Wie alles begann

          Die Einladung von MAreD/EMSA 2006 und weitere Informationen         

 Einführung durch den designierten Stifter    Legende der Stiftungsidee    Zur Frage der Stiftungsbedeutung

 Aktueller Stand im Juni 2010, wird um weitere Akten noch aktualisiert  

Die Amtsmeinung "So´ne Scheiße höre(sehe) ich mir nicht an" gilt auch heute - 2010 -weiter fort. Mal sehen wie lange noch.

Kurzfassung: Alle Forderungen sind präkludiert und rechtskräftig. Mit Rücksicht auf laufende Vorgänge konnt nicht laufend weiterberichtet werden. Inzwischen ist der Fall auf die einzige politische Frage reduziert: wann bequemt sich die Bundeskanzlerin als oberste Aufsichtsbehörde die Schadensregulierung anzuordnen und sich an die eigenen Gesetze zu halten. Mehr ist nicht mehr interessant. Dennoch sollte jeder Bürger wissen, wie in Deutschland die Menschen und leistungsträger "in die Tonne getreten werden". da hilft auch keine Initiative von der Leyden, die Leute aus Hartz IV den Wald fegen und Märchen vorlesen lassen zu wollen als "Bürgerarbeit". Das bereinigt lediglich die Statiktik, die Kernprobleme aber nicht wirklich.

In der Folge habe ich den Fallhergang aktueller Stand mit Dokumenten und Bildern in PDF-Dokumenten geordnet dargestellt. Es sind teils recht große PDF´s mit Ladezeitzen. Bitte nicht ungeduldig werden. Es lohnt sich. Die PDF-Darstellung ist erforderlich zur formellen Amts-Ersatzzustellung. Zu gg. Zeit wird eine HTM-Version nachgeholt, sollte das erforderlich werden. Hier ist eine Projektsite und keine Privatveranstaltung, und daher sind diese Informationen vor allem zum "dienstlichen Gebrauch" gedacht wie zur Erklärung, warum es dieses Projekt überhaupt gibt  und welche Kompetenzen der designierte Stifter hat. Wenn die Sache abgeschlossen ist kann der Bestand auch dem Bundesarchiv überreicht werden als historische Dokumente. Natürlich sind das nur kleine Auszüge. Allein von den Schleppern im Maßstab 1:100 gibt es ca. 250 fertige Bilder und weitere 150 in Arbeit. Die längsten Bilder messen 1,3 Meter. Das ist digitalisiert und wird in Computergrafik umgesetzt. Ich muss am Essen und der Kleidung sparen um das zu ermöglichen. Nachlässiger und schäbiger kann ein Staat seine kulturellen und technologischen Leistungsträger nicht behandeln gerade in einem Staat, der zu 100 % volkswirtschaftlich von diesen Leistungsträgern lebt und auf diese zwingend angewiesen ist mangels anderer verkaufbarer Rohstoffe. Das ist einem durchschnittlichen deutschen Politiker, Beamten oder sonstigen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in der Regel nicht vermittelbar, weil in seiner Dienstvorschrift nicht aufgeführt. Sonst gäbe es es meinen Fall nicht und viele andere Fälle ebenfalls nicht. Ich halte eine solche Politik für grenzenlos dumm und politisch wie wirtschaftlich selbstmörderisch. Wenn ein einfacher Streifenpolizist und schlichter Jurist solches anhalten kann läuft etwas sehr falsch in diesem Staat.

 

 

Persönliche Daten

Meine Vitae

Meine Zeugnisse und Berufsnachweise als "berufsloser von Amts wegen"

 Die Patentlage zu Schadensfallbeginn 1987

Zur Fotografenausbildung

 Zur EDV-Ausbildung ab 1988

Verbandstätigkeit

 

 

Projektarbeiten

Für die Landesausstellung  Niedersachsen 1985 "Stadt im Wandel" (Thema Hansezeit) in Braunschweig. Eröffnungsausstellung des Landesmuseums "Vieweghaus" in Braunschweig

Für die Stiftung deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven zur Erfoschung der norddeutschen Schiffahrt und zur Koggeforschung

 

     

  

Die eigene Kunsttätigkeit

Teil 1  Zeichnung bis Malerei

Teil 2  maritime Themen

Teil 3  Computergrafik

Teil 4  Cartoons

Teil 5  Akustik-Projekt

 

 

Für das Staatstheater Braunschweig und andere Künstler  

 Teil 1

 Teil 2

 Teil 3

Und für die CDU Braunschweig

CDU-Wahlkampfwerbung

 

Schiffahrt und Publikationsprojekt

Vorprojekte Teil 1

Vorprojekte Teil 2

Publikationsprojekt Teil 1

Publikationsprojekt Teil 2

Publikationsprojekt Teil 3

Publikationsprojekt Teil 4

 

