Herzlich willkommen auf der PetArt-Foundation Site ....... |
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Ich bin Jürgen Peters, der designierte Stifter und Vorstandsvorsitzende. Es freut mich sehr, Sie begrüßen zu dürfen. .....Sie nehmen im Moment an den „Geburtswehen“ dieser Stiftung teil. Es ist ein besonderes und goßes Projekt verschiedener höchstwertiger Dienstleistungen der Rettung und Bergung auf hoher See, des Katastrophenschutzes, der humanitären Nothilfe und des Umweltschutzes, zugleich eine höchst innovative Technologieplattform und "Brainpool" auf diesem Gebiet. Das alles unter dem Namen "PetArt-Foundation". Es ist das Produkt eines Amts/ Staatshaf tungsfalles in Deutschland, ohne den dieses Projekt in diesem Format nicht möglich wäre. Es war meine persönliche Entscheidung, aus diesem Fall dieses Projekt und diese Stiftung zu machen. Es geht um Menschenleben, nicht um persönliche Interessen einzelner Politiker und Anderer, die mit der Akzeptanz, für ihr Handeln einstehen zu müssen, den kompetenten Bürger und Wähler zu achten und mit ihm zusammenzuarbeiten noch ein "persönliches Problem" haben. |
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,Gru Offener Brief Braunschweig, den 07.01.2008
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
Schon einmal hat sich mein Beauftrager und designierter Finanzvorstand an Sie gewendet, um Ihr Gehör zu finden. Er wurde von einem Dr. Michael Weck mit Schreiben vom 17.2.2006 zu AZ.: K-001 938/06/001 abgewiesen. Ein erbetener Gesprächstermin wurde abgelehnt. Die Befassung wurde den Ministerien in deren Eigenverantwortung zugewiesen, selbige sind untätig (der von mir befasste zuständige Bundesminister für Arbeit und Soziales). Inzwischen wurde bekannt, dass die Unterdienststellen in Ihrem Hause grundsätzlich in ihrer Eigenmacht entscheiden, was Ihnen zur Kenntnis gebracht wird, welche Anfragen Ihnen vorgelegt werden und was Sie erfahren sollen und was nicht auch in Dingen, die Sie ganz persönlich betreffen, wie z.B. eine Entscheidung zu Schirmherrschaften. Heute wende ich mich nun öffentlich zur Umgehung Ihrer unteren Dienstellen direkt noch einmal und persönlich an Sie, um Ihnen die Gelegenheit zur Kenntnis, dem eigenen rechtlichen Gehör als sachzuständiges Verfassungsorgan und der eigenen höchstpersönlichen Meinungsbildung zu verschaffen, die Ihnen in Ihrem eigenen Hause offenbar nicht gewährleistet und sichergestellt zu sein scheint. Ich denke schon, dass eine Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland in den Stand gestellt sein sollte, so wesentliche Vorgänge selbst aus erster Hand kennen lernen zu können, um sich eine eigene Meinung zu bilden und nicht nachplappern zu müssen, was die Unterdienstellen vordenken und vorbestimmen. Das beschädigt Ihr Amt und Ihre Rechtsstellung als oberste Aufsichtsbehörde und oberste Dienstherrin sehr nachhaltig und stellt ihre Amtsführung und Kompetenz im Amt in Zweifel und Frage, wenn eine Bundeskanzlerin solcherart durch die Meinungen und Zensurmaßnahmen der Unterbeamten gelenkt und manipuliert werden kann, zur Erkennbarkeit, dass die Kanzlerin offenbar nicht ihre eigene Meinung vertritt, sondern die der nachgeordneten Beamten und Berater, die ihr in den Mund legen, was sie öffentlich zu meinen und zu entscheiden hat. Von den Amtsvorgängern Adenauer bis Kohl ist solches eher weniger bekannt. Diese Kanzler wussten und bestimmten in der Regel wohl noch selbst, was sie wollten. Ich wende mich an Sie in meiner Rechtstellung und Funktion als verletztes Opfer, Eigentümer, designierter Stifter und designierter CEO der in Gründung befindlichen „PetArt-Foundation“ in dieser öffentlicher Form an Sie in Ihrer staatsrechtlichen Funktion als Verfassungsorgan mit Richtlinienkompetenz der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, als oberste Aufsichtsbehörde, als oberster Dienstherr der Bundesrepublik Deutschland, als die BundesRD nach außen repräsentierendes und juristisch vertretendes Verfassungsorgan. Ferner an Frau Dr. Angela Merkel in ihrer Rechtsstellung als politische Beamtin nach Beamtengesetz, Erstattungshaftungsgesetz sowie nach dem Disziplinarrecht, last but not least an Frau Dr. Angela Merkel, Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) und Vorsitzende der die Regierung führenden Partei, der Christlich Sozialen Union (CDU), die derzeit und bis 2009 im Wahlkampf steht. Ferner an Dr. Angela Merkel als „politisch mächtigste Frau der Welt“, die sich in hervorragender Weise für den Klimaschutz, humanitäre Probleme, die Menschenwürde und Menschenrechte engagiert hat. Zunächst muss ich mich dafür entschuldigen, Sie auf diese außerordentliche Weise öffentlich ansprechen zu müssen. Ein weiterer Grund ist die Verfügung der Bundestagsverwaltung, die Fraktionen des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung nicht zu unterrichten und dieses Projekt als unerwünscht wegzulegen. Daher sind Sie auf dem formellen Amtsweg (nicht öffentlich) nicht mehr erreichbar, kann ich Ihnen also Ihr rechtliches und politisches Gehör zur Sache nicht gewährleisten und sicherstellen, wenn ich den eigentlich dafür vorgesehenen Rechtsweg verfolge. Daher erfolgt die Unterrichtung zum Gemeinwohlbelang von öffentlichem Interesse über diesen außerordentlichen Weg der Ersatzvornahme. Erkennbare Ursache dieser Außerordentlichkeit ist die politische Weisung der Bundesrepublik Deutschland, bezeugt vor dem Europäischen Gerichtshof (die Details entnehmen Sie bitte den weiteren Inhalten und Aktenauszügen dieser Site), Amtshaftungsachen der politischen Willkürung unterstellt zu haben; aus dem bezeugten Grund, die Entschädigung für offensichtliche Verletzungen von Bürgern durch die Amtsgewalt beschädige den guten Ruf der Schädiger und stelle deren öffentlich-rechtliche Funktion in Frage und Zweifel. Diese deutsche Regierungsmeinung ( identisch mit der Meinung auch anderer EU-Staaten) wurde vom EuGH als unbegründet verworfen und untersagt, weil diese Ungerechtigkeit erst und zu Recht das Ansehen, die Ehre, die demokratische Legitimation sowie Glaubwürdigkeit und daraus die Funktion der öffentlichen Gewalt beschädige bis vernichte. Daher sei die politische Willkürung von Amtshaftungssachen allgemein generell – und also auch in Deutschland - ohne sachliche Begründbarkeit, aus nichts herleitbar und ohne Rechtsgrundlage, folglich rechts- und sittenwidrig. Ferner wurde aus den Bundestagsbeschlüssen zum SGB II ersichtlich, dass den verletzten Opfern die Enteignung in ihre Ansprüche aus dem ebenfalls nicht legitimierbarem Grund der Inhaftnahme als Sonderopfer zur Konsolidierung der Bundesfinanzkasse zugemutet werde. Diese Politik, umgesetzt durch das Land Niedersachsen und die Kommune Braunschweig in diesem Falle, regiert durch die CDU, die Sie als makellos herausstellten anlässlich der Klausurtagung in Wiesbaden soeben, wurde nicht nur durch Sie beklatscht, sondern auch durch den Landesverband der NPD Niedersachsens, der diese Politik insbesondere der Kommune als „erfolgreiche Politik durch einen „Alten Kameraden“ lobte und begrüßte, umgesetzt, als „Musterpolitik“ im Sinne der Parteiziele der NPD und als „erstes Beispiel dafür, wie regiert wird, wenn die Politik der NPD erst einmal vollgültig umgesetzt werde““ öffentlich deklariert als Pressemitteilung durch den Landesverband. Dem wurde seitens der CDU und der Kommune nicht widersprochen, es steht eine förmliche Distanzierung und politische Abgrenzung aus. Es ist sicher nicht allen Bürgern in Deutschland bekannt, dass die NPD alle Optionen für sich vereinnahmt, die sich anbieten. Dieses führt zu Verunsicherungen und irritiert mich (und viele andere) als Wähler in Niedersachsen, da ich nun nicht mehr weiß, wen und was ich tatsächlich wähle bzw. wählen soll, wenn ich z.B. die CDU wählen würde. Nach Ihrer Funktion und Meinung natürlich vorrangig die CDU. Damit habe ich jedoch nun ein „persönlich-politisches Problem“. Wen wähle ich wirklich und wer wählt schon seinen Henker? Immerhin wurde mir ja durch diese Politik – vom Täter gestanden - behördlicherseits angedroht, mich durch ein Rollkommando zusammenschlagen zu lassen, wenn ich weiterhin diese Ziele verfolge: die Opferentschädigung, die Schadensfolgenbeseitigung und als Folge daraus dieses Stiftungsprojekt, das von der Behörde ebenfalls als „Scheiße, die man sich nicht anhören wolle, diskreditiert, geschmäht und verunglimpft wurde. Solche Herabwürdigung durch meinungsführende Verfassungsorgane und politische Parteien samt der Die Androhung tätlicher Gewalt durch eine Behörde zum Zweck der Einschüchterung zur Unterlassung selbst der Anwendung rechtskräftiger Gerichtsurteile in einem demokratischen Rechtsstaat ist durch absolut gar nichts rechtfertigbar und erfüllt nachweislich den Tatbestand der besonders unwürdigen und grausamen Behandlung zum erkennbaren Zweck der Vorteilsgewährung und -annahme durch den Verursacher und Verpflichteten zur Schadensfolgenbeseitigung und Schadensminimierung; zu würdigen auch unter Hinweis auf Art. 1 der Internationalen Übereinkunft