Anlass Sicherheit

 

Die Sicherheit auf See ist ein "weites Feld", teilweise schon in den Texten "Monsterwellen", "Transport" und "Piraterie" besprochen. Sie ist natürlich auch ein nautisches und navigatorisches Problem. Also damit verbunden bezogen auf Verkehrüberwachungsgebiete, Verkehrswegekontrollen, die Tätigkeiten der Küstenwachen und Seenotdienste sowie der "Emergency"-Bergung, der Lotsenpflichten und deren Kosten und Gebühren ein Rechtsproblem, ein politisches Problem sowie ein internationales zwischenstaatliches und Zwischenbündnisproblem, zugleich ein Problem auch der UNO in fortsetzender Weiterung. Das gilt ganz besonders zur Extremismus-. Terrorismus- und Piraterielage. Die IMO, die SOLAS-Regeln, das Hafenstaatsrecht der EU und andere internationale Gremien und Normen sind hier ebenfalls involviert wie insbesondere die Versicherungen und Rückversicherer.

 

Bei Letzteren ist durch die Neufeststellung des Hauptversicherers, Lloyds London, Piraterie als Akt des nicht mehr versicherten Terrorismus in Gleichstellung zu Kriegshandlungen einzustufen und die Versicherung von Schiffen in Gebieten mit hoher Angriffsgefahr von Sonderfahrterlaubnissen abhängig zu machen (= andere höhere Prämien), eine "neue Sach- und Rechtslage" eingetreten von völker- und militärrechtlicher Grundsatzbedeutung. Dies betrifft in hohem Maße auch Rettungsdienste. Diese müssen höheren Risikoklassen zugeordnet werden unter Angriffslage nach Kriegsoptionen. Nach den Angriffen auf Rettungskräfte durch Piraten wie als Vereitelung von Hilfeleistungen im Angriffs-Schadensfall sind Rettungskräfte generell potenzielle terroristische Angriffsziele hohen Ranges.

 

Das führt zu 2 Optionen:

Inzwischen wurde bekannt, dass sich weltweit die Marinen zunehmend gegen die Übernahme der Piratenjagt aussprechen, dieses als Seepolizeiaufgaben ansehen und als Aufgaben der maritimen Nothilfe, die für die Marinen Subsidiäre Pflichten sind samt den rechtlichen Verboten, Hier tätig werden zu dürfen. So ein Strategiepapier aus dem Bereich der Bundesmarine in Deutschland. Deutschland steht damit nicht allein.

 

Zusammenfassend ist weiter anzumerken, dass eine Hauptoffensive der Bündnisse und Staaten darauf abzielt, ein dichtes Überwachungsnetzwerk des Seeverkehrs aufzubauen und die unmlaufenden Fahrzeuge zu registrieren, derzeit ab 300 BRT. Hierfür werden erhebliche Anstrengungen gemacht, insbesondere die allgemeinen Informationssysteme zur Schiffahrssicherheit  dazu zu ziehen. Anders gesagt werden die Grenzen zwischen den Marinen, der zivilen Wirtschaft und der Seepolizei durchlässig. Da solche Informationssysteme zudem Weiterungen ermöglichen wachsen auch hier die Aufgaben und Bereiche der Seepolizei, des Zolls, der Umweltschutzaufgaben, der Verkehrslenkung, der Seenotdienste und die Aufgaben der Sicherheit und des Schutzes gegen Piraterie, des Terrorismus und des Vorgehens in Sachen der Immigration z.B. in den Bereich der EU zunehmend zusammen. Seit dem 11. September 2001 besteht eine neue Lage, und der Angriff auf den Seeverkehr  stellt eines der gewichtigsten Mittel dar, die Weltwirtschaft nachhaltig zu beschädigen sowie punktuelle Ziele aussuchen und angreifen zu können. Das wird als zunehmende sehr ernst zu nehmende Bedrohung verstanden und aufgefaßt.