Die Aktenlage

Auszug aus den Schlüsselakten

 

 

 

 

Das Gieger-Projekt - Akustiktechnik

Vitae der Unternehmenstätigkeit

Teil 1 - Einstieg in die Arbeit

Teil 2 - Grund-Systemfunktion

Teil 3 - wirtschaftliche Aspekte

Teil 4 - Designgrundlagen

Teil 5 - Bühnenkonzepte

Teil 6 - Bühnentechnik und PA

Teil 7 - Tontechnik

Teil 8 - Unternehmensaktivitäten

Erfahrungsberichte - Teil 1

Erfahrungsberichte - Teil 2

Digitalmischpulte

Gewerbegebiet Braunschweig

 

Juristische Texte und Urteile zur weiteren Erläuterung

Unfaires Gerichtsverfahren

Querulanz

Richterliche Unabhängigkeit

Geschichte Recht: Rassenschande

Stillstand der Rechtspflege

Akteneinsicht

Schuldanerkenntnis

Abhängigkeit der Staatsanwälte

 

 

Aktion "Helft Deutschland"

Schulden wegen Behörden

EuGH-Haftungsrecht I

EuGH-Haftungsrecht II

BVerfG - Rechtliches Gehör

EuGH-Urteil C-224/01

Verjährung

Prozessbetrug

Zitate zur Justiz

 

 Dazu der Titel vom 02.08.2008 gegen die ARGE Braunschweig mit der Gerichtsvollzieherzustellung vom 19.08.2008

Und die bereits vorgestellten Akten zum Fall  als Auszüge aus der Gesamtakte

 

Würde ich nicht so viel Zeit, Kraft  und Geld mit den Behörden sinnlos verplempern müssen wären die Projekte schon dreimal fertig. Daran kann man ermessen wie die überbordende Verwaltung die Gesellschaft behindert und schädigt zur absoluten Unbrauchbarkeit und sinnlosen Verschleuderung unserer Steuergelder. Die Volkswirtschaft hätte sicher mehr davon, diese Überzähligen unter der Grundsicherung spazierengehen zu lassen oder anderswo sinnvoll einzusetzen, zum Wald fegen und Hundehaufen einsammeln, das wäre billiger als allein dieser Schadensfall. Eine wesentliche Straffung und Effizienzverbesserung der Verwaltung scheitert jedoch an der Unkündbarkeit der Beamten - Relikt aus dem Kaiserreich vor 1918, als es soviele Beamte wie heute noch nicht gab und die wenigen wirklich gebraucht wurden, sehr schlecht bezahlt obendrein anmders als heute - und der Zwangsvorstellung des Beamtenbundes etc., sie wären unverzichtbar. Viele Parlamentarier sind Beamte, kennen nichhts anderes  und würden vermutlich in der freien Wirtschaft nicht lange überleben. Die guten Leute gehen oftmals in deutlich besser dotierte Jobs in der Wirtschaft, der Bodensatz bleibt zurück. Das schlimmste aber ist die Wahnvorstellung, Beamtenfleiß sei in Verordnungstätigkeit und Verfahrenswut messbar zur Karrierebeförderung. Man sollte deutschen Beamten einen Bonus für Nichtzstun an den richtigen Stellen zahlen, das würde sich lohnen, unter der Voraussetzung, der Beamte weiss wann er spezierengehen darf und soll. Nichts zu tun ist vielfach effektiver für uns Bürger als diese Jagd nach Verwaltungserfolgen und unseren Steuergelndern zur Finanzierung dieses Systems.  

 

Und noch einmal zusammengefasst der aktuelle Gesamtstand in weiteren wichtigen Details:

Die Aktenlage ergibt: eine schlichte Falschbeurkundung liegt zugrunde, ich hätte meinen Beruf und Betrieb selbst aufgegeben, was durch das Finanzamt schon als Gegenteil bewiesen ist, so etwas habe ich auch nie erklärt, die amtsbestätigt als Beurkundung einer Behörde ausgewiesen ist, die nach eigenem Zeugnis mitteilt, dazu nicht befugt zu sein. Daraus resultiert die Amtsunterstellung, ich würde meinen Beruf und Betrieb nicht mehr ausüben zugleich gegen den Beweis z.B. durch die Finanzbehörden, dass das Gegenteil richtig ist. Es geht also um einen klassischen Behördenfehler der „billigsten“ Art, der jedoch wegen der in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Praxis, Amtshaftungsschäden zu deckeln und zu willküren unter die politische Entscheidung fiel, ihn nicht zu entschädigen. Es war von Beginn an klar, dass der Fall teuer wird, weil in Patentsachen unerlaubt eingegriffen wurde. Das haben Akteneinsichten vom Ende 2008 ergeben, die bis dato verweigert waren, die nun ausgewertet und in weitere rechtliche und politische Schritte umgesetzt sind. Deren Ergebnisse sind abzuwarten, dazu soll den involvierten Stellen Gelegenheit gegeben werden Stellung zu nehmen, bevor darüber volle Öffentlichkeit hergestellt wird.

