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Meinung eines Rechtsanwalts

Ein Rechtsanwalt sagte uns: „ein deutscher Beamter, Richter und Politiker kann in der Regel nicht mehr als drei Themen und Sachverhalte geistig erfassen und umsetzen. Mehr will man offenbar auch nicht. Dann ist es vorbei, er „macht dicht“ und dann geht gar nichts mehr. Wer ein komplexeres Problem hat ist in diesem System verloren“. Schon 1994 sagte uns der ehem. Leiter der Abt. Staatsschutz in Braunschweig: „Der Apparat ist aus sich heraus nicht mehr reformierbar. Gehen Sie auf die Strasse und demonstrieren Sie dagegen, denn diese Verkrustungen können nur noch von außen aufgebrochen werden.“

Was steckt dahinter? Deutschland ist kein Einzelfall, jeder Staat hat seine eigene Tradition und Geschichte. Am Beispiel Deutschland wird das Problem jedoch besonders transparent, da Deutschland eine besondere Geschichte des öffentlichen Dienstes und Berufsbeamtentums entwickelt hat und einer der am nachhaltigsten „überregulierten“ Staaten der Welt ist mit einem der schlechtesten Leistungsergebnisse daraus überhaupt, was den Nutzen dieser Strukturen betrifft. Dazu kommt, dass Deutschland eine der jüngsten Demokratien im „alten Europa“ ist und noch erhebliche Schwierigkeiten in diesen Strukturen bestehen, das Prinzip der Demokratie zu akzeptieren und zu verinnerlichen. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch, das Beamtengesetz  stammen aus der Zeit vor 1918, also dem deutschen Kaiserreich, und sind vom Geist der Standesgesellschaft und dem Schutz der Besitzstände dieser Standesgesellschaft durchtränkt, wogegen der Schutz des Lebens und Individuums einen dagegen reduzierten Stellenwert einnimmt. Im Gegenzug hat das Primat der „Einzelfallgerechtigkeit“, Grundlage des Richterrechts, des Richterrechtsstaates und der politischen Mitgestaltung der Richterschaft in eigener Rechts- und Politikschöpfung  am Gesetzgeber vorbei nach eigenem Denken und Weltbildern wie Bildungsständen einen sehr breiten Raum gewonnen bis hin zum gescheiterten politischen Machtanspruch der Grundgesetzänderung „dass alle Staatsgewalt vom Volke und der Richterschaft ausgehe“. Da ein Richter als rechtsprechendes Organ zugleich Bindungswirkung an den Richterspruch bewirkt über dem Volke, dieses bindend, hätte die Umsetzung dieses Wunsches einen „kalten Staatsstreich“ zur Umwandlung des demokratischen Staates in einen „absoluten Richterstaat“ bedeutet, um den Begriff „Diktatur“ zu vermeiden. Die penible Verfolgung solcher Ziele durch die Ausuferung der Einzelfallgerechtigkeiten als Sonder- und Ausnahmeregelungen haben das System so aufgebläht und festgefahren, dass es eines der langsamsten und uneffektivsten der Welt geworden ist, auf der Stufe der letzten der Entwicklungsländer. Unterstützt wird das System durch die Vielzahl klagewütiger Juristen in Deutschland (mit einem Pro-Kopf-Anteil an Juristen auf 100 Bürger, der zu den höchsten der Welt zählt), für die dieses System die wirtschaftliche Lebensgrundlage und ein hochlukratives Geschäft geworden ist. Hier wird sehr viel Geld umgesetzt und der Wohlstand und die politische Macht in dieser Berufsgruppe gesichert als „sichere Pfründe und Bank“.