Überwachung als solche kann Angriffe erschweren, aber nicht verhindern. Vor allem wiord sich jemand, der hier ernsthaften Schaden antivchten will sich nicht an Spielregeln anderer halten. Vor allem dann nicht, wenn hier absolute Ansprüche vertreten werden und der vermeintliche Feind nachhalzig geschädigt oder gar vernichtet werden soll, und wenn angestrebt wird, unter Einsatz des eigenen Lebens so viele andere in Mitleidenschaft zu ziehen wie möglich.  Da dieses anders als bisher zwischen Interessengruppen grenzüberschreitend und als ideologische Auseinandersetzung erfolgt, vorgetragen durch kleine Gruppen, die massiven Schaden anrichten können, die nicht einfach erkennbar und fassber sind hat die Welt hier ein neues Problem, dass als solches nicht wirklich neu ist, aber eine neue Dimension gewonnen hat, die einer sehr ernst zu nehmende Bedrohung darstellt.

Diese Bedrohung schreckt inzwischen auch nicht vor Angriffen auf humanitäre Hilfe zurück, wie die Wegnahmen von Schiffen im Auftrag der UNO in der Hilfe gerade für Somalia beweisen wie ebenfalls fingierte Seenotfälle in Reginnen, die noch nicht über eine wohlorganisierte und wohölausgestattete Seenotretung verfügen, in denen nur die Seerechtsnorm greift, dass der Nächststehende zur Hilfe zu eilen hat. Dieser gerät dann in Hinterhalte und wird Opfer. Vor allem die Vernetzung von klassischer traditineller Piraterie als "Nebenerwerb", der gewerblich organisierten Kriminalität, in Verbindung auch mit korrumpierten Behördenmitarbeitern und dem Terrorismus mit Vernichtungswillen stellt eine neue gefürchtete Bedrohung dar. Zu sehen sind die Migrationsströme und Fluchtbewegungen. Mit den "Boat Peoples" aus Vietnam begann eine Mssenflucht über die See einerseits, die heute insbesondere aus Afrika nach Europa ein Problem darstellt mit offensichtlich vielen Toten auf See und extremen Problemen, aufgenommen Scjiffbrüchige an Land zu geben und in Sicherheit zu bringen.

 

Involviert sind helfende Schiffe nach dem internationalen Seerecht, die Seenotsdienste und Küstenwachen sowie die nationalen Marinestreitkräfte. Die Angreifer auf See sind heute mit teils modernen Kriegswaffen ausgerüstet, teils mit älteren Systemen, die deswegen nicht weniger Schaden anrichten können. Das ist zwar nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verboten, aber darum kümmert man sich sicher nicht. Es zeigt sich jedoch, wo durch massives Durchgreifen und massive Präsenz Wirkung erzeugt wird zieht sich die Kriminalität zurück, um jedoch sofort zurückzukehren, gibt man den Raum wieder frei. Es gelingt hier solchen Interessengruppen, mit sehr wenig Aufwand große Volumen an Abwehrkräften, Material und Personal zu hohen Kosten zu binden. Das zunehmende Bestreben, hier die Aufwände wieder zu reduzieren schafft neue Probleme. Einerseits sind Militäroperationen gegen solche Gegner materiell sehr augfwändig und teuer, da die vorhandenen Marinekräfte konzeptionell auf solche "asymmmetrischen Auseinandersetzungen nicht eingerichtet sind. Auch die Kampftaktiken sind von den bisherigen Aufgabenstellungen sehr verschieden. Es ist also nachvollziehbar, dass man versucht, den militärischen Einsatz zu begrenzen einerseits und die Militärstrategien umzustellen auf diese neue Auseinandersetzungsform. Zunehmend kommen Planungen und Vorschläe von neuen "Ocean Patrol Vessels" OPV auf den Markt, die eine starke Nahbereichsabwehr haben und die zunehmend auch nonlethale Systeme einsetzen, also nicht tötende Abwehrmittel unterhalb der Waffenschranke. Die Nutzbarkweit dieser Systeme hat Grenzen einerseits, manche sind leicht zu neutralisieren, andere können ebenfalls töten.