Bereits vorgestellt wurde der Ausgang der gerichtlichen Summenfeststellung, welche die Geschäfts- und Wirtschaftsgrundlage der Stiftung bildet. Hiergegen wurde ebenfalls keine Einwendung erhoben, die Summen sind damit rechtskräftig. Die dazu im Nachgang festgestellte Falschbeurkundung erhärtet den allem zugrunde liegenden Feststellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Niedersachsen/Bremen(Lüneburg), dass ein Amtshaftungsfall, eine Sache des § 71 Abs. 2 GVG vorliegt.

Als Verfahrenserschwernis hat sich herausgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland die Hauptkomponenten der Datenschutzrichtlinie der EU 95/46 im nds. Datenschutzgesetz nicht ausreichend umgesetzt hat, bzw. die nds. Behörden die Einsichtnahme in die Akten verschleppend verweigerten und die Berichtigungen der Daten weiter verweigern in der Bundesverantwortung, die Auflage des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 30.09.2003 AZ.: C-224/01 zur Amts- und Staatshaftung nicht umgesetzt hat, eine neutrale Instanz in Deutschland zur rechtlichen Abwicklung solcher Amtshaftungsverfahren zu schaffen. Die bisher zuständigen Landgerichte stehen, wie die Praxis zeigt unter dem Vorbehalt der Erfüllung politischer Weisungen der Bundes- und Landespolitik als „Auftragsgerichte“ nach der gewillkürten politischen Entscheidung, wer entschädigt werden darf/soll und wer nicht. Zwar sind die Richter an das Gesetz gebunden und nur diesem unterworfen, tatsächlich sind sie jedoch unmittelbar abhängig vom Dienstherrn, der Anstellungkörperschaft Justizministerum, dass die Personalakten führt und das berufliche Fortkommen lenkt. Es bedarf keiner direkten Weisung an einen Richter, es reicht die allgemeine Information, wie über einen Fall politisch entschieden wurde um ihm zu verdeutlichen, welcher Verfahrensauggang von ihm erwartet wird.

Anders ist die Lage bei der strafrechtlichen Aufarbeitung solcher Fälle. Hier stehen die Staatsanwaltschaften als defakto mit paramilitärischer Kommandostruktur versehene Organe gem. §§ 141 – 152 GVG unter direkter politischer Weisungshoheit der Regierung in Form der Justizminister als weisungsgebende Instanz, die entscheidet, ob ein Ermittlungsverfahren eröffnet und wie es geführt wird. Das ist ein Relikt der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949, als man die Übernahme des italienischen Justizmodells als regierungsunabhängige Organschaft mit eigenständiger unabhängiger Verwaltung und Anstellungskörperschaft abgelehnt hatte und auf dem Modell des Ministerialjustiz mit politischer Kontrolle bestanden hatte. Das aus heutiger Erkenntnis sicher auch aus dem Grund, dass man fürchtete, eine politisch unabhängige Justiz, seinerzeit besetzt mit noch teils hochbelasteten NS-Juristen – mangels Ersatz, da es diesen aufgrund der Eleminierungen des NS-Regimes nicht mehr gab – beinhalte die Gefahr der Wiedererrichtung des NS-Regimes mit Hilfe „“Alter Kameraden“. Die gleiche Befürchtung gegen die deutsche Bevölkerung führte ja auch zur Errichtung der „repräsentativen Demokratie“ mit der Ausgrenzung der Bevölkerung und gesellschaftlichen Gruppen und Leistungsträger von der unmittelbaren teilhabe und Mitgestaltung des Staatswesens aus Furcht 1949, die Bevölkerung könne die NSDAP wieder aufleben lassen. Daher wurde die unabhängige und parteiunabhängige Mandatschaft der gewählten Abgeordneten installiert, die ausschließlich ihrem Gewissen unterworfen sind als Vorkehrung gegen einen Rücksturz in eine parteipolitische Diktatur.