Das System kontrolliert sich selbst, ist an Erfolg nicht gebunden, der Anwalt bekommt sein Geld auch, wenn er verliert, das gibt es wohl fast nur in Deutschland, und der beamtete Jurist ist unkündbar. Die Verfahrenskosten in Deutschland zählen zu den höchsten der Welt, nur Österreich ist noch teurer. Während in anderen Staaten sich die Rechtsprechung zu erheblich geringeren Kosten und erheblich schneller arbeitend auf das Notwendige reduziert und das regelt, was zwingend geregelt werden muss, siehe z.B. Irland, wird in Deutschland aus einer „Fliege an der Wand“ schon eine Magisterarbeit im Urteil geschrieben mit Hilfe von Gutachtern, wie es in der Presse kolportiert wurde. So gehört es in Deutschland  zum Standard, Bürger mit Ansprüchen gegen die öffentliche Hand und andere kritische Fälle sowie im Zuge des Strafrechts regelmäßig und untersuchen zu lassen, ob sie überhaupt prozessmündig und „schuldfähig“ sind. Was im Strafrecht noch Sinn stiften kann ist im Bereich des öffentlichen und allgemeinen Rechts schon deshalb fragwürdig, weil es in Deutschland die § 15 Abs. 4 SGB X und § 16 VwVfG gibt, die beinhalten, dass ein Prozesspfleger dann bestellt werden darf, wenn eine Behörde einen Fall in ihrem Sinne erledigt haben möchte. Es wird Geisteskrankheit unterstellt ohne medizinische Indikation und Hilfeabsicht. In diese Kategorie gehört, dass die Unterbehörden und Untergerichte missliebige Anträge als „Pauschalbeleidigungen“ strafverfolgen und damit gegen Verbot nach Bundesgerichtshof und deutschem Recht als sachfremde Gerichte in laufende Verfahren eingreifen und diese manipulieren, in der Regel um solche Anträge zu stoppen, oder dass die Bürger tätlich bedroht werden wie im Schadensfalle, Fall Stadt Braunschweig, solche Antragsteller durch ein Rollkommando zusammenschlagen zu lassen, wenn sie weiter auf ihren gerichtsbestätigt berechtigten Ansprüchen bestehen. Hier wird gesprochenes Recht damit niedergekämpft, die obsiegende Partei zusammenschlagen zu lassen, wenn diese von ihrem ihr zuerkannten Recht auch tatsächlich Gebrauch macht. Vor dem EuGH erklärte im Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 die Bundesregierung, die "Höhere Ehre der deutschen öffentlichen Gewalt" sei das höherwertige Schutzgut, da bei Eingeständnissen von Fehlern die Funktion und die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Funktionen gefährdet sei (Tenor). Der EuGH hat diese deutsche politische Rechtsmeinung als unzulässig verworfen und einkassiert, weil die ahndungsfreie Beschädigung der Bürger durch die öffentliche Gewalt erst recht der Vertrauen in deren Funktion - und damit in die Demokratie als solche (Anm.) - vernichte. Mi der "höheren Ehre" wurde auch die Pauschalstrafverfolgungen der abweichenden Meinungen begründet wie die Verweigerungen von Rechtsansprüchen. Sie wird also erkennbar benutzt, um sich über das eigene Gesetz zu stellen zum ebenfalls erkennbaren eigenen Vorteil, so der entstandene öffentliche Anschein. Es ist den EuGH zu danken, dass er dieses final als unerlaubte Handlung klassifiziert hat.

 

Die deutsche Politik unternimmt nichts dagegen seit Jahrzehnten. Das kann nicht verwundern, da 2/3 des deutschen Bundestages von Angehörigen dieser Berufsgruppen gestellt werden, ähnliche Verhältnisse sind in den Parteien, insbesondere speziellen „Klientelparteien“ zu finden. Diese wirtschaftliche Interessengruppe – das haben in Verfahren z.B. die Interessenvertreter der Anwaltschaft ganz offen zugegeben und geltend gemacht - besetzt also die politisch den Staat lenkenden Institutionen mit absoluter Mehrheit. Von daher ist Deutschland in diesem Sinne vermutlich tatsächlich nicht mehr reformfähig, wie der o.g. Leiter des Staatsschutzes – selbst Beamter – unterstellte.

 

Wir haben intern darüber gestritten, ob diese Themen auf diese Site gehören. Es ginge doch nun darum, die Stiftung erfolgreich zu machen und nicht andere mit diesen „deutschen Spezialitäten zu erschrecken und zu vertreiben“. Das ist vollkommen richtig. Andererseits wird niemand ohne diesen Hintergrund so einfach verstehen und nachvollziehen können, wie es überhaupt zu diesen Summen und dem Stiftungsprojekt kommen konnte, und auch das kann abschrecken, wenn das nicht nachvollziehbar für den Außenstehenden ist. Hier gab es eine wohlbegründete Konkurrenz wohlbegründeter Meinungen, eine Situation, in der der Stifter eine Entscheidung fällen musste. Nicht im Sinne des „Gewinners“ oder „Verlierers“, sondern in der Güterabwägung der erforderlichen Transparenzen, auch wenn dieses den durchschnittlichen deutschen Beamten, Juristen und Politiker überfordert, weil die Komplexität mehr als drei Punkte umfasst.

