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Besonderer Urheberhinweis

 

   Öffentliche Rechtswahrungsanzeige

 zur Stiftung in Gründung: "the PetArt Foundation"

Kurzfassung: "PetArt-Foundation"

 

    © 2004-2007 und folgende Jürgen Peters,

PCT-Weltpatentsache (unbeschränkt) im Verfahren Nr. PCT/DE2005/00598  

DE-Patentsache im Verfahren Nr. 10 2005 015 558.1

 

Gesetzesbelehrung und Haftungshinweis:

Das Stiftungskonzept ist zu den o.g. Patentsachennummern im laufenden Patentverfahren als Verfahrenspatentsache. Weitere Anmeldungen zu technischen Sachpatenten und ggf. Verfahren sind in Vorbereitung.  Diese stehen derzeit fristerhaltend still wegen des Stillstandes der Rechtspflege in Amtshaftungssachen in Deutschland. Dadurch sind auch das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA sowie das Europäische Patentamt nicht mehr im Patentverfahren erreichbar. Dieser Sachverhalt wurde dem DPMA in Rechtswahrungsanzeige zur Einrede vorgelegt. Es hat dagegen keine Einreden und Rechtsmittel eingelegt. Den Ämtern wurde mitgeteilt, dass weitere Rechtsschutzsachen nach Patentgesetz PatG, Markenschutzgesetz MarkenG, Gebrauchs- und Geschmacksmustergesetzen geltend gemacht werden in öffentlicher Vorveröffentlichung zum Zweck der öffentlichen fristwahrenden Rechtswahrungsanzeige zur Ersatzvornahme. Auch hiergegen haben die Ämter und auch der ebenfalls befasste Bundesgesetzgeber keine Einreden oder Rechtsmittel eingelegt. Diese Sondermaßnahme ist Teil des Verfahrens der Amtshaftungssache zu § 71 Abs. 2 GVG zu Schäden nach UrhG, PatG, MarkenG und den weiteren Leistungsschutzgesetzen zur gg. Inanspruchnahme und Einziehung der Erträge Dritter bei unerlaubter Verwendung der schutzrechtsangezeigten Inhalte dieser Site und des Projekts bis zu PCT-Patentsachen zur Unbeschränktheit (incl. USA, China u. weiteren Staaten-Sonderregelungen). Es gilt hier auch ergänzend der Verschleppungsschaden zur Amtshaftung aus § 71 Abs. 2 GVG gem. Urt. d. BGH vom 11.01.2007 AZ.: III ZR 302/05 wegen Verschleppung der Einträge in die Patentrollen, die Markenschutzrechtsrollen, die Gebrauchs- und Geschmacksmusterrollen zum Schaden nach § 97 UrhG auf die möglichen und zu erwartenden Gewinne und Erträge. Erkennbare Ursache dieser Sach- und Urheberrechtslage ist die Vorgehensweise der Bundesrepublik Deutschland, Amtshaftungssachen in der Regel nicht zur Entschädigung zuzulassen, da sonst "die besondere Ehre der Behörden" gefährdet sei und damit deren Funktion als das "höherwertige Rechtsschutzgut" gegenüber den berechtigten Ansprüchen verletzter Bürger. Diese deutsche Rechtsmeinung hat der EuGH mit Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 als unzulässig verworfen und zur weiteren Anwendung verboten. Die Rechtsprechung der Gerichte der EU ist bindendes Bundesrecht gem. Ratifikation des Art. 46 EMRK durch die Bundesreublik Deutschland, das ist unstreitig anerkannt durch die Europäische Union und die Bundesregierung, jedoch weiter streitig gestellt durch das Bundesverfassungsgericht und die deutsche Richterschaft, die diese geltende Bindung weiter in Streit stellen als Verletzung der nationalen Integrität als lediglich "unverbindlicher Rechtshinweis". Damit steht die Bundesrepublik Deutschland in Widerspruch zu sich selbst in der Bewertung der Rechts- und Bindungskraft der Rechtsprechung der Rechtsinstanzen der EU. Dadurch ist der Stillstand der Rechtspflege zu Amtshaftungssachen und deren Weiterungen und Folgen - hier der Patent- und Leistungsschutzsachen - eingetreten zum Stillstand auch aller Antrags- und Gebührensachen jeder Art. Damit sind alle Antrags-, Gebühren- und Vorveröffentlichungsfristen ebenfalls ausgesetzt und ruhen bis zur Wiedererlangbarkeit des gesetzlichen Verfahrens, daher gilt für jede zwischenzeitlich ergehende Rechtswahrungsanzeige der vorläufige Urheber- und sonstige Rechtsschutz jeder Art unabdingbar unanfechtbar. Die öffentliche Bekanntmachung der Urheberschaften als außerordentliche Rechtswahrunganzeige ist zwingend unanfechtbar aus Gründen der Urheberanspruchs- und -rechtswahrung samt Schadensminimierungspflichten geboten zur Schadensfolgenbeseitigung aus Urhebersachen und -rechten zu den gesetzlichen Mitwirkungspflichten zur Schadensminimierung auch des Anspruchseigentümers sowie zum ggf. weiteren Folge-Schadenssummennachweis durch Raubkopien und unerlaubte Nutzungen Dritter aus deren Umsatz- und Markterfolgen zur Schadensbezifferung nach § 97 UrhG.

