Nr.457/99 vom 04. Oktober 1999

Klaus Schlie: Landesregierung hätte handeln müssen

Aufgabe des Untersuchungsausschusses "Pallas" ist die Frage, ob die Landesregierung alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zur Gefahren- und Katastrophenabwehr hinsichtlich der "Pallas" genutzt hat, um vorhandene oder eingetretene Schäden zu vermeiden oder zu minimieren, und ob die Koordination mit den Maßnahmen von Behörden des Bundes hierzu beigetragen hat. Außerdem soll der Untersuchungsausschuss Schlussfolgerungen aus der Untersuchung ziehen und insbesondere klären, welche Initiativen die Landesregierung dabei ergreifen soll.

Bei der Zeugeneinvernahme des Gutachters, Professor Ziemske, ging es ausschließlich um die Frage der rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten des Landes Schleswig-Holstein. Nach Auffassung des Gutachters ist es eindeutig so, dass für das Land Schleswig-Holstein vom Eintritt des Unfalls an eine Zuständigkeit der Landesregierung zur Gefahrenabwehr bestanden hat. Diese Auffassung deckt sich im übrigen mit der im Ausschuss vorgetragenen Auffassung der Gutachterin Dr. König. Auch sie hatte bereits die seit langem vertretene Ansicht der CDU bestätigt, wonach die Landesregierung alle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr hätte ergreifen können.

Die Landesregierung ist hingegen nach wie vor der Auffassung, dass das Land erst zuständig sei, wenn tatsächlich ein Schiff auf Grund gelaufen ist und Öl oder andere Schadstoffe ausgetreten sind. Der Auffassung der Landesregierung folgend, würde diese auch bei einem ähnlich gelagerten Unfall nicht vor Eintritt einer Gewässerverschmutzung tätig werden.

Die Rechtsauffassung des Gutachters besagt jedoch, dass das Land eine Handlungspflicht zur Gefahrenabwehr hat. Für die Schlussfolgerungen ist dabei wichtig, dass das Land sich ständig um die Gefahrenabwehr zu kümmern hat. Die bisherige von SPD und Grünen vorgetragene Auffassung, dass der Umweltminister auch zukünftig wie im vorhandenen Fall "Pallas" einen möglichen Unfall nur tatenlos und passiv beobachten soll, ist vom Gutachter eindrucksvoll widerlegt worden.

Die Landesregierung muss nun ein Handlungskonzept erarbeiten, um sich rechtzeitig in den Prozess der Gefahrenabwehr einzuschalten. Das bisher vorliegende Konzept ist ungenügend.

Die Absicht der Grünen, dem Untersuchungsausschuss einen Gegengutachter zu präsentieren, ist kläglich gescheitert: Der von den Grünen benannte Wissenschaftler erklärte sich für fachlich nicht zuständig.

Pressesprecher
Bernd Sanders
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