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 Nachtrag zur Öffentlichen Auslobung zur Kinderhilfe in Braunschweig

22. September 2007

 

Zur Erinnerung: am 22.09.2007 habe ich folgende Auslobung getätigt. Siehe auch den Vorbericht.

 

Öffentliche Auslobung.

Ich lobe hier öffentlich aus meinen Forderungen einen Betrag von

250.000 €, in Worten zweihundertfünfzigtausend EURO

zur Soforthilfe öffentlich aus zur Finanzierung der Schulkinderernährung und der Bezahlung der Schulmittel für die Kinder in Armut in Braunschweig. Nach Auskunft des zuständigen Finanzamts ist die zuständige Vollstreckungsstelle das Vollstreckungsamt der Stadt Braunschweig, hier zur Staatshaftung nach Art. 34 GG. Es liegt im persönlichen Verantwortungsbereich des OB, hier die politische Weisung zu erteilen.

Ich fordere den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann hiermit öffentlich auf, meinen Schaden zu regulieren, um diesen Betrag frei zu machen, in Befolgung der Anforderung der Stadt höchstselbst, die Bürger sollten sich hier engagieren, zum Nachweis, diesem Aufruf gefolgt zu sein als Bürger dieser Stadt. Ich erinnere an meine vorangegangene Auslobung schon vor Jahren in gleicher Höhe für die Berufs- und freiwillige Feuerwehr in Braunschweig und landesweit, zur Ersetzung veralteter persönlicher Schutzausrüstungen wie Helme und Schutzbekleidung, zumal teilweise noch immer veraltete Stahlhelme der ehem. Wehrmacht im Einsatz sind und durch neue sichere den heutigen Stand der Technik entsprechende Schutzhelme zu ersetzen sind. Vgl., die Feuerschutzhelme der französischen Feuerwehr z.B. Auch diese wird wiederholt und bestätigt.

Diese Summen sind zweckgebunden und dürfen für andere Zwecke nicht verwendet werden. Es ist noch zu klären, wer das Geld und dessen Verwendung verwalten darf oder ob dafür eine eigene Struktur gebildet wird.

 

Aufgrund der aktuellen Mobbinglage an den deutschen Schulen und der weiteren Probleme stocke ich diesen Betrag auf

10.000.000 €, in Worten zehn Million EURO

auf zum erweiterten Zweck der Präventionshilfe und Ursachenforschung zu Mobbing- und Migrationsfragen und den damit verbundenen Folgen sowie zur Sicherstellung der umfassenden Förderung und Versorgung insbesondere der sozial schwachen Kinder an allen Schulen der Stadt. Dieses Geld ist zu gg. Zeit in eine Stiftung einzulegen und bestmöglich zu verzinsen, um den Zweck dauerhaft zu bedienen.  

 

Aufgrund der Berichte von Betroffenen, dass die Behörden in Braunschweig teilweise für Behinderte bautechnisch nicht erreichbar sind und die Amtsgeschäfte für Rollstuhlfahrer auf der Straße abgewickelt werden müssen lobe ich einen weiteren Betrag in Höhe von

1.000.000 €, in Worten einer Million EURO

 

aus, nach Baugutachtenvorlage bei mir abzurufen zu gg. Zeit, zur baulichen Herstellung des rollstuhl- und behindertengerechten Zugangs in die nicht erreichbaren Amtsstuben, zum Bau öffentlicher behindertengerechte Toiletten im neuen Einkaufzentrum am Schloss und anderswo in der Stadt, wo bestätigt unstreitig Mängellagen vorliegen.

 

Gesamtbetrag: 11.500.000 €, in Worten elfmillionenzweihundertfünfzigtausend EURO

sowie 500.000 €, in Worten fünfhunderttausend EURO Prämie für besondere Gesetzestreue.

 

Am 25.09.2007 fand die erste Ratssitzung zum Thema statt. Vorweggenommen wie zu erwarten war wurde diese Spende nicht erwähnt und zur Kenntnis genommen. Es liegt zudem auch nach mehrfacher Nachfrage und Feststellungsanträgen keine Antwort der Stadt Braunschweig, der ARGE Braunschweig und des Deutschen Bundestages vor zur Frage, ob die Amtsäußerung "so´ne Scheiße wollen wir uns nicht anhören" die private Entgleisung eines einzelnen Amtsmitarbeiters war oder eine formelle Amtsmeinung, da die Äußerung wie mir berichtet wurde im Zuge einer Amtstätigkeit erfolgt sei. Der Zeuge hat das selbst beschwert uns ist ebenfalls ohne Antwort.