gegen Folter und andere grausame und unwürdige Behandlung und Strafe vom 10.12.1984, (deutsche Ratifikation Nr. 145 vom 25.10.2007, BGBl. 1990 II S. 246), vgl. dazu die Europäische Antifolterkonvention vom 26.11.1986. Eine solche Vorgehensweise zerrüttet den Staat von innen heraus, beleidigt den mündigen Bürger, untergräbt und vernichtet seine Bereitschaft, sich zum Gemeinwohl der Gesellschaft persönlich zu engagieren und vernichtet final der Vertrauen in die politischen Parteien und die gewählten Volksvertreter samt deren Glaubwürdigkeiten. Siehe dazu den Zuspruch und Jubel der NPD als „Musterpolitik“. Ich habe andererseits volles Verständnis dafür, dass hier eine die Regierung führende Parteivorsitzende in einen persönlichen Interessenkonflikt daraus durch ihre Mitarbeiter gestellt worden sein könnte, aus dem sie nur entkommen kann, wenn sie formell nicht unterrichtet wurde amtsintern, um zu verhindern, dass sie als Parteivorsitzende formell die Konsequenzen zu ziehen hätte mit Rücktritten, Amtsenthebungen bis einer ggf. hinzunehmenden Abwahl und Verabschiedung aus der Regierungsaufgabe und daher deren Handeln schützen muss, um die anstehenden Wahlen für ihre Partei zu gewinnen, und zu diesem sachfremden Zweck auch Handlungen nicht kennt, also auch nicht dulden und billigen oder ahnden kann, die nach Gesetz und Gerichtsurteil zu ahnden sind auch disziplinarisch durch die oberste Aufsichtsbehörde und Dienstherrin, zur Entschädigungspflicht nach Gesetz und Urteil. Dieses unter Ausschluss Ihres Ermessensraums als weisungsgebendes Verfassungsorgan, da die sachzuständigen Behörden bereits im Vorfeld auf Rechtsmittel verzichtet und den Anspruch haben rechtskräftig werden lassen im formellen Verfahren. Damit ergibt sich zugleich ein persönliches Glaubwürdigkeits-, Akzeptanz- und Imageproblem für Sie, Frau Dr. Merkel, denn die Unterbindung der Vollstreckung dieser Rechtsnormen würde Sie ja zugleich vor der internationalen Öffentlichkeit als „Leader“ in den Fragen Vertrags- und Gesetzestreue, Humanität, Menschenrechte, Klimaschutz und Hilfe nach Völkerrechtspflichten in ernsthafte Frage und Zweifel stellen müssen, wenn das reale politische und behördliche Handeln in klarem Gegensatz und Widerspruch zu Ihren erklärten und international hoch geachteten und anerkannten politischen Zielen steht, die wir wiederum als Stiftung perfekt verkörpern und umzusetzen uns willens und bereit erklärt haben unter Aufbietung meines Vermögens aus dem Amtshaftungsfall zur Weggabe dieses Vermögens zum Gemeinwohlnutzen unter dem Angebot meinerseits, dieses haushaltsschonend bis haushaltsneutral umzusetzen. Dieses Angebot ist Ihnen durch Ihre Untergeben – für deren Handeln der Dienstherr haftet – ganz offensichtlich nach Bescheidungs- und Aktenlage verschwiegen und vorenthalten worden. Zu würdigen ist meine, später als CEO "unsere" staatstragende Funktion als Urheber, Rechteeigentümer, Kapitaleigentümer, Lizenzgeber, Abgabenzahler und zukünftiger Arbeitgeber für viele hochwertig hochdotierte Ausbildungs- und Arbeitsplätze zudem sowie als Innovationsträger und Auftraggeber an die Wirtschaft in damit wie Sie „staatstragender“ öffentlicher Funktion mit dem Unterschied, dass unsere daraus resultierende Kompetenz auf die juristischen Personen des öffentlichen und Gesellschaftsrechts weder übertragbar, noch delegierbar sind. Ich spreche damit als staatstragende Instanz auf Augenhöhe zu einer anderen staatstragenden Instanz, in der beide ganz urpersönlich haftend in der Verantwortung für das Gemeinwohl stehen, freiwillig und ohne Zwang, mit den gleichen Pflichten, Schaden von Volke und der internationalen Allgemeinheit zu wenden und deren Nutzen zu mehren. Aber es gibt einen gravierenden Unterschied: Ihre Kompetenz ist auf Deutschland beschränkt. Ich bin designierter CEO einer übernationalen völkerrechtsbegründeten Instanz zu Völkerrechtsverträgen und zum Völker-Gemeinwohl, die auch die BundesRD ratifiziert und anerkannt sind, die damit geltendes Bundesgesetz sind, die auch Sie binden. Das als Anmerkung zur Kompetenzregelung, wer hier das letzte Wort hat. Im Zweifelsfalle immer die UNO, der Weltsicherheitsrat und das International Desaster Relief Team sowie die Weltbank und deren Institutionen. Ich erinnere mahnend wohlmeinend daran, dass es den deutschen Bürgern und der internationalen Öffentlichkeit schwerlich zu vermitteln wäre, wenn diese nutzbringende Verwendung der schadensersatzpflichtigen Einsetzung von Steuergeldern hier nicht zum Allgemeinwohl verwendet würde und eine solche Nutzung von Ihnen unterbunden würde, sodass sich meine Nutzung auf die private Nutzung zu begrenzen hätte. Es wäre Ihren Wählern sicher noch schwerer zu vermitteln, dass diese bei ihrer Berufsausübung oder einer Kreuzfahrt ggf. den Untergang überlassen würden, obwohl das vermeidbar wäre, so dass auch der Tod in diesem Falle die deutsche Politik nicht berühren und für diese kein zu beachtendes Kriterium sein würde. Bei einem auf Gewinn reduzierten wirtschaftlichen Gebilde wird man das noch nachvollziehen können, obwohl sich auch dort kein kluger Vorstand so öffentlich in Gefahr begeben würde ohne Not schon aus Gründen der institutionellen Reputation und Rückwirkung auf die Börsenwerte aus Imageschaden. Bei einer dem Bürger schadensabwehr- und erfolgsverpflichteten politischen Institution würde ich das als den perfekten politischen Suizid einstufen. Zuguterletzt wäre auch niemandem vermittelbar, ein solches Projekt ohne Not auszuschlagen, gerade wenn es wie vorgesehen den Steuerzahler und Fiskus nicht nachhaltig und dauerhaft belasten soll, sondern insoweit „praktisch umsonst“ zu haben ist als besonderes vorteilhaftes Angebot, das ohne Scham und Not annehmbar ist als Amts- und Dienstpflicht nach Gesetz. Ich weiß, das die deutsche Politik damit ein Problem hat, die Mitwirkung der eigenen Bürger zu akzeptieren und anzunehmen, da diese Vorstellung mit der Vorstellung des Mandats als „Vertretung dieser Bürger zum Recht, dem Bürger zu befehlen, was er wollen soll“ idealtypisch kollidiert und eigentlich unannehmbar ist, da es die Verfügungsgewalt des Mandats über den Bürger beschneidet, der kompetente Bürger und Bürgerwille daher als „Angriff auf die Macht im Staate“ missdeutet wird, also als Angriff auf das eigene urpersönliche Machtsystem, wenn der Bürger mit denkt und mit handelt. Das wirkt sich auch als Wirtschaftshindernis massiv aus, die eigenen Leistungsträger zu diskreditieren, zu vertreiben und anzugreifen, nur weil sie das tun, was ihre Aufgabe ist, mit zu denken und mit zu arbeiten zum Wohl und Vorteil der Allgemeinheit. Das „persönliche Problem“ der Mandatsinhaber insbesondere kann also aber ebenfalls nicht als Entschuldigung herhalten, hier die Leben der eigenen Bürger und vieler Anderer zu gefährden insbesondere dann, wenn sie auch noch „Ausländer“ sind, und hier das „deutsche Wesen“ und das deutsche politische Selbstverständnis zur Welt-Leitkultur zu überhöhen als Machtanspruch und Machtallüre. So groß und bedeutsam ist Deutschland wiederum nicht, sich solche Ausritte gegen die Weltgemeinschaft leisten zu können und zu dürfen, so meine wohlmeinende Empfehlung. Ich gedenke damit nicht, Sie aus der Verantwortung für Ihr Handeln zu entlassen und zu entlasten. Nach deutschem Recht schützt Unwissenheit vor Konsequenzen nicht. Eine Bundeskanzlerin kann sich von Amts wegen auf Nichtwissen nicht herausreden als oberstes Aufsichts- und Verfassungsorgan. Es geht um die öffentlich wirksame nachhaltigst mögliche Beschädigung des Amtes der Bundeskanzlerin, denn eine Bundeskanzlerin, die in einem solchen Falle nicht die Details kennt, die sie von Amts wegen kennen müsste, die daraus öffentlich von ihrem eigenen Mitarbeitern demontiert wird, weil Ihr Ihre Untergebenen pflichtgemäße Staatsangelegenheiten zu Art. 34 GG nicht mitteilen wollen, einerseits erkennbar aus persönlichen Wertungen aus Nichtkompetenzen und Nichtzuständigkeiten schon nach Gesetz, daraus die Bundeskanzlerin als Verfassungsorgan außer Funktion stellend, andererseits als Folge der politischen Weisung der ersten rechtsetzenden Rechtsmittelinstanz, die wiederum eine Bundesweisung ausführt und umsetzt zur erkennbaren Offensichtlichkeit zur Verstrickung aller unterschiedslos, sowie dritterseits aus nachvollziehbaren verständlichen Gründen der Furcht um deren eigene Fortkommen und deren Pensionen, also schlichtem Missbrauch der Amtsgewalt zu persönlichen sachfremden Zwecken, auch „Korruption“ genannt nach Gesetz, stellt natürlich Ihre Autorität als Bundeskanzlerin und politisch Richtlinien gebendes Verfassungsorgan öffentlich in Zweifel und Frage, wenn Ihre Achtung im eigenen Dienstbereich und „Haus“, dergestalt demontiert wird, dass Sie vor der allgemeinen Öffentlichkeit durch formelle Bescheidungen und interne Weisungen und Protokollvermerke solchermaßen durch die eigenen Mitarbeiter in eine solche Lage gebracht werden, die dem Wähler deutlichst signalisiert, dass es Interessenten geben muss, die sich diese Gelegenheit nicht entgehen ließen, die Kompetenz