Hier gint es vor allem ein Problem auch im Passivschutzbereich, wenn solche Mittel von Zivilisten eingesetzt werden, also in der Handelsschiffahrt und bei den Service- und Nothelderdiensten, die ja in dieser neuen Form unmittelbare Angriffsziele sein können bzw. sind. Grundsätzlich dürfen sich Zivilisten nicht bewaffnen und bewaffnete Abwehr betreiben. Private Sicherheitsdienste sind nach Gesetz in diesem Sinne Söldner und machen sich strafbar, wenn sie mit Waffen unterwegs sind. Die Polizeibehörden sind in der Regel zur Abwehr insbesondere konkreter Angriffe mit Kriegswaffen ebenfalls nicht ausgerüstet und trainiert. Am deutschen Beispiel kann man das Dilemma verdeutlichen: Genrell ist es deutsches Gesetz und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Schutz des Lebens vor allen anderen Gütern steht und vorab und prinzipiell keine gesetzlivchen Regeln getroffen werden dürfen wie ein Abschuss eines gekaperten Flugzeugs, weil dort Menschen umkommen können, auch wenn fest steht, dass ohne diese Maßnahme noch virel mehr Menschen umkommen können und eine Güterabwägung zu treffen ist, was schwerer wiegt. Dass muss der Einsatzleiter ganz allein nach der aktuellen Lage ggf. entscheiden und verantworten. Die Marine darf Polizeiaufgaben nicht ausführen, die Polizei dürfte das, samt dem finalen Rettungsschuss unter gegeben Umständen, sie ist aber für solche Angriffe nicht ausgerüstet und geeignet, sie hat die Mittel dafür nicht. Da hier Völkerrecht mit betroffen ist gilt das im Prinzip für alle Nationen, mehr oder weniger beachtet oder umgesetzt. Die gerade in Deutschland debattierte präventive Abwehr verletzt Grundrechte der Bürger und stellt daraus ein Problem her, dass auch aus poltichen Opportunismen überhöht wird, da die Polizei im Prinzip die Ermittlungsmittel bereits hat, diese aber teilweise nicht angewendet werden, anderes ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Es stellt sich hier auch die Frage, wieweit wir es uns gefallen lassen wollen als demokratische Gesellschaft, und selbst unserer Freiheiten zu berauben zum Schutz vor Angreifern, die mit wenigen billigen Drohungen die Demokratien aufweichen und wirtschaftlich nachhaltig schädigen können. Wir suchen noch nach den passenden Antworten.

 

Als Stifter stolperte ich über dieses Thema anläßlich der Untersuchung der laufenden Plutonium Transporte über See zwischen Europa und Japan, als ich sah, wie solche Transporte ablaufen, wie einfach sie anzugreifen wären und mit welchen katastrophalen Folgen für die Menschheit im Schadensfalle. Das gilt auch für andere gefährliche Ladungen. Daher entwarf ich ein Transportsystem für solche Extremgefahrgüter mit weitaus höheren Sicherheitsstandards  und unter öffentlich-rechtlicher Kontrolle, völkerrechtlich als Delegat ausstattbar, was erlauben würde, einen eigenen Schutz vor auch Angriffen mit Kriegswaffen herzustellen, der rechtlich unmsetzbar ist. Es war und ist weiterhin nicht gedacht, den dazu berufenen öffentlichen Gewalten die Aufgaben wegzunehmen und sich als Privatinstitution hier hoheitliche Gewalten der ausschließlichen Art anzueignen. Andererseits ist der Schutz eines solchen Transportsystems, dass viele nationale Einzelhoheiten durchquert und tangiert durch Bündnisse, einzelne Staaten usw. nicht einfach herzustellen und gewährleistbar aus rechtlichen Gründen wie aus Gründen der nationalen Souverainitäten. Es konnte also nur ein System greifen unter der Oberleitung der UNO und einbettbar in solche nationalen Hoheiten. Der Rechtsträger konnte daher nur eine gemeinwohltätige regierungsunabhängige anerkannte Organisation sein, die sich freiwillig unter die internationale Oberaufsicht stellt und diese Aufgaben um Rahmen der UNO-Völkerrechtsaufgaben als Delegate und in Anstimmung mit den einzelnen Ntionen umsetzen würde.