Wir vertrauen darauf, das in anderen Staaten und Systemen sehr wohl gesehen und verstanden wird, was die Gründungsursache der Stiftung ist, und wie sie umgesetzt werden sollte. Falsche Rücksichten auf die deutschen Selbstverständnisse und Befindlichkeiten hieße, sich selbst zu reduzieren und die eigenen Erfahrungen und Traditionen in Frage zu stellen. In diesem Sinne „am deutschen Wesen zu genesen“ und sich darauf zu stützen wäre tragisch. Deutschland hat noch einen weiten Reformweg vor sich, ehe es als „Vollmitglied der Weltgemeinschaft“ akzeptierbar sein kann, auch wenn es ein derzeit mächtiger Staat geworden ist. Das darf dennoch nicht daran hintern, das deutsche System zu analysieren, zu vergleichen und zu hinterfragen. Das nicht. um dass „herunterzumachen“ geht, wie einige sicher meinen werden, sondern um es besser zu machen und weiter zu entwickeln versteht sich von selbst. Kritik demontiert sich selbst, wenn sie ziellos und ohne eigene positivere Perspektiven ist. Kritik ist in Deutschland noch immer negativ besetzt und wird als Angriff verstanden, der niederzuschlagen ist. Es wurde noch nicht verinnerlicht, dass eine Demokratie ohne fundierte Kritik und Mängelbeseitigung existenzunfähig ist. Es ist also eine Auseinandersetzung zwischen politischen Kulturen und zwischen denen, die nach drei Punkten an der Überkomplexität scheitern und jenen, die darüber hinaus ragen. Das ist zugleich die deutsche Tragödie insbesondere der deutschen Eliten, die Deutschland innenpolitisch schwer belastet und in der Entwicklung hemmt. 

 

Mit der Stiftungsprojektierung ist als Neuheit hinzugetreten, dass diese interne spezifisch deutsche Belastung des eigenen Volkes nun die deutschen Grenzen überschreitet und die Weltgemeinschaft zu belasten beginnt, weil diese deutsche Vorgehensweise zu Toten und schweren Schäden in anderen Staaten zwangsweise führen wird als Verletzung auch völkerrechtlicher Verträge und Pflichten.  Das machbare wird verweigert – noch – und diejenigen, die befugt sind zur Tätigkeit nach den eigenen Gesetzen tätlich bedroht, um die Unterlassung zu erzwingen. Zugleich ist Deutschland eines der reichsten, höchstinnovativen Länder und in Teilen Weltmarktführer gerade in alternativen Technologien – als neuer in der Zukunft heiß umkämpfter Markt -, und steht so in Widerspruch zu sich selbst im politischen Denken und wirtschaftlichen Handeln.

 

Die deutschen Wirtschaftsfachverbände haben soeben kritisiert, dass in Deutschland Teile der eigenen Bevölkerung von der Arbeit und höheren Einkommen durch diese verfehlte Klientelpolitik ab- und ferngehalten werden, der wirtschaftliche Aufschwung würde daraus erheblich belastet. Zugleich werden in Deutschland im Zuge der Globalisierung Einkommen gedeckelt und nach unten korrigiert auch von den Klageführenden selbst.

Dem steht gegenüber, dass in fast allen Staaten der Welt die Einkommen der Bevölkerungen deutlich angestiegen sind und weiter steigen, selbst die Geringeinkommen in den Entwicklungsländern, diese sogar überproportional nach den Zahlen der Weltwirtschaftsorganisationen. Deutschland exportiert inzwischen gerade hochwertige Facharbeitskräfte, weil diese in Deutschland keine ausreichenden beruflichen Perspektiven sehen und anderswo teils erheblich besser bezahlt werden, während zugleich nun Notstand auf den deutschen Arbeitsmarkt neu beginnt, weil aufschwungsbedingt diese Fachkräfte fehlen und aus dem Ausland gewonnen werden müssen, aus den Entwicklungsstaaten z.B. denen diese Kräfte dann ebenfalls fehlen.

 

Niemand muss sich schämen, das verwirrend zu finden. In England wurde dafür ein Schlagwort geprägt; „german illness“. Der Stifter hat mit Freunden schon vor Jahren eine Initiative gegründet, die unter dem Schlagwort und Motto tätig wurde: „Helft Deutschland“. Das gilt heute mehr denn je.

Wir wissen, das viele Menschen in der Welt anders denken und sich teilweise durch persönliches Engagement für die Welt einen Namen gemacht haben. Diese sind allgemein bekannt. Das auch gegen Widerstände. Diese vor allem werden sofort verstehen, was wir hier machen und warum wir das tun, und warum das Stiftungsprojekt zwingend erforderlich und unverzichtbar ist.  Es wäre für den Erfolg der Weltgemeinschaft sicher nicht gut, sich hier „an den Meinungen der Letzten“ zu orientieren, die nicht vorn in der Enzwicklungskette stehen, sondern derzeit auf den „letzten Plätzen fahren“ , die aber von sich selbst glauben, „da sei vorn“. Hier kann nicht die Erkenntnis gelten, dass eine Wurst zwei Enden hat und man deshalb beide als „vorn“ zugleich reklamieren kann. Wo die Stiftung steht „ist vorn“, und das sind wir.

  

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