Inzwischen sind 60 Jahre vergangen, die Gefahren von 1949 haben sich als unbegründet erwiesen bisher. Aber dieses System hat sich auch vorteilhaft für dioe demokratischen Volksparteien erwiesen als Gründungsplattform neuer Parteienbesitzstände sozusagen. Die ministeriale und damit politische Kontrolle insbesondere der Justiz und Strafjustiz  hat bisher erfolgreich – zum Wohle der Parteien – verhindert, dass diese für Fehler in Haftung genommen werden können. Ein Vorgang wie soeben in Peru erfolgt, oder in Italien, dass Staatspräsidenten vor dem Richter stehen und abgeurteilt werden ist in Deutschland eine Unvorstellbarkeit in der Parteipolitik. Bei den Bürgern schon eher, aber diese sind ja von einer Mitwirkung in diesem Sinne ausgeschlossen. Es gilt die Legalitätskette, die sich wie folgt strukturiert:

Der Wahlbürger wählt die Parteien und Kandidaten, damit ist seine Mitwirkung an der Staatsgestaltung erschöpft. Die Mandatsträger bilden das Parlament und sind allein ihrem Gewissen verpflichten unabhängig, zumindest in der Staatsrechtstheorie.  Was wirklich läuft weiß inzwischen jeder. Diese wählen die Regierung, diese beruft die Verwaltung, die wiederum die Gesetze an die Bürger weiter gibt und anordnet, was in diesem Sinn die Bürger wollen dürfen und sollen. Bei Beschwerden steht der ministerial gelenkte Rechtsweg offen. Der weisungsgebende und als Anstellungskörperschaft tätige Justizminister ist zugleich politisches Regierungsmitglied, in der Regel der jeweiligen Regierungspartei, und setzt unmittelbar die Regierungsbeschlüsse um (wenn er Minister bleiben will). Damit ist der Kreis geschlossen. Bundespräsident Köhler hat dieses System als „Zuschauerdemokratie“ gekennzeichnet, bei dem der demokratisch verfasste Bürger und Souverain vom gestaltenden geschehen ausgeschlossen ist und lediglich nach der Stimmabgabe „Zuschauer im eigenen Staat“ sei. Er rief die Verantwortlichen auf, nun endlich mehr Vertrauen in die Kompetenz der Bürger zu entwickeln und diese auch aktiv an der Gestaltung des Gemeinwesens teilhaben zu lassen.

Ein besonderes Konfliktfeld ist der Grundrechtsbereich des Art. 5 Abs. 3 GG, die vorbehaltlose Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre. Vorbehaltsfrei bedeutet nicht Schrankenlosigkeit, sondern das Verbot an den einfachen Gesetzgeber, diesen Rechtsbereich unmittelbar zu regeln (Grundrechtsvorbehalt für alle einfachen Gesetze). Der Zweck dieses Grundrechtsprivileg ist schlicht: Man will damit die kreative Leistung der einzelnen Bürger – das Urheberrecht und Folgerechte sind personengebundene nicht auf juristische Personen übertragbare Rechte  -  zum Gemeinwohl, zur Nutznießung des Staates und seiner Volkswirtschaft nutzbar machen. Kreative Leistungen entstehen nicht in einer denkgelenkten unfreien politischen Struktur. Hier besteht insoweit eine systematische „Idealkollision“ zwischen den politischen Strukturen und den Hoheitsrechten der einzelnen Bürger insbesondere in einer repräsentativen Demokratie, Herr Putin hat in seiner Variante für Russland den Begriff „gelenkte Demokratie“ entwickelt. 

Was das in der Praxis bedeutet zeigt nicht nur mein Fall auf. Fälle wie den meinen gibt es viele. Etliche Grundrechtsträger sind deswegen ins Ausland bereits abgewandert und ausgewichen, weil sie in Deutschland nicht akzeptiert waren und sich wirtschaftlich nicht entwickeln konnten. Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts rief schon vor Jahren deutsche Erfinder dazu auf, sich lieber mit ihrer Patentumsetzung gleich ins Ausland zu verfügen, weil in Deutschland der politische Wille fehle, das zu fördern und zu unterstützen. 

Ich kann das aus meiner Akte nur bestätigen, in der ich als „größenwahnsinniger Narzisst“ dargestellt wurde. Weil ich die Fortgeltung meines Berufs und Unternehmens geltend gemacht hatte wie die Urheberschaften, weil ich nach Altsfalschbeurkundung dazu als Mitglied der untersten Gesellschaftsschicht nach der Amtseinstufung für diese dazu weder bildungsmäßig noch geistig-intellektuell dazu in der Lage sein konnte und durfte. Daher wurden meine Eingaben als Amtsbeleidigung eingestuft und strafverfolgt. Das ist die Art, wie mit deutschen Erfindern und Unternehmensgründern umgegangen wird, wenn sie nicht  als „akzeptiert“ ins politische Konzept passen und in sie Vorgaben der „Beraterebene“, der Lobbyisten und deren Interessenverstrickungen.