 

Die Protektion wie an anderen Stellen schon beschrieben müsste sich dabei nicht nach den bestehenden Rahmen der Abgrenzungen z.B.des Militärs und der Polizei bestimmen sondern nach den Gefahrenklassen der bestehenden Bedrohungsmittel zu deren möglichst erfolgreichen Abwehr mit einer Erfolgsrate bis nahe 100 % oder 100 %. Das setzt technische Mittel voraus, die eine Bündelung der polizeilichen und militärischen Mittel auf das erforderliche Abwehroptimum beinhalten muss, wenn dieser Erfolg eintreten und gewährleistet sein soll. Dabei ist eine Abgrenzung dergestalt zu treffen, dass es nicht Aufgabe eines solchen Systems ist, das Problem als solches zu bekämpfen und zu lösen, sondern bezogen auf den definierten Einzel- und Spezialfall begrenzt hier die heute erforderliche Protektion herzustellen. Dabei ist von Angreifern auszugehen, die einerseits mit finalem Vernichtungswillen vorgehen, die größtmöglichen Schaden anrichten wollen und die als Selbstmörder angreifen, die in den Tod gehen, um andere zu vernichten, die andere töten ohne Bedenken und die im konkreten Angriffsfalle ggf. nur durch deren rechtzeitige Tötung abgewehrt werden können,  ehe sie ihre Ziele erreichen. Das nicht im Rahmen der vorbeugenden Prävention, denn dann wäre das vorsätzlicher Mord, sondern bei einem laufenden Angriff zu entscheiden als Notfallmaßnahme. Hier bot sich an, solche Entscheidungen nicht selbst, sondern im Rahmen formeller Delegate unter unmittelbarer Beteiligung des UNO-Einsatzkommandos einerseits und verbunden mit hoheitlichen Aufgaben durch Verterter der jeweiligen Nationalstaaten in den tangierten Seegebieten andererseits vornehmen zu lassen nach deren Kompetenzen, Hoheiten und Gesetzen, aber das geeignete Maeriel zu stellen, über das diese Staaten nicht selbst verfügen, um diesen hohen Standard flächendeckend zu ermöglichen.

Wir stehen nach weiterer Analyse vor dem Problem, dass der Abwehrbereich zu enormen Kosten erhebliche militärische Kräfte bindet, was für die Nationalökonomien auf Dauer untragbar wird und als Sieg der Gegner aufgefaßt werden könnte. Die Polizeikräfte sind auf Angriffen mit Kriegswaffen nicht eingerichtet. Erst recht nicht die Privatunternehmen und auch die Hilfsorganisationen, die heute selbst potenzielle wie bereits angegriffene Ziele sind, und die hier wehrlos gestellt sind. Man darf nicht töten einerseits, man darf diese Bereiche und Menschen aber ebensowenig schutzlos stellen und die Mehrheit der friedlichen Bürger weltweit einer überschaubaren Gruppe von Angreifern wehrlos ausliefern. Und man darf vor allem keine Helfer hier zu Zielen machen.

 