Damit steht weiter im Raum, dass auch diese Spende von der Stadt Braunschweig und den anderen unterrichteten Institutionen und Verfassungsorganen als "Scheiße, die man sich nicht anhören wolle", ausgewiesen sein könnte. Das gilt weiterhin für das gesamte Projekt offenbar. Das vorweg.

 

Der Rat fasste keinen Beschluss.

Der Sozialdezernent kündigte als „positives Signal“ an, die Bekämpfung der Kinderarmut und gesundheitlicher Fehlentwicklungen von Kindern, sowie die Teilhabe von Menschen in schwierigen Lebenslagen am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben optimieren zu wollen.

Es wurde angekündigt, bereit stehende verbilligte Angebote von Vereinen, Institutionen und Unternehmen für Hartz IV-Empfänger zu bündeln. Es gäbe viele private Angebote, die Teilhabe der Menschen mit geringen Einkommen am öffentlichen Leben wesentlich zu verbessern. Zielführend sei hier der „“Braunschweig-Pass“. Wer diesen herausgeben wird sei noch offen.

Anstelle des Passes will die Stadt Gutscheine für Schwimmbad-Besuche an Kinder ausgeben. Die Nutzung des Stadtarchivs und der Stadtbibliothek sei bereits kostenfrei nutzbar. Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Stadt würden 50 % Ermäßigung gewährt.

Zum Schulessen wurde ausgeführt, dass die Stadt bereits die Essen in den Kindertagesstätten für Kinder aus den Hartz IV-Bereich  bezuschusst würde, ebenso das Schulessen an 4 Ganztages-Grundschulen. Ohne das Problem zu verharmlosen sei dem Gesundheitsamt bisher kein Fall von Mangelernährung eines Kindes bekannt.

 

Anmerkung: Was ist, wenn Hinweise nicht beachtet oder als unbeachtlich abgetan werden?

 

Es wurde weiter ausgeführt, man nähme die Probleme ernst und sei in den Reaktionen anderen Städten voraus. In der Stadt (ca. 250.000 Einwohner) wären 36 % aller Familien, die Schulkinderbetreuung in Anspruch nähmen wären nach der einkommensabhängigen Entgelttabelle kostenbefreit, in den Kindertagesstätten seien es 26 %. 1.000 Familien seien nicht in der Lage ihren Haushalt nach den Regelsätzen des Hartz IV planen zu können. Kritisiert wurde, dass diese Familien das Geld nicht immer regelsatzentsprechend ausgeben würden, Kurse könnten helfen. Als wichtig wurde angesehen frühestmöglich das Bildungsangebot zu verbessern, um zu vermeiden, das Betroffene und Kinder mit Migrationshintergrund nicht gesundheitliche Nachteile erleiden und vom schulischen Erfolg ausgeschlossen würden, da hier die Risiken höher lägen.

Zu den Schulkosten wurde festgestellt „dass diese bei der Erstellung der Regelsätze von Hartz IV schlicht vergessen worden seien“, man erwarte eine baldige Regelsatzanhebung. Es könne ein Schulkostenmodell so aussehen, dass ein Braunschweiger Schulkostenfonds gegründet würde,  in den dieses Geld aus dem Regelsatz dann einfließe. Dazu kämen Zuwendungen von privater Seite. Nach einem Schlüssel würden dann bestimmte Summen an die Schulen überwiesen. Welche Verwaltungsaufwendungen damit verbunden sind und wer diese  Verwaltungskosten dafür trägt wurde nicht bekannt.

 

Ich verweise anmerkend dazu auf den Leitbeschluss des Deutschen Bundestages vom 08.03.2007, in dem diese Belastungen als besondere Belastung erkannt werden, aber als Sonderopfer  zur Konsolidierung der Bundesfinanzkasse ausgewiesen wurden. Man darf also annehmen, dass die Annahme der Stadt streitig anzusehen ist und die Annahme zu einer baldigen Regelsatzanhebung zumindest in Zweifel steht. Allerdings ist 2008 Wahlkampf in Niedersachsen und der OB der Stadt ist ein prominentes Mitglied der CDU. Vielleicht kann er ja etwas bewirken.

 

Generell wurde verlautbart, zielführend seien Sachleistungen, es solle kein zusätzliches Geld fließen. Frage: woher kommen solche Sachleistungen und wer bezahlt sie dann?

