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Wie entstand das Stiftungsprojekt?

 

Am Anfang stand eine Summe Geldes als juristischer Buchwert. Diese war nicht klein. Es gab ein "vermögenswertes Recht", das wie ein Wertpapier zu behandeln war als verkauf- und vermakelbarer und ggf. beleihbarer Wert. Es stellte sich die Frage, was macht man damit, wie geht man damit um. Diese Summe war zugleich das Betriebsvermögen des Stifters, seiner Firma "PetArt" als Unternehmen des Freien Berufs nach Gesetz. Inzwischen ist es tituliert.

Dazu ist mit Blick auf die Falllegende folgendes anzumerken: In Deutschland sind Urheber und Künstler Unternehmen des freien Berufs nach Gesetz (nach Steuer- und Sozialgesetz, siehe Umsatzsteuergesetz UStG; Einkommenssteuergesetz EStG und Künstlersozialversicherungsgesetz KSVG). Sie sind Unternehmen nach Gesetz durch das Staatsdelegat. Dieses bedeutet, dass staatstragende Aufgaben auf einzelne Personen delegiert werden, weil sie einzelpersonengebunden sind. Das gilt für die Tätigkeit z.B. der Urheber nach UrhG, der Ärzte, Notare, Gutachter usw. Das sind spezifische Aufgaben mit Gemeinwohlverpflichtungen, die juristische Personen, Institute des öffentlichen Rechts und die gewerbliche Wirtschaft nicht durchführen können und dürfen. Urheberleistungen sind eine zunächst umsonst zu erstellende Bringeschuld an die Gesellschaft, zu deren Nutznießung. Für diese Leistung wird der Urheber in Nachgang entlohnt durch seine Urheberansprüche privilegiert, damit er für seine Leistungserbringung ohne Honorar nicht der öffentlichen Hand aufgebürdet wird und sich aus seiner Leistung selbst erhalten kann, das ist die Grundlage des Urheberrechts. Urheber sind zugleich Teile des gesetzeskonkretisierenden Rechtspflege daraus, dass sie Aufgrund ihres individuellen geheimen Urheber-Erstwissens auch eine Innovationsfolgen- und Gefahrenanalyse vorzunehmen haben und verpflichtet sind, ggf. den Gesetzgeber darauf hinzuweisen und Gesetzesnovellierungen zu veranlassen. Urheber als Grundrechtsträger des Art. 5 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes GG sind in der Ausübung und Umsetzung ihrer Urhebertätigkeiten und deren Verwertungen weisungsgebende Instanzen mit eigener Kompetenz als Organe außerhalb der öffentlichen Verwaltung. Sie sind daher eine eigene weisungsbefugte Instanz. Insoweit unterscheiden sich Urheber als Personen wie als Unternehmen sehr wesentlich von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und auch von anderen Unternehmen des Freien Berufs. Zudem sind sie "Tendenzbetriebe", die also ihre Einkommen nicht planen können wie gewerbliche Unternehmungen. Sie unterliegen damit nicht der steuergesetzlichen Gewinnpflicht. Es reicht aus, die Betriebsfähigkeit formell wie technisch vorzuhalten und tätig zu sein. Ob ein Urheber seine Tätigkeiten aufgibt oder nicht entscheidet er allein und niemand sonst. Auch die Finanzbehörden sind nicht befugt, eine Betriebsauflösung gegen die Entscheidung des Urhebers anzuordnen. Gerade Urheber haben hier individuell verschieden staatstragende Funktionen, da ihre Urheberschaften die Basis für viele gerade wirtschaftliche Vorgänge und Produkte sind, die ohne die Idee des Urhebers nicht existieren würden und nutzbar wären. Die staatstragende Bedeutung variiert auch danach, ob jemand schlichte Kaufhauskunst erstellt oder Haushaltsgeräte erfindet, oder ob seine Innovationen weit darüber hinausreichen und weltverändernd wirken wie z.B. die Erfindung der Atomtechnik und der Atombombe. Auch die Gründung einer solchen Stiftung wie der "PetArt-Stiftung" ragt weit über einzelne nationale Interessen hinaus und ist als global tragende Institution zu bewerten. Das muss man wissen, um den folgenden Entscheidungsweg wie auch die Lenkung der juristischen Verfahren zu verstehen.