Der deutsche Grundrechtsträger hat also drei Möglichkeiten: mitzumachen, oder entweder rechtzeitig den Staat zu verlassen oder sich der Gefahr auszusetzen, „hinter Gittern“ zu landen, als Krimineller oder als Geisteskranker in der geschlossenen Psychiatrie. Auch dazu liegen aus der Akteneinsicht neue Erkenntnisse vor, die bisher so im gesamten Verfahren noch nicht erkennbar waren, die aber wie die bewiesene Falschbeurkundung entscheidungstragend waren und noch weiter sind, da die Behörden bisher die Korrektur diese selbst bezeugt falschen Akten und Personendaten verweigern unter Aufhebung auch des Datenschutzes nach Bundesrecht wie nach den Richtlinien der EU.

Als Verfahrensführer steht man hier der Frage, alles sofort zu veröffentlichen, unter dem dann hohen persönlichen Risiko „aus dem Verkehr“ gezogen zu werden“ womit auch immer, solange die Behörden das Gegenteil behaupten können, oder die Verfahren strengst nach den Gesetzen zu führen, bis die Beweise absolut eindeutig sind – was sie sind nach den vorliegenden Akten – und als dritter Schritt die Politik damit  zunächst nicht öffentlich damit zu konfrontieren getreu der allgemeinen Grundsatzregel, dass auch der kleine Handwerker zunächst das Recht der Nachbesserung hat, ehe eine Mängelklage überhaupt zulässig ist nach Recht und Gesetz. Das unter der Maßgabe, dass defakto aufgrund der politischen Weisungen und aktenkundigen Entscheidungen zur Entschädigungsverweigerung in Form schriftlicher politischer Weisungen sowie der gesetzlichen Weisungsgebundenheit der Strafjustiz der Richtertisch in der Bundesrepublik Deutschland in einem unabhängigen fairen Verfahren nicht mehr erreichbar ist und nach der ZPO der Stillstand der Rechtspflege eingetreten ist – alle Fristen hemmend bis zur Beseitigung dieses Hindernisses -  in Nichtumsetzung der Atz. 1, 6 EMRK für das faire Verfahren einer unabhängigen Justiz in der Bundesrepublik Deutschland.

Diese deutsche Vorgehensweise – Praxis auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten - hat der EuGH im Plenumsbeschluss zum Paradigmenwechsel der Staatshaftung grundsätzlich verboten und allen Staaten auferlegt, in den nationalen Instanzen einen neutralen Rechtsweg vorzugeben, in dem solche Fälle abgehandelt werden. Wenn dieses nicht erfolgt kann der nationale Rechtsweg nicht ausgeförmelt werden, sind die Rechtsinstanzen der EU (EuGH und EGMR) nicht mehr zur Überprüfung der Einhaltung des EU-Rechts in der nationalen Rechtsprechung und Rechtsetzung erreichbar im Regelverfahren.

Anders gesagt: durch die Nichtumsetzung würde die EU im innersten Kern der Vertragswerke unterlaufen, untergraben und ausgehöhlt. Die Bundesregierung hat vor dem EuGH dazu bezeugt, dass man der deutschen Vorgehensweise zugrunde gelegt habe, der persönliche Rechtsschutz der einzelnen Bürger habe hinter dem Schutzrechtsgut des Anspruchs der „höheren Ehre“ der Behörden regelmäßig zurückzustehen, da das Eingeständnis von Fehlsamkeiten durch Entschädigung das Vertrauen in die Behörden und damit deren Funktion beschädigen könne. Daher behalte man sich vor, politisch zu entscheiden, wann und wer entschädigt werden dürfe und was/wer nicht (Tenor).

