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Terrorschutz für die Schifffahrt : BSH überwacht Einhaltung des Sicherheitscodes ISPS

Ab 1. Juli 2004 ist für für Schiffe und Hafenanlagen ein umfangreicher internationaler Sicherheitskodex in Kraft getrwten, der von der UN-Schifffahrtsorganisation IMO nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf Initiative der USA weltweit verbindlich eingeführt wurde, bekannt als "ISPS-Code". In Deutschland hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die administrativen Aufgaben für die mehr als 450 Seeschiffe unter deutscher Flagge übernommen (Zertifikate, Kontrolen, Überwachung). Nach dem 1. Juli kann Schiffen ohne entsprechende Dokumente das Anlaufen ausländischer Häfen verboten werden.

Ziel des ISPS-Code (International Ship and Port Facility Security Code) ist es, potenzielle terroristische Übergriffe auf Schiffe und Hafeneinrichtungen möglichst zu verhindern. Analysen zeigten, dass der Seeverkehr im Gegensatz zum Luftverkehr weniger geschützt ist, obwohl aufgrund der Internationalität und wirtschaftlichen Bedeutung des Seeverkehrs für den weltweiten Handel eine besondere Gefahrenlage besteht. Für die Sicherheit in den Häfen sind die Bundesländer zuständig.

Auf jedem international verkehrenden Schiff ab 500 BRZ (Brut-toraumzahl) müssen Sicherheitsoffiziere an Bord sein. Außerdem sind Sicherheitsexperten für jede Reederei und jeden Hafenbetrieb zu benennen, die Schwachstellen aufspüren und Sicherheitskonzepte erstellen. Zudem muss jedes Schiff auf der Grundlage einer Risikobewertung einen Gefahrenabwehrplan einführen.

Ddie Gefahrenabwehrpläne werden durch das BSH und die Klassifikationsgesellschaften kontrolliert und vom BSH genehmigt. Anschließend muss jeder Plan 30 Tage auf dem Schiff erfolgreich „gelebt“ werden, bevor das BSH ein ISSC-Zertifikat (In-ternational Ship Security Certificate) erteilt, das auch Bestandteil späterer Kontrollen ist.

 

  Rev. Nr. 02.2 - 28.04.2007

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