Die Stadt blieb bei ihrer bisherigen Festlegung, keine Zahlungen zu leisten mit der folgenden Begründung, dass das Land und der Bund in der Pflicht stünden und nicht die Stadt. Kritik wurde an den anderen freiwillig leistenden Städten in Niedersachsen geübt in Bestätigung der vorangegangenen Kritik, das sei ein Fehler. Es sei nicht Aufgabe der Stadt und der privat leistenden Bürger, hier die Fehler des Bundes auszubügeln. So die zusammengefasste Berichterstattung der Braunschweiger Zeitung vom 26.09.2007.

 

Wer wäre ich, mich der Meinung der Stadt und des OB als Volljurist zu widersetzen, nachdem ich bereits deswegen strafverfolgt wurde unter erfolgreicher Freiheitsberaubung sowie damit bedroht wurde, durch ein Rollkommando zusammengeschlagen zu werden, wenn ich die abweichenden Ansprüche weiter verfolgen würde. Ich bin damit so hinreichend bedrängt und eingeschüchtert worden, der Meinung der „Obrigkeit“ nicht mehr zu widersprechen.

Aus der Aktenlage meines Falles kann ich bestätigen, dass es bedeuten kann, Heilung herbeizuführen, wenn eine Partei freiwillig eine Notlage beseitigt durch freiwillige Leistungen der Kommune oder deren Bürger, zum Vorteil eines sonst Leistungsverpflichteten. Daher kann ich die Vorgehensweise der Stadt verstehen und nachvollziehen, auch wenn die Kinder deswegen weiterhin nicht ausreichend zu essen erhalten. Denn würde die Stadt helfen würde sie möglicherweise den Anspruch gegen den Bund verwirken.  So mein Kenntnisstand als rechtlicher Laie nach meiner Aktenlage.

Damit wäre es der Stadt auch verwehrt, meine Spende beizutreiben, da mir gegenüber nach Art. 34 GG der Bund unmittelbar zuständig ist als Gesamthandschuldner zur Dienstherrnhaftung und dieser sich zur Verursacherhaftung aus der Rückgriffshaftung zu befriedigen hätte nach dem Erstattungshaftungsgesetz EstG und der beamtengesetzlichen und niedersächsischen Disziplinarordnung NDO.

Im Vortrag vor dem EuGH zum Urteil vom 30.09.2003 haben die BundesRD und andere EU-Mitgliedsstaaten vorgetragen, die Ehre und Funktion der Behörden sei gegenüber Schadensersatzansprüchen der einzelnen Bürger das höherwertige Schutzgut. Das Eingeständnis und die Entschädigung von Fehlern würde die Funktion der Behörden in Zweifel ziehen, daher sei das abzulehnen. Diese Rechtsmeinung wurde vom EuGH als unzulässig verworfen, da dieses eine irrige Annahme sei, da die Ungerechtigkeit aus Nichtentschädigung die Funktion und die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Gewalten erst recht zerstöre. Mit dem Bundestagsbeschluss vom 08.03.2007 hat der Deutsche Bundestag darauf verwiesen, dass gerade der Hartz IV-Bereich  und dessen besondere Härten als Sonderopfer zur Haushaltskonsolidierung zugemutet würde, eine Nachbesserung sei nicht vorgesehen.

Nach der geübten Entschädigungspraxis des Bundes – sofern überhaupt – wurden nur besonders schwerwiegende Fälle entschädigt, soweit nicht reduzier- und vermeidbar. Siehe der Fall der Brigitta-Gasgesellschaft gegen das Land Niedersachsen auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Da nach der bestehenden Akten- und Ratsbeschlusslage daher keine Aussicht auf Erfolg der Beitreibung des gestifteten Betrages durch die Kommune zu bestehen scheint und auch der Begriff „so´ne Scheisse höre ich mir nicht an“ weiterhin nicht ausgeräumt worden ist, so dass die Vermutung sich wesentlich erhärtet hat, diesen Satz als Offizialmeinung des Dienstherrn annehmen zu dürfen,  vorbehaltlich der Berichtigung durch den Dienstherrn, zu der er aufgefordert ist, bisher erfolglos, muss ich den Bürgern dieser schönen Stadt mitteilen, wie allen anderen Spendern und Stiftern, dass diese Spende offensichtlich als Scheisse weggelegt worden sein könnte und wegen der Zuständigkeitsfrage hier nicht umsetzbar sein wird. Mir ist wiederum nicht zuzumuten, mit dem OB darum zu streiten aufgrund der ebenfalls fortbestehenden Bedrohungslage. Ich nehme das zu zur Kenntnis uns setze daher meine Spende – gegen meinen erklärten Willen, aber in Würdigung der Amtsmeinung und der einschüchternden Bedrohungslage, Kritik daran zu unterlassen, wieder aus.