Der EuGH  entschied dazu, dass eine solche Rechtsauffassung erst recht das Vertrauen in die Staatsgewalten zerstören müsse , wenn solcherart politische Willkür geübt werde, und hat diese deutsche Vorgehensweise als unerlaubt ausgewiesen und verboten.  Und er ging noch einen entscheidenden Schritt weiter, er führt die Dienstherrnhaftung für Richterentscheidungen ein. Dagegen wurde gehalten, das beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit. Der EuGH hielt dagegen, diese sei wie die Rechtskraft einer falschen Entscheidung nicht berührt,, denn nicht der Richter hafte persönlich, sondern der Dienstherr für den Schaden aus falschen Urteilen. Hierüber wird insbesondere in der Bundesrepublik intern heftig gestritten, insbesondere das (parteipolitisch hochkarätig besetze, als Richterwahlproblem in der Kritik) Bundesverfassungsgericht hat Bedenken gegen solche Beschlüsse, weil man die nationale Integrität verletzt sieht. Der Bundesgerichtshof BGH wiederum wendet das EU-Recht, insbesondere dieses Urteil des EuGH in Endurteil ausdrücklich im Zivil- und Amtshaftungsrecht an. Im Grundrechtsbereich des Art. 5 Abs. 3 GG gibt es noch ein juristisches Hemmnis von größtmöglichem Belang. Wegen der Vorbehaltlosigkeit dieses Grundrechtsbereichs ist einzelfallgebunden das Bundesverfassungsgericht die erste Rechtsinstanz zur Grundrechtskollision mit anderen Rechtsbereichen. Wenn damit verbunden andere berührte Rechtsbereiche wie das Sozial- und Steuerrecht, auch das Zivil- und Strafrecht z.B. den Rechtsweg der Unterinstanzen vorschreiben passiert nach der Reform und Novellierung der ZPO und des BVerfGG  zur Verfahrensvereinfachung folgendes: Das Bundesverfassungsgericht muss Fälle ablehnen, die bereits der Sache nach in Vorentscheidungen geklärt sind. Ob eine Sache damit kollidiert oder nicht entscheiden die Untergerichte, die sich ggf. selbst zu korrigieren haben, was ideal mit der Amtshaftungsregel kollidiert wie der eigenen Rechtsmeinung. In beiden Fällen darf das Bundesverfassungsgericht nicht mehr neu entscheiden, wenn bereits eine Entscheidung vorliegt, außer es sei eine fallüberragende Rechtsfortentwicklung erforderlich, was politisch schon am Willkürungsgebot zum Vorbehalt der politischen Entscheidung als Richtervorgabe scheitern muss. Der Grundrechtsbereich des Art. 5 Abs. 3 GG und dessen Reichweite ist ebenfalls bereits in Urteilen des BverfG geklärt. Diese Neuheiten haben dazu geführt, dass die Funktion des Bundesverfassungsgerichts im innersten Kernbereich wesentlich beschnitten und eingeschränkt wurde und daraus folgend inzwischen über 95 % der Verfassungsbeschwerden in Deutschland abgewiesen werden schon wegen dieser Formalie. Eine Neuüberprüfung der Missachtung des GG durch die Unterinstanzen ist damit ausgeschlossen und das BverfG Defakto umgangen.