und Autorität der Bundeskanzlerin in aller Öffentlichkeit in Zweifel und Frage zu stellen und damit das Amt und Verfassungsinstitut, seine Ehre, sein Ansehen und seine Funktionsfähigkeit öffentlich zu beschädigen und in nachvollziehbaren glaubhaften Zweifel zu stellen in der Frage der Gesetzestreue und der rechtsstaatlichen Funktion der Behörde. Nachvollziehbar wäre das Handeln konkurrierender Parteien. Hier ist erkennbar aber das pflichtwidrige Unterlassen des Zahlschuldners in der rechtlichen Haftungsverantwortung der Kommune Braunschweig der erkennbare Anlass, der in der Person des die Aufsicht als Anstellungskörperschaft des öffentlichen Rechts und Oberbürgermeister ein leitendes Mitglied der CDU vorsteht, dessen Kommunalpolitik von der NPD als „musterhaftes Handeln im Sinne der NPD“ kolportiert und bejubelt wird nach Aktenlage. Ich sagte dazu meine Meinung: Das ist wahrlich nicht mein Problem. Ich werde mich da auch nicht einmischen. Es ist Ihre Aufgabe, wie Sie das intern lösen werden, um Ihre persönliche Integrität und Glaubwürdigkeit vor dem deutschen Volk und der internationalen Öffentlichkeit wieder herzustellen. Ich halte Ihnen zugute, dass diese Deckelungsweisungen längst vor Ihnen ergangen sind, folgt man der Geschichte des § 839 BGB und dessen unterlassener Novellierung. Ferner wurde offensichtlich die Weisung, den Fall wegzulegen, ergangen durch die Kommune und unterzeichnende Mitglieder der CDU, Sie nicht zu unterrichten, getreulich befolgt bis in den deutschen Bundestag und seine Verwaltung, vermutlich auch bis in Ihr Vorzimmer. Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob das unmittelbare Weisungsfolge ist oder als Folge falscher Informationen zur Sache erfolgte, Sie also diejenige sind, die von Ihren eigenen Mitarbeitern und Parteifreunden überrumpelt wurde. Das werfe ich Ihnen nicht vor, hier von den eigenen Leuten wie man sagt "über den Tisch gezogen worden zu sein". Sie sind als oberster Dienstherr und oberste Aufsichtsbehörde mit Weisungsbefugnis immer verantwortlich für das Handeln und Unterlassen Ihrer Untergebenen und haben ggf. auch die Bundesaufsicht anzuordnen. Das bisher unterlassen zu haben wirkt gegen Sie als politische Beamtin in jedem Falle unter Verweisung auf die beamtengesetzlichen Remonstrationspflichten. Davon unbeschadet ist mein Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat ist weiterhin unerschütterlich wie mein Vertrauen in die Gesetzes- und Grundgesetztreue der obersten und weisungsgebenden Verfassungsorgane und der Personen, die zeitweise diese Funktionen bekleiden. Leider ist der deutsche Rechtsstaat aber aufgrund dieser Vorkommnisse auch formell derzeit außer Anwendung gestellt und nicht mehr erreichbar nach Akten- und politischer Weisungslage, das ist in den Akten sehr umfassend und unbestritten ausgeschrieben zur Amtsbekanntheit. Das Vertrauen in den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist die formelle Geschäftsgrundlage für dieses Stiftungsprojekt. Ich darf anmerken, dass es ohne diese zeugenschaftlich, urkundlich als Verwaltungsakte und in rechtskräftigen Urteilen sowie im Wortlaut und Sinn der Gesetze und Kommentierungen bezeugten Fehlsamkeiten der Sachwalter niemals zu dem Schaden gekommen wäre, dessen Finanzwert die Kapitalbasis dieser Stiftung bildet als nunmehr unbestritten rechtskräftiges vermögenswertes Recht. Durchaus zum Widerspruch der Behörden daraus gegen sich selbst, einerseits diese Rechtskraft herbeigeführt zu haben aus Rechtsmittelverzicht auf den eigenen Willen der rechtskräftig ermittelnden Behörde, die sich gegen den eigenen bekundeten Willen aber noch hartnäckig gegen die Vollstreckung der eigenen Anerkenntnisse stemmt unter billigender Inkaufnahme weiterer Schäden und ggf. vermeidbarer Toter, als Widerspruch der öffentlichen Gewalt gegen sich selbst und gegen den von Ihnen selbst öffentlich bestätigten Schutzanspruch jedes Bürgers vor strafbaren Handelungen anderer, siehe Ihre Pressekonferenz anlässlich der Klausurtagung der CDU in Wiesbaden zum Thema des Ausländer- und zu verschärfenden Jugendstrafrechts. Dieser von Ihnen selbst bestätigte Rechtsanspruch aller Bürger vor unerlaubten Handlungen ist unteilbar und gilt für jeden Bürger gleichermaßen. Aus meiner Sicht als des. CEO muss ich diesen Verursachern sehr herzlich danken, denn ohne deren gerichtsbestätigte Fehlsamkeit gäbe es dieses Projekt nicht, gäbe es diese Möglichkeit nicht, den Menschen zu helfen und die humanitäre internationale Hilfe auf eine neue Leistungs- und Qualitätsebene anzuheben. Die Wege des Geschicks, wie immer man das nennen mag, sind oft seltsam und unergründlich. Ich habe mir auch nie träumen lassen, einmal dieses Schreiben an Sie zu richten. Aber ich bin dieser Aufgabe auch nicht ausgewichen. Der Dank gilt natürlich nur symbolisch, bedeutet keine Anerkennung der Taten, keine Entschuldigung und führt keine Heilung herbei unter Hinweis auf die ergangenen und unbearbeiteten Strafanträge. Siehe dazu die Abhängigkeiten der Staatsanwaltschaften von politischen Weisungen als Ministerialbehörden zum Fortfall einer weisungsfreien strafrechtlichen Ahndung von Amtsstrafsachen in Deutschland als weiteres Indiz der politischen Willkürung von Amtshaftungssachen in Deutschland, was auch den Rechtsweg zu den Rechtsmittelinstanzen der EU versperrt, weil der nationale Rechtsweg nicht mehr ausförmelbar ist, oder wenn er genutzt würde dieses Heilung zum Nachteil und Schaden der Mehrfachschädigung der verletzten Opfer generieren müsste. Gerade beim Bezug von Sozialleistungen stellt die Gefährdung und Vernichtung von Ansprüchen durch den Anspruchsberechtigten wegen der Subsidiarität der Sozialleistungen eine Straftat dar zum Tatverbot. Die Nötigung zum Verzicht bedeutet in Sinne der Gesetze die unerlaubte Handlung der Nötigung und Erpressung mit tätlicher Gewaltatbedrohung zur Einschüchterung und Gefügigmachung zur Begehung von Straftaten gegen den eigenen erklärten Willen des Opfers mit Amtszwang zum Vorteil der Behörde und des Zahlschuldners, der öffentlichen Hand. Daher stehen derzeit die Rechtswege in Deutschland und der EU wegen Nichterreichbarkeit des Richtertisches in einem rechtsstaatlich fairen weisungsfreien Verfahren zur Unabhängigkeit des Richters still, zu daraus absoluter Fristenhemmung und zu einem fortlaufenden Tageszinsschaden vor Tilgung der Summen von mind. 4,4 Millionen EURO. Das wurde Ihnen nach Aktenlage zur Kenntnisnahme vorenthalten und Ihnen die Amtskompetenz als oberste Behörde entzogen, hier qualifiziert zu entscheiden und sich im Detail als erste Hand selbst zu unterrichten. Wenn das nicht nur in meinem Fall gängige Amtspraxis ist stellt sich die wichtige Frage, wer Deutschland wirklich regiert und welche Funktion, Achtung und Würde dem Amt des Bundeskanzlers überhaupt noch zugestanden wird. Es stellt sich die begründete Frage, ob der deutsche Bundeskanzler überhaupt noch gesprächs- und vertragsfähig ist und welchen Bestandwert seine Äußerungen und Willenserklärungen haben, kurz, ob er noch vertrauens- und glaubwürdig ist. Ein Staatsanwalt sagte mir, wer mit Partnern Absprachen trifft, deren Glaubwürdigkeit in Zweifel steht handelt schuldhaft und fahrlässig, wenn er sich damit an einen Tisch setzt und Absprachen und Verträge schließt. Kann Ich Ihrem persönlichen Wort noch vertrauen? Dies ist auch ein politisches Produkt aus Deutschland, aus deutscher „Rechts-Innovation“, mit einer der wohl kuriosesten, spannendsten und unterhaltsamsten Gründungsgeschichten, die es je für eine Stiftung gegeben hat. Ich wäre ein schlechter CEO, würde ich das beklagen und nicht zum Wohle der Stiftung und der Menschen, um deren Leben und Besitzstände es geht, nutzbar machen. Dieses Vorgehen gefährdet Menschenleben und ist in Toten aufzurechnen, die vermeidbar waren. Wie definiert sich hier die Verhandlungsposition? Die Bundesrepublik ist Schuldner gem. Art 34 GG, ich bin der gerichtsbestätigte Gläubiger. International ist die Bundesrepublik einer unter vielen Signatarstaaten der UNO, die gemeinsam das internationale Völkerrecht ratifiziert und anerkannt haben, und mit denen die Stiftung einmal arbeiten wird, nicht mehr und nicht weniger, allerdings in der herausgehobenen Stellung Deutschlands als einer der führenden Industriestaaten einerseits sowie als besonderes „Leuchtfeuer“, also durch die Politik der Bundeskanzlerin eine Leitnation zu sein in ihren Ansprüchen für Menschenrechte, humanitäre Hilfe und Klimaschutz, als „Vertreterin einer deutschen Leitkultur“. Wir, diese Stiftung, sind das unmittelbare Produkt dieses politischen Anspruchs, dessen Materie gewordene Umsetzung dieser politischen Idee. Es geht also um nichts weniger als um Ihre Reputation in der Welt, und damit die Reputation Deutschlands, nicht die unsrige, sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin. Unsere ist schon aufgrund der Satzungsziele makelfrei. Wir halten die deutsche Reputation mit diesem Projekt sehr hoch als zugleich Teil der globalen Völkerfamilie in der Welt. Das vergessen Sie bitte niemals.