 

Es ging also nach der juristischen Fixierung der Summen und während des damit verbundenen Prozesses darum zu bestimmen, wie mit diesem Vermögenswert weiter zu verfahren ist. Naheliegend war der Einsatz in der weiteren Patentverwertung im Audio-Bereich wie im Geschäftsplan des Gerichtsverfahrens der Patentpfändung vorgegeben und festgeschrieben. Da es sich auch dabei um neue Verfahren und Darstellungsformen handelt, war es geboten, hier ein Gesamtproduktions- und Verwertungskonzept zu erstellen als Folge der Erfahrungen in der Praxis ab 1983. Das bedeutete neben der Produktionsplanung für neue Produkte der Beschallungs- und Veranstaltungstechnik bis Home-Entertainmentsystemen auch eine neue Produktionstechnik. Stationäre Studios haben den Nachteil der Ortsgebundenheit mit hohen Mühen, Interessen zu erreichen und zu bewegen, solche Studios aufzusuchen und sich dort zu informieren sowie zu produzieren. Es war naheliegend, ein solches Musterprojekt zu mobilisieren. Aufgrund der Produktionszyklen (Jahresschritte) wie des benötigten Volumens und des damit verbundenen Wohnbedarfs an der Produktionsstätte bot sich hier das Schiff an. Hier trat nun meine Kenntnis im Schiffbau hinzu aus meiner Projekttätigkeit seit vielen Jahren im Bereich Marinearchäologie/-historie, beinhaltend die Technik des Schiffbaues beginnend mit dem Holzschiffbau der Vorgeschichte und Antike bis zum höchstmodernen Schiffbau aller Arten. Darin bildete sich der Forschungsschwerpunkt Schlepp-, Bergungs- und Offshoreschiffahrt heraus.

Das Mutterprojekt war also ein mobiles Medienstudio im Ambinente einer Megayacht, deren Finanzierung als juristisches Projekt - wie im Zuge de Gesamtverwertung der Patentsachen - weiter zu verfolgen war. Im Laufe der Erkundungen zur Finanzierung wurden die neuen Rahmen für Projektfinanzierungen bekannt und diese Spur weiter verfolgt. Dabei wurde bekannt, dass solche Finanzierungen mit weltbankfähigen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind. Es mußte also eine Ergänzung zum Audioprojekt gefunden werden. Das war die Geburtsstunde der "PetArt-Stiftung". Die Bestandsaufnahme ergab, dass es ein effizientes Rettungssystem auf hoher See nicht gab und das bisherige Bergungsverfahren dafür nicht ausreicht. Also wurde ein solches erfunden und durchgeplant. Erster Entwurf war das Rettungsschiff, entwickelt aus dem Studioschiff. Der Rahmen bestimmte sich nach dem einsetzbaren Finanzvolumen. Nachdem dieser Rahmen stand, kam aufgrund weiterer Informationen zu den finanziellen Optionen die Gegenprüfung, wie der Bedarf sei, würde man ein solches System global flächen- und bedarfsdeckend ausgestalten. Es stellte sich heraus, dass auch das umsetzbar sein würde. Damit waren die Weichen für das Stiftungsprojekt als Staatspolitikum und für die Rechtsform einer nicht regierungsabhängigen Organisation gestellt als juristische ebenfalls neue Sach- und Völkerrechtslage.