 

Ich habe in der Rechtsgüterabwägung, dass die Kinder in der Stadt noch nicht ausreichend geschädigt sind und damit kein ausreichender Amtsentschädigungsgrund vorliegt, zur Beschaffung des ausgelobten Geldes, um Vorrangpflichten zu bewirken, abzuwägen, dass meine Stiftung reale Leben zu retten hat, was gegen das Kinderproblem in der juristischen Betrachtungsweise ein wesentliches Vorrangrechtsgut ist zur Vorrangpflicht in der Bundeszuständigkeit nach Art. 34 GG.

Das bedeutet für Sie, dass ich mich Ihnen als Bürger dieser Stadt und den Kindern dieser Stadt als Spender und Stifter erst wieder zuwenden und Ihnen helfen kann und darf, wenn ich meine Ansprüche auf Bundesebene durchgezwungen habe zur Rückgriffshaftung auf die Beamten und politischen Beamten dieser Stadt nach dem Erstattungshaftungsgesetz ErstG und der NDO. Heilung darf ich dabei an keiner Stelle herbeiführen. Das sind die juristischen Fakten.

 

Zur menschlichen Bewertung erlaube ich mir hier, einige Leserbreife anzufügen, die den Fall nicht juristisch und verwaltungstechnisch, sondern als schlichte in diesen Dingen wohl eher unwissende „Normalbürger“ aufgefasst haben:

 

Ein Herr H. schreibt in der BZ. Vom 26.09.2007, Zitat:

Ein Herr K. schreibt:

 

Anmerkung: Dieser Satz stimmt nachdenklich, wenn man die Pressemeldung des Landesverbandes Niedersachsen der NPD vom 26.08.2007 gegenüberstellt folgenden Wortlauts:

Überschrift: „Ordnung und Sauberkeit“, ich zitiere:

"Was passiert, wenn die NPD regiert? Muß jemand Angst haben, wer darf sich freuen?

Wer das Gefühl erleben will, geht einfach mal nach Braunschweig. Dort führt Kamerad Hoffmann das Zepter und sorgt für Ordnung und Sauberkeit. Das mag sich Hoffmann als ehemaliges führendes NPD-Mitglied schon damals auf die Fahnen geschrieben haben. Nun haben in Braunschweig Schmutzfinken nichts mehr zu lachen. Für den täglichen Vandalismus gibt es in der Löwenstadt jetzt ordentliche Bußgelder.

Selbstverständlich legt npd-niedersachsen.de Wert auf die Feststellung, daß OB Hoffmann kein Nationaldemokrat mehr ist und nach der knappen Wahlniederlage 1969 von der NPD völlig uneigennützig zur CDU gewechselt ist, wo er dann auch gleich mit den entsprechenden Posten belohnt wurde. Außerdem sei darauf hingewiesen, das hat Hoffmann vielleicht in den Jahren verdrängt, daß nach nationaldemokratischer Auffassung in einer wiederbelebten Volksgemeinschaft der Sinn für das Ganze wieder so gestärkt wird, daß es eine moralische Selbstverständlichkeit wird, all die Dinge zu unterlassen, die der Bürgermeister jetzt in den Bußgeldkatalog aufgenommen hat. Insofern hat man nun in Braunschweig auch nur eine knappe Ahnung, wie es aussehen wird, wenn die NPD regiert."

 

Eigentlich ist die NPD dafür bekannt, dass sie selber Kinder und Jugendliche fördert und an ihnen sehr interessiert ist. Die Kameraden werde sicher eine Gulaschkanone „gefechtsbereit“ machen können vor den Schultoren, schon um ihre Schulhof-CD zu vermarkten, auf deren Erfolg sie sehr stolz sind wie sie schreiben.  