Ich habe mir erlaubt, 30 Millionen Euro aus meinen Ansprüchen für die Bekämpfung der Kindermut in Braunschweig zu spenden, diese Spende wird derzeit von Ihren Parteimitgliedern blockiert und ignoriert zum Nachteil und Schaden der Kinder in dieser Stadt und Region. Es ging dabei auch um die Sicherstellung der Schulmahlzeiten, weil Kinder offenbar auch in der Schule hungern, wie durch die Kirchen in der Stadt und die Presse bekannt wurde. Sie (die CDU) sagten in Wiesbaden – Herr Wulff sagte das -, die Versorgung der Kinder mit Mahlzeiten in den Schulen sei in Niedersachsen sichergestellt. In Braunschweig führt Ihr Parteimitglied, der OB aus, diese Hilfe sei in den Gesetzen des SGB gerade nicht geregelt und widerlegt Ihren Ministerpräsidenten damit in der Sache zur formellen Weigerung, die Schulnahrung aus öffentlichen Mitteln zu erlegen. Inzwischen sind Bürger aus Braunschweig mit persönlichen Spenden – darunter auch ich formell – eingesprungen, um die Kinder nicht unter diesem politischen und Juristenstreit leiden zu lassen. Diese – und nicht etwa das Land und die Kommune – stellen derzeit die Versorgung der Kinder sicher. Insoweit entspricht die Aussage des Ministerpräsidenten nicht der vollen Wahrheit. Nicht das Land, wir Bürger selber am Land und der Kommune vorbei stellen die Versorgung unserer Kinder sicher. Wussten Sie das nicht, als Sie auf dem Podium der Pressekonferenz standen? Wir Bürger an den Urnen wissen das. In Ihren Worten zur Klausurtagung war viel von Meinen, Glauben und Wollen die Rede. Der Begriff „Wissen“ fehlte mir jedoch. Das fiel mir auf. Das fiel mir auch auf zur Glaubwürdigkeit Deutschlands und der deutschen Politik z. B. in der humanitären Frage weltweit. Wir werden eine Non-Gouvernmental Organisation (NGO) als Rechtsperson sein, wenn die Stiftung formell tätig wird. Das ist grundlegend für die internationale Tätigkeit. Unsere Neutralität und Glaubwürdigkeit ist ein tragendes Element wie unsere organisatorische und finanzielle Unabhängigkeit. Einige NGO´s haben damit ein Problem. Unsere mögliche Finanzplattform enthebt uns der Abhängigkeit insbesondere von spekulativen Spenden, Beteiligungen und staatlichen Beihilfen und Zuwendungen. Die einer solchen Stiftung erlaubte Zweckwirtschaft kann nach Leistungskatalog weitere kostendeckende Einnahmen unmittelbar generieren. Der rechtliche wie fiskalische Nachweis der Unabhängigkeit ist damit geführt. Es fehlt der Nachweis der politischen Unabhängigkeit von einzelnen Regierungen und Staatenbündnissen. Die Staatsrechtslage erlaubt uns, mit allen Staaten gesonderte Stiftungsabkommen zu treffen. Der Kernbereich der Einsätze wird nach bestehendem Völkerrecht unter der Oberaufsicht und dem unmittelbaren Haupteinsatzkommando der UNO erfolgen. Der Leistungskatalog hat UNO-Mandatsreife zur Beleihung der Stiftung mit Aufgaben der übernationalen Daseinsvorsorge, Sicherheit und Gefahrenabwehr schon daraus, dass sich der Kernbereich der Tätigkeit in internationalen Gewässern, also außerhalb der nationalen Rechtsräume abspielen wird zur nahtlosen Vernetzbarkeit mit den jeweiligen individuellen nationalen Systemen weltweit, individuell auf die jeweiligen nationalen und/oder Bündnis-Dispositionen und -Bedürfnisse angepasst zum Maßstab unserer Stiftungssatzung als Rechtsverbindlichkeit für jeden. Wir werden daher auch keine aktiven politischen Beamten und Regierungsmitglieder in den Kreis der Kuratoren und Schirmherren aufnehmen, mit Ausnahme von Monarchien und den besonderen Rechtstellungen von Monarchen und deren Häusern als neutrale staatsrechtliche Instanzen von parteiübergreifendem Rang mit Gesamtwohlverpflichtung. Das dient dem Zweck, unsere Neutralität sicherzustellen und jeden Verdacht nationaler Verstrickungen im Keim zu ersticken. Daher kann ich Ihnen eine Funktion insbesondere als Schirmherrin erst antragen, wenn Sie aus dem aktiven Amt als Bundeskanzlerin ausgeschieden sind. Zum Unterschied zum geplanten Beraterstab. In diesem ist jeder willkommen, der qualitativ und quantitativ den Zielen der Stiftung dienen will und sich, sein Wissen und seine Möglichkeiten hier aktiv zum Wohle und Nutzen der Allgemeinheit einbringen möchte. Damit ist auch unsere politische Neutralität als NGO nachgewiesen. Das als Ausriss aus der Gesamtthematik.
Einen Punkt möchte ich noch erwähnen, den Punkt Rohstoff- und Energiesicherheit. Wir alle sehen die aktuelle und prognostizierte Preisentwicklung des Erdöls, Basisrohstoff für unsere moderne Industriezivilisation und deren Wirtschaft und technologisch-industrielle Basis, die uns ernährt und erhält. Wird das Erdöl nicht rechtzeitig ersetzt als Brennstoff und als Materialrohstoff erhalten, ohne den unsere Technologiezivilisation in überschaubar-berechenbarer naher Zukunft zusammenbrechen wird, brauchen wir über Humanität und demokratisch strukturierte Politik nicht mehr zu reden. Siehe dazu die Zahlen der Weltreserven (vgl. Öldorado von Exxon und BP Statistical Review 2004 ff.,), dazu die Hubbert-Kurve (Peak-Oil Index, Erdölkonstante). Siehe auch die Preiswarnungen der IEA und das zu erwartende Fördermaximumproblem ab 2010. Ein solcher Zusammenbruch kann unsere bisherige Zivilisation binnen kürzester Zeit aufheben und zerstören. Dann wäre auch die bestehende Weltbevölkerung nicht mehr ernährbar mit allen furchtbaren Konsequenzen. Wir denken und planen da etwas langfristiger und weitreichender als eine Standard-Legislatur einer politischen Partei. Schon jetzt leben 1/3 der Weltbevölkerung jenseits aller zivilisatorischen Grundsätze nach Nahrung, Wasserversorgung, Hygiene und „sonstigem“, = Arbeit/Einkommen, medizinischer Versorgung, Bildung und vielem anderen mehr. Wenn wir Hilfe leisten kommen wir damit unmittelbar in Berührung und wir müssen uns damit auseinander setzen in der Entscheidung, noch helfen zu können oder diese Menschen ihrem Schicksal überlassen zu müssen. An dieser Stelle ist die Atomkraft zu erwähnen, die einen eher geringen Anteil an der Gesamtenergieerzeugung ausmacht, mit Schwerpunktversorgungen (z.B. Frankreich). Hauptproblem ist dort der strahlende Abfall zur Wiederaufbereitung bis End-Entsorgung, zugleich terroristisches Angriffsziel zur Herstellung „schmutziger Waffen“, wobei der Transport selbst zur Waffe in diesem Sinne missbrauchbar wäre. Das gleiche gilt für andere hochgefährliche und explosive Waren und Ladungen. Der aktuelle Transport dieser Stoffe auf See (gerade radioaktive Stoffe bis waffenfähiges Plutonium) muss als den Gefahrenrisiken nicht mehr angemessen angesehen werden, als Risiko für die Menschheit in jeder Weise. Wir haben dazu ein Sicherheitskonzept entworfen, von dem daraus konkrete Rechtspflicht zur Umsetzung ausgeht. Der Schiffstreibstoff rekrutiert sich derzeit aus Abfallöl, bekannt als „Bunker-C“ Öl, auch bekannt als Schweröl. Hochtoxisch, erheblichst umweltschädlich, im Wasser wie als Abgas, und ungefiltert auf den Schiffen verbrannt als „schwimmende Müllverbrennungsanlagen“. Die Ölwirtschaft verkauft hier sonst teuer zu entsorgenden Sondermüll als Treibstoff. Die Schiffsbunkerpreise sind vor dem Preissprung der Tonne Öl auf 100 Dollar je Barrel in den letzen ca. 5 Jahren von um 130 auf um 350 Dollar je Tonne Schweröl angestiegen (Spotmarkt Rotterdam). Das bedeutet, die Schiffe werden wieder langsamer fahren müssen und damit in einer boomenden Weltwirtschaft den Warentransfer zu reduzieren haben, oder sehr teuer fahren müssen, was die Transportkosten in jedem Falle anhebt. Nach der ersten Ölkrise in den siebziger Jahren stellte man die Schiffe von teurem Dampfturbinenantrieb auf billigere Dieselmotoren um und reduzierte die damals teilweise schon hohen Grundgeschwindigkeiten in der Frachtfahrt. Heute sind vor allem die modernen Containerschiffe wieder bis 30 Knoten schnell mit einer mittleren Grundgeschwindigkeit um 22-25 Knoten. Reduziert man den daraus resultierenden Umlauf schon um einen Zyklus, eine Fahrt kann sich das Transportvolumen je Schiff und Jahr leicht bis um 10 % und mehr reduzieren. Das übertrage man dann auf die gesamte Wirtschaft. Wir setzen in unserem Technologiekonzept daher konsequent auf Energiealternativen, wie sie jeweils am Markt verfügbar sind mit der Zielsetzung, auch Interimslösungen zu nutzen, bis bessere Nachfolgesysteme marktreif sind. Ein Beispiel: Biokraftstoff zum Austausch später gegen Wasserstofftechnologie in Hybridanlagen (analog dezentrale Kraftwerksanlagen an Land). Ich sehe dabei durchaus die aktuelle Palmöldebatte, auch mit Blick darauf, dass Deutschland der derzeitige Hauptimporteur dieses umstrittenen Palmöls. Es gibt sicher intelligentere Lösungen. Ich sehe, dass neue Kohlekraftwerke in Deutschland gebaut werden, deren CO2-Emission Deutschland zum größten Emissionär in Europa machen wird. Dagegen steht Ihr Wort und Engagement für den sinnvollen und aktiven Klimaschutz. Die Folgen der Klimaentwicklung werden steigende Meeresspiegel sein, was bedeutet, weltweit müssen bis zu 60 % der Ballungszentren und Industriegebiete entsprechend den neuen Wasserständen und Küstenlinien folgend „höher gelegt“ werden auch dort, wo die Maße dann nicht mehr passen z. B. bei den Hafen- und Kaianlagen, den Verladeeinrichtungen sowie den Infrastrukturen im Hafen und Hinterland, auch dort, wo keine unmittelbaren Überflutungen auftreten werden, dann aber die normierten Abmessungen nicht mehr passen. Allein in Deutschland finden über 80 % aller interkontinentalen Versorgungsverkehre mit Rohstoffen und Energieträgern sowie Handelsgütern und Ausrüstungs- und Wirtschaftswaren über See und durch die Häfen statt. Die Beeinträchtigung schon über wenige