Mit dem Bekanntwerden der EU-Entscheidung zum Emergency Towing Vessel Konzep ETV-Tugs als Folge des Falles "Pallas", der verschärften Sicherheitsvorschriften des US-Küstenwache als Folge des Falles "Exxon Valdez" (vgl. MCA und IMO), den Tankerunfällen in der Biskaya, siehe der Fall "Erika" u.a.m.,  auch als Folge der weitgehenden Aufgabe der klassischen Bergungsschleppsysteme mit ständig besetzten Alarmstationen, die bis in die siebziger Jahre der Regelfall waren wurde sichtbar, wie das Sicherheitssystem auf See im Wandel, um nicht zusagen Zusammenbruch begriffen war. Die bisherige wirtschaftliche Basis der Seenotbergung als Wirtschaftszweig war weitgehend weggebrochen und durch kein anderes System ausreichend ersetzt worden. Zugleich hatten sich die Schiffs und Schadensarten so gravierend verändert, dass die verbliebenen Systeme personell wie materiell nicht mehr ausreichten. Die Antwort der EU war das ETV-Konzept, besetzt weitgehend mit Secondhand-Schiffen aus dem Offshorebereich, die notdürftig umgerüstet wurden.  Dann wurde wegen des Ausfalls der Wiederaufbereitungsanlage in Japan der Transport von Castoren und Plutonium zwischen Europa und Japan vakant. Das mit Transportschiffen, die durch Greenpeace zur Demonstration der Gefahrenlage gerade nach dem 21.Sept. 2001 in der Schleuse von Panama geentert wurden. Damit wurde die ganze Problematiik und das Höchstrisiko dieser Transporte auch als Seenotfall im Stiftungsrahmen sichtbar und transparent. Die weiteren Erkenntnisse zum Bedarf jeder Art lieferten der Weihnachtstsunami 2004 und die schweren Hurrikanschäden im Golf von Mexico 2005. Aus den Fällen New Orleans und Houston wie dem Tsunami wurde offensichtlich, wie sehr die Seenotsysteme mit dem Katastrophenschutz verzahnt sind und sein müssen. Ferner wurde transparent, wie wichtig die erste Hilfe von See her sein würde, und wie schnell diese einsetzen und greifen muss. Ebenso klar war die Verbindung eines see-luftgestützten Verbundsystems mit amphibischen Fähigkeiten und der Notwendigkeit eines eigenen Logistik- und Transportsystems mit Hochgeschwindigkeitsoptionen im globalen Maßstab als Gesamtsystem. Das bedeutete einen wesentlichen Ausbau des Seenotsystems zu einem universellen Notrettungs- und Emergency-Versorgungssystems, dass damit auch ein wesentliches Element für UNICEF/UNHCR und das International Desaster Relief Team wurde.

Es stellten sich nun zwei Fragen; die der Finanzierung eines solch hochkomplexen Systems, und die der staats- und völkerrechtlichen Einbindung eines solchen NGO-Systems in die globalen politischen und Sicherheitsstema, da dieses Projekt natürlicherweise brisante Höchstsicherheitsbereiche tangiert, darin enthalten auch die Frage der organisierten Piraterie und das wesentlich verschärft durch die Vorgänge vom 11. Sept. 2001 als NATO-Vertragsfallsache vom 12.09.2001, zumal das Stiftungsprojekt  daraus selbst zum sicherheitsrelevanten Angriffsziel zu ggf. robusterm Schutz dagegen geworden war. Es fanden sich auf beide Fragen Antworten, zu denen ich um Verständnis bitte, wenn diese als in Teilen nicht öffentlich zu behandeln sind, also auf dieser Site nicht dargestellt werden.  Diese Entwicklungen konnten nicht ignoriert werden und mußten sich in der Projektplanung in Sachlösungen wiederfinden.

Damit bestand abermals eine neue Sach- und Rechtslage für das Projekt und eine sehr bedeutende Erweiterung der Gesamtkonzeption, die hier erstmals vorgestellt wird. Nachden geklärt war, wie auch diese Erweiterung durchfinanziert werden kann, sind alle Weichen zur formellen Realisierung gestellt.