Vorteilsnehmende Nutznießer sind insbesondere die politischen Parteien, die das selbst so beschlossen haben und damit ihre Mandatsträger und politischen Beamten samt deren Berufsstandesinteressen insbesondere vor Haftungsinanspruchnahmen bewahren können. Das Bild nach aussen ist ein skandalmakelfreier deutscher Rechtsstaat, der als leuchtendes Beispiel für demokratische und sonstige Korrektheit in der Welt hoch angesehen ist. Wer das in Frage stellt muss ja auch wirklich ein „geisteskranker Irrer“ oder ein Krimineller sein. Es gab in der verblichenen DDR den schönen Satz „Die Partei, die Partei, die hat immer recht“. Wie Stalin mit Kritikern umging wissen wir, wie das NS-Regime das erledigte auch. Nun kann man den Rechtsstaat BundesRD damit nicht vergleichen. Das will ich auch nicht, denn das wäre falsch. Stalin war ein Machtmensch und Diktator. Das NS-Regime war ein durchorganisiertes Gesamtsystem mit weltanschaulich, nach Himmler auch religiösem Anspruch der Rasse als neuer Gott. Pol Pot ließ alle Menschen, die gebildeter waren als der ungebildete Bauer aus prinzipiellen ideologischen Gründen foltern und ermorden. Das trifft alles auf die Bundesrepublik Deutschland nicht zu.  Es sei denn man übernähme die politische Meinung der NPD, die auf dem Parteitag des Landesverbandes Niedersachsen vor laufender Kamra die Meinung äußerte, nicht nur "Ausländer" gehörten zum Feindbild, sondern auch die "Professoren an den Universitäten", also die intellektuelle und innovative Staatselite. Der OB der Stadt Braunschweig war einmal Mitglied und Jugendfunktionär dieser Partei und hat sich nach eigenem Bekunden davon losgesagt. Er wurde aber noch 2008 von eben diesem Landesverband für seine Politik in Pressemitteilung gelobt. Hier geht es also offensichtlich um Amtshaftungsvorbehalte, also um schlicht wirtschaftlich-ökonomische Vorteile, daraus auch erkennbar um Gewichtungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierungen und den parteipolitischen Machterhalt. Das ist eine ganz andere neue Dimension, für die wir eine neue Begrifflichkeit wohl erst noch erfinden müssen.  Es gibt Menschen, die stellen Vergleiche mit Schwellenstaaten an, bekannt auch als „Bananenrepubliken“. Ich denke aber, auch das trifft nicht wirklich den Kern. Es gibt noch ein Argument, dass der Philosoph Peter Sloterdijk kürzlich thematisierte, das auch andere Fachleute thematisieren: die Herstellung einer Oligarchie eines neuen sich feudal institutionalisierenden Finanzadels, der bis 85 % der Volksvermögen und Privatvermögen hält als Anteil von 10-20 % der Bevölkerung (je nach Statistik) und daraus einen „Staat im Staate“ bilden möchte, mit einer armen Regelgesellschaft, in der insbesondere der die Demokratien tragende wirtschaftlich staatstragende „bürgerliche Mittelstand“ das „besondere Feindbild“ sei, das zu beseitigen wäre. Grundrechtsträger mit eigenen Hoheiten wären da besonders störend sollte man annehmen wie eine freie Meinung. Einiges spricht dafür auch im EU-Raum, siehe die Staaten, in denen der bürgerliche Mittelstand bereits weitgehend verschwunden ist. Ich will auch das hier nicht bewerten. Dieses Konzept steht insoweit aus sich selbst in Frage, als uns die Geschäftspraktiken Einzelner vor allem wohl, die man sicher dieser Oligarchie zurechnen könnte, als kaum tragfähig verwiesen hat schon aus der Zerstörung der eigenen und fremder Vermögen mit der Notwendigkeit der Staatshilfen und staatlichen Eingriffnahmen. Es gibt Stimmen, die meinen auch das sei Teil der „Abzocke“, auch noch die Staatshaushalte und Privatvermögen auszuplündern und „umzuleiten“, und „man brauche dafür eine große Krise, um dieses Werk zu vollenden“. Rational durchaus nachvollziehbar als Terminus Technikus. Politisch aber eher fragwürdig, denn dann müsste man auch schlüssig erläutern, dass sich die restlichen 80-90 % der Weltbevölkerungen und der gebildeten Bürger in den Industriestaaten so einfach „wegorganisieren“ ließen. Schon der 21. Sept. 2001 spricht dagegen. Das mag in früheren Gesellschaften mit lokaler Begrenzung möglich und auch üblich gewesen sein, Bevölkerungen ggf. durch Gewaltanwendung „auf das passende Restmaß zu dezimieren“, aber heute dürfte das wesentlich schwieriger vermittelbar sein, zumindest dem Rest der Welt, der nicht zum „inner Circle“ gehört. Einge der Menschen, die man solchem Kreis zuordnen könnte, einst hochgeachtete Mitglieder der gehobenen Gesellschaft und „Macher“ (die Namen sind bekannt) sind auf der Flucht oder sitzen geständig bereits ein. Mann kann das „nach innen“ auch als „Marktbereinigung“ interpretieren ohne das System in Frage zu stellen,  allerdings wird das wohl nicht ausreichen denke ich.

Die Weltwirtschaftskrise hat dieses noch verdeutlicht durch die Verstrickung insbesondere der Landesbanken und der für den Werterhalt der Bundespapiere tragenden Banken, also Institute, die weitgehend politisch gelenkt wurden, die offenbar Gewinnversprechen schneller erlagen als kritische Bankfachleute vieler insbesondere Privatbanken, die sich daran erst gar nicht beteiligt haben.  Das Problem deutete sich ja seit Jahren an, die Fachwelt erwartete gespannt den Termin der Implosion dieser weiteren Blase; wir auch. Verstrickt sind auch die Ministerien, da sie wie bekannt wurde wirtschaftliche und sonstige Lobbyisten bis Bereichsleiterebene als festangestellte in die Ministerien integriert haben, dort können sich sozusagen die Lobbyisten ohne Umweg über die Parlamentslobbytätigkeit „ihre Gesetze passend selber schreiben“, einmalig auf der ganzen Welt wie die Presse berichtete. Man muss dann auch nicht mehr Mandatsträger selber motivieren. Der Vorgang erfolgt im Regel-Geschäftsgang, in dem zur parlamentarischen Entscheidung wie bekannt die Fraktionsvorstände die Richtungen weisen. Damit ist die Rechtsform gewahrt, alles geschieht „nach Recht und Gesetz“ im Rahmen der demokratischen Rechtsstaatlichkeit, bezahlt aus Steuergeldern. Wer das kritisiert, ich muss mich nicht wiederholen………..

Das könnte nun jeden Freund der Stiftung in tiefe Trübsal und Hoffnungslosigkeit verfallen lassen, „weil dann ja nichts mehr geht“.

 

Warum wird die Stiftung dennoch kommen? Weil es den deutschen Rechtsstaat gibt z.B. Ist das nicht der Widerspruch ansich? Theoretisch ja, praktisch nein. Erfolg verpflichtet. Misserfolg kostet Amt und Mandat.  Gerade in einem System, dass die eigene Ehre über das Gesetz stellt.