Tage, der Zusammenbruch und Ausfall würde die Grundversorgung des Staates mit dem Existenznotwendigen zum unmittelbaren Zusammenbruch binnen Tagen führen. Zu sehen hier auch die Terrorismusfrage, die sich auch aus der sozialen und kulturellen Frage herleitet. Die Deutsche Bucht, das norddeutsche Tiefland zählen weltweit zu den herausragenden großen und weiträumig dann überfluteten Regionen dieser Erde. Die damit verschwindenden Oberflächengewässer, die Zunahme der Versalzung des Grundwassers werden akute Wassernotstände auch dort bewirken, wo noch keine Wassernot besteht. Zugleich werden die Zunahmen von Regenereignissen durch vermehrte Wasserdampfaufnahme in einer wärmeren Atmosphäre samt Zunahme der Starkwindereignisse und deren Schwere weiträumige Flut- und Sturmflutereignisse mit sich bringen, siehe die ersten Erscheinungen dazu im Jahre 2007 verbunden mit den Jahren 2004/2005, der Flutchroniken dieser Jahre und die Bilanzen der Schadens- und Rückversicherer. Wir schätzen, dass bis 70 % der zu erwartenden Ereignisfälle schwere Flutereignisse sein werden. Wie Sie sehen können haben wir unsere Ausrüstung, Logistik und Organisation bereits jetzt darauf in der Vorausplanung eingestellt. Vermehrt ist die Aufmerksamkeit auch auf tektonische, Ereignisse des Vulkanismus und Tsunami-Flutereignisse zu richten, die uns mehr als bisher angenommen essentiell bis existenziell bedrohen. Noch ein Wort zur Bürgerbeteiligung an der Demokratie in Deutschland, die als „Zuschauerdemokratie“ eingerichtet die Bürger von der aktiven Mitgestaltung und Mitwirkung ausschließt. Insoweit ist die Kritik des Generalsekretärs der FDP am deutschen Regierungswesen nicht ganz unbegründet. Vor diesem Hintergrund haben die parteipolitischen „Kanzelverkündungen der Parteiprogramme“ als „Meinungsoligarchien“ der „politischen Glaubensdogmen“ einer institutionellen Vereinsminderheit im Staat nach Summenzahlen der Parteimitglieder gegenüber der Gesamtbevölkerung schon etwas sehr befremdliches, auch als reale Bedrohung für einzelne Bevölkerungsgruppen wahrgenommen nach deren sozialer und Kassenlage, und wir wissen ja auch, dass wir keine institutionell aktivlegitimierte Verfassung seit dem 2 + 4 Vertrag haben, das provisorische Grundgesetz wird auf Geheiß des Bundestages zur Ersatzvornahme für das damit politisch realentmündigte Staatsvolk als Verfassungsorgan der Urentscheidung zur Legitimierung weiterhin benutzt, glaubt man den Ausführungen deutscher Staatsrechtler und des Präsident des Bundesverfassungsgerichts sowie den Rechtsanwälten der insbesondere „spezifischen politischen Szene“, die mit juristischer Anfechtung eine grundsätzliche politische Systemänderung herbeiklagen möchten zur Neuerrichtung eines deutschen Reiches. In welcher Form und Zielsetzung ist intern zwischen diesen Gruppen noch umstritten, Erleuchtend sind hier die Schriften von Horst Mahler, dem deutschen Institut und dem Deutschen Kolleg als politische Informationsquellen dafür, was ein Teil dieser Gruppierungen tatsächlich anstrebt. Siehe den Diskurs um das Verbot der NPD. Dieses ist für uns durchaus von Belang, geht es doch um die Zielsetzung der deutschen Politik im Verhältnis zum Ausland allgemein wie zur UNO, der EU und anderen Staaten wie z.B. den USA generell und ggf. entsprechende Opportunitäten im Vorfeld mit Blick auf die Rückgewinnung der damit sympathisierenden Bürger und Wählergruppen für die „politische Mitte“, aus dessen „Nirwana“ sich z.B. die CSU – Ihre Schwesterpartei - verabschieden möchte, folgt man den Worten des Hern Markus Söder und seiner Freunde. Überhaupt findet ja derzeit eine Neubewertung der Inhalte der Begriffe „Links“, „Mitte“ und „Rechts“ statt, folgt man den Aussagen auch führender Politiker gerade der CDU/CSU. Die von Ihnen vertretene soziale Marktwirtschaft wäre demzufolge teilweise nach den Meinungsbildern schon fast „feindlicher Kommunismus“, während „Rechts“ heute als Synonym des Freiheitsgedankens gedeutet wird, im sogenannten neoliberalen Sinne der „individuellen Freiheit“, will sagen der entsolidarisierten Selbstversorgungspflicht der Bürger. Die Begriffe „Freiheit“ und „Individualität“ bekommen hier ebenfalls einen neuen Inhalt und Sinn. Wir sehen eine generelle Ausrichtung des Menschenbildes weg vom humanitären Menschenbild der Aufklärung – Basis aller modernen Demokratien und deren Verfassungen sowie der Menschenrechtsnormen der UNO – hin zur Merkantilisierung des „spezifisch Menschlichen“ an sich, also der Reduzierung des Menschen auf seinen wirtschaftlichen und steuerlichen („kommerziellen“) Nutzwert als „Leitkultur“, erkennbar als weltweite Entwicklung und damit ein Problem für jede Form der politischen und wirtschaftlichen Akzeptanz humanitärer Hilfe, deren Grundsätze mit dieser Reduktion des Menschen auf eine „Nutzviehfunktion“ unvereinbar sind. Diese Kommerzialisierung des Menschen, der menschlichen Lebensgrundlagen und des „menschlichen Seins“ an sich kollidieren gerade im Sinne der auch moralisch-ethischen Grundsätze nicht nur der christlichen Religionen, sondern auch des mosaischen Glaubens, des Islam, des Buddhismus, des Hinduismus und insbesondere der animistischen und schamanistischen Lehren und Menschenbezüge. Wenn der Mensch und seine Lebensgrundlagen zu einem reinen kommerziell auf Nutzen reduzierten technischen und Wirtschaftsvorgang reduziert werden, als „gewinnoptimierte Maschine“, die billigstmöglich zu entsorgen ist, wenn sie die hohen Nutzanforderungen nicht mehr erfüllt, und die billigstmöglich zu beschaffen und auszuwerten ist, treten wir in eine neue Klassengesellschaft ein, in welcher der Mensch „als solcher“, als kulturelles individuelles Gesamtwesen nicht mehr existent ist, sondern nur noch die gewinnoptimierte technische biologische Funktionseinheit, genannt Mensch. Dann stünden wir an der Schranke, an der die Menschheit schon einmal Menschen als minderwertig und unerwünscht industriell entsorgt hat, siehe das Beispiel Deutschland, die Erfindung der industriellen Massenvernichtung von Menschen. Ich glaube nicht, dass sich die Menschheit solches gefallen und bieten lassen wird. Das wäre die Wurzel zum Bürgerkampf. Das wir als Menschheit dazu fähig sind, nicht nur ganze Teile der eigenen Bevölkerung als minderwertig zu klassifizieren und zu isolieren, sondern auch in Massen zu töten haben wir bewiesen. In einem solchen Denksystem der Klassifizierung des Menschen nach Nutzen kann es kein ideologisches und politischen Interesse geben, „klassenübergreifende“ humanitäre Hilfe zu leisten. Diese ist einzustellen und zu verweigern, die Helfer sind ggf. als Systemverletzer zu bestrafen bis tätlich anzugreifen, wie hier bereits durch die Bedrohung mit einem Rollkommando aktenkundig nachweisbar geworden ist zum Jubel derer, die als politisches Ziel die ggf. Ausrottung Andersdenkender und „anderer“ formell aufgerufen haben und weiter aufrufen. Auf die deutsche Geschichte muss ich hier wohl nicht erst verweisen zum Nachweis, dass gerade Deutschland ein sehr „spezielles“ Verhältnis zu diesem Problem hatte mit bis heute andauernden Nachhaltigkeiten, aber nicht nur Deutschland alleine. Wir haben es hier mit einem globalen kulturellen Problem zu tun der Klärung der Verhältnisse des Menschen zum Menschen an sich. Aus naturwissenschaftlichen Experimenten ist bekannt, dass alle Lebewesen zu Stress und Aggressionen bis zur Nachbartötung und Kannibalismus neigen, wenn sie auf engstem Raum zusammengepfercht werden, der ihre biologische „Berührungsschwelle“ unterschreitet, und wenn sie zudem Versorgungs- und Nahrungsmittelmangel ausgesetzt werden. Solidarische Hilfe und Gastfreundschaft sind im Gegenzug dort die Regel, wo sie das eigene und Gruppenüberleben sichern helfen, dort ist Hilfe auch für den unbekannten Fremden zwingendes Gesetz und Teil der Gruppendisziplin, eine „Selbstverständlichkeit“. Dass Hilfe Teil der eigenen Überlebensstrategien und damit im Menschsein implementiert ist als Sozialverhalten der Gattung Homo Sapiens Sapiens zeigt sich auch in den spontanen Hilfewellen globalen Zuschnitts bei großen Katastrophen, insbesondere bei denen, die in den Medien – und damit emotional zur bildhaften Teilhabe – präsent sind. Mit Blick auf die Zukunft werden wir uns entscheiden müssen, ob wir uns weiterhin als maschinell-wirtschaftliche Sache und Wergwerfprodukt unserer wirtschaftlichen Gewinnoptimierung verstehen und begreifen wollen oder als menschliche Solidargemeinschaft, die schon mit Blick auf die Klimafolgen hier die Solidarität - auf globaler neuer Ebene - neu entdeckt als zivilisatorischer Überlebensfaktor für alle, daraus zum wohlverstandenen eigenen Überlebens- und Erfolgsinteresse, das jede Gemeinschaft und deren Funktionen trägt. Wenn der Einzelne nicht mehr überlebensfähig ist braucht er die Solidarität der Gemeinschaft, um zu überleben, und er hat als Gegenleistung der Gemeinschaft seine Solidarität zu geben. Sonst ist das Überleben der ganzen Gruppe in Gefahr. So einfach ist diese fundamentale allgemeine biologische Überlebensregel. Sie gilt besonders für hochkomplexe hochintegrierte Lebensformen, die daraus besonders gefährdet sind, und für die soziales Verhalten das Überleben wesentlich verbessert, als Individuum wie als Gruppe, und damit als Gattung. Erkennbar ist diese Fähigkeit beim Menschen als biologische Überlebensstrategie so weit implementiert und so stark ausgeprägt, dass einzelne Individuen immer wieder bereit sind, das eigene Leben zum Wohl der Gemeinschaft aufzuopfern. Das ermöglicht auch die Kriegsführung und die Massenvernichtung von zu Feinden erklärten Mitmenschen, wenn diese