Bei der technischen Planung wurde festgelegt, nach neuesten Erkenntnissen der Forschung und Technik zu arbeiten und das System umweltoptimiert aufzubauen, beginnend mit den Antriebsanlagen und den Treibstoffen. Damit nahm das Projekt heutige Entscheidungen zu den UNO-Umweltreportfolgen - aktuell der EU - vorweg. Maßgebend waren auch technische Rahmenbedingungen wie die extreme Höchstgeschwindigkeit der Systeme, die eine Abkehr vom traditionellen Stahlschiffbau mit Dieselantrieb und Bunker C-Ölen erzwangen zur vollen technologischen Kompromißlosigkeit. Es fand eine umfassende Technologie- und Systemanalyse statt, mittels der herausgefiltert wurde, welche vorhandene Technologie 1:1 nutzbar und welche ggf. zu modifizieren und zu ergänzen ist. Das als fortlaufender Prozess, der erzwang, die einzelnen Projekte mehrfach in Details nachzubessern, da der technologische rasante Fortschritt hier neue Optionen offenlegte, die sofort in das System eingebaut wurden. Das wird sich weiter fortsetzen. Was heutre auf der Site ausgestellt ist kann morgen schon veraltet und nachgebessert sein. Daraus ergibt sich ein "Brainpool-Programm" der Innovationsförderung in der Stiftung selbst und aus der Stiftung heraus, an dem auch in Sinne des Ankaufs von Lizenzen und Produkte aller Zulieferer diese unmittelbar beteiligt sein werden mit der Stiftung selbst als Innovationsplattform und Auftraggeber. Es stellte sich dabei heraus, dass wesentliche Elemente dem militärischen Bereich zu entnehmen und zu entlehnen sind, da es im zivilen Sektor dazu keine Entsprechungen gibt. Dazu traten die neuen Vorschriften der UNO zur humanen Sicherheitserfolgspflicht liegt. Beispiel: Human minedestruction mit einer Räumrate von 98,8 % gegenüber dem Militärstandard (MIL) zu 80 % Räumrate. Hier galt es also, Militärsysteme umzuwidmen und nachhaltig noch zu verbessern. Das ist auch in Kommunikations- und Organisationsstrukturen wirksam. Technisch läuft eine massive Hilfeleistung einer militärischen Operation sehr ähnlich ab in Logistik, Befehlsstrukturen, Kommunikation und praktischer Umsetzung insbesondere bei kombinierten See-Luftrettungs- und Nothilfeeinsätzen mit dem zum Militärbereich gravierenden Unterschied, dass hier hochversierte Spezialisten mit klaren humanitären Aufgaben der Nothilfe und Grundversorgung ganzer Bevölkerungsbereiche zu ggf. Hundertausenden und Betroffener und mehr angesetzt und koordiniert werden müssen in sehr komplexen Operationen zu Wasser,  zu Lande und in der Luft mit fortlaufend nachgeführter Logistik und Versorgung, insbesondere der medizinischen Versorgung, wie bei einer Bewegung einer Armee. Das unter sehr hoher mentaler Belastung des eigenen Personals und der mentalen Hilfe für die Betroffenen jeder Art, von der psychologischen Betreuung bis zur Seelsorge nach verschiedenen Religionen und Glaubensrichtungen. Zu den Widrigkeiten, unter denen solche Operationen erfolgen sagte ein einsatzleitender General in New Orleans: "Die Natur geht gegen uns vor wie ein Feind auf dem Schlachtfeld. Sie spaltet uns in handlungsunfähige Gruppen, zerstört die Kommunikation, die Versorgung und nimmt uns die Beweglichkeiten und das Obdach, die Überlebensfähigkeiten  weg. Am Ende tötet sie uns direkt. Also muss man diese Dinge zunächst wieder herstellen und die Gruppe handlungs- und überlebensfähig machen". Entscheidend war dabei nicht, dass der Mann Militär und General war, sondern dass er ein Problem erkannte, richtig darauf reagierte und das Personal und Material zur Verfügung hatte, das auch umzusetzen. Basis war dabei die Flotte der Navy im Hafen mit Pionier- und Landegerät, die inzwischen eingetroffen war. Die Organisationsmängel sorgten dafür, dass schon bereitstehende Hilfsgüter nicht mehr herausgingen und als sie transportiert werden sollten war das Verkehrssystem unter Wasser oder nicht mehr passierbar und die Koordination und Einsatzleitung verloren gegangen, die Hilfe von außen kam daher erst nach weiteren Tagen durch. Nachdem die Verwaltung und öffentliche Ordnung in  New Orleans über drei Tage komplett zusammengebrochen und ausgefallen war stelle der General, der den Einsatzleiter der FEMA ablöste, die Grundfunktionen der Ordnung und Versorgung binnen 24 Stunden wieder her. Diese aus der Praxis in einem hochmodernen industriellen Ballungs- und Verwaltungszentrum mit Millionen Einwohnern gewonnene  Erkenntnis des Verlaufs einer solchen Katastrophe begründet auch das Konzept, die technische und organisatorische Ausstattung des Stiftungsprojekts. Zu planen ist hier auf die größtmöglichen Schadensereignisse und deren Anforderungen, auch wenn das in anderen Fällen überproportioniert  erscheint. Es ist eine Gesellschaftsaufgabe, hier die nötigen Vorsorgen zu treffen. Es ist völlig klar, dass solche Ereignisse einzelne Organisationen und auch Staaten überfordern. Eine dafür angelegte Stiftung kann hier Gemeinschaftsaufgaben übernehmen, weil deren Strukturen speziell dafür ausgelegt sind und soweit diese reichen. Jedes System hat Grenzen, auch eine solche Stiftung. Aber ihre Grenzen liegen weit über der "Standard-Schwelle" der individuellen und nationalen einzelnen Systeme, die zudem kooperativ integrierbar sind in das Gesamtkonzept und damit die Hilfeleistungen potenzieren. Die Stiftung hat nicht den Anspruch "alles alleine machen und beherrschen zu wollen", ganz im Gegenteil. Sie ist ein Instrument der Optimierung und Effizienzsteigerung gerade dort, wo es anderen nicht möglich ist.  

