dass in diesem Fall
der Anreiz für Drogenanbau (durch den sie sich finanzieren) sinken würde.
Bildung für die Bevölkerung würde zudem dem Menschen- und Gesellschaftsbild der
Taliban widersprechen.
Wir haben es hier
also mit einem sehr schwerwiegenden interkulturellen und Religionsproblem zu
tun, das verstrickt ist mit lokalen geografischen, Stammes- und sonstigen
Machtansprüchen wie einem absoluten religiösen Missionswillen als
absolutistisches Weltreligionssystem. Damit steht die Weltgemeinschaft einem neuen – ansich
alten – Problem gegenüber diesmal in einer neuen globalisierten Form. Zu sehen
der 11. September 2001 als Weltcäsur.
Es wäre selbstverständlich, dass sich die Stiftung an den
Hilfsmaßnahmen des IKRK und Roten Halbmondes beteiligt und diese tatkräftig
unterstützt. Wir müssten davon ausgehen, dass dieser Hilfseinsatz unter aktiven
Gefechtsbedingungen stattfindet unter der besonderen Gefahr des gezielten
Angriffs auf die Stiftungseinheiten als Kriegs- und Gefechtsziel-. Wir müssten
weiterhin davon ausgehen, dass dieser Einsatz auf Ersuchen der Regierung des
Staates Pakistan erfolgt und wie militärischen Schutz und militärische
Bewachung von Kampfeinheiten benötigen wird, um unsere Hilfeaufgaben zu
erfüllen. Ich hätte in diesem Falle
unseren Mitarbeiten die Teilnahme am Einsatz freizustellen in den
Hochrisikolagen wegen besonderer Gefahr für Leib und Leben. Er würde also nur
mit freiwilligem und in solchen Lagen besonders ausgebildetem und erfahrenem
Personal durchgeführt werden. Ich müsste darauf bestehen das unsere
Einsatzhubschrauber zur Versorgung und Evakuierung aus Hochrisikozonen z.B. von
Kampfhubschraubern und Bodeneinheiten zur Lande- und Operationsplatzsicherung
begleitet würden. Ansonsten dürfte ich keine Flug- und Fahrerlaubnis erteilen.
Unser Hilfeeinsatz müsste nach der Geografie wie
Geländelage vor Ort aus kombinierte See- und Boden-sowie Luftlandeoperation
angelegt werden. Insbesondere die Evakuierung der Bevölkerung aus dem
Gefechtsgebiet müsste in einer rollenden Lufbrücken-Luftlandeoperartion
erfolgen, in der in größtmöglicher Zahl und Geschwindigkeit die Menschen als
erste Maßnahme ausgeflogen und in sicheres Gebiet gebracht werden müssen. Das
unter der Maßgabe, dass in der Mehrheit jeweils aus kleineren Dörfern und
Gemeinden wenige hundert Personen in Situ und en Block auszufliegen wären. Für
größere Gemeinden wären gesicherte Fahrgassen anzulegen, wobei die
Stiftungsfahrzeuge mit den lokalen vollbeladenen Zivilfahrzeugen rollen würden
auch als deren Bedeckung und Protektion mir Luftüberwachung und Luftaufklärung
vor Angriffen und Hinterhalten und unter Minenlage. Das in einer kombinierten
Luft-Bodenaktion, bei der die zu Evakuierenden zu sicheren Feldlandestellen
ausgeflogen und dort von den schweren Geländefahrzeugen abgeholt und weiter
transportiert werden. Da wir dabei damit rechnen müssen, unter Feuer der
Taliban zu geraten oder auch der Armee als „friendly fire“ sind die nötigen
Abwehrmaßnahmen vorzusehen, sonst kann nicht geflogen und gefahren werden. Im
Höhen-Luftabwurf außerhalb der Feuerzone
können in diese Regionen auch Hilfsgüter wie Nahrungsmittel, Trinkwasser
und Medikits abgeworfen werden. Ferner kann den Betroffenen auf dem
Luftversorgungsweg der Weg in die Richtung der Auffangpunkte der Retter
gewiesen werden, wobei diese damit zugleich einem akuten Gefechtsangriff der
Taliban ausgesetzt wären. Daher wären diese mobilen und jederzeit verlegbaren
Auffangstellen gegen Angriffe gefechtsmäßig zu sichern.
Wir müssen bei dieser Aktion besonders davon ausgehen, das
etliche der zu Evakuierenden insbesondere durch Gefechtseinwirkung verloren
gehen werden wenn sie versuchen, das Gebiet der Taliban zu verlassen. Wir
werden uns also auf diejenigen konzentrieren müssen, die durchkommen. Es ist
dann Aufgabe der pakistanischen Armee, die Evakuierungsräume freizukämpfen und
für uns frei zu halten.
Die Stiftung hätte die Mittel und das Personal dazu, einen
solchen Rettungseinsatz durchzuführen.