Aus Sicht der humanitären Hilfsdienste ist diese Aufgabenüberwälzung auf Hilfs- und Rettungsdienste strikt und konsequent abzulehnen, da hier mit Kriegswaffen ausgerüstete Täter unbewaffneten zivilen Seeleuten auf den Handelsschiffen und den Seenothelfern gegenüber stehen. Das ist absolut unzumutbar und würde bedeuten, die zivilen Helfer als Hilftruppen zu rekrutieren und diese nicht nur in akute Lebensgefahr zu stellen, sondern auch zu kriminalisieren, da diese nach Kriegswaffenkontrollgesetz nicht befugt sind, sich mit Mitteln zu wehren, die geeignet sind Kriegswaffen abzuwehren, und die generell nicht befugt sind, Waffen zu tragen, weder persönlich noch insbesondere im humanitären Einsatz. Es ist als absolut gesetzeswidrig und unseriös abzulehnen, die Mitarbeiter der Rettungsgesellschaften zu bewaffneten Söldnern zu machen und das Vertrauen der Menschen weltweit in die Neutralität und Humanität der Helfer zu zerstören. Es ist abzulehnen, dass die Behörden diese für den Welthandel und die Finanzstabilität so entscheidend wesentliche Sicherungspflicht nach Gesetz an private humanitäre Hilfsorganisationen delegieren, abwälzen und diese strukturell zu gesetzlich nicht legitimierten "Söldnereinheiten" machen und zwangsverpflichten ggf. Das ist völkerrechtlich und nationalgesetzlich nicht gedeckt, daraus nicht herleitbarund nicht zumutbar. Diese Überwälzung wäre die Folge, wenn die militärischen und  polizeilichen Mittel nicht mehr ausreichen und an Staatsgrenzen stehen bleiben müssen und die Dienste auf sich selbst gestellt würden als Angriffsziele. Zugleich wäre es ebenso unverantwortlich, Menschen in Not den Tätern zu überlassen und sich nicht gegen diese wehren zu können als Dilemma insbesondere dann, wenn die lokalen Kräfte selbst weitgehend wehrlos gestellt sind und insoweit selber Hilfe benötigen.

Wenn die Polizeibehörden den Hochrüstungen der Terroristen, der organisierten Kriminalität und der Piraterie nicht mehr folgen und den Schutz der Seefahrt insbesondere nicht mehr ausreichend gewährleisten können haben die zuständigen Regierungen das Notwendige zu veranlassen. Es ist aber abzusehen, dass solches sobald nicht erfolgen wird, aus Gründen der Korruptionen, der mangelnden Finanzen und der Überrüstung der Kriminellen gegenüber der üblichen Polizeiausrüstungen als Ausriss. Dazu kommt es auf den politischen Willen dazu an, und der wiederum hängt von vielen Faktoren und Einflußnahmen ab. Außerdem braucht es mehrere Jahre Zeit, solche neuen Systeme zu planen, zu erstellen und durchzufinanzieren.

 

Wir haben uns dennoch Gedanken gemacht, wie und in welchem Rahmen eine spezielle Organisation hier Schutz an- und aufbieten könnte. Es gibt einen Weg, der jedoch nicht einfach zu gestalten ist. Technisch wäre das möglich, eigenen Schutz aufzustellen, auch organisatorisch. Zwingend dabei ist, die drohenden Waffensysteme wirksam mit einer Erfolgsrate bis 100 % zur UNO Norm von 98,8 % für humanitäre Einsatzrahmen (human minedestruction) abwehren zu können. Das setzt zwingend voraus, dass dieses Sicherheitssystem mit den Abwehrmitteln ausgestattet wird, die diese Norm erreichbar machen und erfüllen im Sinne des Polizeieinsatzes. Das ist ein Problem, da eine solche Ausstattung mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz kollidieren mßte, da Kriegswaffensysteme nach Gesetz in zivile Hände gegeben werden müssen.

Die einzige vorstellbare Konstellation ist diese:

Nach erstem Andenken mit Seeversicherern erscheint dieses Modell realisierbar. Es wäre eine Weltneuheit und eine mögliche Reaktion auf die Gefahrenlage auch des Terrorismus in einer "asymmetrischen" Auseinandersetzung zu neuen bisher im Kriegs- und Völkerrecht noch nicht gestalteten und verankerten Bedingungen unter Ausgangslagen und neuen Bedrohungen, die es vorher in dieser Form noch nicht gab.

Das wäre aus unserer Sicht der einzig mögliche Weg, und es müßte dazu ein Spezialbereich eingerichtet werden, der Protektion für humanitäre Hilfe weltweit anbieten kann nach Sachlage vor Ort, und auf der Basis der nationalen Hoheiten und Landespolizeigesetze. Es darf auf keinen Fall passieren, dass hier ein Status geschaffen würde, der einer freien Söldnertruppe entsprechen würde. Das wäre nicht akzeptabel.