 

Daher sieht die Planung auch den Support für andere Organisationen, staatlichen Einrichtungen und andere humanitäre NGOs vor, wenn die eigenen Kräfte nicht im Einsatz sind, insbesondere im Transportbereich und der Logistik. Das mit einem in sich geschlossenen auf den Bedarf optimierten System. Das gilt auch personell, da hier besonders ausgebildete Spezialisten tätig sein werden, die ggf. von der Stiftung selbst ausgebildet werden auch in Einrichtungen Dritter, die dafür besonders kompetent sind. Diese Spezialisten werden auch die Mitarbeiter der anderen Organisationen schulen und bei Bedarf spezialausbilden können. Beispiele: Fahrer und Systembediener für die Kommunikationskette sowie im medizinischen Bereich (Lazarettschiffe etc. pp.) z.B. Auch die integrale Zusammenarbeit wird beständig trainiert werden müssen. Es geht der Stiftung nicht darum, sich abzugrenzen und Leistungsmonopole aufzubauen im Konkurrenz- und Verdrängungswettbewerb. Das würde den Zweck verfehlen. Die Stiftung wird aber ein richtungsweisender Kompetenzträger sein, und das muss sie auch sein, um diese Ziele wirtschaftlich wie politisch zu erreichen und erfolgreich umzusetzen.  

Im Zuge der ökologisch bedingten Schadensfolgen wurde das Thema Trinkwasser zu einem zentralen Problembereich auch in der Katastrophen-Notfallversorgung. Zu sehen ist die neue Trinkwassernotrationsverfügung von 20 Litern je Person/Tag der UNO. Es wurde daher zunächst eine Notversorgung geplant, die auch als Feuerwehrsystem einsetzbar ist. Der Stand der Technik erlaubte dann eine Lösung der Energiefrage zur massiven Gewinnung von Trinkwasser aus Seewasser unter bestimmten Rahmenbedingungen. Dieses Konzept wurde massiv ausgebaut und wird derzeit weiterentwickelt und zu gg. Zeit in eine Tocherstiftung überführt als eigenständiges Weltnothilfeprojekt, das eng mit dem Gesamtsystem verzahnt sein wird.

Ein ebenso wesentliches Problem ist das der Oil-Pollution Control und Ölbeseitigung auch auf hoher See und bei Havariefällen.