Urheber- und Patentsachen Dritter: Diese sind schutzrechtlich unberührt. Die Stiftung wird sie zu gg. im Lizenzwege und durch Warenerwerb zur Nutzung bringen wie im vorliegenden Stiftungs- und Projektkonzept vorgesehen, unter Verweis auf die Zuliefererliste. Behindert sind diese "Dritten" jedoch ebenfalls zu Nutzungsausfällen aus der Verschleppung der Verwertung der eigenen Urheberschaften wie deren Fortschreibungen (Drittgeschädigte zu § 71 Abs. 2 GVG), die das Projekt- und Stiftungskonzept vorsieht, deren Modifikationen, umzusetzen durch die Zulieferer. Auch diesen entgehen daraus mögliche und von der Stiftung vorgesehene Geschäfte, Umsätze und Gewinne bis im Höhe der Auftragsvolumina der Stiftung und deren Investitionsvorgaben.

 Weiterer Hinweis zu ungerechtfertigen Abmahnungen:

 

Pressemitteilung des BGH vom 11.01.2007                   Urteil des EuGH vom 30.09.2003

 

11 Urheber nach UrhG, PatG, MarkenG, Gebrauchs- und GeschmacksmusterG, Eigentümer und  designierter Stifter:  

  

Jürgen Peters

  

    Inhaber der Fa. PetArt - freier bildender Künstler - EDV/EBV-Fachmann - ART - Design - 3-D Multimedia-AV

Unternehmen des freien Berufs nach Gesetz gemäss EStG, UStG, KSVG zu Art. 5 Abs. 3 GG lex specialis (Gewerbe- oder Handelsregistereintrag nicht erforderlich).

   Steuer-Nummer 14/133/06184 - XI  beim Finanzamt Braunschweig-Stadt, Wilhelm-Stasse 4, D - 38100 Braunschweig

   Es gilt der Gerichtsstand des Urhebers und designierten Stifters.

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   Anschrift

 Wilhelm-Bode-Strasse 50               Phone: 049 0531 33 48 70

D - 38106 Braunschweig               Fax: 049 0531 33 25 85

 eMail:    petart@petart.de

Design und Layout der Site und aller Inhalte: Jürgen Peters - PetArt    petart@petart.de

Webmaster: Jürgen Peters - PetArt    webmaster@petart-foundation.org

 

Rev. Nr. 02.0 - 15.02.2007

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