 

Wir haben ein Sicherheitssystem entwickelt, das weitgehend Marinestandards und Marinemitteln entspricht, diese sogar übertreffen muss nach den UNO-Normen zur Erfolgsquote über 80 % (MIL-Standard), aber deren Mittel auf die Spezialaufgaben der Polzeifunktionen abgestimmt und erweitert sind zur Unterscheidung von Marineaufgaben. Niemals wuürden wie eine solche Sache andenken und ggf. anfassen, wenn hier nicht eine klare Rechts- und Völkerrechtsabsicherung gegeben ist. Die Rechtsperson einer regierungsunanhängigen Organisation NGO ist dabei eine zentrale Vökerrechtsplattform. Siehe dazu die Problematik der US-Sicherheitsunternehmen, Stichwort die Vorfälle bei der Firma "Blackwater" Inc. im Irak. So etwas darf unter keinen Umständen passieren.

 

Worin würde sich das System von Marineeinheiten und -strukturen unterscheiden?

in folgenden Punkten:

Nur wenn das  - als Hauptpunkte (Auszug) - sichergestellt  und gewährleistet ist kann ein solches System auf privater Basis aufgebaut und finanziert werden als Gemeinschaftaufgabe und UNO-Sache. Wir haben es bereits vorgeplant zur Realisierbarkeit.

 

In dieser Revision kann und soll auf die einzelnen Komponenten und Sicherheitsaspekte jeder Art noch nicht im Detail eingegangen werden. Sie sind ohnehin nicht öffentlich.

Generell gilt jedoch: Die Sicherheit auf See zu verbessern ist gerade im S.A.R- und Sicherheitstransportwesen wie im Bereich Oil-Pollution-Control ein Kernthema, ein zentrales Anliegen der Stiftung. Es ist der Kernbereich schlechthin. Das Zusammenwachsen der verschiedenen bisher solitären Aufgabenbereiche zu Gesamtsystemen in Netzwerken der Übersichten, Kontrollen, des Informationsaustauschs und Kooperationen stellt alle Beteiligten, auch die Hilfsdienste vor neue Aufgaben und daraus resultierende Probleme, die erst einmal durchdacht und debattiert werden müssen, um trag- und konsensfähige Antworten zu  finden, die effektiv, wirtschaftlich tragbar und in der Wirkung hocheffizient sind. Wir stehen hier vor Neuland, das Um- und neues Denken erforderlich macht in einer Aufgabenstellung, in der die bisherigen Grenzen und Schranken fallen und sich die bisher abgeschgotteten Bereiche durchdringen und auf die Kooperationen mit anderen angewiesen sind, um weiterhin ihre orginären Aufgaben noch erfüllen zu können.

Solidarität ist eines der Schlüssenworte, die uralt sind, die eber eine neue Qualität gewinnen als Überlebensfragen nicht nur in der Kriminalitäts- und Terrorismusfrage. Ich erinnere an die Katastrophenhilfe und die Klimawandelfolgen. Solidarisches Handeln über den eigenen Interessenhorizont hinaus, um den Freiraum für den eigenen Horizont zu erhalten war immer das Erfolgsmodell seit Bestehen der Menschheit. Ohne diese Basis wäre der Aufbau unserer Zivilsation nicht möglich gewesen. Die Vetrantwortung für sich selbst wie das Gemeinwohl sind entscheidend und nicht das passive Abwarten, dass ein Übervater oder irgendwer schon die Probleme lösen wird. Wir alle sind gefordert, jeder Einzelne, an seinem Ort und nach seinen Möglichkeiten. Wir bringen hier unsere Gedanken und Möglichkeiten mit diesem Projekt ein.

 

Jürgen Peters, im Oktober 2007

 

Rev. Nr. 2,01 - 03.10.2007