Bei der Finanzplanung wurde darauf geachtet, den Rahmen so zu gestalten, dass sich die Stiftung im Kern aus der Verzinsung des eigenen Basisvermögens betreiben und erhalten kann zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Dieser Rahmen ist ein Grenzwert. Das solche Finanzsysteme im einvernehmlichen Verbund erfolgen müssen weiß jeder, der sich damit auskennt. Solche Entscheidungen sind zugleich Zentralentscheidungen als Weltpolitikum auf UNO-Basis. Die Rechtsgrundlage sind hier ergänzend die völkerrechtlichen Pflichten zur allgemeinen Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr, niedergelegt als Völkerrechtsvertragswerke mit nationaler Gesetzeskraft und entsprechender Bindungswirkung, die ein positives Handeln bindend vorschreiben, wenn sich die Möglichkeit dazu eröffnet.  Diese Eröffnung erfolgt rechtsverbindlich formell mit der Rechtskraft der vermögenswerten Rechte als Stiftungsvermögen und der Gründungsentscheidung des Stifters in Person, öffentlich verkündet und ausgelobt auf dieser Internetpräsentation, von der entsprechende Rechtswirkung und Rechtskraft damit ausgeht als öffentliche Bekanntmachung durch die allein sachzuständige entscheidungsbefugte und weisungsgebende Organschaft, den Stifter.  

 

Der erste konkrete Erfolg dieser Maßnahmen war eine deutlich freundliche Einstufung der zu erwartenden Versicherungsprämien für die Stiftungsflotte um mehr als 1/3 unter der Standardbewertung zur Einstufung als höchste Gefahrenklasse unter Kriegsbedingungen. Das nicht zuletzt durch das sehr umweltfreundliche Antriebskonzept ohne Bunker C-Öle und daraus resultierend durch eine Herabstufung der Gefahrenkasse der Schiffe im laufenden Betrieb und Havarierisiko selbst. Der zweite konkrete Erfolg dieser Planung ist die Einladung von MarED/EMSA 2006 auf die SMM Hamburg, auch zur neuen Sach- und Rechtslage des Verlustes der Glaubwürdigkeit der deutschen Politik in diesem Bereich durch dir fortlaufende Behinderung dieses Projektes zum Gemeinwohlnutzen ohne praktische Not und in offensichtlichem Widerspruch zu den eigenen politischen erklärten Zielsetzungen mit der konkreten politischen und Rechtsfolge, sich damit in eine Situation selbstverschuldet begeben zu haben, formal gezwungen zu werden, den eigenen Zielen auch tatsächlich zu entsprechen als besondere politische Peinlichkeit der deutschen Politik und Staatsführung.

Damit ist das Stiftungsprojekt materiell, dem Stand der Planungen nach wie formaljuristisch gründungsreif. Politische wie formelle juristische Möglichkeiten der Verhinderung bestehen nicht mehr, auch wenn einige den Widerstand fortsetzen wollen. Das ist wenig interessant und zeigt lediglich auf, welche Denkwelten dort gepflegt werden. Auch nicht durch den politischen Willen Einzelner insbesondere in Deutschland, die das noch nicht erkannt haben. Das Projekt steht. Der Zeitplan der Realisierung ist eine Frage der technischen Restabwicklungen. Diese werden mit bestimmt vom politischen Willen, sich gegen die eigenen Gesetze und Völkerrechtspflichtaufgaben zu stemmen und diese nicht erfüllen zu wollen. Je mehr Menschen und Institutionen sich für das Projekt und diese Pflichtaufgaben verwenden und einsetzen, um so schneller sollte es möglich sein, solche immer möglichen  Widerstände Einzelner und einzelner Gruppen zu überwinden. Die politische Entscheidung des Stifters ist unumstößlich. Die Stiftung wird gegründet und kommen, und im geplanten Format, das gibt die Finanzplanung her unter dem immer bestehenden Vorbehalt der aktuellen Marktlagen im Finanzwesen, das zugleich von politischen Rahmenbedingungen mit beeinflusst und geprägt wird. Derzeit und auf weitere Sicht ist nichts erkennbar, was dem Projekt dort entgegenstehen könnte.  Die Stiftung kann daher binnen Tagen und nach Ablauf der gesetzlichen Anmelde- und Procederefristen sofort aktiviert werden. Es fehlt lediglich noch die Einsicht der Bundesregierung, sich selbst an die eigenen Gesetze halten zu müssen. Diesem Erkenntnisprozess kann auch formaljuristisch nachgeholfen werden, wenn diese Erkenntnis weiter ausbleibt. Es besteht die Erkenntnispflicht nach Gesetz.

 

Jürgen Peters,  im Februar 2007

 Rev. Nr. 02.1 - 04.05.2009

 

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