 

Dr. Hoffmann hat sich öffentlich von seiner Vergangenheit vor mir als Ohrenzeuge in seinen ersten Wahlversammlungen losgesagt und diese Zugehörigkeit als „Jugendsünde“ bezeichnet, als Folge seiner „Abneigung gegen links“, so habe ich das damals verstanden.  Heute ist er prominentes und hoch geschätztes Mitglied der CDU. Er hat seine frühere Zugehörigkeit zur NPD aus der Amtsvita gelöscht und überzieht jene, die ihn heute noch in die Nähe der NPD stellen als persönliche Beleidigung mit Strafverfolgung, das wird die Ratsopposition bestätigen können wie andere Bürger dieser Stadt. Ich werde mich also hüten, hier irgendeinen Sachzusammenhang zu sehen, zumal der Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ gilt, solange niemand konkret überführt ist. Es muss dazu auch nicht die Aussage des Parteivorstandes der CSU Erwähnung finden, sich unter neuer Führung offenbar und mit Blick auf den kommenden Wahlkampf „aus dem Nirvana der politischen Mitte zu entfernen“, so der Geschäftsführer in der süddeutschen Presse, um nach anderen Aussagen das politische Vermächtnis Strauss nun zu erfüllen, dass es „Rechts von der CSU keine andere demokratisch legitimierte Partei geben dürfe“. Das ist Sache der CSU als auf Bayern beschränkte Schwesterpartei zur eigenen Unabhängigkeit. „Brückenköpfe“ außerhalb Bayerns nicht ausgeschlossen.  Das tut hier nichts zur Sache.

Wir Bürger sind juristische Laien und müssen auf den Sachverstand der uns führenden Verwaltung als Fachinstitut verlassen und diesem vertrauen, denn wir müssen als Laien nicht klüger sein, als die entscheidenden promovierten Juristen und Beamten. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Mahrenholtz ließ schon vor langer Zeit in einem Presseinterview verlauten „Der normale Bürger sei zu dumm, den höheren Gedanken der Richter zu folgen und diese zu begreifen“. Wir als Nichtjuristen sind daher verpflichtet offenbar, den Hunger der Kinder den höheren Weisheiten der Fachleute überlassen zu sollen, wenn ich das richtig verstanden habe. Und der schon beschriebene Aspekt der drohenden Heilung des Anspruchs der Stadt auf den Regelsatzanteil des Hartz IV, der aussteht, zur Einlegung in den Fond, ist natürlich ein gewichtiges Argument, denn wenn der entfällt kann der Hunger der Kinder ebenfalls nicht gestellt werden, und wenn Dritte hier in Ersatzleistung zur Ersatzvornahme treten kann das ebenfalls gleichsinnige „böse Folgen“ haben. Aber ich bin Laie und habe die Gedanken der Juristen vielleicht ja auch nicht verstanden.  Gelernt habe ich eines: Sie anzuzweifeln ist gefährlich.

Inzwischen haben sich weitere bekannte Namen als Spender öffentlich aufgeboten, darunter die Richard-Borek-Stiftung und das Ford-Autocenter, die zusammen mit der Braunschweiger Tafel eine Lösung finden und schaffen wollen.

Lesen wir weiter was die Bürger meinen:

Ein anderer Herr K. schreibt:

 

 

Er ist sicher juristischer Laie.

Auch der Leser G ist zu korrigieren, der folgendes schrieb:

 

 

Herr G. greift hier ein Problem auf, das mit der demoskopischen Entwicklung unserer Gesellschaft ebenso zu tun hat wie mit der Werteordnung dergestalt, die Menschen nach ihrem reinen wirtschaftlichen Nutzwert zu klassifizieren. Dazwischen sind Kinder ein Kosten- und Armutsfaktor, der stört, und ein „geriatrisches Problem“ einer überalternden Gesellschaft ohne Familienverbände über mehrere Generationen, bei denen die Erfahrung der Alten mit den Enkeln ebenso zunehmend fortfällt wie die Erfahrungen und Kenntnisse der Jugend zum Alter und dessen anderen Lebensnotwenigkeiten, als wissenschaftlich erkanntes gesamtgesellschaftliches Problem, das auch zu solchen Folgen führen kann.

Entscheidend ist jedoch die Meinung des Herrn G., es seien keine Sponsoren sichtbar. Das stimmt. Über mein Angebot berichtet auch die Presse nicht. 