Nach Stiftungs-Geschäftsordnung würde ein solcher Einsatz
unter dem unmittelbaren Oberkommando des International Desater Relief Teams des
UN-Weltsicherheitsrates erfolgen mit einem Kommandoteam des Teams vor Ort als
Teil der Einsatzleitung. Ferner mit Erlaubnis und Assistenz der Staatsregierung
von Pakistan.
Der Einsatz würde formell als Hilfeleistung nach
ergangener Anforderung zur internationalen Hilfe erfolgen.
Nach der vorläufigen unverbindlichen Bedarfsschätzung
wären unsererseits bereit zu stellen:
- 1 Commanderschiff zur Haupt-Einsatzleitung der Aktion vor
Ort, samt mobilen Einsatzleitungs- und Stabsmitteln lokal vor Ort.
- 3 Katastrophenschutztransporter (ev. zusätzlich ein angemieteter
RoRo-Autotransporter, wir überlegen einen eigenen zum Fahrzeug- und
RoRo-Transporter aufzulegen, der die Flotten-Einsatzgeschwindigkeit mit laufen
kann integriert in die Flottenstruktur).
- 2 Flottenversorger im rollenden Austausch.
- 1 Medium-Trinkwassertanker zur Trinkwasserversorgung.
- 1 Sicherungsschiff zum Flottenschutz.
- 150-200 Transportfahrzeuge mit schwerer Straßenmeisterei und Minenräumzügen.
- Das Material und Versorgungsgut für zwei Auffanglager von
mind. je 100.000 Personen und weitere in Assistenz für das IKRK und den Roten
Halbmond und deren Mittel und Personal, die wir dann auch transportieren.
- Eine rollende Versorgungs- und Nachschub-Luftbrücke der
C-17 Transportmaschinen.
- Höhen-Luftaufklärung – die eigene.
- Mind. 10 Skycrane-Transporthubschrauber und mind. 15
S.A.R. Hubschrauber (14 der Bordfliegerei der Flotte samt weiteren der
Flugreserve).
- Neben den Schiffsbesatzungen das erforderliche
Fachpersonal (bis. ca. 2.000 Personen).
Basis-Landehafen wäre Karachi trotz dortiger Taliban-und
Anschlagsgefahr. Der Ladungs- und Fahrzeugumschlag würde im normalen
Kai-Verlande- und RoRo-Betrieb erfolgen unter der Bedeckung unseres eigenen
Sicherungsschiffes als Bedingung an die Regierung von Pakistan. Das
Sicherungsschiff würde dafür unter das Seepolizeikommando der pakistanischen
Küstenwache ausgeliehen und diese in
den Einsatzstab der Stiftung integriert. Das unter verschärften
Sicherheitsvorschriften der Stiftung der höchsten Sicherheitsstufe.
Das bedeutet, dass die Flotte den Hafen nur zum Be- und
Entladen anläuft und sonst in ausreichendem Sicherheitsabstand zur Küste auf
See verbleibt und von dort den Betrieb und Einsatz leitet und durchführt. Lediglich das Lazarettschiff verbleibt nach
Lage länger im Hafen, dann streng bewacht, wenn es die Sicherheitslage erlaubt.
Wenn nicht verlegt es ebenfalls zur Flotte und arbeitet von dort.
Das wäre möglich und machbar, wenn sich dem nicht ein
„Oberbürgermeister aus Braunschweig“, ehemaliges Mitglied der NDP, hartnäckig
und gegen Gerichtsurteil unbelehrbar widersetzen und dessen neue Mutterpartei
als politisch weisungsgebendes Regierungsorgan das nicht derzeit noch mit tragen
würde.
Ich möchte das wie folgt kommentieren:
Zur Falschbeurkundung, ich würde meinen Beruf und Betrieb nicht
mehr ausüben und ich wäre ohne Berufsausbildung – siehe die Urkundsbeweise des
Gegenteils als Schadensanlass und Anlass dieses Stiftungsprojekts -
§ 348 StGB
Falschbeurkundung im Amt
(1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme
öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich
erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder
Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 249 BGB
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist,
hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz
verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder
wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger
statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der
Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die
Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
§ 242 BGB
Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung
so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es
erfordern.
Zur daraus erfolgreich vereitelten schon
möglichen Hilfeleistung:
§ 323c StGB
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr
oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen
nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung
anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 212 StGB
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu
sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren
bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf
lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Dem habe ich als Kurzkommentar des Bundesgesetzgebers
nichts hinzuzufügen.
Bleibt noch ein ganz anderes Problem, das wir als Stiftung
nicht lösen können, der religiöse und kulturelle Geltungs- und politische
Machtanspruch einerseits und der Machtanspruch einer Kultur- und religiösen
Teilgruppe, deren Menschenbild mit allem kollidiert, was das Völkerrecht an
Vorgaben macht und sich blutig in Jahrhunderten leidvoll erarbeitet hat, das
dieses Ergebnis der völkerrechtlichen Übereinkunft der Weltmehrheit in jedem
Punkt in Abrede stellt mit dem politischen Machtanspruch, dieses Völkerrecht
durch die eigenen Vorstellungen gewaltsam ggf. zu ersetzen, und das uns, die
Helfer vor Ort, mit dem Tode bedroht, wenn wir im Sinne des Völkerrechts tätig
werden. . .