Was sind die Fakten?

Dagegen kommt keine Lobby an und keine politische Partei,

Aber das ist noch nicht alles.

Bisher hatten wir eine Forderung, nun haben wir den Titel. Nicht in der Form eines Urteils, aber noch besser in der Form der Unterwerfung durch Teilzahlung vor Urteil unter Einwendungs- und Rechtsmittelverzicht. Im weiteren Verfahrensgang hat das zuständige Vollstreckungsgericht samt Gerichtsvollzieher den Titel geprüft und dessen Rechtskraftvermerk durch das Gericht zugestellt und beim Gericht hinterlegt. Grundlage war die gerichtliche Vorprüfung zur Feststellung, dass eine Amtshaftungssache nach § 71 Abs. 2 GVG vorliegt, ebenfalls durch Einwendungs- und Rechtsmittelverzicht der Beklagten rechtskräftig geworden zur Unanfechtbarkeit, das Feststellungsgericht hat den Gesamtvorgang zuvor geprüft. Das ist unanfechtbar aus sich selbst, erfolgt im formell eröffneten Zivilgerichtsverfahren, dass damit in diesem teil rechtskräftig unanfechtbar abgeschlossen ist vor Urteil. Eindeutiger kann niemand ein Verfahren gewinnen.

Viele Stiftungen und Hilfsorganisationen wurden durch die Bankenkrise herbe geschädigt, sind heute in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt und erhalten zudem weniger Spenden, da Großspender ersatzlos ausgefallen sind.  Andere Stiftungen haben komplett ihr Stiftungsvermögen verloren und sind handlungsunfähig geworden. Die Namen sind bekannt.

Wir nicht. Die Verschleppungen haben uns davor bewahrt, in diesen Strudel überhaupt hineingezogen worden zu sein, und das wäre auch nur indirekt möglich gewesen, wenn im Rahmen der Zinserwirtschaftung Bezüge hergestellt worden wären. Bei der Basisförderung nach FED, HSBC und EZB ist das wenig wahrscheinlich, und bei den von uns voraussichtlich beauftragten weiteren Partnern ebenfalls, denn die sind heute  noch alle noch weitgehend unbelastet und schreiben im Gegensatz zu Anderen Gewinne oder sind weitaus geringer tangiert. Auch für uns hat hier eine sehr interessante „Marktbereinigung“ stattgefunden, die uns unsere Entscheidungen heute wesentlich erleichtert. Wir können also unbelastet und ohne Einschränkungen starten, und wir haben heute die Wahl unter Gewährleistungspflichten uns gegenüber. Insoweit profitieren wir von der Krise.

Mit den Bankbürgschaften und Direktzuwendungen in vielfacher Milliardenhöhe hat die Bundesrepublik nicht nur ihre Zahlungsfähigkeit öffentlich beweisen zum Fortfall aller Haushaltsvorbehalte, es wurde im Zuge der damit verbundenen Klärungen auch bestätigt, dass ggf. die Mittel des Internationalen Währungsfonds IWF in Anspruch zu nehmen sind. Die weitere Umsetzung ist nun Gegenstand der vorgerichtlichen politischen Verhandlungen, die natürlich nicht öffentlich geführt werden. Insoweit ist es mir auch verwehrt, aktuell den Gesamtvorgang hier zu publizieren. Die Weiterungen und meine Antworten darauf sind abzuwarten. Wie lange das dauern wird kann ich nicht prognostizieren, da wir mit Jahresbeginn 2009 aus der neuen Aktenlage wie durch weitere Ereignisse eine neue Sach- und Rechtslage haben, die schlicht zur Unterwerfung und Stiftungsumsetzung nach Gesetz zwingt, solange ich meine Stifterzusage aufrecht erhalte, was ich hiermit öffentlich bekräftige. Damit sind bisherige Verhandlungsvorgaben ersatzlos fortgefallen und ich hoffe auf eine hohe Beschleunigung der Endabwicklung daraus. Es geht letztlich m den politischen Willen, die mögliche Hilfe zu leisten, und hier hat die Bundesregierung kein Entscheidungsermessen, denn es besteht gesetzliche Förder- und Hilfeleistungspflicht unter Strafbewehrung der Verweigerung und Unterlassung. Mit Schreiben vom 02.04.2009 sind diese neuen Vorgänge dem ersten zuständigen Bundesminister und dem erstzuständigen Landesvorstand der erstbetroffenen Partei zugegangen.

 

 

Jürgen Peters, im April 2009

    

  Rev. Nr. 03.0 - 20.04.2009

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