Todesbereitschaft zu fremden Zwecken aktiviert und missbraucht wird. Es gibt nicht viele solcherart kollektiv todesbereite und kriegführende Spezies, es gibt sie vor allem im Bereich der arbeitsteiligen als Masseneinheiten hoch organisierten Insekten. Bei den Menschen ist diese Todesbereitschaft durchaus begrenzt. Soweit nicht Fanatismus das Handeln lenkt oder die schlichte Verteidigung des eigenen Lebens müssen auch Soldaten erst vor die Alternative gestellt werden, zu kämpfen oder selber von den eigenen Leuten getötet zu werden. Es gilt hier der alte militärische Grundsatz, dass der Soldat mehr Furcht vor dem eigenen Vorgesetzten haben muss als vor dem Feind, damit er kämpft, und er muss zum Kämpfen und Tötungswillen unter massiver Veränderung der Persönlichkeit gedrillt werden, damit er das als sein Ziel aufgreift und nicht einfach nach Hause geht zu Frau und Kindern. Heute gilt es in den demokratisch geprägten Industriestaaten schon fast als politisches und gesellschaftliches Sakrileg, wenn eigene Soldaten im Kampf getötet werden. Das bringt die Stabilität der Gesellschaft und den Machterhalt der Regierenden in Gefahr. Der gleiche Mensch bringt aus freien Stücken sein Leben als Retter und Helfer ohne weiteres in Gefahr. Darüber sollte man einmal ernsthaft nachdenken. Vor allem im Bundeskanzleramt und den Vorständen der Wirtschaft. Retten und Helfen haben hier eine übergreifende politische und gesellschaftliche Funktion und Dimension, die über private Gewinnvorstellungen und Ideologien Einzelner weit hinausreichen. Eine solche Stiftung ist auf Dauer angelegt. Humanitäre Organisationen wie z.B. die Kirchen (in Teilen), die Malteserritter existieren erfolgreich seit über 1.000 Jahren institutionell. Schon für den Aufbau dieser Stiftung bis zum Vollprogramm haben wir 12-15 Jahre veranschlagt, wenn es keine Störungen gibt. Wir planen also weit über parteipolitische Legislaturen hinaus. Regierungen, Regierungschefs, Parteien sind daher für uns vorübergehende zeitlich begrenzte Ereignisse, denen wir Rechnung tragen müssen, die für unsere langfristige Planung aber nicht wirklich von herausragender Bedeutung sein dürfen, wollen wir die Satzungspflichten nicht verletzen. Hier gilt die alte Beamtenweisheit: „Regierende kommen und gehen, die Institution aber bleibt bestehen“. Ich werde also lediglich als Gründervater der Erste in einer hoffentlich langen Kette erfolgreicher Vorstände und CEO´s der Stiftung sein, für den Regenten – also auch eine Bundeskanzlerin und Regierungsparteien und deren Programme - eine vorübergehende Erscheinung sein müssen in unseren Planungsvorgaben und Satzungspflichten. Uns berühren die Grundfragen unserer Zivilisation dagegen im innersten Kern unseres Bestandes und Fortbestehens sowie zur fortlaufenden Überprüfung und Anpassung der Satzungsziele und der Stiftungsarbeit unmittelbar in jeder Weise. Das bestimmt den Unterschied zwischen Ihnen und mir. Das bestimmt auch die Distanz zwischen Ihnen und mir. Wir sind grundsätzlich verschiedene Ligen, in denen grundverschiedene Gesetze regieren, die sich insoweit überschneiden als Schnittstellen, wo wir gemeinsam die Ziele des eigenen vorteilhaften Fortkommens unserer Gesellschaften und unserer Zivilisation verfolgen und nach Gesetz wie rationaler Vernunft verfolgen müssen. Damit habe ich kein Problem und darf es auch nicht haben. Meinerseits steht also einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Ihnen nichts im Wege. Es ist Ihre persönliche Entscheidung, Hilfe leisten zu wollen sowie Ihre institutionelle Funktionspflicht, Hilfe leisten zu müssen. Es ist die Frage Ihrer höchstpersönlichen Integrität und Glaubwürdigkeit, Ihrer eigenen Politik materielle Substanz geben zu wollen oder nicht. Daran werden Sie als Politikerin wie als glaubwürdiger unserer christlichen Kultur, Moral und Ethik als Parteivorsitzende einer christlich orientierten Partei verpflichteter Mensch gewogen und gemessen. Nicht Ihre Meinung über sich selbst und die CDU gilt hier, sondern das, was bei uns als Meinung über Sie entsteht und/oder provoziert wird. Wir entscheiden in einer parlamentarischen Demokratie als Wähler, Steuerbürger und Urentscheider nach Gesetz über das politische Schicksal der Regierenden, nicht diese selbst. Sie werden daran gemessen, wie gut es Ihnen gelingt, unseren Nutzen zu mehren und gefahren von uns abzuwenden. Das sind unsere Kriterien, nach denen wir entscheiden, ob wir Sie weiter mit der Vertretung unserer Interessen betrauen wollen oder nicht. Wir entscheiden, was wir als erfolgreich ansehen, nicht Sie. Sie dienen uns, dem Bürger. Wir alimentieren Sie dafür im Gegenzug aus unseren Steuergeldern und stellen Sie von anderweitigen Einkommenspflichten frei, damit Sie sich voll darauf konzentrieren können, uns, dem Bürger, nützlich und vorteilhaft zu sein. Wir erhalten Sie dafür also aus unseren Einkommen, das wir bereit sind abzugeben, um die Funktion des Staates, also unser eigenes Wohl zu gewährleisten und sicherzustellen. Die Steuern sind daher auch nicht „Ihr Eigentum“ als „Staatsvermögen“, Sie verwalten lediglich treuhänderisch unter Erfolgspflichten unser Eigentum und Vermögen. Vielleicht hat sich das noch nicht ausreichend herumgesprochen in den politischen und Beamtenkreisen? Da liegt für mich die Grenze zwischen Demokratie und Diktatur, diese Gesetzmäßigkeit zu umgehen, zu unterlaufen und formell in Frage zu stellen in dann weiter Überdehnung des politischen Mandats und der formellen politischen Amtsmacht. Politiker – und nicht nur diese - sind hier gefährdet, diese Schrankenschranke als Verfassungsinstitut einreißen zu mögen aus Gründen des persönlichen Ehrgeizes, der Machtversessenheit und aus schlichten wirtschaftlichen Gründen wie aus ideologischem Sendungsbewußtsein, als „Neuer Messias“ der Welt das ultimative Heil aufzwingen zu wollen. Wir wissen aus der eigenen Geschichte wie aus der Geschichte anderer Staaten, wohin solche Allgewaltphantasien (siehe auch das Schrifttum „deutscher Denker“) führen, welche blutigen Abgründe sie öffnen. Allen diesen Auswüchsen hat eine erfolgreiche Demokratie notfalls auch wehrhaft entgegen zu treten, Wiederstand ist hier gesellschaftliche, kulturelle und politische Pflichtaufgabe auch der demokratisch legitimierten Parteien. Mit gutem Grund habe ich daher klargestellt, dass diese Stiftung keine politisch-ideologische oder Heilslehre einer Glaubensdoktrin verfolgt und in diesem Sinne „nicht die Welt retten“ soll und wird. Wir sind eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen operierende Unternehmung, die als Dienstleistung bestmöglich Rettung in höchster Not, humanitäre Hilfe, Gefahrenabwehr, Nothilfe und technische Innovation anbieten und liefern wird. Das zum Gemeinwohlnutzen aus einer wirtschaftlichen Kalkulation, die auch lebensnotwendige Umsonstleistungen ermöglichen wird. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das in Nutzung einer sich ergeben habenden Chance, ein solches Projekt umfassend und optimiert gegenüber den bestehenden Systemen realisieren zu können als Pflichtaufgabe zu Weltbanknormen. Ich erfülle damit zugleich die Gemeinwohlverpflichtung des aktivierbaren Eigentums zu meiner persönlichen Entlastung und weitere Pflichtanforderungen wirtschaftlicher Natur in Besetzung einer Marktlücke als Unternehmer, da es solche umfassenden Dienstleistungen, die in der Zukunft dringend benötigt werden, derzeit weltweit noch nicht gibt. Ich nenne in meinem System die bisherigen Hilfesysteme „Rucksackhilfe“ als Systemcharakteristik aus folgendem Grund und ohne diese Hilfe abwerten zu wollen: hier sind einzelfallabhängig viele engagierte Menschen nach dem Zufallsprinzip und der persönlichen emotionalen Betroffenheit tätig. Das in der Regel zunächst oft weitgehend unkoordiniert und weitweit aus spontanen Spenden finanziert, die gerade verfügbar sind. Die Logistik und der Transport erfolgen ebenfalls mit nach dem Zufallsprinzip zusammengeliehenen Transportmitteln. Das gilt für alle freiwilligen Helfer über die Hilfsorganisationen bis zur UNO. Die Organisation der Einsätze verlief oft unkoordiniert, in Konkurrenzen untereinender teils sehr chaotisch bis ineffizient, Teile der Hilfsgelder und Hilfsmittel verschwanden auch bisweilen in „dunklen Kanälen“, wie man weiß. Derzeit ist die Not- und Katastrophenhilfe im Kernbereich also das Ergebnis privat organisierter zufallsbestimmter Spontanhilfe, die nur in Teilen institutionalisiert ist. Das gilt ganz besonders in der Seenothilfe, die weltweit vor allem von privaten Vereinen und Spenden getragen wird. Dazu kommen wenige Behördeneinrichtungen vor allem der Seestraßenverwaltungen mit lediglich begrenzter Leistung und im Einsatzraum auf die nationalen Zuständigkeiten und Hoheitsgewässer begrenzt. Weitergehende übernationale Strukturen sind erst im Aufbau (z.B. in der EU, siehe EMSA und das Emergency Tug Vessel System (ETV)), da die küstennahe wie transozeanische Seenotrettung als Teil der Havarie- und Wrackbergung eine Aufgabe wirtschaftlicher Gewerbeunternehmungen ist, die damit Geld verdienen. Nur wenige Staaten unterhalten staatliche, teils den militärischen Strukturen angegliederte Küstenwachen, die „von Amts wegen“ hier tätig sind, und darunter sind es vor allem die USA, Japan, Russland und ganz wenige andere Staaten fast allein, die in ihren Küstenwachen über schwere hochseefähige transozeanisch einsetzbare Rettungsfahrzeuge verfügen. Auch diese werden von den Fahrzeugmustern der Stiftung an Leistung, Reichweite und Geschwindigkeit wie Systemintegration weit überholt und weit übertroffen. Diese Stiftung legt