Damit ist eine neue Dimension und Lage entstanden, die
neue Antworten und Reaktionen benötigt.
Ich habe dazu versucht, bei islamischen Gemeinden in
Deutschland und Fachleuten Meinungen und Stellungnahmen zur Berücksichtigung in
der Stiftungsplanung einzuholen. Bisher leider ohne Erfolg. Auch die katholische
Bischofskonferenz war bisher zu keiner Stellungnahme bereit, Es
ging in beiden Fällen gerade auch um die Katastrophenseelsorge zur
Betroffenen- und Einsatzgruppenversorgung vor Ort. Ich bedauere das
sehr. Allerdings hatte ich beiden Gruppen das Missionsverbot in unserem Bereich
ausgesprochen, damit es zu keinen religiös motivierten Konkurrenzen
und Konflikten im Einsatz kommt.
Ich halte ihnen zugute – wie ausländischen Stellen -, uns erst formell zu
akzeptieren und zur Kenntnis zu nehmen, wenn die Stiftung gegründet ist und die
nationalen Anerkenntnis- und Akkreditionsverfahren formell durchlaufen hat.
Dennoch wünsche ich mir gerade dort Menschen „mit Eiern in der Hose“, die sich
darüber hinweg setzen und das tun, was die Menschlichkeit zwingend gebietet:
die deutsche Bundesregierung in den diplomatischen Hintern zu treten mit z.B.
Einbestellung der Botschafter zur Darlegung, warum wir noch nicht freigegeben
sind. Davor hätte ich – auch als Staatsbürger solcher Staaten - Respekt, das
würde mich begeistern. Aber ich bin Realist und weiß, das wir davon noch weit
entfernt sind, dass sich „Hochhonorable“ das trauen und über ihren eigenen
Schatten der „politischen Korrektheit" springen. Was ich mache kann auf seine
jeweilige Weise jeder, auch ein gekröntes Haupt: das Herz in die eigene Hand
nehmen, die Etikette hintanstellen und etwas tun und anbieten. Ich kann hier
nur den Präsidenten der USA Barack Obama zitieren mit den schlichten drei
Worten:
„Yes we
can”.
Mehr ist nicht nötig. Keinem fällt damit ein Zacken aus
der Krone, ganz im Gegenteil. Die Handlung ehrt den Handelnden über seinen
bisherigen Status hinaus. Vielleicht sollte das mal jemand weitersagen? Ich werde darauf nicht warten.
Und
nach wie vor:
Aktuell zu den Meldungen zu Sri Lanka
Der
Weltsicherheitsrat ist tief besorgt über die humanitäre Lage in
Sri Lanka. Anlass ist der Schlusskampf zwischen dem Tamil-Tiger
Rebellen und der Regierung. Mehr als 90.000 Zivilisten sind zwischen
den Fronten eingekesselt und müssen dringlichst evakuiert werden.
Der Weltsicherheitsrat apelliert dringend an beide Parteien, die
Sicherheit der Zivilisten zu gewährleisten. Wie das in einer Dschungelschlacht
zwischen den Fronten möglich sein soll kann er nicht sagen.
Der
Weltsicherheitsrat hätte mit dieser Stiftung ein staatsrechtlich
formelles und aktiv einsetzbares Handlungsinstrument. In einem solchen
Falle erginge ein Hilfeersuchen an die Stiftung, und diese, mit
den entsprechenden Vollmachten ausgestattet, würde unmittelbar aktiv.
Hier wäre u.U. zumal die Hauptkampfzone nahe der Küste ist, eine
kombinierte amphibische und Luftevakuierungsoperation durchzuführen.
Die Stiftung wird zu gg. Zeit die technischen Mittel dazu haben
gem. Programm. Da die Stiftung als einheitlich und auf dem
Feld eindeutig als der UNO zugehörig ausgewiesen wäre, also als
Nichtkombattant, der unter keinen Umständen angegriffen werden darf,
und der die Befehlsgewalt der UNO-Aktion innehat, auch die Kriegsparteien
betreffend, könnte eine solche Evakuierungsaktion in relativ kurzer
Zeit und sehr kompimiert und nachhaltig durchgeführt werden.
I
Was
sagt uns das für das Stiftungsprojekt?
Die
Arbeit ist reichlich vorhanden. Je schneller wir beginnen können
je besser.
Den
aktuellen Sachstand bis zum Stand November. 2008 entnehmen Sie bitte diesem
Link.
Siehe den aktuellen Urheberhinweis
Zunächst
eine technische Vorbemerkung: Das
Anschreiben an die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel vom 07.01.2008
ist weiter aktuell.
Die
Bundeskanzlerin wird ersucht, sich dazu zu äußern und Stellung zu
nehmen.
Siehe
dazu die Unterrichtung an Ihre
Excellenz, die Botschafterin der Islamischen Republik Afghanistan,
Frau Prof. Dr. Maliha Zulfacar.
Im
Mai 2009
Jürgen Peters
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