Dennoch irrt er. Ich – und andere - sind vorhanden. Nur wissen das die Bürger nicht. Oder erst mit Verspätung. Ich habe bereits sofort nach meiner Kenntnis der Probleme aus der Presse und der ersten Reaktionen der Verwaltung reagiert und die o.g. Summen öffentlich ausgelobt als Soforthilfe einerseits und als Langzeitprojekt – als kommunalabhängige Stiftung – andererseits. Damit stünden ab Verfügbarkeit, ggf. binmnen weniger Tage, 250.000 € Soforthilfe und 10 Millionen € für eine Förderstiftung mit einem Jahresetat bis ca. 800.000 €  vor Steuer zur Verfügung. Nachlegungen nicht ausgeschlossen. Das wäre realisierbar auch als Kooperationsprojekt mit dem Braunschweig –Fond einerseits, andererseits wäre die Stadt entlastet und könnte die eigenen Mittel andernorts einsetzen, in der Infrastruktur, Kulturförderung, den Seniorenheimen u.a.m.  Dr. Hoffmann wäre mir in leitender Funktion oder als Kurator sicher willkommen. Das gleiche gilt für andere bedeutende Persönlichkeiten der Stadt, da ich designierter Vorstand dieses großen Projekts bereits bin „und nicht überall zugleich sein kann“. Es würde dann „von Ferne kontrolliert“ dass die Zwecke erreicht werden und alles „mit rechten Dingen“ zugeht. Ich könnte das Geld auch in andere Stiftungen einbringen und diese stärken als Alternative, das ist eine später zu klärende Frage der Personalien und Effizienzen. Ich bin da ganz ergebnisoffen. Es zählt der Zweck und nicht der Weg.

 

Das ist nach Aktenstand als „Scheiße, die man nicht anhören wolle“ offenbar weggelegt worden, denn bis heute liegt keine Reaktion vor. Dafür mag es gute juristische Gründe gegeben haben, siehe das Problem der Anspruchsverwirkung der Kommune auf die Regelsatzanteile durch Heilung durch Dritte. Ich weiss es nicht und will darüber auch nicht ins Blaue spekulieren. 

Inzwischen sind die Richard-Borek-Stiftung als „Klassiker“ und das Ford-Zentrum an meine Seite getreten, sicher ohne von mir zu wissen, ich habe sie wie andere auch inzwischen unterrichtet, dass sie nicht alleine sind. Viele andere auch, wie die BZ schreibt. Es ist nicht so, dass das übersehen würde. Der Bürgersinn in dieser Stadt funktioniert durchaus. Er wird nur nicht mehr wahrgenommen oder ist auf einen überschaubaren Kreis „reduziert“ offenbar, zumal die BZ bisher darüber nicht berichtet hat. Dafür funktioniert das Internet. Der Fall Braunschweig ist bekannt von Amerika bis China. Herr Söder von der CSU ließ sich in der Münchener Presse in mehren Erklärungen darauf ein,  die Informationsflut durch ausländische Satellitensender zurückdrängen zu wollen, zu wissende Bürger seien als Wähler für die CSU eher ein Problem, und man wünsche sich eine Verschärfung der Zensur. So zu lesen (Tenor) im Münchener Merkur und der Süddeutschen Allgemeinen Zeitung. Apropos Zensur: Gibt es die überhaupt in unserem demokratischen Rechtsstaat und wenn ja wo und durch wen?

 

Ich kann nur sagen:

Ich halte mein Angebot weiter aufrecht, es scheint aber, als sei es derzeit nicht erwünscht. Daher muss ich mich wieder meinen Hauptaufgaben widmen. Ich hätte gerne geholfen. Es liegt in der Hand des Dr. Hoffmann und seinem Urteil als Jurist, ob er das zulässt oder nicht. Ob er sich dafür – ggf. bei seinen Parteifreunden in Berlin zur Beschleunigung – verwenden möchte oder nicht. Es ist seine Entscheidung, nicht die meine. Er ist der OB und der Dienstherr der Verwaltung, der „Vorstandsvorsitzende der Braunschweig-AG“, nicht ich. Er entscheidet, was und wen er akzeptiert und warum, also wann die Kinder mehr zu essen bekommen und zu welchen Preisen, nicht ich.

Dass muss jeder, auch der Leserbriefschreiber Herr G wissen.

Inzwischen hat sich die Stadt entschlossen, das Problem in die koordinierenden Hände des Gesundheitsamts zu legen. Nun denn, viel Erfolg. Ich verfolge den Fortgang aus der Presse.

 

Jürgen Peters, Im September 2007

 

  Rev. Nr. 02.00 - 27.09.2007

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