erstmals weltweit ein klar geordnetes, klar gegliedertes Leistungsspektrum vor, dass von fest angestellten bestausgebildeten Fachleuten bedient wird, das sich der professionellen Technik bedient, wie sie bei den Berufsfeuerwehren, den technischen Hilfswerken, den medizinischen Notfalldiensten sowie dem Pionier- und Logistikeinheiten des Militärs zur Anwendung kommt als die jeweils beste Technik, die für diese Hilfe- und Rettungsaufgaben auf dem Markt verfügbar ist. Das mit gutem Grund, da nur bestes Handwerkszeug, bestes Personal und eine professionelle Organisation, Struktur, Logistik und Einsatzleitung hier die Ergebnisse erbringen kann, die erforderlich sind nach der Ereignisanalyse und in der Zukunft erst recht erforderlich sein werden. Das weiterhin schon aus rechtlichen Gründen als nicht regierungsabhängige Struktur, die nationenübergreifend auf der Basis der Völkerrechtspflichten zur Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr tätig ist und daraus in jedem Teil der Welt arbeiten kann und soll. Hinzu treten die eigene Logistik und das eigene Transportwesen, die zugleich als Systemintegrationselement überhaupt erst ermöglichen, binnen 24 Stunden an fast jedem Ort der Welt Hilfe leisten bzw. Großereignis- und Großflächenhilfe einleiten und koordinieren zu können. Die ersten 24 bis 48 Stunden entscheiden über den Erfolg der Hilfe zu reduzierten Schadensfolgen, ab dem dritten Tag beginnt die Seuchengefahr und die finale Todesgrenze aus fehlender Versorgung mit Nahrung und Trinkwasser. Dann steigen die Totenzahlen sprunghaft an und reduzieren sich die Überlebenschancen derer, die das Ereignis selbst überlebt haben massiv. Bei klimatischen Risiken wie Kälte und durchdringender Nässe oder hoher Hitze sind diese Überlebenszeiten noch wesentlich geringer. Die bisherige Hilfe braucht bei größeren Ereignissen in der Regel 7-10 Tage, bis sie vor Ort wirksam eintrifft unter Mitnahme der vollen logistischen, Nothilfe- und Versorgungsleistung samt der Einsammlung von Spenden zuvor für die Finanzierung und die Einwerbung der erforderlichen Helfer, Transport- und Versorgungsmittel. Wir sind ein hochintegriertes, von solchen Vorbereitungen freigestelltes, somit extrem schnelles System, auch das ist derzeit ohne Alternative in der Welt. Diese Geschwindigkeit ist auch eine wirtschaftliche Option, da die schnelle Hilfe ein entscheidend wesentlicher Faktor ist, die Folgekosten der Schadensereignisse zu begrenzen insbesondere für die öffentlichen Haushalte, aber auch für Unternehmen der Wirtschaft, da mit jedem Tag Schaden und Ausfall samt zunehmender Zerstörung massive Folgekosten entstehen, die vermeidbar sind. Es widerstreitet dem humanitären Gedanken nicht, dass schnelle humanitäre und Katastrophenschutzhilfe zugleich auch extrem wirtschaftlich ist und daraus die Nationalökonomien entlastet. Siehe die Abhängigkeit z. B. des Ölpreises und der Versorgungssicherheit von solchen Schadensereignissen und deren Folgen samt den humanitären Katastrophen, siehe der Fall Liberia. Ich erwarte daher, ich habe von Ihnen einzufordern, als designierter Stifter, Gründervater und CEO der PetArt-Foundation im wohlverstandenen Interesse der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der UNO und der Weltvölkergemeinschaft, dass Sie zu einer erfreulichen und erfolgreichen Zusammenarbeit willens und bereit sind als Amtspflicht nach Gesetz. Da eine gesetzliche Pflicht vorliegt besteht kein freies Ermessen zu Verhandelbarkeiten, sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin. Sie sind hier verpflichtet, auch wenn Sie mich persönlich oder parteipolitisch nicht mögen sollten, sondern in Erfüllung unserer gesetzlichen und gesellschaftlichen Pflichten. Diese gehen persönlichen oder parteipolitischen Interessen vor. Ich bekenne mich hier als ehemaliger Wähler Ihrer Partei. Heute habe ich deswegen Bedenken. Das macht weiter nichts, weil ich nun als des. CEO ohnehin parteipolitisch neutral zu sein habe von Amts wegen nicht nur in Deutschland. Sie sind daher als Taufpatin des ersten Flottenschiffs von mir persönlich eingeladen. Aber nur, wenn die Taufe auch auf Ihre Initiative zurückzuverfolgen ist. Sonst kämen pflichtgemäß dann die anderen Initiatoren in den Vorzug dieser Ehrung. Als Gast der Taufe und der Publikumsfahrt sind Sie und Ihr Gatte dann natürlich ebenfalls sehr willkommen. Da wir die Schiffe nicht auf Personennamen taufen wollen, sondern auf symbolisierte Funktionsklassenbezeichnungen zur besseren Erkennbarkeit im Kommunikations- und Funkbetrieb im Einsatz, erhält jedes Schiff zusätzlich intern den Namen der eingeladenen Taufpaten als Symbol für deren Engagement und herausgehobene Förderung der Stiftung. Die Einladung zur Taufpatenschaft ist also eine formelle und herausragende Ehrung für diejenigen, die sich um die Stiftung besonders verdient gemacht haben werden. Wir selber in der Stiftung treten dahinter mit unseren Namen als die „tragenden und initiierenden Säulen“ gerne zurück. Es wird nur eine Ausnahme geben, besonders verdiente und ggf. im Einsatz oder in besonderer Gefahr zu Tode gekommene eigene Mitarbeiter werden ebenfalls so geehrt und ausgezeichnet werden. Hier übernehmen wir die Tradition der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger DGzRS, die ihre Schiffe nach den Namen der im Einsatz ums Leben gekommenen Mitarbeiter und der leitenden und erfolgstragenden Vormänner (Kapitäne) sowie Gründer benennt. In solchem Konkurrenzfall muss auch der Taufpate mit seinem Namen zurücktreten. Es liegt also ganz bei Ihnen, ob auf unserem Führungsschiff intern Ihr Name stehen wird oder nicht. Wir sind sehr gespannt, wie Sie sich entscheiden werden. Entscheiden Sie gut. Sie können das und haben den persönlichen Mut und die Fortune dazu, wir gehen davon aus. Was wir als „stinknormale Bürger“ können werden Sie als Bundeskanzlerin schon lange können müssen, sonst wären Sie nicht im Amt. Es geht also um ihren ganz persönlichen Willen und Ihre Durchsetzungsfähigkeit im eigenen Amt.
Nachwort: Ihnen ist bekannt, dass die internationale Piraterie, in Verbindung zu sehen mit der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus als ein die Weltwirtschaft bedrohendes Problem eingestuft ist, mit einer Dunkelziffer des Zehnfachen der gemeldeten Angriffe und einer daraus unbestimmbaren erheblichen Zahl von Toten auf See. Das ist weltweit ein politisches TABU-Thema. Der finanzielle Schaden daraus wird derzeit auf ca. 15 Milliarden EURO geschätzt. 50 % der gemeldeten Angriffe finden im Bereich der Malakka-Strait statt, einer weltwirtschaftlichen Schlüsselroute im internationalen Seeverkehr. Vor allem politisch schwache und instabile Weltregionen sind betroffen, in denen also Streit herrscht und eine mangelnde Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeiten. Die Hohe See außerhalb der Hoheitsgewässer der Nationen ist hier weitgehend rechtsfreier Raum, und die Piraterie entwickelt sich in diese Zone hinein unter Ansatz von Kriegswaffen. Es wird derzeit kontrovers debattiert, ob die Handelsschiffe sich gegen solche Angriffe mit Waffengewalt wehren dürfen und sollen oder nicht. Nach den Abwehrstrategien bei Überfällen lautet der Rat der Experten vorbeugende Abschreckung und frühestmögliche Gegenwehr, zumal inzwischen alle Arten und Größen der Schiffe angegriffen werden. Wieweit Schutzgelder erpresst werden ist dunkel, aber da sich ein neuer Markt der Entführung von Schiffsbesatzungen installiert mit "Stückpreisen" von um 50.000 Dollar je Kapitän und Chefingenieur kann von einem erfolgreichen Erpressungssystem ausgegangen werden meiner Meinung nach. Wie einzelne Fälle belegt haben waren und sind auch Militärs und Behördenvertreter als Täter involviert, so dass die Sicherheit auch dann nicht geben ist, wenn sich nationale Behörden- und Marinefahrzeuge annähern und den Regelfunkverkehr durchführen. Die UNO hat dazu verschiedene Resolutionen verfasst, die aber derzeit wohl noch ohne Umsetzung sind. Vielmehr wird offen auch seitens des Führungsstabes der Bundesmarine debattiert, inwieweit sich die Kriegsmarinen hier zu engagieren haben bzw. noch engagieren sollen, da diese Prävention, Reaktion und Hilfeleistungen vorrangige Aufgaben der Seepolizei und Seenotrettungsdienste seien. Diese Debatte bedeutet für eine Hilfsorganisation wie diese projektierte, in den Bereich der Aufgaben der Seepolizei und aktiven Terrorismusabwehr unter Kriegswaffenbedrohung eintreten zu sollen, was eine Novellierung des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder geeignete Ausnahmebestimmungen zur Voraussetzung haben muss. Es wäre unzumutbar, wehrlose und in solchen Dingen unerfahrene Retter vor Angreifer mit Kriegswaffen zu stellen und sie ihnen auf Gedeih und Verderb auszuliefern. Das wäre Mord und durch nichts rechtfertigbar. Es stellt sich auch die Frage der Bevollmächtigungen und Delegate sowie der Amtshilfe bei der Personalausbildung z.B. samt dem Rückversicherungsschutz durch ausreichend bewaffnete Kräfte im Fall des Falles. Es geht bei dieser Frage auch um die Glaubwürdigkeit der Organisation als poltische neutrale humanitäre Einrichtung und um die Frage des Zustandes der Kriminalitätsbekämpfung gegen das internationale organisierte Verbrechen, wenn humanitäre Hilfe unter Waffen zum Schutz vor Kriminellen zu leisten wäre als politisches wie geistig-moralisches Armutszeugnis für die gesamte Weltgemeinschaft, also als Bankrotterklärung unserer gesamtgesellschaftlichen Werteordnung schlechthin. Betroffen wären insbesondere jene Staaten, in denen Gewalt und Korruption als Bestandteile des gelebten Alltages bisher noch akzeptiert sind. Ich gebe gerne zu, dass ich derzeit nicht die politische Kraft der Verantwortlichen sehe, hier deutliche Signale zu setzen. Müssen wir Bürger das erst selber tun? Wozu bräuchten wir dann noch unsere "Obrigkeiten", wenn diese solcherart versagen? Ich denke, niemand ist daran interessiert, sich in eine solche missliche Lage bringen zu wollen. Ich auch nicht. Darum machte ich ein für alle Beteiligten besonders vorteilhaftes Angebot, bei dem es keine Verlierer geben würde. Ich bin an Erfolg interessiert. Bekannt ist die weltweite Generalnorm, dass nationale Kräfte Täter bei entsprechenden zwischenstaatlichen Abkommen in andere Territorialgewässer verfolgen dürfen in Hilfeleistungen, diese aber zum Maßnahmenvollzug an die nationalen Kräfte abzugeben haben, die dann zu rufen sind. Unser Konzept sieht ja hier Staatsverträge zwischen der Stiftung und den Regierungen vor zur Verfahrensvereinfachung in der Form, dass bei solchen Gelegenheiten und Einsatzlagen die Schiffe als Vertragsschiffe der einzelnen Nationen unter deren Seepolizeirecht mit Verbindungs- und einsatzführendem Stabspersonal der jeweiligen Nationen an Bord unmittelbar im jeweiligen Regierungsdelegat tätig werden können unter gleichzeitigen Oberkommando des International Desaster Relief Teams der UNO sowie dem VETO-Recht des Einsatzkommandeurs der Stiftung, in der Regel der kommandierende Kapitän und C.o.S. in Verbindung mit der Haupteinsatzleitung und dem lageführenden Vorstand der Stiftung, also mit mir als CEO und meinem Vertreter und/oder dem Gesamtvorstand als Endentscheider, solche Einsätze generell und auf den Einzelfall zu gestatten oder nicht. Grundsätzlich muss ich dazu anmerken, dass ich einerseits nicht dulden und billigen darf, dass mein Personal hier besonderen Gefahren und Risiken ausgesetzt wird auch mit Blick darauf, das Seenotrettern Hinterhalte gelegt werden um diese auch direkt anzugreifen, wo es keine ausgeprägten Seenotdienste mit Küstenwachkompetenz und Ausrüstung gibt, und dass wir uns andererseits planerisch darauf einrichten müssen, zum Eigenschutz auch defensiv erfolgreich solchen Lagen begegnen zu können in der Ausrüstung, konstruktiv im Schiffbau selbst wie in der Personalausbildung. Schließlich sind wir "Frontleute" und werden im schlimmen Fall in den Läufe der auf uns gerichteten Waffen schauen und darauf eine Antwort nicht erst finden müssen, sondern vorzuhalten haben. Hierzu erbitte ich auch Ihre Stellungnahme, Meinung und Vorstellungen Ihrer Lösungsansätze aus Ihrer Sicht. Dabei beachten Sie bitte, dass wir nun nicht mehr über den Hintergrund, die Finanzoptionen und rechtlichen Möglichkeiten sprechen, sondern über bestehende unabänderbare Fakten zum erklärten Amtswillen und meiner Eigentümerentscheidung, mein so erworbenes Vermögen in genau dieser Form zu verwenden. Das zur Selbstschuld Ihrer Behörden nun öffentlich, da Sie von Ihren Untergebenen hier faktisch zur Nichterreichbarkeit umgangen und ausgeschlossen wurden als Verfassungsinstitut der Endentscheidung. Sie wiederum haften unmittelbar für das Handeln und Unterlassen Ihrer Untergebenen als oberste Dienstherrin der Anstellungskörperschaft, als oberste Disziplinarvorgesetze und als oberste Aufsichtsbehörde der Exekutive in Deutschland, die den Staat in allen Rechtsgeschäften nach außen vertritt. Darum spreche ich Sie hier als Amt wie als Parteivorsitzende an, also als oberstes Entscheidungsorgan und Rechtsinstitut mit Richtlinienkompetenz zu Haushalts- Urentscheidungen und allen generellen politischen Entscheidungen, Richtungs- und Zweckführungen gerade und insbesondere Ihres Kabinetts, darüber hinaus als richtungslenkende Vorsitzende der Regierungskoalition und der diesbezüglichen politischen Partei mit Stimmmajorität im Deutschen Bundestag als nach Gesetz ggf. ausgeschlossene Partei in eigener Sache gem. § 41 ZPO, zur Fachaufsicht des gewählten Gesamt-Parlaments, des deutschen Bundestages über die Bundesregierung; der Fachaufsicht der Wahlbürger über die gewählten Volksvertreter als Verfassungsinstitut, der Europäischen Institutionen auf Konformität zum EU-Recht und der UNO zur Konformität mit dem allgemeinen Völkerrecht zur Judikatur beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag ggf., wenn ein Staat die Befolgung des internationalen Völkerrechts verweigert und daraus Schaden für die internationale Gemeinschaft und die eigene Bevölkerung stiftet. Daran sei noch einmal erinnert. Da der vermeidbare Tod von Menschen und schwerstmögliche Schäden für die Nationen und Nationalökonomien unmittelbar betroffen ist und Sie hier kein Amtsermessen haben, an meiner Stelle Entscheidungen und Verfügungen über mein Eigentum und meine Urheberschaften und einer nicht regierungsabhängigen Organisation treffen zu dürfen, nehmen Sie meine sachdienlichen Hinweise und Bitten um Ihre Stellungnahme bitte sehr ernst. Ich treibe damit keinen Scherz. Die Sache duldet keinen Aufschub und keine weitere Verschleppung nach Gesetz.
Die Frage des Umgangs mit Ausländern und die Meinungen in der deutschen Politik ist wesentlich. Wir stehen vor dem Problem, dass die zunehmende Armut und Verelendung in Deutschland mit überproportionaler Kinder- und Jugendarmut gerade bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund ein Problem darstellen insbesondere dann. wenn um die Frage der Ehre und der eigenen kulturellen Integrität Konflikte entstehen, die gewalttätig ausgetragen werden. Dieses Problem kann nicht losgelöst betrachtet werden mit den Weltmissionsansprüchen - politisch verstrickt - im Konkurrenzkampf der Religionen und religiös gelenkten Kulturen und Werteordnungen, zumal hier nachhaltige wirtschaftliche Interessen und Präferenzen sowie Konkurrenzen integraler Bestandteil der Verdrängungen sind samt Kontrollansprüchen über die Ressourcen, und damit die Macht in der Welt. Ich habe diese Fragen als Sicherheitsproblem, als Konfliktproblem gerade bei der humanitären Hilfe und der medizinischen und sonstigen Versorgung wie als Personalproblem unmittelbar auf dem Tisch und muss dazu interne Lösungen und Verhaltensvorschriften erarbeiten bis hin zu Regierungsabkommen zwischen Regierungen und der Stiftung, wenn sie in Betrieb ist. In diesem Zusammenhang hätte ich gern Ihre Stellungnahme zur Frage des hohen Lobes der NPD für die Ausländer- und Jugendkriminalitätspolitik Ihres Parteifreundes und Ministerpräsident des Landes Hessen, Dr. Koch gehört, da ihn ja soeben der Parteivorsitzende der NPD, Herr Udo Voigt, öffentlich als erfolgreichen Politiker im Sinne der NPD ausgestellt hat. Die Thesen Koch werden ja von Ihnen ausdrücklich gestützt. Wie grenzen Sie sich nun von den Interessen der NPD ab? Die NPD lobt die Härte des Vorgehens insbesondere gegen Ausländer und möchte dieses noch erheblich erweitert wissen, und die Serie in der Bild-Zeitung über die Gewalt im Nachtleben der Republik wie dessen Realität ist hier ebenfalls geeignet, die Meinung der NPD zu bekräftigen. Die NPD behauptet, die Politik insbesondere der CDU treibe der NPD die Wähler zu und die CDU solle sich in einer Koalition mit der NPD dieses Themas annehmen. Aus dem Ausland sind Stimmen zu hören, die davon ausgehen, gerade die islamische Kultur und Werteordnung werde generell aufgrund ihrer jungen Gesellschaft und ihrer Wirtschaftsmacht ein neuer Weltfaktor werden und in naher Zukunft wichtige Normen setzen, sodass die christliche Kultur als veraltet und nicht mehr ausreichend zukunftsfähig erscheine und daher zu überflügeln sei, in welcher Form auch immer. Ich will das nicht ausweiten, die verschiedenen Optionen sind ja politikbekannt. Es stellt sich hier die Frage, on die demokratischen Deeskalationsprogramme ausreichen und Wirkung zeigen oder ob sich eine sich verstärkende Konfrontationsszene ausbilden wird mit einem hohen Gewaltpegel. Diese Fragen berühren die Arbeit einer solchen Stiftung unmittelbar im zentralen Kern der humanitären Hilfe und des S.A.R.-Wesens nach der SAR-Konvention der IMO und sind daher für uns sehr wichtig. Die Planungen der Organisation, die Einsatzplanung, die technischen Ausrüstung und die Personalplanungen samt deren Ausbildungen haben darauf abzuheben in einem weltweit operierenden System, in dem auch zu prüfen ist, wieweit hier bisher nicht umgesetzte UNO-Resolutionen einer Umsetzung zuzuführen sind bzw. erstmals der Umsetzbarkeit zugänglich geworden sind durch unser Projekt. Unmittelbar berührt ist das nationale ökonomische Interesse, einerseits wirtschaftlichen und sonstigen Nutzen aus dem Projekt zu ziehen, andererseits weitere Schuldenlasten zu vermeiden als gesetzliche Pflichthandlung; unter Verweisung auf mein besonders vorteilhaftes Angebot, das daher nicht von Ihnen abgelehnt werden darf nach Gesetz. Sie sind zur Annahme verpflichtet. Das ist einklagbar und mit Ordnungsstrafe als Zwangs- und Beugemittel belegbar, wenn das weiterhin unterlassen und verweigert wird. Vor allem würde das den guten Ruf Deutschlands in der Welt massivstmöglich beschädigen wie die nationale und internationale Reputation Ihrer selbst. Es wäre also nicht klug, mein Angebot auszuschlagen. Darauf weise ich sachdienlich wohlmeinend und freundlich hin. Sie haben es selbst in der Hand, Ihrem Image als Leitperson des internationalen Fortschritts hier ein materielles Zeichen zu setzen und diesen Anspruch mit realer Substanz zu füllen, oder eben nicht. Das steht allein in Ihrem Ermessen und das nehme ich Ihnen auch nicht ab.
Mit freundlichem Gruss Ihr Jürgen Peters Weitere Geleitworte siehe im Archiv Im Januar 2008 Jürgen Peters Im Januar 2008 |
Rev. Nr. 02.2 - 08.01.2008